FredFeuerspuck November 29, 2016 · bearbeitet November 29, 2016 von FredFeuerspuck Hallo, leider habe ich über google nirgends eine Antwort auf diese einfache Frage gefunden. Ich habe dieses Jahr Verluste aus CFDs erklärt und nun einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" erhalten. Darin steht "Der verbleibende Verlsutvortrag wird entsprechend §10d Abs 4 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) auf XXX € festgestellt." Ist dies eurer Meinung nach OK? Ich frage mich, wie ich diesen Satz zu interpretieren habe. Heißt das "Ich habe Verluste eingefahren, die nicht auf Aktiengeschäften beruhen"? Oder heißt das "Der Verlustvortrag gilt nur für Einkünfte, die nicht auf der Veräußerung von Aktien beruhen"? Ich würde diese gerne nächstes Jahr gegen Aktiengewinne verrechnen, was ja bei CFD-Verlusten mE geht (richtig?) Danke für eure Mithilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 29, 2016 Hallo, leider habe ich über google nirgends eine Antwort auf diese einfache Frage gefunden. Ich habe dieses Jahr Verluste aus CFDs erklärt und nun einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" erhalten. Darin steht "Der verbleibende Verlsutvortrag wird entsprechend §10d Abs 4 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) auf XXX € festgestellt." Ist dies eurer Meinung nach OK? Ich frage mich, wie ich diesen Satz zu interpretieren habe. Heißt das "Ich habe Verluste eingefahren, die nicht auf Aktiengeschäften beruhen"? Oder heißt das "Der Verlustvortrag gilt nur für Einkünfte, die nicht auf der Veräußerung von Aktien beruhen"? Ich würde diese gerne nächstes Jahr gegen Aktiengewinne verrechnen, was ja bei CFD-Verlusten mE geht (richtig?) Danke für eure Mithilfe Sonstige Verluste (hier aus CFD) können mit allen Gewinnen (auch aus Aktien) verrechnet werden. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Hast du eine Glaskugel für die Aktiengewinne 2017? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FredFeuerspuck November 29, 2016 Hast du eine Glaskugel für die Aktiengewinne 2017? Festzustellen, welche Aktiengewinne ich dieses Jahr tätige, darfst und mußt du schon mir überlassen. Außerdem hat das nichts mit meinen Fragen zu tun. Wenn du keine Antwort darauf hast, dann laß es doch einfach sein und poste deinen Quatsch woanders. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 29, 2016 Hallo, Wenn du keine Antwort darauf hast, dann laß es doch einfach sein und poste deinen Quatsch woanders.Warum denn so aggressiv? Deine Frage wurde doch komplett beantwortet. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 29, 2016 Hast du eine Glaskugel für die Aktiengewinne 2017? Festzustellen, welche Aktiengewinne ich dieses Jahr tätige, darfst und mußt du schon mir überlassen. Außerdem hat das nichts mit meinen Fragen zu tun. Wenn du keine Antwort darauf hast, dann laß es doch einfach sein und poste deinen Quatsch woanders. Vielen Dank! Was bist denn du für ein unverschämter Vogel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas November 29, 2016 Das mit der Glaskugel was sicherlich nicht so gemeint, wie es aufgenommen wurde. Grundsätzlich: Keiner kann die Zukunft vorhersagen und entsprechend nicht sagen, welche Höhe von irgendwas anfällt. Auf dem Stand bleiben wir bitte und reißen uns alle in der Ausdrucksweise zusammen. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 29, 2016 · bearbeitet November 29, 2016 von sparfux Grundsätzlich ist es aber keine gute Idee, Verluste beim FA stehen zu lassen: Solange die Verluste nicht abgebaut sind, gehen so sowohl Dein Sparerpauschbetrag als auch mögliche angerechntete und anrechenbare Quellensteuern verloren. Besser die Kapitalerträge mittels Stückzinstrick "engineeren" und Verluste bei einer Bank als Verlustvortrag parken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Dezember 1, 2016 Grundsätzlich ist es aber keine gute Idee, Verluste beim FA stehen zu lassen: Solange die Verluste nicht abgebaut sind, gehen so sowohl Dein Sparerpauschbetrag als auch mögliche angerechntete und anrechenbare Quellensteuern verloren. Besser die Kapitalerträge mittels Stückzinstrick "engineeren" und Verluste bei einer Bank als Verlustvortrag parken. Oder den Pauschbetrag bei einer Bank stehen haben und dort vollständig nutzen und in der Steuererklärung als genutzt angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mocoma Dezember 1, 2016 Damit ich es richtig verstehe: Man muss Verluste vor dem Verrechnen mit dem Freistellungsauftrag "verbrauchen" und kann diese Verluste nicht per Steuerbescheinigung "ansammeln" und dann, wenn man den kompletten Freistellungsauftrag verbraucht hat, in einem späteren Jahr aufbrauchen? Danke, Moritz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Dezember 1, 2016 Damit ich es richtig verstehe: Man muss Verluste vor dem Verrechnen mit dem Freistellungsauftrag "verbrauchen" und kann diese Verluste nicht per Steuerbescheinigung "ansammeln" und dann, wenn man den kompletten Freistellungsauftrag verbraucht hat, in einem späteren Jahr aufbrauchen? ja, ist leider so. Was ist meinte, man muss den Sparerpauschbetrag aber nicht in der Steuererklärung verrechnen, sondern erklärt, dass dieser schon anderweitig verbraucht wurde und hat halt eine oder zwei Banken, wo der Freibetrag liegt; für diese Banken reicht man dann die Steuerbescheinigung nicht ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag