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Wald-/Ackerland (landwirtschaftliche Flächen): Was beachten bei Investition (Rechte und Pflichten)?

Empfohlene Beiträge

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Hallo Zusammen,

 

ich habe aktuell die Möglichkeit, einige interessante landwirtschaftliche Flächen zu erwerben (Wald, Wiese, Ackerland).

Dies sehe ich als mögliche Diversifikation meiner Anlagestrategie, ohne hier riesige Renditen zu erwarten.

Ich möchte die Flächen aber nicht selbst bewirtschaften, sondern verpachten oder - falls nicht möglich - stilllegen.

Da ich bis zu meinem zwanzigsten Lebensjahr in einer landwirtschaftlichen Familie aufgewachsen bin, habe ich durchaus Know-how, was Bewertung und Bewirtschaftung von Flächen anbelangt.

Die Landwirtschaft meiner Eltern wurde zwischenzeitlich aber an meinen Bruder übergeben, welcher seine Flächen ebenfalls verpachtet.

 

D. h. ich selbst habe derzeit keinen landwirtschaftlichen Betrieb und bin ehrlich gesagt nicht kundig, was die Voraussetzungen für einen Landerwerb und dessen Folgen anbelangt (, weil dieser bei meinen Eltern "eh da" war und sie sich genauso wie mein Bruder nie um die rechtliche Seite gekümmert haben).

Hat hier jemand Kenntnisse zu den "Rechten und Pflichten" eines landwirtschaftlichen Landbesitzers?

Durch den Kopf gehen mir Themen wie:

 

  • Pflicht zur Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft?
  • Steuerliche/Gewerbliche Pflichten als reiner "Asset Owner"?
  • Verkehrssicherungspflicht bei Waldflächen?
  • Fällpflichten (z. B. bei Borkenkäferbefall von Bäumen)
  • Mäh-/Bewirtschaftungspflichten bei Wiesen/Ackerland?
  • ...

 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe, falls sich jemand hiermit auskennt!

ufr

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_Henrik_
· bearbeitet von _Henrik_

LGB-Beiträge lassen sich durch Verpachtung vermeiden.

Den größten Anteil macht hier der Grundbeitrag aus, die Flächen eher den geringeren Teil.

Du müßtest also alles verpachten um hier nichts zahlen zu müssen.

Bei Wald ist das eher nicht praktikabel.

Außer du findest eine Lösung auch diesen "offiziel" an deinem Bruder zu verpachten.

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Kolle

Meine Frau hat Ackerflächen von ihren Eltern geerbt, die Vollerwerbslandwirte (hauptsächlich Tabak und Zuckerrüben) waren. Alles verpachtet, nur Grundsteuer, keine Beiträge für landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Pachtrendite (Pacht/Marktpreis) ca 1,5 % p.a. ohne Aufwand sieht nach wenig aus. Aber: Das Land hat im letzten Jahrhundert zwei Kriege und Währungskollapse überlebt. Sicherer als jede Einlagensicherung. Vielleicht sind die Enkel/Urenkel froh wenn sie ihre Nahrungsmittel selbst erzeugen können. Wenn sich eine Gelegenheit zu realen Marktpreisen ergeben würde, würden wir zukaufen.

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brügge

Hallo Zusammen,

 

ich habe aktuell die Möglichkeit, einige interessante landwirtschaftliche Flächen zu erwerben (Wald, Wiese, Ackerland).

Dies sehe ich als mögliche Diversifikation meiner Anlagestrategie, ohne hier riesige Renditen zu erwarten.

Ich möchte die Flächen aber nicht selbst bewirtschaften, sondern verpachten oder - falls nicht möglich - stilllegen.

Da ich bis zu meinem zwanzigsten Lebensjahr in einer landwirtschaftlichen Familie aufgewachsen bin, habe ich durchaus Know-how, was Bewertung und Bewirtschaftung von Flächen anbelangt.

Die Landwirtschaft meiner Eltern wurde zwischenzeitlich aber an meinen Bruder übergeben, welcher seine Flächen ebenfalls verpachtet.

 

D. h. ich selbst habe derzeit keinen landwirtschaftlichen Betrieb und bin ehrlich gesagt nicht kundig, was die Voraussetzungen für einen Landerwerb und dessen Folgen anbelangt (, weil dieser bei meinen Eltern "eh da" war und sie sich genauso wie mein Bruder nie um die rechtliche Seite gekümmert haben).

Hat hier jemand Kenntnisse zu den "Rechten und Pflichten" eines landwirtschaftlichen Landbesitzers?

Durch den Kopf gehen mir Themen wie:

 

  • Pflicht zur Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft?
  • Steuerliche/Gewerbliche Pflichten als reiner "Asset Owner"?
  • Verkehrssicherungspflicht bei Waldflächen?
  • Fällpflichten (z. B. bei Borkenkäferbefall von Bäumen)
  • Mäh-/Bewirtschaftungspflichten bei Wiesen/Ackerland?
  • ...

 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe, falls sich jemand hiermit auskennt!

 

 

.

Nach meiner Kenntnis kann es problematisch werden wenn ein Nichtlandlandwirt als Bodenkäufer auftritt,

da in diesem Fall Grundstückverkehrsrecht (GrdStVG) ein Vorkaufsrecht für kaufwillige Landwirte vorsehen kann.

Näheres wäre ggf. bei der zuständigen Grundstücksverkehrsbehörde, bei Bauernverband o.a. noch zu klären

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Kolle

Nach meiner Kenntnis kann es problematisch werden wenn ein Nichtlandlandwirt als Bodenkäufer auftritt,

da in diesem Fall Grundstückverkehrsrecht (GrdStVG) ein Vorkaufsrecht für kaufwillige Landwirte vorsehen kann.

Näheres wäre ggf. bei der zuständigen Grundstücksverkehrsbehörde, bei Bauernverband o.a. noch zu klären

 

Bei uns muss die Gemeinde zustimmen, selbst wir hätten vermutlich Probleme Land zuzukaufen. Die Nachfrage stößt auf ein ausgetrocknetes Angebot. Das ist aber nicht überall der Fall. Wald ist meist genehmigungsfrei.

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ufr

Danke schonmal für die Informationen!

Zum Thema Bewirtschaftungspflichten bei Wald habe ich zwischenzeitlich hier ganz gute Infos gefunden:

http://mein-wald.de/...llte-Fragen.htm

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Fondsanleger1966
Aber: Das Land hat im letzten Jahrhundert zwei Kriege und Währungskollapse überlebt. Sicherer als jede Einlagensicherung.

Naja, da werden die Grundbesitzer, deren Land auf dem Gebiet der sowjetisch besetzten Zone lag, etwas anderer Meinung sein.

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Kolle
· bearbeitet von Kolle
Aber: Das Land hat im letzten Jahrhundert zwei Kriege und Währungskollapse überlebt. Sicherer als jede Einlagensicherung.

Naja, da werden die Grundbesitzer, deren Land auf dem Gebiet der sowjetisch besetzten Zone lag, etwas anderer Meinung sein.

 

Stimmt. Von den weiter östlich beheimateten Grundbesitzern und sonstwo in der Welt ganz zu schweigen.crying.gif

Ich glaube auch bei uns gab es einen Lastenausgleich, direkt fragen kann ich niemand mehr.

 

Der Vergleich mit der Einlagensicherung stimmt trotzdem.

 

Lassen wir die Kriege außer Acht, finde ich dass Ackerland dem Horten von Gold weit überlegen ist, weil es einen Nutzen hat bzw. einen Ertrag bringt. Im Kriegsfall ist Gold aber mobiler.

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Kezboard

Im Kriegsfall ist Gold aber mobiler.

Ganz genau. Der Russe kann es einfach einpacken und mitnehmen ... :-*

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Akaman

Ich glaube auch bei uns gab es einen Lastenausgleich, direkt fragen kann ich niemand mehr.

Du könntest Aka fragen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

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