Thorsson November 22, 2016 Hallo alle, ich hoffe es kann mir jemand einen Rat bei folgender Fragestellung geben: Ich habe für meine Tochter einen Betrag in einen ausländischen, thesaurierenden Mischfonds angelegt. Das auch bereits in 2014. Der Anlagehorizont liegt eig. bei ca. 15 Jahren. Jetzt habe ich mir den Fonds mal bzgl. der Steuerthematik genauer angeschaut und festgestellt, dass er zwar eine gute Entwicklung gemacht hat, leider jedoch steuerschwierig ist. In der Ertragsthesaurierung wird eine Brutto-Thesaurierung angegeben welche ich, respektive meiner Tochter, sinnvoller Weise jährlich mit einer Einkommensteuererklärung versteuere um später im Falle eines Verkaufes die zu viel abgeführten Steuerbeträge erstattet zu bekommen. Ich habe aber keine Idee, wie ich das praktisch umsetzen soll. Wie funktioniert das bitte mit der Einkommensteuererklärung für meine Tochter (auf sie läuft das Depot)? Seit 2014 habe ich steuertechnisch mit diesem Depot / Der Anlage nichts gemacht. Einer Doppelbesteuerung möchte ich natürlich für den Fall des Verkaufs schon umgehen. Ich, respektive sie, macht mit ihren 5 Jahren keine entsprechende Steuererklärung. Und einen „teuren“ Steuerberate dafür einzuschalten .. ich weiss nicht. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank hilft nicht, das habe ich bei der Ing.DiBa bereits gefragt. Hat hier jemand eine Idee wie ich diese Situation löse? Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort, da mich das Thema gedanklich sehr beschäftigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 22, 2016 H Ich, respektive sie, macht mit ihren 5 Jahren keine entsprechende Steuererklärung. Und einen „teuren“ Steuerberate dafür einzuschalten .. ich weiss nicht. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank hilft nicht, das habe ich bei der Ing.DiBa bereits gefragt. Hat hier jemand eine Idee wie ich diese Situation löse? Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort, da mich das Thema gedanklich sehr beschäftigt. Jaährlich dokumentieren, was an Thesaurierung anfällt und mit der Erträgnisaufstellung zusammen ablegen. So kann später dokumentiert werden, dass keine Erklärung notwendig, da Einkünfte unter Grundfreibetrag. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thorsson November 22, 2016 Danke für die Antwort... Und mit der Neuregelung der Besteuerung brauch ich das nur für die Jahre bis 2017 machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea November 23, 2016 H Ich, respektive sie, macht mit ihren 5 Jahren keine entsprechende Steuererklärung. Und einen „teuren“ Steuerberate dafür einzuschalten .. ich weiss nicht. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank hilft nicht, das habe ich bei der Ing.DiBa bereits gefragt. Hat hier jemand eine Idee wie ich diese Situation löse? Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort, da mich das Thema gedanklich sehr beschäftigt. Jaährlich dokumentieren, was an Thesaurierung anfällt und mit der Erträgnisaufstellung zusammen ablegen. So kann später dokumentiert werden, dass keine Erklärung notwendig, da Einkünfte unter Grundfreibetrag. Gruß Taxadvisor interessant und beim Verkauf der Anteilen wird das ganze versteuert ? könnte es interessant sein, schrittweise die Fondsanteile zu verkaufen und den Betrag in einem steuerfreundlichen Fond anzulegen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag