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jb27

Österreich: Anrechnung Quellensteuer auf KESt bei ETFs

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jb27

Hallo,

 

Zu dem Thema scheint es schon mehrere Threads zu geben, aber noch keine Antwort. Daher noch ein Versuch:

 

Wie funktioniert die Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer bei ETFs in Österreich? Wird das vom (österreichischen) Broker anhand der vom Fond gemeldeten Daten (bei Meldefonds) automatisch auf den zu zahlende KESt angerechnet oder muss man da selbst aktiv werden?

Hintergrund: Ist bei Aktien im Ausland eine Quellensteuer auf Dividenden fällig (bis zu 35%) so kann

1) diese je nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit dem die Quellensteuer einhebenden Land von diesem zumindest teilweise zurückgeholt werden und

2) der nichtrückholbare Anteil (auf bis zu 15% begrenzt) auf die in Österreich zu zahlenden KESt angerechnet werden.

Um 1) kümmerts sich bei ETFs die jeweilige Fondsgesellschaft (die dazu Ihren Sitz in Bezug auf DABs optimiert).

 

Die Frage ist wie ist das mit dem Teil 2)? Meldet die Fondsgesellschaft (über die OeKB) die benötigten Infos an den Broker und dieser bringt die noch anrechenbare Quellensteuer bei der KEST in Abzug oder muss man das selber machen? Wenn letzteres, woher bekommt man die benötigten Daten und wie geht man vor?

Zwei Links mit grundlegenden Infos gibt es hier:

http://www.konsument.at/geld-recht/investmentfonds-und-kest

http://www.konsument.at/geld-recht/wertpapiere-quellensteuer-zurueckholen

 

Aber das klärt das Thema nicht bezüglich ETFs.

lg,

Jörg

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jb27

Update:

 

Die Situation scheint wie folgt zu sein (bin kein Steuerberater, Infos ohne Gewähr):

 

1) Die Fondsgesellschaft fordert die je nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) rückforderbare Quellensteuer vom einhebenden Land zurück.

2) Die Fondsgesellschaft berücksichtigt die noch nicht rückgeforderte/anrechenbare Quellensteuer in den Fonds-Meldedaten (www.profitweb.at, ISIN eingeben und unter Steuerdaten Excel-Sheet herunterladen):

post-35063-0-25364500-1478606906_thumb.jpg

Die Zeile "Österreichische KESt,die durch Steuerabzug erhoben wird" gibt die effektive KESt pro Anteil an (die die noch zu zahlen ist). Dieser Wert ergibt sich durch die Summe der Zeilen darunter. Hierbei wird auch der Bertrag "Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer" berücksichtigt.

3) Die Depotbank berechnet die zu zahlende KESt basierend auf den Fonds-Meldedaten.

Soweit die Theorie. Ob die Depotbank die Fonds-Meldedaten korrekt in KESt Zahlungen umsetzt wird sich zeigen (die obige Regelung gilt AFAIK seit 03.06.2016).

Mich würde interessieren, was eure Erfahrungen sind. Könnt ihr die KESt. Abzüge bei Fondsausschüttungen mit den Fonds-Meldedaten in Einklang bringen?

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