bondholder Oktober 16, 2016 Da hast du mich falsch verstanden: Mir liegen Ende Mai regelmäßig genau Null Steuerbescheinigungen für die Anlage G vor – wie soll ich dann dort irgendwelche Zahlen eintragen? (Daraus folgend fehlen dann z.B. auch die korrekten Werte für geleistete Spenden.) Also Entschuldigung, aber dir fehlen dann quasi die Spendenbescheinigungen? Ich beziehe mich auf geleistete Spenden lt. Nachweis Betriebsfinanzamt (ESt-Erklärung 2015 z.B. Feld 124), die ich ohne diese Nachweise nicht eintragen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 16, 2016 Also Entschuldigung, aber dir fehlen dann quasi die Spendenbescheinigungen? Ich beziehe mich auf geleistete Spenden lt. Nachweis Betriebsfinanzamt (ESt-Erklärung 2015 z.B. Feld 124), die ich ohne diese Nachweise nicht eintragen kann. Die werden von Amts wegen berücksichtigt...... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 16, 2016 · bearbeitet Oktober 16, 2016 von bondholder Ich beziehe mich auf geleistete Spenden lt. Nachweis Betriebsfinanzamt (ESt-Erklärung 2015 z.B. Feld 124), die ich ohne diese Nachweise nicht eintragen kann. Die werden von Amts wegen berücksichtigt...... Ja. Wäre es deiner Meinung nach sinnvoll, fristgerecht zum 31. Mai eine ESt-Erklärung mit leerer Anlage G [Daten liegen mir nicht vor] abzugeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Manticore Oktober 16, 2016 Die ungefähre Höhe wird man ja kennen, die kann man deshalb dann schon in die Anlage G eintragen, auch ohne Nachweise. Wenn die gesonderte Feststellung kommt, wird der Betrag dann angepasst. Wenn du einen kleinlichen Bearbeiter erwischst, streicht er es evtl. raus, dann wird es aber bei eingehen der Mitteilung berücksichtigt und du bekommst evtl. Zinsen. Wenn du das jedes Jahr hast, wird es für gewöhnlich als glaubhaft drin gelassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
foolbar Oktober 18, 2016 Bei leeren Steuererklärungen bzw. "cleveren" Leuten, die nur den Mantelbogen abgeben, wird der Erklärungseingang storniert und du bekommst ein Schreiben, dass deine Erklärung nicht anerkannt werden kann.... Da hast du mich falsch verstanden: Mir liegen Ende Mai regelmäßig genau Null Steuerbescheinigungen für die Anlage G vor – wie soll ich dann dort irgendwelche Zahlen eintragen? (Daraus folgend fehlen dann z.B. auch die korrekten Werte für geleistete Spenden.) Wenn Du einen Gewerbebetrieb führst bzw. an der Führung eines solchen beteiligt bist solltest Du zu dem Termin wissen was Du im letzten Jahr verdient hast (evtl. hast Du die Führung abgegeben und kennst die Zahlen nicht? - das wäre schlecht). Wenn Du gespendet hast warum liegen Dir keine Spendenbescheinigungen vor? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag