Kosh667 Oktober 23, 2016 Hallo, ich bin Neuling und habe eine Frage: Ich habe zwei ETF Sparpläne auf die beiden Comstage Produkte MSCI World (ETF 110/ ISIN LU0392494562) sowie ComStage STOXX ® Europe 600 NR UCITS ETF (WKN ETF060) . Soweit ich es richtig verstande habe erfolgt die Thesaurierung ohne ausschüttungsgleiche Erträge; auch im Bundesanzeiger stehen keine Erträge drin. Steuerlich ist es daher in Ordnung nichts in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Erst bei einem Verkauf muss ich den Gewinn angeben, oder? Die mögliche Reform 2018 mal ausgeblendet. Oder habe ich einen Denkfehler? Ganz lieben Dank für die Hilfe für einen Anfänger ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Oktober 23, 2016 nein, musst Du nichts angeben, da der Gewinn der Abgeltungssteuer unterliegt. Der Gewinn wird bei Auszahlung versteuert und damit ist alles erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kosh667 Oktober 23, 2016 nein, musst Du nichts angeben, da der Gewinn der Abgeltungssteuer unterliegt. Der Gewinn wird bei Auszahlung versteuert und damit ist alles erledigt. Vielen Dank! Das hat mir geholfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag