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DrFaustus

Versicherungen wollen jetzt auch hochverzinste Altverträge loswerden

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DrFaustus

Ich habe keinen allgemeinen Thread zum Thema gefunden. Deshalb hier ggf. die Möglichkeit Fälle zu sammeln.

 

http://www.n-tv.de/ratgeber/Altpolicen-in-Gefahr-article19252311.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-die-Lebensversicherung-schreibt-article18872851.html

 

Die Neue Leben AG wurde angemahnt wegen der Anschreiben. Viel interessanter als den etwas schwierigen Inhalt der Schreiben (Steuerfreiheit, etc.) finde ich den Umstand, dass nun auch die Kapitalgedeckten Versicherungen anfangen Kunden loswerden zu wollen.

Die Geschichte kommt einem von den Bausparkassen ja bekannt vor. Ich bin mir auch sicher, dass das nicht die letzte Versicherung ist, von der man so etwas hört. Je länger die Niedrigzinsphase anhält, desto größer werden die Schmerzen.

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ImperatoM

Die Kritik kann ich nicht so ganz nachvollziehen, da den Kunden hier noch einfach nur ein Angebot gemacht worden ist. Etwas anderes wäre es, wenn man ihnen keine Wahl lassen würde oder bei Nichtbeantwortung automatisch zur Auszahlung weitergehen würde. Aber ein Angebot kann nicht schaden, sofern kein Zwang suggeriert wird.

 

Dass Versicherungen Altkunden gerne loswerden wollen, ist ja auch wenig überraschend, schließlich müssen deren Garantien erstmal aus dem erwirtschafteten "Kuchen" erfüllt werden, bevor neuere Kunden mit niedrigeren Garantien ihren Hunger stillen dürfen. Da ist man froh über jede Garantiezusage aus der man entlassen wird.

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DrFaustus

Nunja. Einerseits ist das, wie du sagst, nur ein Angebot. Allerdings liegt dabei gleich ein Formular mit dem man die Versicherung auszahlen lassen kann.

Ob dann da eine Beratung stattfindet, die die Risiken einer Auflösung entsprechend aufzeigt wage ich mal zu bezweifeln. Man stellt Pseudovorteile heraus "Steuerfreiheit", die so zwar existieren, aber nicht erst seit heute und dies auch noch in 10 Jahren tun (sofern der Gesetzgeber nichts dagegen tut).

Ob das Ganze ein Geschäftsgebaren gegenüber den eigenen Kunden ist, das zu begrüßen ist, würde ich auch bezweifeln.

 

Mir fällt nur die Parallele auf zwischen Bausparkassen und jetzt Versicherungen. Dort ging es ähnlich los. Viele Kunden wurden mit ominösen "Angeboten" aus ihren Verträgen gedrängt. Erst auf freiwilliger Basis, dann auf Basis von angeblichen Kündigungsrechten, die so nicht existierten.

Worauf dieses Schreiben abzielt ist klar: Die Ahnungslosen zu finden und ihre Ahnungslosigkeit auszunutzen.

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Ramstein
Die Finanzmarktwächter kritisieren, dass das Unternehmen nicht auf den Verlust des Versicherungsschutzes bei einer Beendigung des Vertrages hingewiesen habe. "Das verstößt gegen die Beratungspflicht", sagte die Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wenn ich einen PKW-Leasingvertrag kündige, ist das Auto weg.

Wenn ich einen Mietvertrag kündige, ist die Wohnung weg.

Wenn ich eine Versicherung kündige, ist die Versicherung weg. Was für eine Überraschung!

 

Ich sehe da eher einen PR-Akt der Verbraucherzentrale.

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tyr

Wenn ich einen PKW-Leasingvertrag kündige, ist das Auto weg.

Wenn ich einen Mietvertrag kündige, ist die Wohnung weg.

Wenn ich eine Versicherung kündige, ist die Versicherung weg. Was für eine Überraschung!

 

Ich sehe da eher einen PR-Akt der Verbraucherzentrale.

- Ein Versicherer will in der anhaltenden Niedrigzinsphase zunehmend schwieriger zu erfüllende Zinsversprechen aus der Vergangenheit und eigentlich attraktive Verträge für Sparer los werden. Die Sparer werden angeschrieben und es wird mit dem Argument "Erträge steuerfrei erhalten!" dafür geworben, das zu tun, was im Interesse des Versicherers ist.

- Eine Verbraucherzentrale überlegt sich nun, mit welcher für Laien ähnlich einfach verständlichen Formulierung sie reagiert, um darauf hin zu weisen, dass die alten Vertragszusagen für die Kunden einen Wert haben und man aufpassen soll, beim Abwägen der Kündigung nicht eine Funktion des Vertrags zu verlieren, die man eigentlich erhalten will.

 

Du kannst beiden Seiten vorwerfen, dass sie die faule und Finanz-uninteressierte Masse Otto-Normalverbraucher mit extremen Formulierungen in eine Richtung bewegen wollen. Dann solltest du das aber auch so sagen und nicht nur einseitig Partei ergreifen.

 

Mit einer nüchternen Formulierung wie "alte Vertragszusagen können einen Wert haben, dies sollte man bei der Überlegung, ob man kündigt oder nicht bedenken" wird man kaum jemanden bewegen können, dem zuvor vom Versicherer ein "Erträge STEUERFREI Erhalten, juhu!!! :yahoo: " vom Versicherer geschrieben wurde. Der Steuerspartrieb ist bekanntlich in Deutschland stark ausgeprägt.

 

Ein Zweifelhafter Brief vom Versicherer braucht eine deutliche leicht verständliche Gegenmeinung von der VZ als Gegengewicht. PR ist beides. Ganz normales Vorgehen also...

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Peter Wolnitza

Interessant an diesen "Informationen" der VBZ finde ich ja nur, dass sie jetzt eine Form der Kapitalanlage als "rentabel" bezeichnen, die sie vor etlichen Jahren als "legaler Betrug" tituliert haben. Wie sich die Zeiten doch ändern...cool.gif

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tyr

Interessant an diesen "Informationen" der VBZ finde ich ja nur, dass sie jetzt eine Form der Kapitalanlage als "rentabel" bezeichnen, die sie vor etlichen Jahren als "legaler Betrug" tituliert haben. Wie sich die Zeiten doch ändern...cool.gif

Die Aussage des legalen Betrugs ist aus dem Jahr 1982 und war auf die damalige Zinssituation bezogen. Damals war die Umlaufrendite deutscher Staatsanleihen bei über 9%, während die Inflation über 5% lag. Heute haben wir eine Umlaufrendite von -0,1% und eine Inflation von 0,4%. Bei den hohen Kapitalmarktzinsen von damals war es schwer, eine Rechtfertigung für eine kapitalbildende LV zu finden, die dann nach Kosten nur Inflationsausgleich leistet.

 

Heute kann man dagegen froh sein, noch eine alte kapitalbildende LV mit hohem Rechnungszins von z. B. 3% zu haben, die dann nach Abzug der Vertragskosten deutlich mehr als nur Inflationsausgleich liefert.

 

Wo darin ein Widerspruch bestehen soll leuchtet mir nicht ein.

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magicw

Wäre trotzdem mal interessant zu erfahren, ob die Neue Leben nur den "Rückkaufswert" vor Vertragsablauf anbiedert oder großzügigerweise den vermeintlich echten Versicherungswert steuerfrei ausbezahlen würde.

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Fondsanleger1966

Wäre trotzdem mal interessant zu erfahren, ob die Neue Leben nur den "Rückkaufswert" vor Vertragsablauf anbiedert oder großzügigerweise den vermeintlich echten Versicherungswert steuerfrei ausbezahlen würde.

Ein Versicherer, der in seiner Pensionskasse den Rechnungszins bestehender Verträge massiv absenkt (siehe http://www.versicher...-Betriebsrente/ ), soll bei seinen Lebensversicherungskunden mit Geld um sich schmeißen? You made my day!

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