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TomTurbo

Von GKV mit Wahltarif in die PKV wechseln

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TomTurbo

Hallo zusammen,

 

Ich habe eine Frage zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private und hoffe, dass hier schon jemand so eine ähnliche Ausgangssituation hatte oder die anwesenden Makler und Berater sich damit auskennen.

 

Ich (28 Jahre) bin seit Juni dieses Jahres freiwillig gesetzlich versichert (Angestellter), allerdings noch in einem Wahltarif der Krankenkasse mit dem Ausschluss einiger Leistungen und Bonuszahlung (Tk Tarif select). Dadurch könnte ich die Krankenkasse (also GKV) erst nach 3 Jahren, bei mir zum Jahresende 2017, wechseln.

Gilt diese Mindestlaufzeit auch beim Wechsel in die PKV? Im Internet findet man da verschiedene Aussagen. Mal geht es, mal ignoriert die alte Krankenkasse die Kündigung... Ein Gerichtsurteil konnte ich dazu auch noch nicht finden.

 

Danke für Denkanstöße und Tipps

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

.

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TomTurbo

D.h. ein Wechsel wäre ab dem 01.01.17 möglich?

Die Aussage mit der Laufzeit bis Ende 2017 kommt direkt von der Tk, aber das muss deswegen ja nicht unbedingt richtig sein.

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Peter Wolnitza

D.h. ein Wechsel wäre ab dem 01.01.17 möglich?

Die Aussage mit der Laufzeit bis Ende 2017 kommt direkt von der Tk, aber das muss deswegen ja nicht unbedingt richtig sein.

 

ja,Wechsel zum 01.01.2017möglich

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

.

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TomTurbo

Ich meine nicht, du bist bereits freiwillig versichert. Daher ist die reguläre Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats einzuhalten.

 

 

ob jetzt zum 01.01. oder 01.02. ist mir nicht so wichtig.

Dann bleibt wenigstens mehr Zeit, den richtigen Versicherer und Tarif zu suchen.

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TomTurbo

Wenn ich die entsprechenden Gesetzesstellen richtig deute, ist es in den Fällen mit Wahltarifen egal, ob jetzt 1 oder 3 Jahre Mindestbindung besteht.

Zum Ende des Jahres, in dem die JAEG überschritten wurde (bei mir 2016), muss mich die Krankenkasse über meine Austrittsmöglichkeit informieren. Wenn dieser Austritt dann erklärt wird, kommt man zum übernächsten Monat aus der freiwilligen Versicherung. Ist das so richtig?

In meinem Fall müsste ich im Januar 2017 meinem Austritt erklären und könnte dann zum 01.03.17 in die PKV?

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GlobalGrowth

Wenn ich die entsprechenden Gesetzesstellen richtig deute, ist es in den Fällen mit Wahltarifen egal, ob jetzt 1 oder 3 Jahre Mindestbindung besteht.

Zum Ende des Jahres, in dem die JAEG überschritten wurde (bei mir 2016), muss mich die Krankenkasse über meine Austrittsmöglichkeit informieren. Wenn dieser Austritt dann erklärt wird, kommt man zum übernächsten Monat aus der freiwilligen Versicherung. Ist das so richtig?

In meinem Fall müsste ich im Januar 2017 meinem Austritt erklären und könnte dann zum 01.03.17 in die PKV?

 

Ist zwar nicht mein "Kompetenzbereich" aber meines Wissens dürftest du in diesem Fall rückwirkend zum 01.01.2017 in die PKV

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Gast240102
· bearbeitet von fintech

Hallo TomTurbo,

 

war mal in einer ähnlichen Situation wie Du und habe mich damals gegen die PKV entschieden:

 

Die Gründe findest Du hier:

 

http://www.wertpapie...10#entry1060710

 

PKV macht man, weil man sich etwas leisten will (schnelleren Zugang zu Ärzten). Damit verbunden sind aber für Angestellte (nicht Beamte oder Selbständige) erhebliche Mehrkosten über die Laufzeit aufgrund massiver steuerlicher Nachteile und oft ein etwas schnellerer Kostenanstieg.

Insbesondere, wenn man jung ist, schränkt die PKV auch persönliche Lebensentscheidungen ein oder kann zumindest zu massiven finanziellen (Kinder: Jedes Kostet ca. 100 - 200 EUR Beitrag, nicht arbeitende Ehefrau sogar ca. 400 - 600 EUR) Nachteilen führen.

 

Meine Eltern knabbern nun im Ruhestand daran.

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GlobalGrowth

Hallo TomTurbo,

 

war mal in einer ähnlichen Situation wie Du und habe mich damals gegen die PKV entschieden:

 

Die Gründe findest Du hier:

 

http://www.wertpapie...10#entry1060710

 

PKV macht man, weil man sich etwas leisten will (schnelleren Zugang zu Ärzten). Damit verbunden sind aber für Angestellte (nicht Beamte oder Selbständige) erhebliche Mehrkosten über die Laufzeit aufgrund massiver steuerlicher Nachteile und oft ein etwas schnellerer Kostenanstieg.

Insbesondere, wenn man jung ist, schränkt die PKV auch persönliche Lebensentscheidungen ein oder kann zumindest zu massiven finanziellen (Kinder: Jedes Kostet ca. 100 - 200 EUR Beitrag, nicht arbeitende Ehefrau sogar ca. 400 - 600 EUR) Nachteilen führen.

 

Meine Eltern knabbern nun im Ruhestand daran.

 

steuerliche Nachteile?

 

"eit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

 

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

 

Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden."

 

Quelle

 

der Höchstbeitrag gilt meines Wissens für PKV und GKV Versicherte

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Gast240102

Hallo TomTurbo,

 

war mal in einer ähnlichen Situation wie Du und habe mich damals gegen die PKV entschieden:

 

Die Gründe findest Du hier:

 

http://www.wertpapie...10#entry1060710

 

PKV macht man, weil man sich etwas leisten will (schnelleren Zugang zu Ärzten). Damit verbunden sind aber für Angestellte (nicht Beamte oder Selbständige) erhebliche Mehrkosten über die Laufzeit aufgrund massiver steuerlicher Nachteile und oft ein etwas schnellerer Kostenanstieg.

Insbesondere, wenn man jung ist, schränkt die PKV auch persönliche Lebensentscheidungen ein oder kann zumindest zu massiven finanziellen (Kinder: Jedes Kostet ca. 100 - 200 EUR Beitrag, nicht arbeitende Ehefrau sogar ca. 400 - 600 EUR) Nachteilen führen.

 

Meine Eltern knabbern nun im Ruhestand daran.

 

steuerliche Nachteile?

 

"eit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

 

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

 

Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden."

 

Quelle

 

der Höchstbeitrag gilt meines Wissens für PKV und GKV Versicherte

 

 

 

Der steuerliche Nachteil liegt darin, dass die Arbeitgeberbeiträge voll angerechnet werden als Basisversicherung.

Beispiel: Jemand zahlt 6500 EUR PKV Beitrag und davon entfallen 80% auf die Basisversicherung -> macht: 5200 als grundsätzlich abzugsfähig. Der Arbeitgeber zahlt: 6500/2 = 3250 EUR.

-> Somit kann der PKV Versicherte noch 5.200 (grundsätzlich abzugsfähig) - 3000 = 1.950 EUR abziehen und 0 EUR für sonstige Versicherungen wie der GKV Versicherte auch.

Gezahlt hat der Arbeitnehmer: 3250 EUR und er kann nur 1.950 EUR absetzen.

Der GKV Versicherte zahlt: 4931 und somit 2980 mehr als der privat Versicherte absetzen und spart dann ca. 1.400 EUR Steuern.

Die Nettoersparnis des privat Versicherten liegt also bei: 4.931 - 3250 - 1400 = nur 280 EUR. Bei Kindern, im Alter, anderen Beitragsverhältnissen, kann die Ersparnis schnell negativ werden.

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