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kowalski

Sparer-Pauschbetrag Kleinanleger

Empfohlene Beiträge

kowalski
· bearbeitet von kowalski

Hallo Wertpapier Community User,

 

ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Sparer-Pauschbetrag. Ich (persönlich) habe einen Freibetrag von 801€ p.a. zur Verfügung für z. B. Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder Verkäufen.

Meine Depotbank ist verpflichtet alles was über diesen Betrag hinausgeht direkt abzuführen. (25%+Soli+Kirche). Wenn ich also als Kleinanleger (5000€) keine >18% Ertrag mache, kann ich den Ertrag behalten und muss es auch nicht in meiner Steuererklärung angeben.

 

Richtig?

 

[EDITH SAGT:]

 

Es geht mir einzig und allein um den Betrag der wirklich unterm Strich rauskommt. Mich interessiert nicht, ob der Betrag aus einem Inn- oder Ausländischer ETF, Thesaurierend, swapend, oder sonstwas kommt.

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odensee

Meine Depotbank ist verpflichtet alles was über diesen Betrag hinausgeht direkt abzuführen. (25%+Soli+Kirche). Wenn ich also als Kleinanleger (5000€) keine >18% Ertrag mache, kann ich den Ertrag behalten und muss es auch nicht in meiner Steuererklärung angeben.

Nicht ganz richtig. Deine Depotbank ist verpflichtet für alles, was über deinen Freistellungsauftrag bei dieser Bank hinausgeht, Abgeltungssteuer + X abzuführen. Steuererklärung brauchst du nicht machen. (Ausländische Thesaurierer mal außen vor...)

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kowalski
· bearbeitet von kowalski

Hallo Odensee,

 

du spielst bei der Bank darauf an, dass ich mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Institutionen erteilt habe?

 

und ja -> (Ausländische Thesaurierer mal außen vor...)

[EDITH sagt]

Ich breche mein Beispiel wirklich nur auf einen einzigen Freistellungsauftrag und ohne ausländische Thesaurierend herunter

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odensee

Ich breche mein Beispiel wirklich nur auf einen einzigen Freistellungsauftrag und ohne ausländische Thesaurierend herunter

Dann brauchst du dich steuerlich nicht weiter kümmern. Alles durch die Abgeltungsteuer erledigt.

 

Ausnahme: Günstigerprüfung für den Fall, dass du (deutlich) über 801 liegst und ansonsten ein niedriges Einkommen hast, aber dann musst du auch keine Anlage KAP ausfüllen, es wäre jedoch sinnvoll.

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kowalski

Vielen Dank!

 

thumbsup.gif

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morini

Wenn ich also als Kleinanleger (5000€) keine >18% Ertrag mache, kann ich den Ertrag behalten

Das müsste "keine >16% Ertrag" heißen....

 

 

 

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kowalski

Tippfehler sorry. biggrin.gif

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ma7zE

Macht es eigentlich Sinn, am Ende des Jahres seine ETFs zu verkaufen und eine Woche später im neuen Jahr wieder zu kaufen um den Pauschbetrag auszunutzen.

 

Hab mit 3 Etfs 320€ plus gemacht dieses Jahr und noch den vollen Pauschbetrag offen.

 

Gruß

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ZappBrannigan

Macht es eigentlich Sinn, am Ende des Jahres seine ETFs zu verkaufen und eine Woche später im neuen Jahr wieder zu kaufen um den Pauschbetrag auszunutzen.

Ja klar, lohnt sich solange die Steuerersparnis größer als die Transaktionsgebühren sind. Du brauchst mit dem Neukauf allerdings nicht bis zum nächsten Jahr zu warten, sondern das kannst du auch gleich nach dem Verkauf erledigen.

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ma7zE

Dacht mir sofort nach dem Verkauf wieder direkt die gleichen ETFs zu kaufen wäre bei einer unwahrscheinlich Nachfrage des Finanzamts schwer zu erklären. Wobei ich für den Kauf eine oder 2 Wochen später auch keine plausible Erklärung hätte

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Peter Grimes

Dacht mir sofort nach dem Verkauf wieder direkt die gleichen ETFs zu kaufen wäre bei einer unwahrscheinlich Nachfrage des Finanzamts schwer zu erklären. Wobei ich für den Kauf eine oder 2 Wochen später auch keine plausible Erklärung hätte

 

Dann kauf erst und verkauf dann. Falls jemand fragt: Du hast Dich vertippt ... ;-)

 

 

Gruß,

PG

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odensee

Dacht mir sofort nach dem Verkauf wieder direkt die gleichen ETFs zu kaufen wäre bei einer unwahrscheinlich Nachfrage des Finanzamts schwer zu erklären. Wobei ich für den Kauf eine oder 2 Wochen später auch keine plausible Erklärung hätte

 

Lesetipp: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wertpapiere-verkauf-und-rueckkauf-am-selben-tag-ist-kein-gestaltungsmissbrauch.html

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Fondsanleger1966
Dacht mir sofort nach dem Verkauf wieder direkt die gleichen ETFs zu kaufen wäre bei einer unwahrscheinlich Nachfrage des Finanzamts schwer zu erklären. Wobei ich für den Kauf eine oder 2 Wochen später auch keine plausible Erklärung hätte

Einen vergleichbaren ETF von einem anderen Anbieter kaufen?

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ma7zE

muss ich ja nicht. siehe Beitrag Odensee

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Fondsanleger1966
muss ich ja nicht. siehe Beitrag Odensee

Den Link bis zum letzten Absatz ("Steuer-Tipp") gelesen und verstanden?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Diese Urteile und auch der Artikel bezogen sich auf die Rechtslage vor Einführung der Abgeltungssteuer. Seit den Zeiten der Abgeltunsgsteuer gibt es an dieser Stelle keinen Gestaltungsmissbrauch mehr.

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odensee

Seit den Zeiten der Abgeltunsgsteuer gibt es an dieser Stelle keinen Gestaltungsmissbrauch mehr.

Was in dem Artikel als Nachtrag ja auch steht. Leider habe ich nichts neueres gefunden. Hast du eine bessere Quelle?

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sparfux

Was in dem Artikel als Nachtrag ja auch steht. Leider habe ich nichts neueres gefunden. Hast du eine bessere Quelle?

Habe gestern nur ganz kurz geschaut und auf die Schnelle auch nichts gutes gefunden. Das wurde aber auch hier im Forum schon mehrfach besprochen.

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ma7zE
1480432805[/url]' post='1061188']
1480432565[/url]' post='1061185']

Macht es eigentlich Sinn, am Ende des Jahres seine ETFs zu verkaufen und eine Woche später im neuen Jahr wieder zu kaufen um den Pauschbetrag auszunutzen.

Ja klar, lohnt sich solange die Steuerersparnis größer als die Transaktionsgebühren sind. Du brauchst mit dem Neukauf allerdings nicht bis zum nächsten Jahr zu warten, sondern das kannst du auch gleich nach dem Verkauf erledigen.

 

das bedeuted, wenn ich auch nur 20€ plus gemacht hätte dieses Jahr mit einem ETF, würde sich ein Verkauf und direkter Kauf per Aktionssparplan lohnen, da die Transaktionskosten nur 9,95€ für die Verkaufsorder betragen?Somit 10€ Steuerersparnis? oder habe ich da nen Denkfehler?

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Ramstein

Denkfehler. Du sparst nicht 10€, sondern die Steuern auf 10€. Falls die Günstigerprüfung greift, kann das sehr wenig sein.

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ma7zE

versteh ich nicht ganz. Ab welchem Gewinn pro ETF würde sich ein Verkauf dann lohnen, wenn der Steuerfreibetrag noch volle 801 bzw 1602€ aufweist?

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Peter Grimes

versteh ich nicht ganz. Ab welchem Gewinn pro ETF würde sich ein Verkauf dann lohnen, wenn der Steuerfreibetrag noch volle 801 bzw 1602€ aufweist?

 

So ca. 800 Euro wäre gut. Oder ca. 1600, je nachdem ...

 

 

Gruß,

PG

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BigDukeSix

Plus halt die Ordergebühren. ;)

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Peter Grimes

Na ja, deswegen halt "ca". ... ;-) Zahlste halt 2,50 Steuern; bringt keinen um. ;-)

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ma7zE

ok, danke. Mein am besten laufender ETF hat knapp 300+ gemacht. Warte ich mal das kommende Jahr ab.

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