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hansetrader

Verlustverrechnung durch Aktienverkauf eines (nicht mehr) börsennotierten Unternehmens

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hansetrader

Moin moin,

 

ich wurde im letzten Monat von meiner letzten Altlast zwangsgetrennt. Es handelte sich um eine Unternehmensbeteiligung an einem Biotechnologieunternehmen, welche ich ursprünglich mal an der Börse erworben hatte, diese aber im Zug von Sparmaßnahmen und der Umstellung an der Frankfurter Börse delisted wurde. Ich habe diese Möglichkeit damals nicht ergriffen, um mich von meinen Anteilen zu trennen, sondern ich habe an meinen Anteilen festgehalten, da ich vom Unternehmen nach wie vor überzeugt bin. So habe ich noch zwei kleinere Kapitalerhöhungen (delisted) mitgemacht. Leider kam nun etwas unverhofft die Mitteillung, dass ein Investor knapp 90% der Anteile übernommen hat und mich und alle übrigen Kleinanleger ausbezahlt (squeeze out). crying.gif

 

Das hat soweit auch alles reibungslos geklappt und ich habe die entsprechende Zahlung erhalten. Leider ist der Veräußerungserlös geringer ausgefallen, als das was ich bezahlt habe, sodass ich gerne diesen Verlust (ca. 400€) steuerlich geltend machen möchte. Kapitelerträge könnte ich in dieser Höhe (über den Freibetrag hinaus) generieren. Die Frage ist: Kann ich diese Verluste mit Gewinnen aus Aktienerlösen über die Steuererklärung verrechnen lassen? Wenn ja, habt ihr einen Tipp wo und wie dies eingetragen werden müsste? Hat hier jemand Erfahrung damit?

 

Folgendes kann ich dokumentieren:

  • Anschaffungskosten über die Börse
  • Bescheinigung "Wertlose Ausbuchung"
  • 1. Kapitalerhöhung - Angebot per Mail / Zustimmung per Mail - Überweisungskopie
  • 2. Kapitalerhöhung - Angebot per Mail / Zustimmung per Mail - Überweisungskopie
  • Squeeze out - Offizielles schreiben - Zustimmung per Mail - erhaltene Zahlung

Danke für eure Hilfe!

 

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Taxadvisor

Das hat soweit auch alles reibungslos geklappt und ich habe die entsprechende Zahlung erhalten. Leider ist der Veräußerungserlös geringer ausgefallen, als das was ich bezahlt habe, sodass ich gerne diesen Verlust (ca. 400€) steuerlich geltend machen möchte. Kapitelerträge könnte ich in dieser Höhe (über den Freibetrag hinaus) generieren. Die Frage ist: Kann ich diese Verluste mit Gewinnen aus Aktienerlösen über die Steuererklärung verrechnen lassen? Wenn ja, habt ihr einen Tipp wo und wie dies eingetragen werden müsste? Hat hier jemand Erfahrung damit?

 

Folgendes kann ich dokumentieren:

  • Anschaffungskosten über die Börse
  • Bescheinigung "Wertlose Ausbuchung"
  • 1. Kapitalerhöhung - Angebot per Mail / Zustimmung per Mail - Überweisungskopie
  • 2. Kapitalerhöhung - Angebot per Mail / Zustimmung per Mail - Überweisungskopie
  • Squeeze out - Offizielles schreiben - Zustimmung per Mail - erhaltene Zahlung

 

Wenn die Beteiligung unter 1% liegt, sollte das mit den Unterlagen kein Problem sein. Anlage erstellen und dann Korrektur der Steuerwerte der Bank vornehmen, dafür gibt es eine extra Korrekturspalte im Formular.

 

Gruß

Taxadvisor

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hansetrader

Hallo Taxadvisor,

 

noch einmal ein verspätetes Danke für deine Antwort. Die Steuererklärung ist mitlerweile erstellt und zum Abschicken bereit. Hatte es aber jetzt nicht bei den Steuerbescheinigungen der Bank untergebracht sondern irgendwo unter sonstige Wertpapiergeschäfte (Wiso Steuer Sparbuch).

 

Weißt du aus Erfahrung, ob man die Abrechnungen direkt mitschicken sollte oder macht es hier Sinn auf die Anfrage vom Finanzamt zu warten?

 

Danke nochmal

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Taxadvisor
vor einer Stunde schrieb hansetrader:

 

Weißt du aus Erfahrung, ob man die Abrechnungen direkt mitschicken sollte oder macht es hier Sinn auf die Anfrage vom Finanzamt zu warten?

Wenn wir bei Mandanten die Unterlagen mitschicken, hat das in der Vergangenheit nicht wirklich was genützt...Anerkannt wurde es erst auf Einspruch und weitere Erläuterungen.

 

Gruß

Taxadvisor

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hansetrader

Danke! Klingt nach Spaß -_- Dann warten wir es einfach mal ab :thumbsup:

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Stoxx

Zu diesem Thema habe ich auch ein Paar Fragen.

In meinem Depot habe ich zwei Positionen, die vielleicht schon bald 'das Licht ausmachen' werden. Die eine ist eine Aktie (gekauft um die 20, steht jetzt bei 1,50), die andere Position eine Anleihe (gekauft um die 90, steht aktuell bei 5).

Bisher habe ich sie nicht verkauft, in der Hoffnung, sie bekommen nochmal den Dreh Richtung Norden. Das wird aber nicht mehr passieren. Shit happens, draus gelernt.

 

Meine Fragen:

1) Muss ich beide Positionen vorher verkaufen, um den Verlust geltend zu machen und den Verlustrechnungstopf zu füllen oder können sie auch einfach auslaufen, d. h. wertlos (bei Insolvenz) verfallen? Dann würde es doch keine Abrechnung mit der genauen Verrechnung des Verlustes geben. Oder wäre der Verlust dann 100 Prozent? Wenn Pos. wertlos verfallen, wie werden sie dann beim Broker verrechnet?

2) Bis zu welchen Zeitraum behält der Verlustrechnungstopf seine Gültigkeit? Kann ich bspw. Verluste, die ich in 2017 erzielt habe auch nur mit Gewinnen aus 2017 verrechnen oder ist der Verlustrechnungstopf auf unbegrenzte Zeit gültig und kann mit Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden?

 

Über kompetente Antworten wäre ich, wie immer, dankbar!

 

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Taxadvisor
vor 13 Minuten schrieb Stoxx:

Meine Fragen:

1) Muss ich beide Positionen vorher verkaufen, um den Verlust geltend zu machen und den Verlustrechnungstopf zu füllen oder können sie auch einfach auslaufen, d. h. wertlos (bei Insolvenz) verfallen? Dann würde es doch keine Abrechnung mit der genauen Verrechnung des Verlustes geben. Oder wäre der Verlust dann 100 Prozent? Wenn Pos. wertlos verfallen, wie werden sie dann beim Broker verrechnet?

2) Bis zu welchen Zeitraum behält der Verlustrechnungstopf seine Gültigkeit? Kann ich bspw. Verluste, die ich in 2017 erzielt habe auch nur mit Gewinnen aus 2017 verrechnen oder ist der Verlustrechnungstopf auf unbegrenzte Zeit gültig und kann mit Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden?

 

 

Zu 1) Verkaufen! Sofern die Transaktinoskosten kleiner als der Resterlös sind, sichert das in jedem Fall die Verlustberücksichtigung. Bei Insolvenz gehe ich zwar davon aus, dass auch dann die Berücksichtigung zukünftig möglich ist, das dauert aber noch und erfordert Mühe in der Steuererklärung. Darüber hinaus wäre der Zeitpunkt der Berücksichtigung dann auch erst (sehr viel) später.

2) Derzeit zeitlich unbegrenzt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Vielen Dank für deine prompte Antwort.

Zu 1) Bist du sicher, dass das notwendig ist? Die Kosten für den Verkauf (und Kauf) sind kleiner, als der Resterlös. Ein Bekannter -Steuerberater- sagte mir, ich kann sie einfach auslaufen lassen. Werden dann beim Broker mit 100 Prozent Verlust gutgeschrieben. Ich frage mich, wie das ohne Verkaufsabrechnung gehen soll.

Zu 2) Ok. Soll sich das zukünftig ändern?

 

Freundliche Grüße

Stoxx

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Taxadvisor
vor 2 Stunden schrieb Stoxx:

Vielen Dank für deine prompte Antwort.

Zu 1) Bist du sicher, dass das notwendig ist? Die Kosten für den Verkauf (und Kauf) sind kleiner, als der Resterlös. Ein Bekannter -Steuerberater- sagte mir, ich kann sie einfach auslaufen lassen. Werden dann beim Broker mit 100 Prozent Verlust gutgeschrieben. Ich frage mich, wie das ohne Verkaufsabrechnung gehen soll.

Zu 2) Ok. Soll sich das zukünftig ändern?

 

Freundliche Grüße

Stoxx

1) Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, JA. Der Berufskollege liegt falsch. Die Bank schreibt den Verlust nach derzeitiger Rechtslage DEFINITIV nicht gut. Und ob es in der Veranlagung geht, ist eben nur für Optionen bereits geklärt. Die Verfahren für Insolvenz etc. sind aber bereits anhängig.

2) Die AbgSt soll abgeschafft werden, wer weiß was dann kommt?

 

Gruß

Taxadvisor

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beamter97

Alternativ kannst Du die Verluste auch mittels "Depot-Übertrag an einen Dritten" realisieren und die Verlusttöpfe füllen.

Nimm als Empfänger aber nicht unbedingt einen mit weitgehender Namensgleichheit unter gleicher Adresse wohnenden Verwandten,

das gab bei mir schon mal unangenehme Rückfragen durch die Bank.

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Stoxx
vor 3 Stunden schrieb Taxadvisor:

1) Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, JA. Der Berufskollege liegt falsch. Die Bank schreibt den Verlust nach derzeitiger Rechtslage DEFINITIV nicht gut. Und ob es in der Veranlagung geht, ist eben nur für Optionen bereits geklärt. Die Verfahren für Insolvenz etc. sind aber bereits anhängig.

2) Die AbgSt soll abgeschafft werden, wer weiß was dann kommt?

 

Gruß

Taxadvisor

Danke! Dann werde ich das so handhaben und deinen Rat befolgen.

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