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*Teufel*

Entgeltumwandlung sinnvoll gestalten

Empfohlene Beiträge

*Teufel*

Entgeltumwandlung

 

 

 

Alter 30

Brutto ca 37-38k

Single

 

 

Wie kann man das am geschicktesten gestalten?

die Grenze für 2017 ist ja 3048€ (SV+Steuerfrei) die ich gerne auch so nutzen würde.

 

Frage ist es sinnvoller statt monatlich ein Betrag einzuzahlen >>>> einfach von den jährlichen Sonderzahlungen zuzahlen?

 

Sonderzahlungen:

Weihnachtsgeld 2600€

Erfolgsbeteiligung 600-750€ meist

Urlaubsgeld 600€

 

 

Aktuelle Wandel ich ca 82€ im Monat für die BAV um + 877€ vom Weihnachtsgeld

ab Nov 17 sind es dann 111€+ 877€ vom Weihnachtsgeld

(BAV Förderung 13% je 100€)

 

>>> da ich im Nov 16 zusätzlich eine BU abschließe in Schicht 2 ,die ca 175€ kostet , wäre ich im Jahr 2017 über der Grenze die Sinnvoll ist.

(Bu ohne Gesundheitsfragen//Nachteile bekannt und werden so erst mal geschluckt...)

 

Deshalb überlege ich:

175€ für die BU monatlich zu zahlen(geht nur monatlich)

BAV monatlich auf null und zusätzlich 900€ vom Weihnachtsgeld um zu wandeln

 

müsste ja dann so passen?

 

 

mfg rolleyes.gif

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tyr

Du weißt, dass bei Entgeltumwandlung Einzahlungen in die Sozialversicherung reduziert werden und du z. B. entsprechend geringere Ansprüche an gesetzlicher Alters- und Erwerbsminderungsrente erwirbst? Um das zumindest teilweise zu kompensieren sollte dein Arbeitgeber seine gesparten Sozialbeiträge zu deiner Entgeltumwandlung dazu geben. Sonst lohnt sich Entgeltumwandlung eher für den Arbeitgeber, aber nicht für dich.

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*Teufel*

13% ist die Förderung in der BAV

 

wie gesagt es müsste sich doch mehr "lohnen" nur aus den Sonderzahlungen umzuwandeln?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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tyr
· bearbeitet von tyr

Noch einmal. Verstehst du, dass dein AG weniger Sozialabgaben durch deine Entgeltumwandlung zahlt und du dadurch Ansprüche verlierst, die deine betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten erst überkompensieren müssen, damit es sich für dich lohnt?

 

Erst die Grundlagen von Betriebsrentenverträgen verstehen lernen...

 

Das heißt nicht, dass solche betriebliche Vorsorgeverträge nicht attraktiv sein können. Du musst aber selber rechnen und verstehen, wie die Dinge funktionieren, nicht nur den Interessen deines AG und Vermittlers von Pensionskasse/Direktversicherung/was auch immer folgen.

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checker-finance

Noch einmal. Verstehst du, dass dein AG weniger Sozialabgaben durch deine Entgeltumwandlung zahlt und du dadurch Ansprüche verlierst, die deine betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten erst überkompensieren müssen, damit es sich für dich lohnt?

 

Erst die Grundlagen von Betriebsrentenverträgen verstehen lernen...

 

Das heißt nicht, dass solche betriebliche Vorsorgeverträge nicht attraktiv sein können. Du musst aber selber rechnen und verstehen, wie die Dinge funktionieren, nicht nur den Interessen deines AG und Vermittlers von Pensionskasse/Direktversicherung/was auch immer folgen.

 

So pauschal wie Du das schreibst, stimmt es allerdings auch nicht. Wenn das Bruttoentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient und auch durch die Umwandlung nicht unter eine Beitragsbemessungsgrenze kommt, wirkt sich das eben nicht so aus wie Du meinst.

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tyr
· bearbeitet von tyr

So pauschal wie Du das schreibst, stimmt es allerdings auch nicht. Wenn das Bruttoentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient und auch durch die Umwandlung nicht unter eine Beitragsbemessungsgrenze kommt, wirkt sich das eben nicht so aus wie Du meinst.

Das ist richtig, hilft dem TE mit 38k Bruttojahreseinkommen nur begrenzt weiter.

 

Hier scheint mglw. unbewusst die Vorstellung zu existieren, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (bei diesem Einkommensniveau) keine Sozialabgaben zu entrichten sind. Meines Wissens nach ist das ganz gewöhnliches Einkommen, das regulär versteuert und mit Sozialabgaben belegt ist und daher auch nicht gesondert gehandhabt wird.

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checker-finance

So pauschal wie Du das schreibst, stimmt es allerdings auch nicht. Wenn das Bruttoentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient und auch durch die Umwandlung nicht unter eine Beitragsbemessungsgrenze kommt, wirkt sich das eben nicht so aus wie Du meinst.

Das ist richtig, hilft dem TE mit 38k Bruttojahreseinkommen nur begrenzt weiter.

 

Hier scheint mglw. unbewusst die Vorstellung zu existieren, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (bei diesem Einkommensniveau) keine Sozialabgaben zu entrichten sind. Meines Wissens nach ist das ganz gewöhnliches Einkommen, das regulär versteuert und mit Sozialabgaben belegt ist und daher auch nicht gesondert gehandhabt wird.

 

Wenn solche Sonderzahlungen nicht versteuert und verbeitragt werden müßten, wäre ja jeder be*********, der solches brutto-für-netto-Entgelt in betriebliche Altersvorsorge umwandelt.

 

Der Punkt ist meines Erachtens, dass den meisten schon klar ist, dass Sonderzahlungen versteuert und verbeitragt werden. Nur wird ungern aus dem laufenden monatlichen Entgelt umgewandelt, weil das für die laufenden Ausgaben verwendet wird, während die Sonderzahlungen eher unverplantes, frei verfügbares Einkommen sind.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Schön und gut, aber es ist nicht zwangsläufig so, dass einmalige Zuwendungen wie ein zusätzliches Urlaubsgeld auch voll verbeitragt werden müssen. Für den TO mag das allerdings zutreffen.

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*Teufel*

mmh 13% an Förderung ist wohl nicht ausreichend....

 

 

 

 

ok zahle wohl volle GKV und PV= 18% und verliere dazu RV und Arbeitslosenversicherung Ansprüche....

 

 

 

 

wie hoch sollte den die Förderung sein? 20% und gibt es überhaupt ein AG der sowas zahlt?

 

 

 

 

(sonstige AV über mein AG ist aber Besser ) bzw ohne Eigenanteil

 

 

 

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Aragorn

Na klar kannst Du die Entgeltumwandlung auch über Sonderzahlungen machen. Dein AG spart dort auch etwas über 20 %, je nach U1 und U2. Die sollte er m.E. auch als Zuschuss an seine Arbeitnehmer weitergeben. Nur dann habe ich ähnlich wie bei Riester immer noch das Problem, dass mir bei den Versicherungsförmigen Durchführungswegen eine Beitragsgarantie aufgebrummt wird, die viel zu teuer ist. In den meisten Fällen haben die bAV Tarife nur einen kleinen Kollektiv-Rabatt, ansonsten viel zu teuer. Der AG bestimmt nunmal den Anbieter und den Durchführungsweg!

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