olk November 4, 2016 · bearbeitet November 4, 2016 von olk Hallo, ich habe 2006 ein BU abgeschlossen - die Versicherung läuft bis 2033 (da bin ich 60). Es verbleiben also 7Jahre (derzeit) bis zur Altersrente. In meinem Beruf sitze ich am Schreibtisch (IT) - also eher ein geringeres Risiko. Das Versicherungsunternehmen (Dialog) schließt eine Verlängerung des Versicherungsschutzes über die ursprünglich vereinbarte Versicherungsdauer hinaus aus. Beleibt also nur der Abschluß eines neuen Vertrages? Sollte ich die jetzige BU von Dialog kündigen? Was sollte ich unternehmen? VG, Oliver Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 4, 2016 Wie umfassend ist denn die bestehende Absicherung? Wie steht es um die Gesundheitshistorie? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olk November 4, 2016 · bearbeitet November 4, 2016 von olk Wie umfassend ist denn die bestehende Absicherung? Wie steht es um die Gesundheitshistorie? versicherte Jahresrendite 23.900,- Euro Gesundheitsheitshistorie? Knie-OP letztes Jahr (Miniskus) sonst nichts (Dialog hatte 2006 auf Gesundheitsprüfung verzichtet) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 4, 2016 Ein Neuabschluss für einen Altvertrag ex-VVA-Fristen bräuchte eine Menge gute Gründe. Unabänderbare Absicherungshöhen, unrealistische Prämien, katastrophale Bedingungen usw. usf. ... Altverträge, die aus der VVA-Problematik raus sind, rührt man nur im Notfall oder mit sehr guter Begründung an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Axa bietet einen Anschluss-BU für solche Zwecke an. Krankentagegeldversicherungen können ggf. eine Lösung sein um Lücken zu verkürzen. Ein Zweitvertrag kann ggf. eine Option sein. Abhängig von indivdiueller Situation und Präferenzen gibt es sicherlich noch mehr Möglichkeiten, lässt sich hier nicht beurteilen. Neuabschluss auf Gedeih und Verderb ist nicht anzuraten. Sollte es nötig sein, sollte es gut durchdacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olk November 4, 2016 · bearbeitet November 4, 2016 von olk D.h. die 7 Jahre ohne BU am Ende meiner Erwerbstätigkeit sind nicht so schlimm? In div. Empfehlungen bzgl. BU (http://www.berufsunf...it-wichtig-ist/) wird immer daraufhin gewiesen, daß eine BU gerade am Ende wichtig wäre Die Anschluß-BU würde man jetzt oder erst kurz vor Ende der regulären BU abschließen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 4, 2016 · bearbeitet November 4, 2016 von polydeikes D.h. die 7 Jahre ohne BU am Ende meiner Erwerbstätigkeit sind nicht so schlimm? In div. Empfehlungen bzgl. BU () wird immer daraufhin gewiesen, daß eine BU gerade am Ende wichtig wäre Kann mich nicht erinnern, etwas derartiges gesagt zu haben. Die Anschluß-BU würde man jetzt oder erst kurz vor Ende der regulären BU abschließen? Das i(wie man mag) st der Sinn einer Anschluss-BU. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini November 5, 2016 · bearbeitet November 5, 2016 von morini D.h. die 7 Jahre ohne BU am Ende meiner Erwerbstätigkeit sind nicht so schlimm? Am Ende deiner Erwerbstätigkeit bist du doch schon gut abgesichert, wenn du arbeitsunfähig werden solltest. Falls dein Arbeitgeber dich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung (oder sonst irgendwie) loswerden möchte, wird er um die Zahlung einer Abfindung kaum herumkommen. Außerdem liegt mit 60 die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld bei 2 Jahren (oder sogar noch mehr), und wenn du während dieses Zeitraums krank werden solltest, verlängert sich dieser Zeitraum um bis zu 1,5 Jahre. Was kann also mit 60 noch viel passieren, falls du arbeitsunfährig werden solltest? Vorausgesetzt natürlich, dass der Gesetzgeber das Rentenalter nicht noch weiter erhöht, wobei die Berufsunfähigkeit eines über 67-jährigen sowieso nicht in der Anschluß-BU berücksichtigt wäre. Außerdem: Da du in der IT arbeitest, solltest du aufgrund deines Einkommens genügend finanzielle Rücklagen bilden können, um eine Zeitspanne von 2-3 Jahren locker zu überbrücken. Oder gehst du davon aus, dass du im Alter von 60 Jahren noch größere finanzielle Belastungen (z.B. Hausfinanzierung) haben wirst? @polydeikes: Siehst du das eigentlich genauso wie ich, oder mache ich hier einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium November 5, 2016 D.h. die 7 Jahre ohne BU am Ende meiner Erwerbstätigkeit sind nicht so schlimm? Am Ende deiner Erwerbstätigkeit bist du doch schon gut abgesichert, wenn du arbeitsunfähig werden solltest. Falls dein Arbeitgeber dich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung (oder sonst irgendwie) loswerden möchte, wird er um die Zahlung einer Abfindung kaum herumkommen. Außerdem liegt mit 60 die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld bei 2 Jahren (oder sogar noch mehr), und wenn du während dieses Zeitraums krank werden solltest, verlängert sich dieser Zeitraum um bis zu 1,5 Jahre. Was kann also mit 60 noch viel passieren, falls du arbeitsunfährig werden solltest? Vorausgesetzt natürlich, dass der Gesetzgeber das Rentenalter nicht noch weiter erhöht, wobei die Berufsunfähigkeit eines über 67-jährigen sowieso nicht in der Anschluß-BU berücksichtigt wäre. Außerdem: Da du in der IT arbeitest, solltest du aufgrund deines Einkommens genügend finanzielle Rücklagen bilden können, um eine Zeitspanne von 2-3 Jahren locker zu überbrücken. Oder gehst du davon aus, dass du im Alter von 60 Jahren noch größere finanzielle Belastungen (z.B. Hausfinanzierung) haben wirst? @polydeikes: Siehst du das eigentlich genauso wie ich, oder mache ich hier einen Denkfehler? Problem ist weniger, später als mit 60 BU zu werden, sondern vielmehr, in jungen Jahren BU zu werden (und zu bleiben) und ab Alter 60 ohne jegliches Einkommen dazustehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini November 5, 2016 · bearbeitet November 5, 2016 von morini @Cauchykriterium: Okay, das wäre ein Argument... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 5, 2016 Habe nichts dergleichen gesagt und werde mich auch nicht in völliger Unkenntnis der Details zu Spekulationen verleiten lassen. Ich habe lediglich gesagt, dass ein Altvertrag mit 10 Jahren + Laufzeit nicht leichtfertig ohne gute Gründe aufgegeben werden sollte. Allein unzureichendes Endalter ist kein Grund, einen Vertrag plattzumachen, bei dem einer der wesentlichen drei Aspekte der Leistungswahrscheinlichkeit erledigt ist -> Vorvertragliche Anzeigepflichten. Für dieses Problem gibt es Alternativen, die man in die Überlegung ganz nach individuellem Empfinden und Bedarf prüfen kann. Bspw. eine Anschluss-BU ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini November 5, 2016 · bearbeitet November 5, 2016 von morini Das ist auch nur meine ganz persönlichen Meinung gewesen. Bin halt kein Versicherungsfachmann. Wem eine Berufsunfähigkeitsversicherung über das 60. Lebensjahr hinaus ein Gefühl von Sicherheit gibt, für denjenigen ist es sicherlich ratsam, eine solche zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olk November 5, 2016 · bearbeitet November 5, 2016 von olk Problem ist weniger, später als mit 60 BU zu werden, sondern vielmehr, in jungen Jahren BU zu werden (und zu bleiben) und ab Alter 60 ohne jegliches Einkommen dazustehen. Das wird im genannten link aber anders gesehen. Zitat: 'Wenn Sie sich z. B. für eine Risikodauer bis zum 60. Lebensjahr entscheiden, erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsrente nur, wenn Sie vor dem 60. Lebensjahr berufsunfähig werden. Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt dann bis zum 67. Lebensjahr. Da aber das Berufsunfähigkeitsrisiko mit zunehmendem Alter steigt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Berufsunfähigkeit nach dem 60. Lebensjahr eintritt, sehr hoch. Entscheiden Sie sich erst in einem höheren Lebensalter, in dem das Berufsunfähigkeitsrisiko größer ist, zum Abschluss einer BU-Versicherung, sparen Sie zwar in jungen Jahren die Versicherungsbeiträge, müssen dann aber mit extrem hohen Beitragssätzen rechnen. ' Bei Vertragsabschluß war, so glaube ich, das Renteneintrittsalter bei 65. Nun liegt es bei 67 Jahren. Gut möglich, daß in 20/25 Jahren das Renteneintrittsalter jenseits der 70 liegen wird. Ich möchte nur herausfinden, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Soweit ich eure Äußerungen richtig verstanden habe - wohl eher nicht. In meinem Berufsfeld muß sicher ein gravierendes Ereignis (Demenz, Psychose, Koma, ...) eintreten, um als berufsunfähig eingestuft zu werden. Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker November 5, 2016 Problem ist weniger, später als mit 60 BU zu werden, sondern vielmehr, in jungen Jahren BU zu werden (und zu bleiben) und ab Alter 60 ohne jegliches Einkommen dazustehen. Das wird im genannten link aber anders gesehen. Zitat: 'Wenn Sie sich z. B. für eine Risikodauer bis zum 60. Lebensjahr entscheiden, erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsrente nur, wenn Sie vor dem 60. Lebensjahr berufsunfähig werden. Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt dann bis zum 67. Lebensjahr. Da aber das Berufsunfähigkeitsrisiko mit zunehmendem Alter steigt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Berufsunfähigkeit nach dem 60. Lebensjahr eintritt, sehr hoch. Entscheiden Sie sich erst in einem höheren Lebensalter, in dem das Berufsunfähigkeitsrisiko größer ist, zum Abschluss einer BU-Versicherung, sparen Sie zwar in jungen Jahren die Versicherungsbeiträge, müssen dann aber mit extrem hohen Beitragssätzen rechnen. ' Was der Link sagt ist unerheblich, einzig entscheidend ist, was in Deinem Vertrag steht. Bei den meisten Versicherungen ist es aber so, dass nur bis zum versicherten Alter, also z.B. 60, gezahlt wird. Also BU-Eintritt vor 60 = Zahlung bis max. 60, und nicht bis 67. Aber schau in Deinen Vertrag! Und bzgl. der BU-Kriterien (Krankheiten) sehe ich durchaus noch mehr Möglichkeiten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olk November 5, 2016 · bearbeitet November 5, 2016 von olk Bei den meisten Versicherungen ist es aber so, dass nur bis zum versicherten Alter, also z.B. 60, gezahlt wird. Also BU-Eintritt vor 60 = Zahlung bis max. 60, und nicht bis 67. Aber schau in Deinen Vertrag! Hab' ich doch bereits in ein vorhergehenden posting beschrieben - bis 60 Jahre und dann ist Schluß. Mit meinem Posting möchte ich doch gerade Anhaltspunkte, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Und bzgl. der BU-Kriterien (Krankheiten) sehe ich durchaus noch mehr Möglichkeiten... Möglich, aber wie gehe ich jetzt mit der Situation um? Anschluß-BU ja oder nein? Was sind die Kriterien bzw. möglich Fallstricke? ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF November 5, 2016 Hallo olk, eigentlich sind Dir die meisten Antworten schon gegeben worden. Ich würde die alte BU auch nur anfassen wenn es dafür gute Gründe gibt; alleine schon wegen den bereits weiter oben angesprochenen VVA-Verjährungsfristen. Dennoch könnte es hier eine Absicherungslücke geben. Das Risiko liegt dabei nicht unbedingt darin begründet, dass Du mit 60+ BU wirst und dann max. 7 Jahre überbrücken musst - das wäre uU wirklich nicht sooo schlimm da bis dahin uU schon gut verdient; das Risiko liegt v.a. darin begründet, früh BU zu werden, dann eben kein Kapital ansparen zu können, mit 60 ohne Absicherung da zu stehe und zudem eine reduzierte Altersrente erwarten zu dürfen da dann uU auch lange nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Ich würde wenn die Leistungsmerkmale passend, Versicherungssumme an sich ausreichend (wurde das geprüft) oder über Nachversicherungsoptionen anpassbar eine Anschlussversicherung empfehlen. Wenn auch die Versicherungssumme nicht passgenau ist würde ich einen Zweitvertrag erwägen. Wenn auch die Leistungsmerkmale nicht passgenau sein sollten müsste man mal reden. Was die Altersrente im Falle frühzeitiger angeht könnte man sich über verschiedene Lösungen Gedanken machen: Reine Risikoabsicherung durch BUs mit lebenslanger Leistung falls BU Eintritt vor bestimmtem Alter - mE eine zu teure Lösung. Im BU Fall beitragsfreie Fortführung einer Art RV mit geringen Kosten (ETF basiert, evtl.honorarvermittelt) mitsamt (Passiv)dynamisierung. Mein wichtigster Rat wäre sich von einem Profi beraten zu lassen wenn zu viel Unsicherheit besteht... Vlg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olk November 6, 2016 Ich würde die alte BU auch nur anfassen wenn es dafür gute Gründe gibt; alleine schon wegen den bereits weiter oben angesprochenen VVA-Verjährungsfristen. Das ist angekommen - die bestehende BU bleibt. Dennoch könnte es hier eine Absicherungslücke geben. Das Risiko liegt dabei nicht unbedingt darin begründet, dass Du mit 60+ BU wirst und dann max. 7 Jahre überbrücken musst - das wäre uU wirklich nicht sooo schlimm da bis dahin uU schon gut verdient; das Risiko liegt v.a. darin begründet, früh BU zu werden, dann eben kein Kapital ansparen zu können, mit 60 ohne Absicherung da zu stehe und zudem eine reduzierte Altersrente erwarten zu dürfen da dann uU auch lange nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Naja - die 7 Jahre ist der aktuelle Stand. Die Politiker denken bereits über eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 nach. Wo liegt die Grenze in 25 Jahren? Keiner kann es wissen und man steht erneut vor dem Problem einer eventuellen Absicherungslücke. Was die Altersrente im Falle frühzeitiger angeht könnte man sich über verschiedene Lösungen Gedanken machen: Reine Risikoabsicherung durch BUs mit lebenslanger Leistung falls BU Eintritt vor bestimmtem Alter - mE eine zu teure Lösung. Im BU Fall beitragsfreie Fortführung einer Art RV mit geringen Kosten (ETF basiert, evtl.honorarvermittelt) mitsamt (Passiv)dynamisierung. Mein wichtigster Rat wäre sich von einem Profi beraten zu lassen wenn zu viel Unsicherheit besteht... OK, danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag