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Konne1234

CFD-Handel - Bescheinigung über einbehaltene Quellensteuer auf Dividendenzahlungen (Ayondo ltd.)

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Konne1234

Hallo liebe Community,

 

leider habe ich im Internet bislang ohne Erfolg eine Antwort auf mein Problem gesucht.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen? Im Folgenden eine Kurz- und Langfassung.

 

 

Kurzfassung:

 

CFD-Broker Ayondo ltd. mit Sitz in London will mir keine Bescheinigung über die Höhe der einbehalteten Quellensteuer (Abgeltungssteuer + Soli) auf Dividenden deutscher CFDs geben. Dadurch werden meine Dividenden doppelt besteuert. Mit Hilfe meiner Transaktionshistorie kann ich lediglich die Höhe der ausgezahlten Dividende nachweisen - nicht aber, ob dies Netto oder Brutto ist. ---> Meine Fragen stehen weiter unten....

 

 

 

Sachverhalt im Detail:

 

Im Jahr 2015 habe ich über den CFD-Broker Ayondo ltd. mit Sitz in London diverse CFD-Transaktionen getätigt. Dabei habe ich auch mehrere CFD-Long-Positionen deutscher Aktien (DAX, MDAX, TECDAX) über mehrere Tage/Wochen gehalten. Bei diesen deutschen CFD-Positionen im Jahr 2015 hätte ich ca. 4000€ Brutto-Dividenauszahlungen erhalten, wobei ich tatsächlich ca. 3000€ Netto mit abgezogener Quellensteuer auf meinem Konto erhalten habe. Ayondo ltd. hat demnach ca. 1000€ Quellensteuer einbehalten.

 

Für meine Steuererklärung hat mir Ayondo eine Erträgnisaufstellung mit Gewinnen/Verlusten und gesamthaft das Ergebnis aus Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a) EStG (Zeile 15 Anlage KAP) zugesandt, leider ohne Aufstellung der einbehaltenen Quellensteuer i. H. von ca. 1000€. Diese Aufstellung ohne einbehaltene Quellensteuer habe ich samt selbst verfasster Aufstellung der bezahlten Quellensteuer mit meiner Steuererklärung im Sommer 2016 beim Finanzamt eingereicht. Leider erkennt dieses die Angabe der Quellensteuer nicht an.

Um meine KAP-Einkünfte bei diesen Dividenden nicht doppelt besteuern zu müssen bat ich deshalb Ayondo ltd. nun um eine Bescheinigung über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer. Diese können/wollen mir diese Bescheinigung aber nicht liefern. Nach vielen Mails und Telefonaten bin ich mit meinem Latein aber leider am Ende und hoffe auf eure Tipps und Hilfe.

 

Eine Idee ist jetzt, dass ich dem Finanzamt die komplette Transkationshistorie meines Kontos des Jahres 2015 zusende aus der hervorgeht wieviel € ich im Jahr 2015 als Dividende erhalten habe. In dieser Historie steht aber nicht, ob es sich dabei um eine Netto- oder Brutto-Dividende handelt.

Zur Info: Ayondo ltd. ist keine Bank sondern ein CFD-Broker. Die Kundengelder bei Ayondo ltd. werden laut Homepage auf diversen unbekannten Banken gehalten.

 

 

 

Fragen:

 

  1. Wie vermeide ich die Doppelbesteuerng ohne diese Bescheinigung bzw. reicht evtl. die Transaktionshistorie dafür?
  2. Wie oder mit welchen Argrumenten komme ich an die Bescheinigung über die einbehaltene Quellensteuer?
  3. Muss Ayondo ltd. mir eine Bescheinigung geben ggf. gegen Entgelt für Aufwand?
  4. Muss der CFD-Broker Ayondo ltd. die Quellensteuer an den deutschen Fiskus weiterleiten? Habe durch die Telefonate und E-Mails das Gefühl, dass diese Quellensteuer einbehalten aber nicht weitergeleitet wird --> versteckte zusätzliche Gebühr???

 

Ich danke euch schon einmal vielmals im Voraus für eure Hilfe!

 

Grüße

konne1234

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Taxadvisor

Sachverhalt im Detail:

 

Im Jahr 2015 habe ich über den CFD-Broker Ayondo ltd. mit Sitz in London diverse CFD-Transaktionen getätigt. Dabei habe ich auch mehrere CFD-Long-Positionen deutscher Aktien (DAX, MDAX, TECDAX) über mehrere Tage/Wochen gehalten. Bei diesen deutschen CFD-Positionen im Jahr 2015 hätte ich ca. 4000€ Brutto-Dividenauszahlungen erhalten, wobei ich tatsächlich ca. 3000€ Netto mit abgezogener Quellensteuer auf meinem Konto erhalten habe. Ayondo ltd. hat demnach ca. 1000€ Quellensteuer einbehalten.

 

Fragen:

Wie vermeide ich die Doppelbesteuerng ohne diese Bescheinigung bzw. reicht evtl. die Transaktionshistorie dafür?

  1. Wie oder mit welchen Argrumenten komme ich an die Bescheinigung über die einbehaltene Quellensteuer?
  2. Muss Ayondo ltd. mir eine Bescheinigung geben ggf. gegen Entgelt für Aufwand?
  3. Muss der CFD-Broker Ayondo ltd. die Quellensteuer an den deutschen Fiskus weiterleiten? Habe durch die Telefonate und E-Mails das Gefühl, dass diese Quellensteuer einbehalten aber nicht weitergeleitet wird --> versteckte zusätzliche Gebühr???

 

Du bist nicht Eigentümer/Besitzer der Aktien geworden, Dir steht somit keine Dividende zu. Aufgrund der Contract-Bedingungen erhältst Du lediglich eine Ausgleichszahlung von der Gegenpartei, diese entspricht der Nettodividende und ist als Kapitaleinnahme bei Dir zu versteuern. Quellensteuer/AbgSt hast Du nicht gezahlt bzw. wurde von Deiner Zahlung nicht eingbehalten, Du kannst also auch nichts anrechnen. Ayondo könnte Dir auch keine StBes ausstellen, dass könnte nur die Inlandsbank/Zahlstelle. Diese hat aber als Eigentümer Ayondo in ihren Büchern stehen und kann nur Ayondo eine StBes ausstellen und nicht Dir. Du musst also sehen, dass in Deiner Steuererklärung nur die Nettozahlungen erfasst werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Konne1234

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank für deine schnelle Mail.

 

Wie kann ich dem Finanzamt bzw. in der Steuererklärung nachweisen, dass es sich bei den 3000€ um Netto-Dividenden handelt und Steuer bereits bezahlt wurde? Sonst habe ich ja wieder die Doppelbesteuerung.

Wenn ich die Transaktionshistorie beilege, aus der die Dividendenzahungen hervorgehen, weiß das Finanzamt ja nicht ob es sich dabei bereits um Netto-Dividenden (also Steuer bereits einbehalten) handelt. Oder wird das implizit klar daraus, weil bei Dividenden immer Quellensteuer bzw. Abg.-St. + Soli bezahlt wird?

 

Laut Ayondos Homepage zahlt Ayondo an Kunden eine Netto-Dividende bereinigt um eine Quellensteuer:

https://www.ayondo.com/de/learn/more-cfds/corporate-actions/

Diese Steuer wird aber aufgrund meiner Transaktion bzw. Long-Positionen fällig. D.h. Ayondo würde eine solche Steuerbescheinigung als Eigentümer der Aktien erhalten. Auf Basis dessen sollte mir Ayondo doch dann auch eine Bescheinigung senden können. Bei deutschen CFD-Brokern wie flatex etc. funktioniert dies ja so. Dort erhält man bei Dividenden auf CFDs eine Bescheinung über die bezahlte Abg.-Str + Soli. Diese kann man dann dem FA einfach beilegen.

 

Anderes Beispiel:

Wenn ich im Jahr 2015 Verluste gemacht hätte, dann würde ich diese Quellensteuer (z.B. bei gemeinsamer Veranlagung mit Hilfe des Sparer-Pauschbetrags) ja sogar komplett zurückbekommen. Aber auch hier würde ich ohne Bescheinigung leer ausgehen. Das heißt die Quellensteuer bei Dividendenauszahlungen bei CFDs würden eine versteckte Gebühr bedeuten. Bei deutschen CFD-Brokern wie flatex ist das nicht so. Weiß dazu jemand mehr?

 

Danke und viele Grüße

konne1234

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Cai Shen
Wenn ich im Jahr 2015 Verluste gemacht hätte, dann würde ich diese Quellensteuer (z.B. bei gemeinsamer Veranlagung mit Hilfe des Sparer-Pauschbetrags) ja sogar komplett zurückbekommen.

Glaube ich nicht.

Die Quellensteuerproblematik entsteht allein aus Zins- und Dividendenzahlungen, solche Gewinne darfst du jedoch nicht mit Aktienverlusten verrechnen, sondern immer nur innerhalb der Einkunftsart.

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Konne1234

Hallo cai,

 

Das war von mir etwas blöd formuliert. Sorry. Ich versuche es nochmal klarer:

Würde ich 1000€ brutto Dividende bzw. 750€ netto Dividende (abzgl. Quellensteuern) bei ayondo erhalten und wären das meine einzigen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr 2015, dann könnte ich mir aufgrund eines Sparer pauschbetrags von 1602€ die einbehaltenen 250€ Zurückerstatten lassen sofern ich die bezahlte quellensteuer nachweisen kann.

Aber genau hier ist mein Problem. Ohne Bescheinigung kann ich das nicht nachweisen.

 

Grüße

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Taxadvisor

Wie kann ich dem Finanzamt bzw. in der Steuererklärung nachweisen, dass es sich bei den 3000€ um Netto-Dividenden handelt und Steuer bereits bezahlt wurde? Sonst habe ich ja wieder die Doppelbesteuerung.

Wenn ich die Transaktionshistorie beilege, aus der die Dividendenzahungen hervorgehen, weiß das Finanzamt ja nicht ob es sich dabei bereits um Netto-Dividenden (also Steuer bereits einbehalten) handelt. Oder wird das implizit klar daraus, weil bei Dividenden immer Quellensteuer bzw. Abg.-St. + Soli bezahlt wird?

 

Anderes Beispiel:

Wenn ich im Jahr 2015 Verluste gemacht hätte, dann würde ich diese Quellensteuer (z.B. bei gemeinsamer Veranlagung mit Hilfe des Sparer-Pauschbetrags) ja sogar komplett zurückbekommen. Aber auch hier würde ich ohne Bescheinigung leer ausgehen. Das heißt die Quellensteuer bei Dividendenauszahlungen bei CFDs würden eine versteckte Gebühr bedeuten. Bei deutschen CFD-Brokern wie flatex ist das nicht so. Weiß dazu jemand mehr?

 

 

Die Ausgleichszahlung von EUR 3.000 ist noch nicht besteuert, hierauf sind AbgSt (25% = 750) zu zahlen. Bei Flatex würde auf die Nettodividende (=3.000, nicht auf die Bruttodividende!) ebenfalls Abgeltungsteuer von EUR 750 einbehalten, dafür erhältst Du ggfs. eine Steuerbescheinigung (bzw. im Verlustfall würde die Ausgleichszahlung mit CFD-Verlusten verrechnet und die Steuer wird von der Bank erstattet).

 

Gruß

Taxadvisor

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Konne1234

Die bruttodividende hätte 4000€ betragen. Ayondo gibt aber nur die netto-dividende von ca. 3000€ weiter:

http://www.ayondo.com/de/learn/more-cfds/corporate-actions/

 

 

Nun möchte ich dem FA diese quellensteuer nachweisen. Nur wie ohne bescheinigung. Wie bereits gesagt sind der transaktionshistorie die dividendenauszahlungen zu entnehmen. Es wird aber nicht klar, dass das bereits netto Dividenden sind.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Die bruttodividende hätte 4000€ betragen. Ayondo gibt aber nur die netto-dividende von ca. 3000€ weiter:

http://www.ayondo.co...porate-actions/

 

 

Nun möchte ich dem FA diese quellensteuer nachweisen. Nur wie ohne bescheinigung. Wie bereits gesagt sind der transaktionshistorie die dividendenauszahlungen zu entnehmen. Es wird aber nicht klar, dass das bereits netto Dividenden sind.

 

Du hast eine gedankliche Blockade...

 

1. Ayondo hält eine Aktie und erhält dafür Dividende unter Abzug deutscher QuSt.

 

2. Du hältst eine Schuldverschreibung (=Anleihe). In den Anleihebedingungen steht, dass Du eine Zahlung in Höhe der Nettodividende des Referenzwertes Deiner Anleihe erhältst. Diese Zahlung wird an Dich netto gezahlt und Du musst sie in D versteuern.

 

3. Die Wertpapiere zu 1. und 2. haben rechtlich NIX miteinander zu tun. Das Wertpapier 2. ist wie ein Indexzertifikat lediglich wirtschaftlich an die Wertentwicklung des Wertpapieres 1. gekoppelt.

 

Daher ist überhaupt nicht relevant, wie hoch die Bruttodividende ist oder wieviel QuSt Ayondo bezahlt hat. Entscheidend ist, was Dir für Dein Wertpapier 2. aufgrund der Bedingungen zusteht. Das ist die Nettodividende. Dies ist zu 100% steuerpflichtig und darauf entfällt - bei Handel über Auslandsbroker in GB - weder Quellensteuer noch deutsche Abgeltungsteuer.

 

Gruß

Taxadvisor

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Konne1234

Das habe ich doch so auch verstanden!

 

Mir geht es doch nur darum, dass ich bei einem deutschen CFD-Broker, der die gleichen Vorgänge macht wie Ayondo, eine Bescheinigung über die entrichtete Quellensteuer erhalten hätte. Dadurch könnte ich das nachweisen und zahle nicht doppelt (Quellensteuer Ayondo, hier: ca. 1000€ + Steuer auf meine Einkünfte, hier: ca. 750€). Insgesamt habe ich dadurch am Ende 750€ zu viel Steuer gezahlt.

 

Ich kann nur jedem Investor mit Wohnsitz in D empfehlen einen deutschen CFD-Broker zu wählen oder alles juristisch und schriftlich abzusichern.

 

Danke für eure Meinungen. Lehrgeld ist wohl bezahlt!

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Taxadvisor

Das habe ich doch so auch verstanden!

 

Mir geht es doch nur darum, dass ich bei einem deutschen CFD-Broker, der die gleichen Vorgänge macht wie Ayondo, eine Bescheinigung über die entrichtete Quellensteuer erhalten hätte. Dadurch könnte ich das nachweisen und zahle nicht doppelt (Quellensteuer Ayondo, hier: ca. 1000€ + Steuer auf meine Einkünfte, hier: ca. 750€). Insgesamt habe ich dadurch am Ende 750€ zu viel Steuer gezahlt.

 

Offensichtlich noch nicht... Um bei Deinem Flatex-Beispiel aus W:O zu bleiben (lt. Homepage der Anbieter, gilt wohl auch bei comdirect):

 

Dividende Deutschland Brutto 4.000

=> Ayondo-Zahlung 3.000, Du zahlst 750 AbgSt über die Erklärung = nach Steuern 2.250

=> Flatex-Zahlung 3.400, Flatex behält EUR 850 AbgSt ein = nach Steuern 2.550

 

Dividende Großbritannien Brutto 4.000

=> Ayondo-Zahlung 4.000, Du zahlst 1.000 AbgSt über die Erklärung = nach Steuern 3.000

=> Flatex-Zahlung 3.400, Flatex behält 850 AbgSt ein = nach Steuern 2.550

 

Gruß

Taxadvisor

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Börsenkrach

Somit sind solche Ausgleichszahlungen („Dividendenanpassungen“) in einer deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben. (Verlust anzugeben ist sogar zu unserem Vorteil.)

Die hier vorliegende Aussage von Taxadvisor ist die einzig brauchbare, die ich im Netz fand.

 

Mein Anliegen ist folgendes.

Mein Broker liefert eine Bescheinigung nur mit der Summe von Kommission + swap + Kursgewinn. Die Ausgleichszahlungen für Indices sind nicht angegeben.

Ich will vom Broker eine Bescheinigung auch mit Ausgleichszahlungen anfordern.

Aber ich will meine Beschwerde auch begründen. In den Geschäftsbedingungen dieses Broker ist zu diesem Problem nichts zu finden. Daher müßte ich eine andere glaubwürdige Quelle liefern.

Könnte Taxadvisor eine solche Quelle liefern ? Dafür wäre ich dankbar.

 

Gruß von Börsenkrach

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