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piccolo88

SBU, SBI Invest oder FRV+BUZ

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

Hi zusammen,

ich habe mich jetzt stunden durch das Forum geschlagen da auch ich mir habe einen BUZ Vertrag mit einer Rürup habe aufschwatzen lassen von dem ich weg möchte. Nun hat mir mein Berater 3 Alternativen vorgestellt, zu denen ich gerne eure Meinung hätte.

 

Meine aktuelle Lebenssituation:

28 Jahre, Akademiker mit 65k Jahresgehalt im Office-Job (1++) , Gesundheitsprüfung ohne Ausschlüsse "bestanden"

 

A) Mein Aktueller Vertrag von dem ich weg möchte: BUZ + Rürup bei AL

Rentensumme von 1.600€, Renteneintrittsalter 65J, Leistungsfalldynamik 3%, jährliche Aufstockung 10%

Hierbei zahle ich monatlich 124€ für die BUZ (also je ca 62€)

 

B) SBU bei AL (Secure AL, BV10)

Rentensumme von 2.000, Renteneintrittsalter 65J, Leistungsfalldynamik 3%, jährliche Aufstockung 5%

Beitrag mtl. 149€, zu zahlender Betrag monatl. 107€

 

C) SBU + Invest (Secure AL-Invest, BV10)

Rentensumme von 2.000, Renteneintrittsalter 65J, Leistungsfalldynamik 3%, jährliche Aufstockung 5%

Beitrag mtl. 149€, Überschussleistung nach 39J bei angenommener 6% Verzinsung = 96.000€

 

D) AL Fonds mit Fondgebundener Rente (AL Fonds mit Relax (FR10)

monatlicher Beitrag 159€

Ehrlicherweise verstehe ich nichtmal genau was das für ein Produkt ist und möchte das nicht...

Ich danke für Tipps/ Empfehlungen

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polydeikes

Versteh ich alles nicht. Die Rürup BUZ kann reaktiviert werden. Hauptversicherung wird dauerhaft beitragsfrei gestellt und die BU als SBU oder BUZ zeitgleich reaktiviert. Aus die Maus. Kein Stress, keine neue Risikoprüfung ... usw. usf. ...

 

Eine Reaktivierung ist aber nur bis Höhe des Ursprungsvertrags möglich. Heißt, 2000 kann keine Reaktivierung von 1600 sein. Und das ist dann halt Käse. Mir erschließt sich hier nicht, warum man einen Neuabschluss machen sollte. Wenn das der Rat des Vermittlers ist und nicht irgendwo noch eine technische Begründung im Altvertrag schlummert (die man idR aber heilen kann), nimm die Beine in die Hand und lauf.

 

Die Reaktivierung kann man nun wiederum auf unzählige Arten spielen. Mini BUZ + Nachversicherung, SBU + Nachversicherung, BUZ + Nachversicherung und und und ...

 

Ich zweifle aber ehrlich gesagt daran, dass ein Vermittler, der hier umdecken will, das auf dem Schirm hat.

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

Die Rürup BUZ kann reaktiviert werden. Hauptversicherung wird dauerhaft beitragsfrei gestellt und die BU als SBU oder BUZ zeitgleich reaktiviert.

 

Eine Reaktivierung ist aber nur bis Höhe des Ursprungsvertrags möglich. Heißt, 2000 kann keine Reaktivierung von 1600 sein. Und das ist dann halt Käse.

 

Moment,

das ist mir nun auch komplett neu. Mein Berater meint, eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, jedoch wird ein neuer Vertrag zu den heute gültigen Versicherungsbedingungen geschlossen.

Die Möglichkeit, dass mein aktueller Vertrag (FR75) einfach von der Rürup entkoppelt wird ohne neu in einen BV10 Vertrag einzusteigen existiert also!?

 

PS: Mit der jetzigen Dynamik von 10% im aktuellen Vertrag würde ich ab Januar ja sowieso auf 1,8k hochkommen und im Folgejahr dann auf knapp 2.000€. Das wäre für mich dann gar kein Problem

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

PS: Mit der jetzigen Dynamik von 10% im aktuellen Vertrag würde ich ab Januar ja sowieso auf 1,8k hochkommen und im Folgejahr dann auf knapp 2.000€. Das wäre für mich dann gar kein Problem

 

Wenn Umwandlung/Entkopplung in BV 10 EDIT: SBU erfolgt, dann sind nur 5% Dynamik möglich.

Also: Umwandlung/Entkopplung - egal wie man es nennt: Problemlos bis 1.600.- € - Achtung: Spielregeln beachten!

Umwandlung/Entkopplung mit gleichzeitiger Erhöhung auf 2000.- € löst neue Gesundheitsprüfung aus.

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

PS: Mit der jetzigen Dynamik von 10% im aktuellen Vertrag würde ich ab Januar ja sowieso auf 1,8k hochkommen und im Folgejahr dann auf knapp 2.000€. Das wäre für mich dann gar kein Problem

 

Also: Umwandlung/Entkopplung - egal wie man es nennt: Problemlos bis 1.600.- € - Achtung: Spielregeln beachten!

 

Welche Spielregeln? Wo stehen die?

 

Mein Versicherungsberater hat keine Ahnung davon… Ihm fehlt die Erfahrung bei der Trennung hierzu… auch bei den 2k Neuvertrag meinte er ich bräuchte keine Versicherungsfragen… wenn doch wäre das halb so schlimm weil dazwischen(zum Glück) nix war - dennoch sinnlos

 

Frage; Kann ich meinen jetzigen Vertrag in eine SBU mit 1600e umwandeln bei 10% Dynamik?

 

Berater zweifelt zudem daran, dass dies möglich sei, da die AL keine SBU’s mit 10% Dynamik anbietet sondern nur in gekoppelten Verträgen...

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Matthew Pryor
Frage; Kann ich meinen jetzigen Vertrag in eine SBU mit 1600e umwandeln bei 10% Dynamik?

NEIN! Steht aber auch in dem vorigen Beitrag von Peter. SBU: Dynamik wählbar von 1-5%. Basisrente+Zusatzversicherung (das, was du jetzt hast): Dynamik der BUZ bis 10%.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Halt, halt, halt.

 

Wenn Altvertrag nur 1600, dann auch nur bis 1600 entkoppelbar. Aber das ist Theorie, komme ich gleich noch dazu.

 

Wenn Altvertrag 10 % Dynamik, dann auch mit 10 % Dynamik entkoppelbar. Wenn Altvertrag nur 5 % Dynamik (MLP Sünde), dann selbstverständlich auch mit 10 % Dynamik (als BUZ) entkoppelbar, wenn man mit Puffer umstellt. Stellt man den Altvertrag bspw. auf 1200 um, ist das kein Problem auch bei nur 5 % im Altvertrag auf 10 % Dynamik neu zu entkoppeln. Schon x-mal gemacht ... , telefonieren und gut.

 

ABER und das wollte man dir hier mehrfach sagen: SBU, also selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung geht nur MAXIMAL 5 % Beitragsdynamik. Nur in einer BUZ gehen die 10 %.

 

---

 

Bis dahin aber nur Theorie. Ich kann den Altvertrag in zwei Teile legen. Bspw. MiniBuz mit 10 % Dynamik und Nachversicherung als SBU. Das geht auch zeitgleich, so lange der Vertrag nach 2013 / ab 2014 abgeschlossen ist, respektive auch generell nicht älter als 5 Jahre ist.

 

Ich kann also den Altvertrag nehmen, als bspw. MiniBuz 1000 / 50 entkoppeln, dafür gelten dann 10 % Dynamik. Und zeitgleich haue ich bspw. eine ereignisunabhängige Nachversicherung um weitere 1.000 raus, die bspw. als SBU mit 5 % Dynamik. Kann man jetzt beliebig verschieben, vorbehaltlich vorhergehender Erläuterungen.

 

---

 

Welche Spielregeln? Wo stehen die?

 

Annahmerichtlinien der AL, ist aber nicht in Stein gemeißelt, siehe Erläuterungen.

 

Mein Versicherungsberater hat keine Ahnung davon…

 

Vor allem ist es vermutlich kein Versicherungsberater, dieser Beruf ist ZULASSUNGSPFLICHTIG, nur ein Bruchteil der Vermittler ist Versicherungsberater nach §34e GewO.

 

... auch bei den 2k Neuvertrag meinte er ich bräuchte keine Versicherungsfragen ...

 

Das ist falsch. Wie dir nun schon 3 Leute gesagt haben, nur eine Reaktivierung löst keine neuen Fragen aus. Und eine Reaktivierung ist nur maximal bis zur ursprünglichen Absicherungshöhe möglich.

 

Durch Reaktivierung und anschließende, respektive zeitgleiche, Nachversicherung sind die 2.000 ohne Risikoprüfung erreichbar. Aber nicht in einem Schritt durch Neuabschluss.

 

Frage; Kann ich meinen jetzigen Vertrag in eine SBU mit 1600e umwandeln bei 10% Dynamik?

 

Siehe oben oder eben MP ...

 

NEIN! Steht aber auch in dem vorigen Beitrag von Peter. SBU: Dynamik wählbar von 1-5%. Basisrente+Zusatzversicherung (das, was du jetzt hast): Dynamik der BUZ bis 10%.

 

---

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

Gibt es nicht hier einen Berater hierzu der mich offiziell umfängliche dazu berät... Mit meinem jetzigen sehe ich gerade einfach schwarz... Entweder will er nicht (da Eigeninteresse) oder er kann nicht (Unkenntnis)...

 

Faktisch genügen mir die 1.600€ aktuell (tatsächlich sind es 1650 und dem 01.12. greift meine Dynamisierung auf 1815€, das wäre für mich momentan ausreichend!)

 

Jetzt ist die (so dachte ich) einfache Frage: Wie stell ich das am idealsten um ohne die im Forum mehrfach zerfleischte Rürup-Kopplung weiter mitzuführen...

 

Gesundheitsprüfung war wie o.g. sauber und es ist seitdem nichts passiert weshalb dies so bleiben sollte - sprich Neuvertrag aus der hinsicht kein Problem. Welche der vielen Alternativen ich jetzt nehmen soll (die mir mein Berater allesamt nicht mitgeteilt hat sondern nur den Neuabschluss eines Vertrages) weiß ich weiterhin nicht...

 

PS: der Alte Vertrag wurde in 12/2013 abgeschlossen

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Vermittler (trenne dich bitte dringend vom Wort Berater) hat keinen Nachteil. Provision oder Courtage gibt es so oder so die gleiche. Er hat sogar einen Vorteil, ist nämlich aus der Haftung für den Neuabschluss raus. Diesen Vorteil und den allgemein minimalen Arbeitsaufwand im Vergleich zur klassischen BU-Beratung kann man durchaus als bspw. C-Tarif mit halber Courtagekostenbelastung weitergeben, da bricht man sich nun nichts ab.

 

Aber dann, klar, bei Fairness verdient man natürlich weniger.

 

Aus Kundensicht ist die Reaktivierung fast immer vorzuziehen. Wenn der Altvertrag bspw. 1 Jahr alt ist, sind 1/5tel respektive 1/10tel der problematischen VVA Zeit schon rum. Ist er älter ... entsprechend ...

 

Es gibt nur gaaaanz wenige technische Baustellen, die eine Reaktivierung erschweren. Dann müssen erst diese technischen Baustellen beseitig werden.

 

---

 

Faktisch genügen mir die 1.600€ aktuell (tatsächlich sind es 1650 und dem 01.12. greift meine Dynamisierung auf 1815€, das wäre für mich momentan ausreichend!)

 

Sorry. Aber Denkweise 1650 / 1815 und dafür den Aufpreis für 3 % Leistungsdynamik ggü. angemessener Absicherung der 65k Brutto halte ich für eine Schnappsidee.

 

PS: der Alte Vertrag wurde in 12/2013 abgeschlossen

 

Dann kann der Altvertrag eigentlich keine 1++ haben, wenn das nicht später umgestellt oder auf 01/2014 vorgegriffen wurde.

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

1) „Aufpreis für 3 % Leistungsdynamik ggü.angemessener Absicherung“:

 

è Dasverstehe ich nicht. Bleiben wir jedoch einfach mal dabei, dass mir 1.800€momentan genügen. Zusätzlich könnte ich über SBU oder "Ereignis" zeitnah aufstocken.

 

2) Der Vertrag läuft seit dem 01.12.2013 und ich bin 1++ eingestuft,ob da jetzt was vorgegriffen wurde kann ich dir nicht sagen - steht aber inmeinem Vertrag genau so drin.

 

3) Frage: eine mini BUZ (1/20 bei AL) hört sich extremspannend an. Mein Vermittler hat mir diese Möglichkeit nicht erwähnt. Kann ich meinen jetzigen Vertrag (FR75 Rürup mit BZ21 bei AL) so umkrempeln, dass ich daraus solch eine MINI BUZ mache? Rentensumme bei 1800€ (ab 01.12.) und einen Sparbaustein (=90€) in 3. Schicht.

 

Wie erwähnt könnte ich eine SBU im Bedarfsfall ja mit dazumachen. Mein Interesse geht jetzt primär wirklich nur darum meinen jetzigenVertrag so zu modifizieren, dass ich die Rürup Last wegbekomme.

 

Danke und LG

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

1) „Aufpreis für 3 % Leistungsdynamik ggü.angemessener Absicherung“:

è Dasverstehe ich nicht. Bleiben wir jedoch einfach mal dabei, dass mir 1.800€momentan genügen. Zusätzlich könnte ich über SBU oder "Ereignis" zeitnah aufstocken.

 

Nö, sorry. Einmal Mist in der Jugend, kein Problem, aber dieses Mal würde ich nachdenken.

 

Deine Vorschläge oben enthalten 3 % Leistungsdynamik. Das löst einen entsprechenden und nicht gerade kleinen Mehrpreis aus. Für diesen Mehrpreis kann man auch einfach mehr BU Rente versichern.

 

Dann kann man eine Überlegung aufstellen, wann bei Grundüberschussbeteiligung x die Variante mit Leistungsdynamik die Variante ohne Leistungsdynamik schlägt. Basis heutiger Überschussbeteiligung 10-14 Jahre anhaltende BU-Dauer als Ergebnis. Mit der Zeit wiederum schlägt die BUZ die Leistungsdynamik der SBU hinsichtlich Ablaufsumme.

 

Gleichwohl brauche ich um so dringender "eine" Leistungsdynamik, je geringer ich mich absichere.

 

Diese Argument ... "mir genügen" momentan xyz ... sorry, Käse.

 

1 - Wenn der Fall der Fälle da ist, kann man sich nicht mal eben noch so absichern

2 - Gem. AL Bedingungen kehrt sich die anfänglich extrem hohe Flexibilität bei mehr als 5 Jahren Laufzeit ins Gegenteil um (bspw. nur noch in 500er Schritten ereignisunabhängig nachversicherbar)

3 - Du berücksichtigst wie so viele nicht, dass bei einer langanhaltenden BU idR keine AN/AG-Beiträge zur GRV fließen. Das sind aktuell 18,7 % des Bruttos. Wovon willst du die bei 1600 Euro BU Rente (sinngem. als adäquate Alternative) zahlen? -> Verschiebung der Armut in die Zeit nach Endalter 65, worüber man auch deutlich diskutieren kann

 

2) Der Vertrag läuft seit dem 01.12.2013 und ich bin 1++ eingestuft,ob da jetzt was vorgegriffen wurde kann ich dir nicht sagen - steht aber inmeinem Vertrag genau so drin.

 

Gut. Immerhin das dann nebensächlich, wie auch immer zu Stande gekommen.

 

3) Frage: eine mini BUZ (1/20 bei AL) hört sich extremspannend an. Mein Vermittler hat mir diese Möglichkeit nicht erwähnt. Kann ich meinen jetzigen Vertrag (FR75 Rürup mit BZ21 bei AL) so umkrempeln, dass ich daraus solch eine MINI BUZ mache? Rentensumme bei 1800€ (ab 01.12.) und einen Sparbaustein (=90€) in 3. Schicht.

 

Klar kannst du. Die Bedingungen sehen die Reaktivierung als SBU oder BUZ vor. Die Nachversicherung gibt ebenfalls SBU oder BUZ her. Easy going ...

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piccolo88

Zusammenfassung:

a) Meine jetzige BUZ mit Rürup ist Mist (Rentenversicherung ab 01.12.2016 beträgt 1815€) .

b) Die Rürup kann getrennt und beitragsfrei gestellt werden und mein BU Vertrag jedoch als SBU oder neue BUZ reaktiviert werden.

c) Ideal wäre für mich, dass ich meinen Vertrag über eine Mini BUZ "weiterlaufen lasse". Sprich BU über 1815€ und Sparbaustein im Verhältnis 1/20 der BU - sprich 90€.

d) Da ich mit 1815€ unterversichert bin, wäre eine zusätzliche SBU sinnvoll. Dies möchte ich in diesem Beitrag jedoch nur am Rande betrachten und unabhängig von diesem Vertrag klären.

 

Frage:

Was muss ich genau machen damit das so umgestellt wird? Welches wäre so ein Sparbaustein? Kann ich hier die RV15 nehmen welche in diesem Beitrag von polydeikes erwähnt ist?

https://www.wertpapier-forum.de/topic/47001-berufsunfahigkeitsversicherung-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=971396

 

Wie läuft der Prozess ab? Schreibe ich denen das in einem Text, mache ich das getrennt voneinander, habe ich Fristen die beachtet werden müssen, ist es besser dies noch in 2016 zu tun anstatt bis 2017 zu warten, etc?

 

Vielen Dank bereits vorab mir dabei zu helfen, meine "Jugendsünden" zu beseitigen.

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polydeikes

Für die Umstellung wird ein Vermittler benötigt. Das kann ein Makler mit Direktanbindung an die Alte Leipziger sein, oder auch ein Ausschließlichkeitsvertreter der Alte Leipziger. Formal könnte es auch MLP, die sind aber vermutlich Teil des Problems, welches du gern loswerden würdest. Die AL selbst stellt da gar nichts um / du kannst da selbst nichts umstellen. Die AL rührt keine Verträge von Vertriebspartnern an, darf sie auch gar nicht. MLP genießt zudem besonderen Schutz mit eigener Vertriebspartnerbetreuung.

 

Da du die Möglichkeiten nicht verstanden hast, solltest du dir jemanden suchen, der dich entsprechend beraten kann. Punkte b,c,d können alle realisiert werden und noch mehr, muss man individuell schauen, was man davon haben will.

 

Die Frage, ob das einer von uns macht, brauchst du hier nicht stellen. Wir dürfen hier nicht schreiben ala "ruf an" etc., das ist ein Verstoß gegen das Werbeverbot im WPF. Vermutlich kassiere ich allein schon für diesen Satz gleich wieder Meldungen.

 

Wie läuft der Prozess ab?

 

Wo auch immer: Erst Möglichkeiten zeigen lassen, dann Möglichkeit wählen und diese umsetzen. Führt praktisch zu einem Schreiben bzgl. der Kündigung, ggf. formal zum Betreuerwechsel und halt 1-2 theoretischen Anträgen je nach Umsetzung. Wobei Antrag hier nicht mit Neuantrag im klassischen Sinne zu verwechseln ist. Die Reaktivierung erfolgt halt per Antrag inkl. technischer Daten, aber Risikoprüfung entfällt.

 

---

 

... habe ich Fristen die beachtet werden müssen, ist es besser dies noch in 2016 zu tun anstatt bis 2017 zu warten, etc?

 

Die Rürupkonstellation ist mit Monatsfrist kündbar. Hieße, bei Eingang vor 01.12. zum 01.12. könnte bereinigt sein. Wird nach dem 01.12. umgestellt, dann zum 01.01.2017 inkl. dem Beitragsaufschlag für den dann niedrigeren Rechnungszins + ein Jahr Eintrittsalter mehr. Insofern ja, du müsstest in die Pötte kommen, wenn du nicht draufzahlen willst.

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piccolo88

 

Die Rürupkonstellation ist mit Monatsfrist kündbar. Hieße, bei Eingang vor 01.12. zum 01.12. könnte bereinigt sein. Wird nach dem 01.12. umgestellt, dann zum 01.01.2017 inkl. dem Beitragsaufschlag für den dann niedrigeren Rechnungszins + ein Jahr Eintrittsalter mehr. Insofern ja, du müsstest in die Pötte kommen, wenn du nicht draufzahlen willst.

Alles klar, ich weiß ja ganz genau was ich will. Ob meinBerater das morgen/Mittwoch hinbekommt bzw ich jmd finde der mir das bisMittwoch machen kann ist die andere Anfrage…

 

 

 

 

 

 

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

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