ramses2 November 23, 2016 Liebe Forengemeinde, gestern hatte ich leider einen Wildunfall. Ein Wildschwein ist mir frontal vor das Auto gelaufen. Nachdem mein Fahrzeug zum Stehen kam, ist mir dann auch noch das nachfolgende Fahrzeug hinten drauf gefahren. Mein Auto ist stark beschädigt und steht nun auf dem Gelände einer Werkstatt. Die herbei gerufene Polizei klärte mich darüber auf, das man es mit zwei verschiedenen Fällen zu tun hat. Einmal mein Wildschaden, für den meine Teilkasko zuständig ist und zum Zweiten der Auffahrunfall als Haftpflichtschaden mit mir als Geschädigten. Noch gestern habe ich den Wildschaden meiner Versicherung und den Haftpflichtschaden der Versicherung des Verursachers des anschließenden Auffahrunfalls gemeldet. Beide Versicherungen wollen eigene Gutachter losschicken. Ich frage mich jetzt, ob es besser wäre, schon mal vorsorglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen um dann auch mit einem eigenen Gutachter die Sache zu klären. Ich befürchte nämlich, dass die Versicherungen versuchen werden, den Schaden möglichst kostengünstig für sich selbst abzuwickeln. Ich bin über alle Ratschläge dankbar. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw November 23, 2016 Öhm, du weißt aber schon dass das hier ein Finanzforum ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M_M_M November 23, 2016 Liebe Forengemeinde, gestern hatte ich leider einen Wildunfall. Ein Wildschwein ist mir frontal vor das Auto gelaufen. Nachdem mein Fahrzeug zum Stehen kam, ist mir dann auch noch das nachfolgende Fahrzeug hinten drauf gefahren. Mein Auto ist stark beschädigt und steht nun auf dem Gelände einer Werkstatt. Die herbei gerufene Polizei klärte mich darüber auf, das man es mit zwei verschiedenen Fällen zu tun hat. Einmal mein Wildschaden, für den meine Teilkasko zuständig ist und zum Zweiten der Auffahrunfall als Haftpflichtschaden mit mir als Geschädigten. Noch gestern habe ich den Wildschaden meiner Versicherung und den Haftpflichtschaden der Versicherung des Verursachers des anschließenden Auffahrunfalls gemeldet. Beide Versicherungen wollen eigene Gutachter losschicken. Ich frage mich jetzt, ob es besser wäre, schon mal vorsorglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen um dann auch mit einem eigenen Gutachter die Sache zu klären. Ich befürchte nämlich, dass die Versicherungen versuchen werden, den Schaden möglichst kostengünstig für sich selbst abzuwickeln. Ich bin über alle Ratschläge dankbar. Gruß Hallo Ramses2, Ich weiß nicht vor was Du Angst hast?! Dein Hintermann hat keinen Sicherheitsabstand eingehalten und ist Dir draufgebrummt. Er ist nach Deiner Aussage somit Schuld. Das Wildschwein hat einen Schaden hinterlassen und ist ein Kasko-Schaden. Beides sollte bezahlt werden. Den Anwalt brauchst Du nur nehmen, wenn es spätere Probleme gibt. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli November 24, 2016 · bearbeitet November 24, 2016 von Holgerli Definitiv einen Anwalt nehmen. Zumindest für den Auffahrunfall mit dem zweiten Wagen. Ohne Anwalt - so ist zumindest mein subjektives Empfinden - nehmen Dich Versicherungen nicht ernst und Du läufst monatelang Deinem Geld hinterher. Edith sagt: Fehlerkorrektur Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 November 24, 2016 Ohne Anwalt - so ist zumindest mein subjektives Empfinden - nehmen Dich Versicherungen nicht ernst Du Du läufst monatelang Deinem Geld hinterher. Ja definitiv einen Anwalt einschalten, wenn absehbar ist dass der Unfallgegner (der Hintermann, nicht das Wildschwein ) den Schaden ohnehin über seine Versicherung regulieren lassen wird. Sonst nimmt dich die gegnerische Versicherung nicht ernst. Du kannst selbst einen Gutachter beauftragen und musst die von der Versicherung beauftragten Gutachten nicht akzeptieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 November 24, 2016 Guten Morgen, vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe überhaupt keine Erfahrung mit Verkehrsunfällen und der Regulierung durch Versicherungen. Und dann noch dieser ungewöhnliche Fall mit 2 Unfällen. Daher frage ich hier nach. Mein Auto ist 7,5 Jahre alt und hat knapp über 190.000 km runter. Ich habe es damals als Neuwagen zu einem Preis von ca. 15.500 € gekauft und für ca. 2.500 € eine Autogasanlage nachgerüstet. Ich mag mein Auto und hätte es gerne noch mindestens 2-3 Jahre gefahren. Durch die starken Beschädigungen im Frontbereich durch den Zusammenprall mit dem Wildschwein habe ich Sorge, dass meine Teilkasko versucht, einen wirtschaftlichen Totalschaden draus zu machen um günstiger weg zu kommen. Und weil der Auffahrunfall erst nach dem Wildschaden passiert ist, die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers anschließend meint, gar nicht mehr zahlen zu müssen. Kann so etwas passieren? Vielleicht bin ich gedanklich ja auch völlig auf dem Holzweg und mache mir unnötig einen Kopf, aber ich fühle mich gerade den beiden Versicherungen und ihren jeweiligen Gutachtern etwas ausgeliefert. Vielleicht steht mir ja auch ein Ersatzfahrzeug zu, was die Haftpflichtversicherung des aufgefahrenen Fahrzeugs bezahlen muss? Und ja, das Wildschwein tat mir auch leid... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 24, 2016 · bearbeitet November 24, 2016 von Raccoon Ich denke nicht, daß direkt ein Anwalt benötigt wird - hatte vor einigen Monaten auch einen Unfall bei dem der andere Verkehrsteilnehmer Schuld war (3 Polizisten als Zeugen sind recht hilfreich, das zu beurteilen). Gutachter kam, Auto wurde repariert, Versicherung hat gezahlt. Hat das Wildschwein wenigstens geschmeckt? Und weil der Auffahrunfall erst nach dem Wildschaden passiert ist, die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers anschließend meint, gar nicht mehr zahlen zu müssen. Kann so etwas passieren? Glaube ich nicht, da die Sache in deinem Fall ja eindeutig zu trennen ist und die Versicherung des Auffahrenden dann für diesen Teil aufkommen muß. Ganz früher hatte ich auch mal zwei Unfälle am gleichen Tag, dabei war allerdings die gleiche Stelle betroffen. Es war dann Aufgabe der Gutachter zu beurteilen, wie der Schaden den Unfällen zugeordnet wird und welche Versicherung für welchen Teil zahlt. (Am Ende war kein zusätzlicher Schaden vom 2. Unfall auszumachen und die Versicherung des 1. hat gezahlt.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti November 24, 2016 Unfälle mit Wild müssen gemeldet werden. Wenn du dir das Stück, egal was es ist mitnimmst begehst du Wilderei. Kann bis zu 5 Jahren gesiebte Luft bedeuten. Da die Polizei anwesend war, gehe ich aber mal davon aus, dass es gemeldet wurde. Zu Versicherungen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich weiß nur, dass neben Zeugen Fotos helfen sollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker November 24, 2016 ... Durch die starken Beschädigungen im Frontbereich durch den Zusammenprall mit dem Wildschwein habe ich Sorge, dass meine Teilkasko versucht, einen wirtschaftlichen Totalschaden draus zu machen um günstiger weg zu kommen. Wenn es nun einmal ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann ist es eben einer. Und weil der Auffahrunfall erst nach dem Wildschaden passiert ist, die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers anschließend meint, gar nicht mehr zahlen zu müssen. Kann so etwas passieren? Ja, kann passieren. Dann gibt es eben einen Rechtsstreit. Ich wüsste aber nicht warum das in diesem Fall passieren sollte. ... aber ich fühle mich gerade den beiden Versicherungen und ihren jeweiligen Gutachtern etwas ausgeliefert. Das ist kein Gefühl, sondern es ist so! Beim Zahnarzt ist das aber auch so. Vielleicht steht mir ja auch ein Ersatzfahrzeug zu, was die Haftpflichtversicherung des aufgefahrenen Fahrzeugs bezahlen muss? Dann frage die Versicherung! Ich frage mich jetzt, ob es besser wäre, schon mal vorsorglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen um dann auch mit einem eigenen Gutachter die Sache zu klären. Nein, zwei Gutachter reichen völlig aus. Ich befürchte nämlich, dass die Versicherungen versuchen werden, den Schaden möglichst kostengünstig für sich selbst abzuwickeln. Das machen die auch! Und ja, das Wildschwein tat mir auch leid... Du meinst, es kann jetzt nicht mehr aufgegessen werden? Unfälle mit Wild müssen gemeldet werden. Wenn du dir das Stück, egal was es ist mitnimmst begehst du Wilderei. Kann bis zu 5 Jahren gesiebte Luft bedeuten. Wenigstens ist die Todesstrafe abgeschafft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla November 29, 2016 Bitte unbedingt anwalt nehmen. Ruf doch mal deine Rechtsschutzversicherung an falls vorhanden Wir haben z.b 43 eur pro tag bekommen fur den ausfall des wagens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 29, 2016 · bearbeitet November 29, 2016 von ImperatoM Ich würd mit der Versicherung telefonieren und die eigenen Erwartungen formulieren. Wenn sie die nicht akzeptieren, wird es ZTeit für einen Anwalt. Sonst nicht. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 November 29, 2016 Ich würd mit der Versicherung telefonieren und die eigenen Erwartungen formulieren. Wenn sie die nicht akzeptieren, wird es ZTeit für einen Anwalt. Sonst nicht. Kommt auch auf die Versicherung drauf an. Wenn die Allianz oder HUK Coburg heißt kannst du dir das Formulieren der Erwartungen sparen und gleich zum Anwalt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 November 29, 2016 · bearbeitet November 29, 2016 von ramses2 Hallo, ich hatte gestern das Vorgespräch beim Anwalt. Lt. seiner Aussage geht es hier eigentlich nur noch um den Auffahrunfall am Heck, denn um den Wildunfall vorn kümmert sich meine Teilkasko und die hat bereits einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Eine Kopie dieses Gutachtens liegt mir vor. Totalschaden. Hier warte ich also nun auf den Bescheid der Versicherung. Die Haftpflicht des Fahrers, welcher mir nach dem Wildunfall hinten drauf gefahren ist, ist die VHV. Hier wird es allerdings lt. Aussage des Anwalts schwer, denn lt. Sachverständigen-Gutachten meiner Versicherung ist der Frontschaden, der zeitlich ja zuerst eingetreten ist, bereits schon ein wirtschaftlicher Totalschaden. Mal sehen, was er hier noch erreichen kann. Bin gespannt. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alka17 November 29, 2016 Hallo, wenn beim Wildunfall bereits ein Totalschaden eingetreten ist (d. h., die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges), dann hat der nachfolgende Auffahrunfall wohl nur noch den nach dem Wildunfall noch vorhandenen Restwert des Fahrzeuges gemindert, wofür dann die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden zuständig wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Dezember 12, 2016 Kommt auch auf die Versicherung drauf an. Wenn die Allianz oder HUK Coburg heißt kannst du dir das Formulieren der Erwartungen sparen und gleich zum Anwalt... Worauf beruht deine Aussage? Ich habe jedenfalls gute Erfahrungen mit der Regulierung eines KFZ-Haftpflichtschadens durch die Allianz gemacht. Ohne Anwalt und mit von mir beauftragtem Gutachter. Zumindest in der Beschwerdestatistik der Bafin fallen die Unternehmen auch nicht negativ auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 Dezember 13, 2016 · bearbeitet Dezember 13, 2016 von ramses2 Hat halt jeder so seine Erfahrungen mit dem ein oder anderen Versicherer gemacht. Folgender aktueller Stand: Die Abwicklung meines Teilkaskoschadens hat sehr gut geklappt. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter hat einen in meinen Augen sehr schmeichelhaft hohen Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug angesetzt. Weiterhin hat der Gutachter ein Angebot von einem Aufkäufer für mein kaputtes Auto eingeholt (=Restwert) und dieses der Versicherung und mir weiter gereicht. Diesen Restwert und meine Teilkasko-Selbstbeteiligung hat die Versicherung dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und den Rest an mich ausgezahlt. Das Angebot für den Aufkauf meines kaputten Autos habe ich angenommen und habe dieses Geld vom Aufkäufer erhalten. Die Selbstbeteiligung übernimmt in meinem Fall der ADAC, bei dem es die s.g. "Tierkollisionsbeihilfe" gibt. Um die Abwicklung des Auffahrunfalls kümmert sich der Anwalt. Hier hoffe ich auf weitere gute Nachrichten. Vielen Dank bisher an alle. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag