Okabe Januar 4, 2017 Aber was soll - ohne Risikostrukturausgleich - die Alternative sein? Es muss große Hürden beim Wechseln geben, wenn beim Wechsel eine Gesundheitsprüfung fällig ist. Ansonsten führt das zu starker Entmischung und das kann man ja nun nicht wollen.[/size] Das ist aber doch genau die Problematik, die beim Wechsel von GKV in PKV auftritt Naja nee, denn in der GKV ist der Beitrag ja nicht risikoabhängig. Das Problem besteht also nur zwischen Gesamt-GKV und PKV - und zum Glück gibt es genug Zwänge in die GKV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schweinebacke Januar 5, 2017 · bearbeitet Januar 5, 2017 von schweinebacke Das ist aber doch genau die Problematik, die beim Wechsel von GKV in PKV auftritt Naja nee, denn in der GKV ist der Beitrag ja nicht risikoabhängig. Das Problem besteht also nur zwischen Gesamt-GKV und PKV - und zum Glück gibt es genug Zwänge in die GKV. Aber beim Wechsel GKV->PKV wird ja auch risikoabhängig gefiltert. Die wirklich hohen Risiken halten sich die PKVs da vom Leib. Sprich, die Fälle, wo ziemlich klar ist, dass der Patient die GKV vermutlich deutlich mehr kosten wird, als er einbringt. Wo die Prämie in der PKV also für den Patienten völlig unbezahlbar ausfallen müsste. Die GKVs bleiben IMMER auf diesen Risiken sitzen. Eigentlich ist es sogar doppelt schlimm, weil die GKV da eben im Normalfall gesunde Gutverdiener an die PKV verliert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 5, 2017 eben gerade auf finanzen.de drüber gestolpert - denke, das ist die erste grobe Richtungsvorgabe für den kommenden Wahlkampf. Soviel kann man aber jetzt schon heraus lesen: Es geht weniger um pragmatische Lösungen des Problemes (zu wenig Kohle, zu viele (unnötige) Ausgaben) - es geht m.E. vorrangig um ideologische Aspekte. Bürgerversicherung: SPD geht auf private Krankenversicherung zu Montag, der 02.01.17 Die SPD will sich künftig zwar weiterhin für die Einführung einer Bürgerversicherung einsetzen. Doch statt dafür die private Krankenversicherung abzuschaffen, plant die Partei nun eine Angleichung der privaten und gesetzlichen Absicherung. Im Zuge dessen sollen unter anderem die Vergütung der Ärzte angepasst und die Beitragsbemessungsgrenze nach oben geschraubt werden. SPD: Neue Pläne mit der Bürgerversicherung SPD will private und gesetzliche Krankenversicherung angleichen Wäre es in der Vergangenheit nach der SPD gegangen, dann gäbe es schon lange keine private Krankenversicherung (PKV) mehr. Seit Jahren haben sich die Sozialdemokraten für eine einheitliche Bürgerversicherung eingesetzt, in die jeder Bürger einzahlt. Das Zwei-Klassen-System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) sollte somit abgeschafft werden. Doch nun scheint die SPD ihren Kurs zu ändern und nicht mehr auf die Abschaffung der PKV zu bestehen. Stattdessen strebt die Partei eine Angleichung der beiden Versicherungssysteme an. Das geht aus einem Konzept der Friedrich-Ebert-Stiftung hervor, welches mehreren Zeitungen vorliegt. An dem Entwurf haben neben Politiker Gewerkschaften, Wissenschaftler und Krankenkassen gearbeitet. Ziel sei unter anderem, dass das „Wahlrecht einer Krankenversicherung unabhängig vom beruflichen Status und vom Einkommen für alle Bürger in gleicher Weise gewährleistet“ wird. Angleichung des Zwei-Klassen-Systems: Mehrkosten für Gutverdiener Die neuen Pläne der SPD zur Bürgerversicherung sehen durch die Angleichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschiedliche Schritte vor. Insbesondere für Gutverdiener könnte dies teuer werden. Denn dem Konzept zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. In diesem Jahr zahlen gesetzlich Versicherte Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.350 Euro. Würde die Grenze wie angedacht erhöht werden, müssten Krankenkassenbeiträge bis zu einem Einkommen von 6.350 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 5.700 Euro (neue Bundesländer) gezahlt werden. Zudem sollen auch auf Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen Beiträge für den Krankenversicherungsschutz fällig werden. Die Mehreinnahmen sind dazu angedacht, um Leistungen auszubauen, etwa im Bereich Zahnersatz oder Kostenerstattung für Brillen. Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte Das neue Konzept sieht außerdem vor, das Vergütungssystem der Ärzte zu vereinheitlichen. Für die Behandlung von Privat- oder Kassenpatienten soll künftig das gleiche Geld fließen, sodass es die bisher häufig kritisierte Bevorzugung von Privatpatienten aufgrund der besseren Vergütung nicht mehr geben würde. Gleichzeitig ist geplant, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung wieder zur Hälfte teilen. Derzeit zahlen Beschäftigte neben dem Sockelbeitrag von 7,3 Prozent den kassenindividuellen Zusatzbeitrag allein. Für Beamte will die SPD den Zugang zur GKV erleichtern, indem sie wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Kosten erhalten. Bislang müssen sie die Beiträge komplett aus eigener Tasche aufbringen. Die Absicherung über eine private Krankenversicherung ist für sie daher oftmals günstiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZappBrannigan Januar 5, 2017 · bearbeitet Januar 5, 2017 von ZappBrannigan Für Beamte will die SPD den Zugang zur GKV erleichtern, indem sie wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Kosten erhalten. Bislang müssen sie die Beiträge komplett aus eigener Tasche aufbringen. Die Absicherung über eine private Krankenversicherung ist für sie daher oftmals günstiger. Der Punkt ist meiner Meinung nach längst überfällig. Das sich Beamte in der GKV trotz Beihilfe zu 100% ohne Arbeitgeberzuschuss versichern müssen macht die Beihilfe faktisch zu einer Subvention der PKV. MIt Wahlfreiheit hat das jedenfalls nichts zu tun (die natürlich eh auch schon für die meisten Angestellten nicht gegeben ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 6, 2017 Für Beamte will die SPD den Zugang zur GKV erleichtern, indem sie wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Kosten erhalten. Bislang müssen sie die Beiträge komplett aus eigener Tasche aufbringen. Die Absicherung über eine private Krankenversicherung ist für sie daher oftmals günstiger. Der Punkt ist meiner Meinung nach längst überfällig. Das sich Beamte in der GKV trotz Beihilfe zu 100% ohne Arbeitgeberzuschuss versichern müssen macht die Beihilfe faktisch zu einer Subvention der PKV. MIt Wahlfreiheit hat das jedenfalls nichts zu tun (die natürlich eh auch schon für die meisten Angestellten nicht gegeben ist). Zuerst werden dann aber diejenigen Beamten an die GKV-Tür klopfen, die eine geringe Besoldung bekommen. Von den höherbesoldeten werden es die sein, die wegen einer vorbelasteten Gesundheit in der PKV Beitragszuschläge zahlen. Das ist nicht gerade die Creme de la Creme... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Januar 6, 2017 Angleichung des Zwei-Klassen-Systems: Mehrkosten für Gutverdiener Die neuen Pläne der SPD zur Bürgerversicherung sehen durch die Angleichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschiedliche Schritte vor. Insbesondere für Gutverdiener könnte dies teuer werden. Denn dem Konzept zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. In diesem Jahr zahlen gesetzlich Versicherte Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.350 Euro. Würde die Grenze wie angedacht erhöht werden, müssten Krankenkassenbeiträge bis zu einem Einkommen von 6.350 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 5.700 Euro (neue Bundesländer) gezahlt werden. Zudem sollen auch auf Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen Beiträge für den Krankenversicherungsschutz fällig werden. Die Mehreinnahmen sind dazu angedacht, um Leistungen auszubauen, etwa im Bereich Zahnersatz oder Kostenerstattung für Brillen. Uff! Das einzige was Sie damit doch fördern, ist doch, dass die gutverdienenden Singles in die PKV flüchten werden. Der Betrag für diese Gruppe ist ja jetzt bereits vglw. hoch wenn man das in Relation zu Familien und PKV-Versicherte sieht. Aber eine Erhöhung um 50%? Das kriegt ja selbst die schlimmste PKV nicht hin Ich glaube ich sollte doch noch einmal das Thema PKV für mich reanimieren. ...aber klar. Ob der sozialdemokratische Karnevalsverein nach der nächsten Wahl überhaupt (noch) was zu sagen hat, sei mal dahin gestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malapascua Januar 6, 2017 Die neuen Pläne der SPD zur Bürgerversicherung sehen durch die Angleichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschiedliche Schritte vor. Insbesondere für Gutverdiener könnte dies teuer werden. Denn dem Konzept zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. In diesem Jahr zahlen gesetzlich Versicherte Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.350 Euro. Würde die Grenze wie angedacht erhöht werden, müssten Krankenkassenbeiträge bis zu einem Einkommen von 6.350 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 5.700 Euro (neue Bundesländer) gezahlt werden. Zudem sollen auch auf Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen Beiträge für den Krankenversicherungsschutz fällig werden. Die Mehreinnahmen sind dazu angedacht, um Leistungen auszubauen, etwa im Bereich Zahnersatz oder Kostenerstattung für Brillen. Die Arbeiterpartei will also dafür Soren dass sich die Zahl der PKV Mitglieder mal schnell verdoppelt :-) Sind die behindert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 6, 2017 Angleichung des Zwei-Klassen-Systems: Mehrkosten für Gutverdiener Die neuen Pläne der SPD zur Bürgerversicherung sehen durch die Angleichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschiedliche Schritte vor. Insbesondere für Gutverdiener könnte dies teuer werden. Denn dem Konzept zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. In diesem Jahr zahlen gesetzlich Versicherte Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.350 Euro. Würde die Grenze wie angedacht erhöht werden, müssten Krankenkassenbeiträge bis zu einem Einkommen von 6.350 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 5.700 Euro (neue Bundesländer) gezahlt werden. Zudem sollen auch auf Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen Beiträge für den Krankenversicherungsschutz fällig werden. Die Mehreinnahmen sind dazu angedacht, um Leistungen auszubauen, etwa im Bereich Zahnersatz oder Kostenerstattung für Brillen. Uff! Das einzige was Sie damit doch fördern, ist doch, dass die gutverdienenden Singles in die PKV flüchten werden. Der Betrag für diese Gruppe ist ja jetzt bereits vglw. hoch wenn man das in Relation zu Familien und PKV-Versicherte sieht. Aber eine Erhöhung um 50%? Das kriegt ja selbst die schlimmste PKV nicht hin Ich glaube ich sollte doch noch einmal das Thema PKV für mich reanimieren. ...aber klar. Ob der sozialdemokratische Karnevalsverein nach der nächsten Wahl überhaupt (noch) was zu sagen hat, sei mal dahin gestellt. Da bin ich mir nicht mal so sicher. Würde die BBG der GKV wirklich auf das Niveau der GRV 6350 € erhöht werden, könnte der allgemeine Beitragssatz der GKV sicherlich kurzfristig von 14,6% auf 12-13% sinken. Es würden also alle GKV Versicherten, besonders die mit einem Einkommen unter der heutigen BBG sparen. Genau diese Meldung würde in Deutschland verbreitet werden. Und wenn man dann für Beamte im mittleren und gehobenen Dienst noch ein Wahlrecht einführen würde, dann wechseln diese mit ihren geringem Bruttogehältern sofort in die GKV. Die Wichtigkeit der Beamten und Pensionäre in der PKV sollte man ich nicht unterschätzen. Das sind inzwischen fast 50% aller PKV Versicherten. Angestellte nur noch ca 11%. Der Beihilfebereich ist der einzige Bereich in welchen die PKV noch wächst und wo regelmäßig höhere Beitragseinnahmen generiert werden können. Für die PKV bzw die Tarife, wäre eine solche Kohortenabwanderung sicherlich noch schlimmer als die Einführung der Unisexregelungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader Januar 6, 2017 Das wäre tatsächlich ein Aspekt über dem ich bei meinem schnellen Frust nicht nachgedacht habe So könnte man die Beamten "freiwillig" locken ohne den Rundumschlag zu machen. Allerdings wird auch gesagt (evtl war das ein anderer Artikel), dass die Mehreinnahmen für die Erweiterung der Leistungen u.a. Zahnersatz und Brillen verwendet werden soll, sodass ich glaube, dass kurzfristig die Einsparung eher gering ist und für die Gutverdiener definitiv nicht vorhanden sein wird. Also eher ein Leistungsplus und Beitragsminus für Normalverdiener. So kriegt man natürlich die Wähler. Ich denke dennoch, dass für die Gutverdiener, welche der GKV treu geblieben sind, das ganze eher deutlich nachteilhaft wird. Kurz-, mittel- und langfristig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 6, 2017 Kurz noch eine Ergänzung dazu aus dem Versicherungsboten von heute Höhere Beitragsbemessungsgrenze der Rentner soll gelten Das Konzept FES sehe weiter vor, berichtet die Zeitung, die Beitragsgrenze der Kassen auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben. Dadurch würden künftig nach Werte des Jahres 2017 Einkommen bis zu einem Höchstsatz von 6.350 Euro brutto kassenpflichtig (zurzeit bis 4.350 Euro). Kassieren Versicherte Mieten oder Zinsen auf ihre Kapitalanlagen, sollen diese Einnahmen auch bis zum Höchstsatz „verbeitragt“ werden, wie es im unschönen Beamtendeutsch heißt. Im Gegenzug zu höheren Beitragsgrenzen vor allem für Besserverdiener sollen die Beitragssätze für alle Versicherten sinken. Gleichzeitig könnten die Krankenkassen in der Zukunft wieder für Brillen grundsätzlich und mehr für Zahnersatz aufkommen. Die private Krankenversicherung müsse laut dem Konzept der FES nicht abgeschafft werden, berichtet die „Berliner Zeitung“. Ein Wechsel in die PKV solle dem Konzept der Stiftung zufolge weiter möglich sein, wenn das Einkommen des Versicherten 4.800 Euro (Versicherungspflichtgrenze Stand 2017) brutto übersteigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Januar 6, 2017 Logik? BIs 6.350 Euro soll ich voll in die GKV zahlen kann aber ab 4.800 Euro in die PKV wechseln? Das passt nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst Januar 6, 2017 Wieso passt das nicht? Warum muss die Grenze für einen erlaubten Wechsel die gleiche wie die Bemessungsgrenze für Beiträge sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kobil-Caan Januar 6, 2017 Ahaha RRG soll mal machen, ich glaub ich geh wieder in die Schweiz oder gleich nach SOA. Für gut verdienende Singles ist die Schweizer Krankenkasse ja ein richtiges Schnäppchen dagegen . Von dem Höchstbeitrag als Selbstständiger GKV (de) kann ich ohne Probleme und für mich auf gutem Niveau durch die Welt reisen. In Anlehnung an das Ikea Motto "Wirst du immer noch für die soziale Gerechtigkeit geopfert oder hast du erkannt, dass das vielleicht doch nicht das Richtige für dich ist." Ich krieg jetzt schon jedes mal die Kriese wenn ich den Beitrag sehe und dann überschlage, das ich im letzten Jahrzehnt nie Krank war. Gott sei Dank . - GKV Geld Nachzahlen ja, Geld Rückzahlen nein siehe SGB - GKV bei denen würde ich gerne Geld anlegen für die hohen Nachzahlungszinsen - schon mal versucht einem GKV Mitarbeiter englische oder französische Dokumente zur Beitragsberechnung vorzulegen - GKV (Barmer und TKK Erfahrungen) weigern sich Zusagen schriftlich zu geben, könnte ja verbindlich sein ... - ... - oh ein Highlight jedes Jahr aufs neue .. Frage ich einen GKV Mitarbeiter in meiner Filliale nach dem fälligen Betrag (relevante Dokumente vor seiner Nase mit relevanter Zahl), kann ich ihnen nicht sagen müssen wir erst nachrechnen ohhh Summe x * 0,1xx / 12 ganz schwer ggf. Min oder Max Grüße Kobil-Caan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 6, 2017 Seit 2003 liegt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der GKV deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze und das müsste auch so bleiben. Denn es ist unlogisch, dass ein gesetzlich Versicherter welcher noch nicht einmal den Höchstbeitrag zahlt bereits versicherungsfrei wird und die GKV verlassen kann. Man könnte einfach die bis 2002 und bis heute im Bestandsschutz für damals PKV Versicherte geltende Variante wieder nutzen. Demnach entspricht die Versicherungspflichtgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V und § 55 Abs. 2 SGB XI die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Januar 6, 2017 Sind die behindert? Darf ich Dich bitten Sprüche wie diese zu unterlassen? Dieses Niveau ist hier definitiv nicht erwünscht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Januar 7, 2017 · bearbeitet Januar 7, 2017 von Thomas_384 [Die Wichtigkeit der Beamten und Pensionäre in der PKV sollte man ich nicht unterschätzen. Das sind inzwischen fast 50% aller PKV Versicherten. Angestellte nur noch ca 11%. Der Beihilfebereich ist der einzige Bereich in welchen die PKV noch wächst und wo regelmäßig höhere Beitragseinnahmen generiert werden können. Für die PKV bzw die Tarife, wäre eine solche Kohortenabwanderung sicherlich noch schlimmer als die Einführung der Unisexregelungen. Interessante Zahlen - hast du eine Quelle dazu? Dann wäre der Split in der PKV in etwa so: 50% Beamte, 11% Angestellte, 39% Selbständige. Bei wiederum 11% aller Versicherten in der PKV in Deutschland ist der Prozentsatz der Angestellten dann ja fast schon verschwindend gering (1-2% aller in GE Versicherten Angestellten sind in der PKV). Ich beschäftige mich momentan auch (in fortgeschrittenem Alter von Mitte 30) mit einem potentiellen Wechsel in die PKV. Und was mir mittlerweile auffällt, dass so gut wie niemand mehr aus meinem Jahrgang (1980+) in die PKV wechselt auch wenn die Leute weit über der BBG (90k Euo+ JG) verdienen (inklusiver aller Ärzte die ich kenne (diese sprechen immer wieder vom Thema "Überbehandlung")). Frage ich bei älteren Bekannten, sind diese noch eher in der PKV - Insofern sehe ich den Rückgang von PKV Neuversicherten auch in meinem Bekanntenkreis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1956 Januar 7, 2017 · bearbeitet Januar 7, 2017 von tom1956 Was ich mich im Kontext mit den Plänen zu einer sog. "Bürgerversicherung" frage: Wenn dabei künftig alle Einkunftsarten "verbeitragt" werden (also auch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen usw.), und so gesetzlich Krankenversicherte (bei den Pflichtversicherten war ja bisher stets nur Gehalt/Lohn Bestandteil der Beitragsbemessung) und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte (bei denen wurde schon immer jede Einnahme "verbeitragt") gleich "schlecht" gestellt werden, was passiert dann in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ? Werden dann auch dort (statt wie bisher nur die gesetzlichen Rente) zukünftig alle Einkünfte verbeitragt ? Für die Ruhestandplanung von freiwillig gesetzlich Krankenversicherten wäre das ein wichtiger Punkt. Und hier dürften ja auch viele sein, die Einnahmen im Alter aus Zinsen, Dividenden usw. anstreben bzw. haben werden. Vielleicht weiß einer der Experten, wie das Konzept der Bürgerversicherung in Bezug auf die KVdR aussieht ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 7, 2017 [Die Wichtigkeit der Beamten und Pensionäre in der PKV sollte man ich nicht unterschätzen. Das sind inzwischen fast 50% aller PKV Versicherten. Angestellte nur noch ca 11%. Der Beihilfebereich ist der einzige Bereich in welchen die PKV noch wächst und wo regelmäßig höhere Beitragseinnahmen generiert werden können. Für die PKV bzw die Tarife, wäre eine solche Kohortenabwanderung sicherlich noch schlimmer als die Einführung der Unisexregelungen. Interessante Zahlen - hast du eine Quelle dazu? Dann wäre der Split in der PKV in etwa so: 50% Beamte, 11% Angestellte, 39% Selbständige. Bei wiederum 11% aller Versicherten in der PKV in Deutschland ist der Prozentsatz der Angestellten dann ja fast schon verschwindend gering (1-2% aller in GE Versicherten Angestellten sind in der PKV). Ich beschäftige mich momentan auch (in fortgeschrittenem Alter von Mitte 30) mit einem potentiellen Wechsel in die PKV. Und was mir mittlerweile auffällt, dass so gut wie niemand mehr aus meinem Jahrgang (1980+) in die PKV wechselt auch wenn die Leute weit über der BBG (90k Euo+ JG) verdienen (inklusiver aller Ärzte die ich kenne (diese sprechen immer wieder vom Thema "Überbehandlung")). Frage ich bei älteren Bekannten, sind diese noch eher in der PKV - Insofern sehe ich den Rückgang von PKV Neuversicherten auch in meinem Bekanntenkreis. Hier die 2009 er und 2015er PKV Versichertenstruktur - Mit etwas Suche auf der PKV.de Seite zu finden. Seit Jahren geht der Anteil der Selbstständigen und der Arbeitnehmer in der PKV zurück. Dies liegt nicht einmal an den seit 2012 stets höheren Abgängen von der PKV zur GKV, nein auch die reinen Neuzugangszahlen gehen zurück. Gerade junge gut verdienende versichern sich zunehmend als Freiwillig gesetzlich Versicherte in der GKV. Hierfür sprechen die steigende Anzahl der Freiwillige GKV Versicherten, als auch die steigende GKV Zusatzversicherungen der PKV. Frag mal bei einem MLP Berater nach. Die haben früher reihenweise Medizinstudenten zum Ende des Studiums umworben um sie in die PKV zu lotsen. Nix mehr zu machen. Selbst Ärzte wissen inzwischen frühzeitig bescheid. Deine Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis entsprechen also der Realität. Die Absicherung GKV plus PKV Zusatzversicherungen ist sicherlich die teuerste Variante, aber medizinisch und auch von der Flexibiltät im Leben derzeit die beste Variante. und 2015 Die Quelle ist direkt der PKV Verband: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1956 Januar 7, 2017 Eventuell Off-Topic ... In dem Kontext ist mir nochmal ein interessanter Fall in meinem Umfeld vor einiger Zeit eingefallen, der mir vom Ergebnis her nicht einleuchtet. Obwohl das rechtlich wohl so korrekt ist. Habe ich damals gecheckt. Sorry vorab, bin in dem Bereich (Versicherungen) noch unbedarfter als beim Thema "Anlegen" und "Investieren". Also ... eine Bekannte von mir hatte eine halbe Stelle bei einer Buchhandlung und war dort angestellt. Das Gehalt war recht überschaubar. Von diesem Gehalt wurde u. a. auch Krankenkassenbeiträge gezahlt. Das waren insgesamt etwa 300, 00 Euro. Ihr Anteil war also ca. 150, 00 Euro (andere Hälfte zahlte der Arbeitgeber). Meine Bekannte war in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Interessante: Sie war sehr wohlhabend (nicht einige Milliönchen, sondern ein sehr großes Vermögen im achtstelligen Bereich - bedingt durch ein riesiges Familien- Erbe). Auch ich war damals (wie heute) in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber als freiwillig Versicherter. Damals habe ich schon etwas weniger gearbeitet (geringere Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit), hatte aber Mieteinkünfte, Dividendenzahlungen, Zinseinkünfte usw. Diese wurde bei mir auch verbeitragt. So kam es zu dem etwas seltsamen Ergebnis, daß ich fast 600, 00 Euro zahlen mußte (das war zu der Zeit der Höchstbeitrag) und dies in voller Höhe, da ja ohne Arbeitgeberanteil. Obwohl wir also beide gesetzlich krankenversichert waren, hatte ich nahezu den vierfachen Beitrag. Obwohl sie ja noch dazu schwerreich war. Nun hatte ich das KV-System aus meiner Laiensicht immer simpel so interpretiert: In der PKV zählen eher die persönlichen Fakten (Vorerkrankungen, Alter usw,), also der Versicherungsgedanke je nach Risiko - und in der GKV zählt eher der Solidargedanke, also starke Schultern sollen mehr stemmen als schwache Schultern. Dies scheint mir aber in dem Fall doch völlig auf den Kopf gestellt !? Welche Idee des Gesetzgebers könnte dahinter stehen ? Mit der einfachen Unterscheidung PKV vs GKV (s. o.) und dem Solidargedanken bei der GKV paßt dieser Fall doch nicht zusammen. Oder habe ich da was übersehen bzw. falsch verstanden ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe Januar 7, 2017 Mit der einfachen Unterscheidung PKV vs GKV (s. o.) und dem Solidargedanken bei der GKV paßt dieser Fall doch nicht zusammen. Oder habe ich da was übersehen bzw. falsch verstanden ? Naja, man zahlt ja auch Steuern danach, wieviel man leistet und nicht wieviel man hat. Das ist schon richtig so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1956 Januar 7, 2017 · bearbeitet Januar 7, 2017 von tom1956 Mit der einfachen Unterscheidung PKV vs GKV (s. o.) und dem Solidargedanken bei der GKV paßt dieser Fall doch nicht zusammen. Oder habe ich da was übersehen bzw. falsch verstanden ? Naja, man zahlt ja auch Steuern danach, wieviel man leistet und nicht wieviel man hat. Das ist schon richtig so. Verstehe das - offen gesagt - immer nicht so ganz. Also ... Die Steuern richten sich unstrittig sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (das Leistungsfähigkeitsprinzip ist meiner Erinnerung nach "das" Fundamentalprinzip der Besteuerung). Auch im Steuerrecht gilt ja der Solidargedanke (und keine Art "Kopfprämie"), also gibt es unterschiedliche "Preise" eben je nach wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (s. o.). Verstärkt wird der Soldargedanke noch durch eine progressive Besteuerung. Da doch dieser Solidargedanke angeblich auch in der GKV gilt (wir haben ja auch da keine Kopfprämie - oder wie in der PKV eine risikogrechte, individuelle Prämie), müßte dann doch auch dort die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Ansatz für die Beitragserhebung sein, oder !? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 7, 2017 Die Steuern richten sich nach den Gesetzen, nicht nach irgendwelchen Prinzipien. Politiker, die mit ihrem begrenzten Wissen Gesetze machen, behaupten Prinzipien zu haben. Aber an der Umsetzung scheitern sie so gut wie immer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1956 Januar 7, 2017 · bearbeitet Januar 7, 2017 von tom1956 Die Steuern richten sich nach den Gesetzen, nicht nach irgendwelchen Prinzipien. Politiker, die mit ihrem begrenzten Wissen Gesetze machen, behaupten Prinzipien zu haben. Aber an der Umsetzung scheitern sie so gut wie immer. Nun gut, das mag so sein. In praxi jedenfalls kann man das (leider) desöfteren so beobachten. Allerdings liegt doch eindeutig ein Solidargedanke hinter dem Steuerrecht (wie immer auch die einzelnen Gesetze dann ausgestaltet sein mögen). Dieser Solidargedanke ist doch sozusagen der "rote Faden". Sonst müßte ja jeder "kopfbedingt" die gleichen Steuern zahlen. Wer aber "wirtschaftlich leistungsfähiger "ist, zahlt eben auch mehr. Und progressiv heißt ja vereinfacht: Doppelt so hohes Einkommen heißt fast vierfach so hohe Steuer. Womit wir wieder bei den starken und schwachen Schultern wären. Die GKV hat doch nun als "roten Faden" auch den Solidargedanken. Im Gegensatz eben zur PKV (individuelles Risiko). Das ist ja wohl unstrittig. Wie kann dann ein steinreicher Mensch so viel weniger zahlen, als ein anderer nicht so reicher. Wo doch beide völlig identisch versichert sind, nämlich beide in der GKV. Sorry, aber das bekomme ich einfach nicht zusammen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 7, 2017 So so. Solidargedanke im Steuerrecht? Privatvermögen wird nicht besteuert. Warum soll es da Sozialabgaben-relevant sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1956 Januar 7, 2017 So so. Solidargedanke im Steuerrecht? Privatvermögen wird nicht besteuert. Warum soll es da Sozialabgaben-relevant sein? ... weil die Erträge aus meinem (bescheidenen) Vermögen in der GKV verbeitragt werden - während die Erträge aus einem anderen (viel größeren) Vermögen völlig unbeachtet bleiben, sprich überhaupt nicht verbeitragt werden. Steuer: Es geht nicht um die Besteuerung von Privatvermögen z. B. im Sinne einer Vermögensteuer, sondern um die Besteuerung der Erträge ! Dieser werden im Steuerecht selbstverständlich erfasst bzw. versteuert. Krankenversicherung: Auch hier geht es in meinem Beispiel nur um die Verbeitragung der Erträge ! In einem Fall ja, im anderen Fall nein. Das ist exakt der Punkt, der mir nicht einleuchtet. Beide Fälle in der GKV ! Schon aus Gründen des sog. Gleichbehandlungsgrundsatzes leuchtet mir dies nicht recht ein. Und dem roten Faden des Solidargedankens in der GKV läuft es auch diametral entgegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag