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aaron721

Steuern thesaurierender ETF

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aaron721

Hallo allerseits,

 

ich bin vor einigen Jahren bereits auf dieses Forum gestoßen, als ich nach einer Anleitung gesucht habe, wie man die Erträge von ausländischen thesaurierenden Fonds versteuert. Dies hat mit damals sehr weiter geholfen, und ich hoffe, ihr könnt mir eine Frage zu meiner (sehr speziellen) Situation beantworten:

 

370.000€ investiert in DB X-TRACKERS DAX® UCITS ETF (DR) 1C (Gewinn: +135.000€).

2014: Zeile 51 Anlage KAP: 6.000€

2015: Zeile 51 Anlage KAP: 8.500€

 

Mein Plan:

2016: Verkauf von ETF-Anteilen im Wert von 250.000€ (= 80.000€ Gewinn). Versteuern mit 25% Kapitalertragssteuer, d.h. 20.000€ Steuern.

2017: Verkauf von ETF-Anteilen im Wert von 45.000€ (= 14.500€ Gewinn). Gewinn in der ESt-Erklärung mit bereits versteuerten Gewinnen aus 2014/15 verrechnen, d.h. 0€ Steuern.

 

Ist das, was ich plane, so möglich/erlaubt? D.h. die bereits versteuerte ausschüttungsgleichen Erträge nicht sofort zu verrechnen?

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Taxadvisor

Hallo allerseits,

 

ich bin vor einigen Jahren bereits auf dieses Forum gestoßen, als ich nach einer Anleitung gesucht habe, wie man die Erträge von ausländischen thesaurierenden Fonds versteuert. Dies hat mit damals sehr weiter geholfen, und ich hoffe, ihr könnt mir eine Frage zu meiner (sehr speziellen) Situation beantworten:

 

370.000€ investiert in DB X-TRACKERS DAX® UCITS ETF (DR) 1C (Gewinn: +135.000€).

2014: Zeile 51 Anlage KAP: 6.000€

2015: Zeile 51 Anlage KAP: 8.500€

 

Mein Plan:

2016: Verkauf von ETF-Anteilen im Wert von 250.000€ (= 80.000€ Gewinn). Versteuern mit 25% Kapitalertragssteuer, d.h. 20.000€ Steuern.

2017: Verkauf von ETF-Anteilen im Wert von 45.000€ (= 14.500€ Gewinn). Gewinn in der ESt-Erklärung mit bereits versteuerten Gewinnen aus 2014/15 verrechnen, d.h. 0€ Steuern.

 

Ist das, was ich plane, so möglich/erlaubt? D.h. die bereits versteuerte ausschüttungsgleichen Erträge nicht sofort zu verrechnen?

 

 

NEIN. Sofern das Depot im Inland geführt wird, kürzt die Bank den Veräußerungsgewinn automatisch um die Thesaurierung. Zusätzlich wird bei Verkauf noch eine "Nachbesteuerung" der thesaurierten Erträge der Halteperiode durchgeführt, diese Besteuerung kann im Rahmen der Veranlagung gegen Nachweis der Thesaurierungen erstattet werden.

 

Anmerkung: Der dargestellte Gewinn ist brutto (also vor Kürzung um die Thesaurierung), oder?

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

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aaron721
· bearbeitet von aaron721

Die dargestellten Gewinne sind brutto (alles grob gerundet). Das Depot führe ich bei der comdirect.

Wenn die Thesaurierung bereits mit eingerechnet wird, ist es super. Meine Befürchtung war, dass dies nicht geschieht, und mir der Steuervorteil aus 2014/15 verloren geht.Den zweiten Teil deine Aussage verstehe ich nicht. Was genau meinst du mit Nachbesteuerung?

 

EDIT: Ich habe eben mit meiner Bank telefoniert. Sie meinten, dass die bisherigen Erträge aus den Jahren 2014/15 nicht direkt verrechnet werden, sondern in der Steuerbescheinigung 2016 kumuliert angegeben werden und ich es dann in ESt-Erklärung alles angeben muss. Nun bin ich verwirrt, was denn nun stimmt?

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