Zum Inhalt springen
aktionimo

Steuerkompensierung durch Aktienverlust

Empfohlene Beiträge

aktionimo

Hi,

 

als Neuling hier im Forum und besonders auf der Aktienebene habe ich mal ein paar kleinere Fragen an die Community.

 

Seit 2015 lege ich nun ein großen Teil meines erarbeiteten Geldes in Aktien an (bei der Bank bekommt man ja gar nichts mehr). Ein Teil der Aktien laufen gut und ein Teil ehr nicht so gut (die meisten werden dies kennen:-).

 

Nun habe ich gelesen, das man wohl die Verluste die man bei eine evtl. Aktienverkauf durch die Gewinne beim Aktienverkauf durch die Steuer wieder komplett zurück bekommen kann. Ist dies richtig?

 

 

 

 

Hier ein Beispiel:

 

  • Freistellungsbetrag ist 770€
  • Steuer, die dieses Jahr bezahlt wurden sind 435€
  • zusätzlicher Solibeitrag von 23€

 

 

  • bis zum Aufbrauchen des Steuerfreibetrages wurde:
      • Divdenden von 430€ erzielt (mögl. Steuer =114,12€)
      • und durch verkauf von Aktien 340 € verdient (mögl. Steuer=88,51€)

  • nach aufbrauchen des Steuerfreibetrages:
      • Divdenden von 730€ erzielt (einbehaltene Steuer=193€)
      • und durch verkauf von Aktien 1215 € verdient (einbehaltene Steuer=264€)

 

 

Welchen Verlust kann ich denn beim Aktienverkauf hinnehmen, so dass es komplett von meiner Steuer, die ich zahlen muss abgegolden wird? (D.H: ich rechnerisch ein Nullgeschäft durch Verlust beim Aktienverkauf und Erstattung der Steuer bekäme.)

 

Sind es die 264€+88,51 die ich durch die Aktiengewinne gezahlt habe? Oder spielt der Zeitpunkt wegen dem Freitstellungsbetrag auch noch eine Rolle und es sind „nur“ 264€?

 

Muss mann dabei noch irgendetwas beachten?

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Nun habe ich gelesen, das man wohl die Verluste die man bei eine evtl. Aktienverkauf durch die Gewinne beim Aktienverkauf durch die Steuer wieder komplett zurück bekommen kann. Ist dies richtig?
Entweder hast du dich unglücklich ausgedrückt, oder du hast es falsch verstanden. Denn der Staat beteiligt sich nicht an deinen Verlusten (mit keinem Cent), du bekommst allerhöchsten die im selben Jahr abgeführte Steuer zurück. [bei den Zahlen war es aber richtig, daher gehe ich mal von Ersterem aus]

 

Oder spielt der Zeitpunkt wegen dem Freitstellungsbetrag auch noch eine Rolle und es sind „nur“ 264€?
Der Zeitpunkt spielt - normalerweise* - keine Rolle (innerhalb des selben Jahres muss es aber natürlich sein).

 

*es gibt da eine Besonderheit, wenn Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten verrechnet werden, das machen die Banken auch nicht einheitlich

 

Muss mann dabei noch irgendetwas beachten?
Möglichst den gesamten Sparer-Pauschbetrag ausgenutzt lassen, sonst verfällt er.

 

Außerdem solltest du wissen, dass Aktienverluste gesondert laufen und nicht mit sonstigen Gewinnen (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne aus Nicht-Aktien wie etwa Fonds oder Derivaten) verrechenbar sind.

 

Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

  • bis zum Aufbrauchen des Steuerfreibetrages wurde:
      • Divdenden von 430€ erzielt (mögl. Steuer =114,12€)
      • und durch verkauf von Aktien 340 € verdient (mögl. Steuer=88,51€)

  • nach aufbrauchen des Steuerfreibetrages:
      • Divdenden von 730€ erzielt (einbehaltene Steuer=193€)
      • und durch verkauf von Aktien 1215 € verdient (einbehaltene Steuer=264€)

 

Bei der Konstellation kannst Du Verluste bis zur Höhe von EUR 1.555 realisieren, um eine sofortige Steuerentlastung zu erhalten. Realisierst Du mehr Aktien-Verluste, wird der überschießende Betrag auf 2017 vorgetragen und zukünftig mit Aktiengewinnen verrechnet. Der Sparerfreibetrag bleibt (bei Aktienverlusten/Ledigen) bei Dir in jedem Fall "genutzt, da die Dividenden > EUR 801 sind. Sofern das auch in Folgejahren so ist, geht bei Dir nix "verloren", es kommt allenfalls erst zu einer späteren Steuerentlastung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Der Sparerfreibetrag bleibt (bei Aktienverlusten/Ledigen) bei Dir in jedem Fall "genutzt, da die Dividenden > EUR 801 sind. Sofern das auch in Folgejahren so ist, geht bei Dir nix "verloren", es kommt allenfalls erst zu einer späteren Steuerentlastung.
Stimmt, ich hatte nicht genau genug nachgedacht.

 

Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
aktionimo

Hi,

 

 

 

 

vielen Dank für Eure Antwort!

 

Wenn ich es nun richtig verstanden habe, habt ihr mich vor einem größeren Fehler bewahrt....

 

Ich würde es gern nochmal mit einem kleinen Beispiel abklären.

 

 

 

 

  • Aktiengewinne im Jahr 1555€
  • dadurch entrichtete Steuer 352€

 

 

Nun sollen schlechte „Aktien“, die für 3000€ gekauft wurden für 2650€ verkauft werden, daher ein Aktienverkaufsverlust von 350€.

 

 

 

 

Szenario A: Ich bekomme die gesamten Verluste von 350€ durch die Steuer wieder zurück, da ich diese im laufenden Jahr an den Statt gezahlt habe. (Für mich also quasi kein Verlust beim Verkauf der Aktie)

 

    • So wie ich es verstanden habe, ist dieses nicht der Fall.

Szenario B: Die 350€ Verlust, die ich erlitten habe, werden von den 1555€ Gewinn abgezogen, so dass ich eine niedrigere Steuer von ca. 270€ zahlen müsste, anstatt den 352€. (Habe also für mich dennoch Verlust aus dem Aktiengeschäft gemacht, die lediglich gedämpft wurden.)

 

    • So ist es, wenn ich es nun richtig verstanden habe

Szenario C: ????

 

    • Dann stehe ich komplett auf dem Schlauch.

 

 

Wäre super, wenn Ihr mir nochmal kurz sagen würdet, was nun richtig ist.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Szenario B Verluste werden mit Gewinnen verrechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo aktionimo,

 

also ging es doch in die Richtung die ich anfangs vermutet hatte. ;)

Daher wiederhole ich mal meinen Satz von oben: Der Staat beteiligt sich nicht an deinen Verlusten (mit keinem Cent), du bekommst allerhöchsten die im selben Jahr abgeführte Steuer zurück.

 

Und noch einen Tipp möchte ich dir geben: Vergiss die ganzen Steuerbeträge und betrachte nur die Gewinne und Verluste, dann wird es einfacher.

 

Der Sparerfreibetrag bleibt (bei Aktienverlusten/Ledigen) bei Dir in jedem Fall "genutzt, da die Dividenden > EUR 801 sind. Sofern das auch in Folgejahren so ist, geht bei Dir nix "verloren", es kommt allenfalls erst zu einer späteren Steuerentlastung.
Nochmal was dazu. So ganz sicher war das doch nicht, wer sagt uns denn, dass er nicht verheiratet ist? :P

 

Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
marcero

Fun fact: Szenario A will der Sparkassenberater meinen Eltern immer erzählen.

 

Szenario B ist richtig.

(Realisierte Gewinne - Realisierte Verluste) * Steuersatz = Steuern

 

Dabei Trennung von Aktienverlusten und anderen Verlusten beachten, unterschiedliche Verlustverechnungstöpfe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

 

Der Sparerfreibetrag bleibt (bei Aktienverlusten/Ledigen) bei Dir in jedem Fall "genutzt, da die Dividenden > EUR 801 sind. Sofern das auch in Folgejahren so ist, geht bei Dir nix "verloren", es kommt allenfalls erst zu einer späteren Steuerentlastung.
Nochmal was dazu. So ganz sicher war das doch nicht, wer sagt uns denn, dass er nicht verheiratet ist? :P

 

Stefan

 

Lies die erste Klammer mit den Anmerkungen! Die Erfahrung hier im Forum zeigt, irgendwelche Annahmen müssen getroffen werden, weil viele den SV nicht klar darstellen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...