eurotrotter November 7, 2016 · bearbeitet November 7, 2016 von eurotrotter Finde das Thema einigermaßen schwierig. Habe ich das insofern richtig verstanden, als dass: 1) Bei Veräußerungsgewinnen mit ausländischen, thesaurierenden, synthetischen ETFs die Steuer von der Bank automatisch einbehalten wird? Oder muss man das doch in der Steuererklärung angeben (den Aufwand möchte ich vermeiden)? 2) Bei ausländischen, ausschüttenden ETFs (egal ob synthetisch oder physisch) keine Angabe in der Steuererklärung erforderlich ist (weder für laufende Erträge noch für Veräußerungsgewinne)? Oder ist es doch anders als bei deutschen, ausschüttenden ETFs? Hoffe, dass einer kurz Licht in mein Dunkel bringen kann. Vielen Dank! FYI: Meine Depotbank sitzt in DE PS: Bitte keine Verweise auf andere Quellen oder schnabulierte Antworten - ich habe mich mühsam durchs Thema gekämpft, aber mir hilft echt nur noch ein "Stimmt" / "Stimmt nicht, weil..." zu meinen 2 Aussagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu November 7, 2016 Bitte keine Verweise auf andere Quellen Siehe hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurotrotter November 7, 2016 Danke, ich hatte das gelesen, aber so explizit steht das da (zumindest für mich verständlich) nicht. Ich bin mir relativ sicher, dass es in dem Thread (und andernorts) zumindest implizit so steht, aber ich möchte trotzdem sicher gehen: kann mir also einer meine 2 Thesen einfach kurz bestätigen? Merci! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 November 7, 2016 1. dein Veräußerungsgewinn unterliegt der Abgeltungssteuer und wenn diese einbehalten wurde, ist kein weiteres ausfüllen der Steuererklärung nötig. 2. Es gibt / gab ausschüttende ETF, die am Geschäftsjahresende eine Thesaurierung durchführen / durchführten. Bei denen sind diese Erträge jedes Jahr anzugeben, in der Steuererklärung. und natürlich unterliegen Veräußerungsgewinne von ausschüttenden ETF auch wieder der Abgeltungssteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurotrotter November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von eurotrotter 1. dein Veräußerungsgewinn unterliegt der Abgeltungssteuer und wenn diese einbehalten wurde, ist kein weiteres ausfüllen der Steuererklärung nötig. Die Frage war ja genau, OB die einbehalten werden. Vll. ist das für dich klar oder selbstverständlich, für mich noch nicht. Also soll ich das mal als ja auffassen?! 2. Es gibt / gab ausschüttende ETF, die am Geschäftsjahresende eine Thesaurierung durchführen / durchführten. Bei denen sind diese Erträge jedes Jahr anzugeben, in der Steuererklärung. und natürlich unterliegen Veräußerungsgewinne von ausschüttenden ETF auch wieder der Abgeltungssteuer. Dass du auf diesen Spezialfall verweist soll wohl bedeuten, dass meine Aussage grundsätzlich erst mal zutrifft?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von tyr Dass du auf diesen Spezialfall verweist soll wohl bedeuten, dass meine Aussage grundsätzlich erst mal zutrifft?! Nein. Das Thema ist nicht so einfach, wie du es gerne hättest. Du wirst dich wie alle anderen durch den Holzmeierthread kämpfen müssen. Oder du lässt es bleiben und bleibst bei Fonds mit Fondsdomizil Deutschland (deutsch domizilierte iShares und Deka ETF). Mit Fondsdomizil Deutschland bist du für dieses Jahr und 2017 auf der steuereinfachen Seite. Ab 2018 wird durch die Reform der Investmentfondsbesteuerung vieles anders. Was genau weiß man noch nicht wirklich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzmeier November 8, 2016 Du wirst dich wie alle anderen durch den Holzmeierthread kämpfen müssen. Es muesste hierfuer sogar reichen, dort nur die Begriffsdefinitionen zu lesen. Da sind die ja grundsaetzlich berechtigten Fragen von Eurotrotter aufgegriffen und nach meinem Verstaendnis explizit beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 November 8, 2016 1. dein Veräußerungsgewinn unterliegt der Abgeltungssteuer und wenn diese einbehalten wurde, ist kein weiteres ausfüllen der Steuererklärung nötig. Die Frage war ja genau, OB die einbehalten werden. Vll. ist das für dich klar oder selbstverständlich, für mich noch nicht. Also soll ich das mal als ja auffassen?! Als erstes sollte klar sein, das auf alle Gewinne und auch Ausschüttungen Abgeltungssteuer bezahlt wird. egal ob der ETF thesaurierend, ausschüttend, ausländisch, inländisch. Dieses von deinem Broker erledigt. Alles was Du ausbezahlt bekommst, da ist die Steuer abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sucher November 8, 2016 1) Bei Veräußerungsgewinnen mit ausländischen, thesaurierenden, synthetischen ETFs die Steuer von der Bank automatisch einbehalten wird? Oder muss man das doch in der Steuererklärung angeben (den Aufwand möchte ich vermeiden)? Du musst jedes Jahr die thesaurierten Beträge händisch versteuern, da dies nicht automatisch funktioniert. Beim Verkauf wird dann automatisch besteuert, da du aber schon jährlich manuell besteuert hast, musst du dir die bereits bezahlte Steuer manuell zurück holen. 2) Bei ausländischen, ausschüttenden ETFs (egal ob synthetisch oder physisch) keine Angabe in der Steuererklärung erforderlich ist (weder für laufende Erträge noch für Veräußerungsgewinne)? Oder ist es doch anders als bei deutschen, ausschüttenden ETFs? Du musst theoretisch für jeden Fonds im Einzelfall prüfen, ob in einem Jahr Steuern angefallen sind oder nicht. Das liegt an möglichen Teilthesaurierungen. Sollten die zu hoch sein, fallen Steuern an. Prüfen heißt offizielle Angaben im Bundesanzeiger nachlesen und ausrechnen (-> Formel siehe Holzmeier-Thread). Praktisch schaust du für die gängigen ETF in den Holzmeier-Thread, der diese Aufgabe für dich übernimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag