Sparkommissar März 16, 2017 Könntest Du Deinen "kleinen Hinweis" näher ausführen? Diese Vorgehensweise ist mir trotz mehrerer Telefonate mit der ZfA, der DEBEKA und meinem Arbeitgeber gänzlich neu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 16, 2017 Am 16.3.2017 um 10:54 von polydeikes: Ich weiß, wer es im Forum ab 2013 vorausgesehen hat und dafür von den Debekafanboys angepöbelt wurde. --- Kleiner Hinweis. Die Meldung eines Bruttos ist keine zulässige Obliegenheit und geht den Versicherer nichts an. Der Datenabgleich bei der ZFA bedarf auch keinerlei Eigenmeldung an die Debeka. Dafür vielen Dank :) Lesen bildet doch ... Ich hätte noch eine Frage polydeikes. Macht es Sinn den DWS Fond nun noch laufen zu lassen? Da ja keine Zinsgewinne (aus höherer Überschussbeteiligung als Garantiezins) mehr erfolgen, gehen auch keine Einzahlungen mehr ein. Die Rendite der knapp 1600 € im Fond wird zukünftig gerade so die Verwaltungskosten decken, bis irgendwann mal die Zinsen wieder steigen. Wenn ich diese 1600 € durch Umwandlung von "Chance" in "Klassik" auflöse, würden diese 1600 € jährlich mit verzinst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 16, 2017 Am 16.3.2017 um 10:32 von Sparkommissar: Hier ist mittlerweile auch die Abrechnung eingetroffen. Auf mich trifft Variante 2 zu, sodass in den Dokumenten bzgl. der zukünftigen Wertentwicklung / den Mindestleistungen derselbe Passus wie bei B2BFighter enthalten ist. D.h. bei mir wird der Rechnungszins von 0,9% ebenfalls nicht erwähnt. Lag ihr Einkommen demnach 2015 über 52.500 €, sodass sie die 162,04 € bereits erreicht hatten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 16, 2017 · bearbeitet März 16, 2017 von polydeikes Die Vorgehensweise ist ein Dauerzulagenantrag. Sofern sich der Förderstatus nicht verändert (mittelbar / unmittelbar) und auch nicht die Zulagenberechtigung im Umfang (Kinder), muss ein Dauerzulagenantrag nicht aktualisiert werden. Die Einkommensdaten liegen der ZFA via DRV vor. Bei bspw. Beamten / Soldaten etc. dann, wenn ggü. Dienstherren eine Einwilligungserklärung erfolgte. Die geleisteten Beiträge werden der ZFA vom Anbieter per Datensatz mitgeteilt, regelm. zum Quartalsende der Versicherungsperiode, spätestens aber für das Kalenderjahr am 31.12. bei unterjähriger Versicherungsperiode. Es gibt aus Zulagensicht keinerlei Notwendigkeit der Debeka irgendetwas mitzuteilen. Bei der einen Variante mit Dynamisierung passend zur Gehaltssteigerung müsste ich es natürlich schon tun. Aber nicht aus Fördergründen, sondern weil ich mir einen Anbieter mit technischen Restriktionen ausgesucht habe. Das war schon zum Zeitpunkt der Auswahl eine Totgeburt, es gibt keinen rationalen Grund explizit 4 % des Vorjahresbruttos abzgl. Zulagen einzahlen zu müssen. (siehe Riestersticky) --- Zitat Ich hätte noch eine Frage polydeikes. Macht es Sinn den DWS Fond nun noch laufen zu lassen? Da ja keine Zinsgewinne (aus höherer Überschussbeteiligung als Garantiezins) mehr erfolgen, gehen auch keine Einzahlungen mehr ein. Die Rendite der knapp 1600 € im Fond wird zukünftig gerade so die Verwaltungskosten decken, bis irgendwann mal die Zinsen wieder steigen. Wenn ich diese 1600 € durch Umwandlung von "Chance" in "Klassik" auflöse, würden diese 1600 € jährlich mit verzinst. Die Frage verstehe ich inhaltlich nicht. Was im Fonds für die Überschüsse ist, partizipiert an der Wertentwicklung des Fonds. Es wäre mir auch neu, dass für diesen in Fondsanteilen befindlichen Vertragsbestandteil extra Verwaltungskosten bei der Debeka entstehen. (Wenn das bei der Debeka so wäre, hätte ich mal wieder was dazu gelernt. War der Meinung, das ist bei denen wie bei allen anderen auch über kastrierte Kickbacks querfinanziert.) Wenn also für den Vertragsbestandteil in Fondsanteile keine zusätzlichen Kosten entstehen, habe ich doch auch keinen direkten Nachteil? Somit würde es auch keine Rolle spielen, dass dem Vertragsbestandteil keine neuen Mittel aus Überschüssen zugeführt würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker März 16, 2017 Der Unterschied in der Verzinsung kommt dann wohl durch eine Änderung der Vertragsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Abschlusszeitpunkten zustande. Ärgerlich, aber ist dann wohl so... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar März 16, 2017 Am 16.3.2017 um 12:58 von B2BFighter: Lag ihr Einkommen demnach 2015 über 52.500 €, sodass sie die 162,04 € bereits erreicht hatten? Nein. Warum in meinem Schreiben nicht erwähnt wird, dass eine Beitragserhöhung über das zulagenberechtigte Maß hinaus bis zum Maximalbetrag nur noch mit 0,9% verzinst wird, kann ich dir nicht sagen. Liegt ggf. an den Vertragsbedingungen? @polydeikes Vielen Dank für die Erläuterung. Dauerzulagenantrag hatte ich gestellt und dennoch melde ich jährlich an die DEBEKA, weil mir sowohl von der ZfA, als auch der DEBEKA selbst dies als Verfahrensweise genannt wurde. Wie gesagt, hatte diesbezüglich schon mehrfach mit denen telefoniert, da es hier immer wieder Probleme gab. So wie Du es beschreibst, würden sich meine Probleme aber über diesen Dauerzulagenantrag erübrigen. Muss ich noch mal nachhaken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Perma März 16, 2017 Am 16.3.2017 um 10:32 von Sparkommissar: Hier ist mittlerweile auch die Abrechnung eingetroffen. Auf mich trifft Variante 2 zu, sodass in den Dokumenten bzgl. der zukünftigen Wertentwicklung / den Mindestleistungen derselbe Passus wie bei B2BFighter enthalten ist. D.h. bei mir wird der Rechnungszins von 0,9% ebenfalls nicht erwähnt. Ich habe noch ein Verständnisproblem: Der erwähnte "mit Ihnen vereinbarte Eigenbeitrag", der weiterhin mit 2,25% verzinst wird, sind im Fall der Variante 2 die 4% vom Vorjahresbrutto, richtig? D.h. die Anzahl der Euros, die jedes Jahr mit 2,25% verzinst wird, kann schwanken, je nachdem, wie sich das Vorjahresbrutto verändert hat? Sorry für die doofe Frage, ich habe echt Probleme, den Absatz im Debeka-Schreiben zu verstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar März 17, 2017 So habe ich die Informationen hier im Thread verstanden. Allerdings sind diese Informationen auch die einzige Quelle meines "Wissens". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Perma März 17, 2017 Am 17.3.2017 um 07:20 von Sparkommissar: So habe ich die Informationen hier im Thread verstanden. Allerdings sind diese Informationen auch die einzige Quelle meines "Wissens". Danke. Das Wochenende steht vor der Tür, da werde ich nochmal in Ruhe die Vertragsbedingungen wälzen, und notfalls frag ich die Debeka, die müsste es ja wissen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 18, 2017 Am 16.3.2017 um 13:36 von polydeikes: Die Frage verstehe ich inhaltlich nicht. Was im Fonds für die Überschüsse ist, partizipiert an der Wertentwicklung des Fonds. Es wäre mir auch neu, dass für diesen in Fondsanteilen befindlichen Vertragsbestandteil extra Verwaltungskosten bei der Debeka entstehen. (Wenn das bei der Debeka so wäre, hätte ich mal wieder was dazu gelernt. War der Meinung, das ist bei denen wie bei allen anderen auch über kastrierte Kickbacks querfinanziert.) Wenn also für den Vertragsbestandteil in Fondsanteile keine zusätzlichen Kosten entstehen, habe ich doch auch keinen direkten Nachteil? Somit würde es auch keine Rolle spielen, dass dem Vertragsbestandteil keine neuen Mittel aus Überschüssen zugeführt würden. Recht haben Sie! Habe eben nochmal in den Bedingungen geschaut. Die Zinsüberschussanteile liegen kostenlos im Fond und partizipieren mit der Fondentwicklung. Perfekt. Erst zu Rentenbeginn kann sich die Debeka 0,5% des Fondguthabens als Verwaltungskosten holen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 18, 2017 Na hoffentlich schmecken die dann nicht nach Gemüse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 18, 2017 Am 18.3.2017 um 16:08 von B2BFighter: Recht haben Sie! Habe eben nochmal in den Bedingungen geschaut. Die Zinsüberschussanteile liegen kostenlos im Fond und partizipieren mit der Fondentwicklung. Perfekt. Erst zu Rentenbeginn kann sich die Debeka 0,5% des Fondguthabens als Verwaltungskosten holen. Da steht: Zitat Zur Deckung unserer laufenden Verwaltungskosten können wir jährlich bis zu 0,5% des Fondsguthabens am Jahrestag des Rentenbeginns einbehalten. Da steht nicht "zum Rentenbeginn können wir Verwaltungskosten einbehalten", sondern "am Jahrestag des Rentenbeginns" einbehalten. Da steht "jährlich". Also nicht nur zum Rentenbeginn, sondern jedes Jahr in der Ansparphase. Nach meinem Verständnis können demnach jedes Jahr zur Verwaltung des Fondsguthabens bis zu 0,5% davon entnommen werden. Die jährliche Entnahme dieser Verwaltungskosten findet dann an dem Tag statt, der als Rentenbeginntag festgelegt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fnord März 20, 2017 Wenn man diesen Threas durchliest kann man endlos froh sein, keine Riesterrente abgeschlossen zu haben. Gebühren, drohende Minusrendite, negative Vertagsbedingungen, viel Aufwand. Wahnsinn! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 20, 2017 · bearbeitet März 20, 2017 von tyr Am 20.3.2017 um 07:28 von fnord: Wenn man diesen Threas durchliest kann man endlos froh sein, keine Riesterrente abgeschlossen zu haben. Gebühren, drohende Minusrendite, negative Vertagsbedingungen, viel Aufwand. Wahnsinn! Die Riesterförderung hat für sich erst einmal gar nichts mit schlechten Vertragsbedingungen zu tun. Es gibt gute Riesterverträge und weniger gute. Das ist ganz nebenbei auf dem ganzen Kapitalmarkt so: es gibt gute und schlechte Finanzprodukte. Heißt das dann, dass der gesamte Kapitalmarkt ab zu lehnen ist, nur weil es schlechte Finanzprodukte gibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 20, 2017 · bearbeitet März 20, 2017 von B2BFighter Am 18.3.2017 um 17:30 von tyr: Da steht: Da steht nicht "zum Rentenbeginn können wir Verwaltungskosten einbehalten", sondern "am Jahrestag des Rentenbeginns" einbehalten. Da steht "jährlich". Also nicht nur zum Rentenbeginn, sondern jedes Jahr in der Ansparphase. Nach meinem Verständnis können demnach jedes Jahr zur Verwaltung des Fondsguthabens bis zu 0,5% davon entnommen werden. Die jährliche Entnahme dieser Verwaltungskosten findet dann an dem Tag statt, der als Rentenbeginntag festgelegt wurde. Hallo Tyr, ich habe den Satz auch gefühlte 12x gelesen. Wenn da stehen würde "Zur Deckung unserer laufenden Verwaltungskosten können wir jährlich bis zu 0,5% des Fondsguthabens "bis zum" Jahrestag des Rentenbeginns einbehalten, könnte ich den Satz verstehen. Dann würde die Debeka jedes Jahr 0,5% des Fondguthabens einbehalten. Aber es steht halt da, dass erst am Jahrestag des Rentenbeginns die jährlichen Verwaltungskosten von 0,5% einbehalten werden können. Heißt für mich, dass der Zinseszins durch die Thesaurierung und die Rendite des Fonds vorerst bis zum Rentenbeginn ohne Kosten weiterlaufen. Natürlich werden zu Rentenbeginn dann die Kosten abgezogen. Aber in Anbetracht des kleinen Volumens (derzeit ca. 1400 €) wären das momentan ca. 7 € pro Jahr. Das ist verkraftbar und wird ebenfalls von der Ausschüttung des Fonds abgedeckt. Am 20.3.2017 um 07:28 von fnord: Wenn man diesen Threads durchliest kann man endlos froh sein, keine Riesterrente abgeschlossen zu haben. Gebühren, drohende Minusrendite, negative Vertagsbedingungen, viel Aufwand. Wahnsinn! Im Gegenteil, ich bin froh das ich so früh (2005) einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen habe. Die damaligen sehr guten Konditionen sind heute "Gold" wert. Im Grunde kann man sagen, dass jedes Jahr zögern, verschlechterte Konditionen mit sich gebracht hat. Natürlich versucht der Versicherer nun alle möglichen Schlupflöcher in den Vertragsbedingungen zu finden, welche ihn finanziell doch noch entlasten könnten. Hier muss man auf der Hut sein und dies aktiv beobachten. Aber alleine die Tatsache, das der Versicherer meinen Vertrag momentan als finanzielle Belastung sieht, ist der Beweis, dass mein Vertrag (bzw. die Rendite) besser als die Marktbedingungen ist. Zum Vergleich: In 2016 habe ich für knapp 20.000 € sagenhafte 587 € Zinsen erhalten. Bis 2048 muss ich noch 31 Jahre lang 1946 € einzahlen. In Summe werden das dann einmal knapp 75.000 € sein. Dafür garantiert mir die Debeka ab 2048 für mindestens 20Jahre (oder bei längerem Leben noch länger) eine Garantierente von 568 €. Im Schlimmsten Fall sterbe ich 1 Tag nach Rentenbeginn, dann bekommen meine Erben noch 20 Jahre (240x 568€= ca.136.000 €). Eine Minusrendite ist wahrlich nicht zu befürchten. Auch einen förderschädlichen Verkauf z.B in 2047 halte ich mir offen. Fakt ist der Zinseszins (2,75%) arbeitet hier klassisch für mich ohne Risiko, wo gibt es solche Produkte heute noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 20, 2017 · bearbeitet März 20, 2017 von tyr Am 20.3.2017 um 12:17 von B2BFighter: Aber es steht halt da, dass erst am Jahrestag des Rentenbeginns die jährlichen Verwaltungskosten von 0,5% einbehalten werden können. Das steht NICHT da. Da steht nicht "bis zum", da steht: Zitat Zur Deckung unserer laufenden Verwaltungskosten können wir jährlich bis zu 0,5% des Fondsguthabens am Jahrestag des Rentenbeginns einbehalten. Noch einmal. Da steht: (1) "Zur Deckung unserer laufenden Verwaltungskosten können wir jährlich bis zu 0,5% des Fondsguthabens [...] einbehalten." (2) Zeitpunkt im laufenden Ansparphasenjahr, an dem diese Verwaltungskosten einbehalten werden: "am Jahrestag des Rentenbeginns". Das heißt: an dem Tag in einem beliebigen Jahr der Ansparphase, an dem in der Zukunft der Rentenbeginn festgelegt wurde. Beispiel: du hast am 1. April 2005 abgeschlossen und hast den Beginn der Rentenzahlung für 1. April 2045 vereinbart. Dann ist der "Jahrestag des Rentenbeginns" vor dem Rentenbeginn der 1. April 2006, 1. April 2007, ... , 1. April 2017, 1. April 2018 usw. Wenn es anders wäre ergibt die Formulierung mit "jährlich" keinen Sinn. Und dann ist es auch totaler Humbug für die Versicherung, aus einem einmaligen Beitrag, der je nach Vertrag z. B. erst in 40 Jahren anfällt "laufende Verwaltungskosten" decken zu wollen. Etwas anderes ist es, dass du es gerne hättest, dass da etwas anderes steht und du das gerne so lesen möchtest. So steht es dort aber nicht geschrieben. Dort steht ausdrücklich nichts davon, dass das nur zum Rentenbeginn einbehalten wird, sondern es steht ausdrücklich, dass "zur Deckung unserer laufenden Verwaltungskosten jährlich bis zu 0,5% des Fondsguthabens (...) einbehalten" werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 20, 2017 Am 20.3.2017 um 12:57 von tyr: Noch einmal. Da steht: (1) "Zur Deckung unserer laufenden Verwaltungskosten können wir jährlich bis zu 0,5% des Fondsguthabens [...] einbehalten." (2) Zeitpunkt im laufenden Ansparphasenjahr, an dem diese Verwaltungskosten einbehalten werden: "am Jahrestag des Rentenbeginns". Das heißt: an dem Tag in einem beliebigen Jahr der Ansparphase, an dem in der Zukunft der Rentenbeginn festgelegt wurde. Beispiel: du hast am 1. April 2005 abgeschlossen und hast den Beginn der Rentenzahlung für 1. April 2045 vereinbart. Dann ist der "Jahrestag des Rentenbeginns" vor dem Rentenbeginn der 1. April 2006, 1. April 2007, ... , 1. April 2017, 1. April 2018 usw. Wenn es anders wäre ergibt die Formulierung mit "jährlich" keinen Sinn. Und dann ist es auch totaler Humbug für die Versicherung, aus einem einmaligen Beitrag, der je nach Vertrag z. B. erst in 40 Jahren anfällt "laufende Verwaltungskosten" decken zu wollen. Danke für die ausführliche Erklärung, das macht natürlich Sinn. Nun habe ich diese Formulierung "am Jahrestag des Rentenbeginns) endlich auch verstanden. Es ist quasi einmal im Jahr Geburtstag für die Debeka und als Geschenk gebe ich 0,5% des Fondguthabens ab. Die Gesamtverwaltungskosten (nicht nur der Fondanteile) lagen laut Jahresmeldung in 2016 bei -77,78 € , insofern alles verkraftbar. Ich bin gespannt, ob es in Zukunft einmal wieder zu Zinsüberschüssen kommen wird bzw. der Fond jemals wieder bespart wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 20, 2017 Am 20.3.2017 um 13:28 von B2BFighter: Danke für die ausführliche Erklärung, das macht natürlich Sinn. Nun habe ich diese Formulierung "am Jahrestag des Rentenbeginns) endlich auch verstanden. Es ist quasi einmal im Jahr Geburtstag für die Debeka und als Geschenk gebe ich 0,5% des Fondguthabens ab. Die Gesamtverwaltungskosten (nicht nur der Fondanteile) lagen laut Jahresmeldung in 2016 bei -77,78 € , insofern alles verkraftbar. Ich bin gespannt, ob es in Zukunft einmal wieder zu Zinsüberschüssen kommen wird bzw. der Fond jemals wieder bespart wird. Ich bin kein Fachanwalt für Bank- und Versicherungsrecht, aber das ist die Interpretation, die für mich einen Sinn ergibt. Der Versicherer eröffnet sich mit dem Satz die Option, für die Deckung der Fondsverwaltungskosten jährlich bis zu 0,5% vom Fondsguthaben ab zu ziehen. Aus dem Anteil lassen sich dann laufende Verwaltungskosten begleichen, Aufwände abrechnen, Bank- und Handelskosten decken. Aus einmalig 0,5% vom Fondsguthaben, abgezogen zum Rentenbeginn in z. B. 30 Jahren kann ich mir das nicht vorstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 31, 2017 · bearbeitet März 31, 2017 von B2BFighter An alle Bauspar-Debekaner: Die Debeka-Kündigungen sind teilweise unzulässig Die nun veröffentlichte Urteilsbegründung des BGH zeigt eine wichtige Ausnahme, welche am Tag des Urteils nicht bekannt wurde. Sieht der Vertrag einen Zinsbonus vor, beginnt die Zehn-Jahres-Frist frühestens mit dem Zeitpunkt, ab dem der Bausparer den Bonus beanspruchen kann. !!! Der Debekabausparer BS1 sieht einen Zinsbonus vor, wenn der Bausparer nach der Zuteilung seines Vertrags auf ein Darlehen verzichtet. Es wird in diesem Falle ein Bonus nach Ablauf der Vertragslaufzeit von mindesten sieben Jahren gezahlt. Die überraschende Auflage des Bundesgerichtshofes hat die Debeka bei Ihren Kündigungen bislang nicht beachtet. Beispiel: Debeka BS1 aus dem Jahr 2002. Laut Tarif erhöht sich die Guthabenverzinsung rückwirkend ab Vertragsbeginn von 3,0 auf bis zu 4,5 Prozent – vorausgesetzt, der Kunde verzichtet auf das zugeteilte Bauspardarlehen und der Vertrag hat eine bestimmte Bewertungszahl erreicht. Im Oktober 2006 war der Vertrag zuteilungsreif. Zehn Jahre später, im November 2016, kündigte die Debeka zum Mai 2017. Diese Kündigung ist nach dem BGH-Urteil unwirksam ! Denn die für den maximalen Zinsbonus nötige Bewertungszahl erreichte der Bausparvertrag erst im August 2010. Ein Kündigungsrecht steht der Debeka deshalb frühestens im September 2020 zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche April 6, 2017 Danke an B2BFigther - mittlerweile läuft dies auch durch FAZ & Co. mit Verweis auf: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/bausparkassen-bgh-nicht-alle-vertraege-kuendbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker April 16, 2017 hier noch ein zum Thema passender Artikel http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vorsorgen-fuer-das-alter/debeka-beerdigt-klassische-lebensversicherung-14949943.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 MkG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar Mai 3, 2017 · bearbeitet Mai 3, 2017 von Sparkommissar Am 16.3.2017 um 16:50 von Sparkommissar: Warum in meinem Schreiben nicht erwähnt wird, dass eine Beitragserhöhung über das zulagenberechtigte Maß hinaus bis zum Maximalbetrag nur noch mit 0,9% verzinst wird, kann ich dir nicht sagen. Liegt ggf. an den Vertragsbedingungen? Bezugnehmend auf das in obigem Zitat erwähnte Schreiben, eine vielleicht für den ein oder anderen interessante Ergänzung. Wie jedes Jahr seit Vertragsbeginn 2006, habe ich auch dieses Jahr der DEBEKA mein verändertes (gestiegenes) Vorjahresbrutto mitgeteilt und daraufhin einen Nachtrag zum Versicherungsschein mit dem nunmehr angepassten Monatsbeitrag erhalten. Entgegen des oben genannten Schreibens, enthielt besagter Nachtrag folgenden Passus: „Der Teil der garantierten Rente aus Eigenbeiträgen, der auf einer Erhöhung des Eigenbeitrags basiert, wurde bedingungsgemäß auf der Grundlage unseres neuen Tarifs, d.h. einem Rechnungszins von 0,9 % p.a. und der aktuellen Sterbetafel „UNI 2004R“ berechnet.“ Da sich die DEBEKA hinsichtlich meines Monatsbeitrags verrechnet hatte, erhielt ich wenige Tage später einen erneuten Nachtrag in dem dieser Passus kurioser Weise nicht mehr enthalten war. Leicht irritiert bat ich die DEBEKA um Aufklärung. Aus ihrem Antwortschreiben möchte ich im Folgenden zitieren: Zitat Sehr geehrter Herr Sparkommissar, die letzte Vertragsänderung haben wir Ihnen mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt. Darin haben wir darauf hingewiesen, dass der Teil der garantierten Rente aus Eigenbeiträgen, der auf sogenannten Erhöhungsbeiträgen basiert, bedingungsgemäß auf der Grundlage unseres neuen Tarifs berechnet wird. Die Leistung, die auf diesem Erhöhungsbeitrag beruht, wird mit einem garantierten Rechnungszins von 0,9 Prozent und der aktuellen Sterbetafel UNI2004R ermittelt. Die Änderung betrifft nur den garantierten Rechnungszins. Die Erhöhungsbeiträge sind auch weiterhin am Überschuss beteiligt. Erhöhungsbeiträge sind alle Beiträge, die über den zuletzt gezahlten Beitrag hinausgehen. Bisher haben Sie einen Eigenbeitrag von monatlich x Euro eingezahlt. Zum 1. Januar 2017 erhöhten Sie Ihren Beitrag auf monatlich y Euro. Für die z Euro, die den ursprünglichen Betrag übersteigen, wird ein garantierter Rechnungszins von jährlich 0,9 Prozent verwendet. Die Leistungen aus dem ursprünglichen Beitrag von x Euro werden weiterhin mit dem alten Rechnungszins von jährlich 2,75 Prozent berechnet. In den Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es dazu: "Die Erhöhung des Eigenbeitrags bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen, berechnet nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Zeitpunkt der Zahlung des ersten erhöhten Eigenbeitrags. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach Ihrem Geburtsdaum, der restlichen Laufzeit bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn und dem zum jeweiligen Erhöhungstermin gültigen Tarif. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge." In der Vergangenheit haben wir von dieser Vereinbarung zu Ihrem Vorteil und entgegen den vertraglichen Bestimmungen keinen Gebrauch gemacht und alle Beiträge, also auch Erhöhungsbeiträge, mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Dies haben wir zum 1. Januar 2017 geändert und wenden bei Beitragserhöhungen nun - wie vereinbart - die neuen Rechnungsgrundlagen an. Diese Vorgehensweise wurde erforderlich, da die schon sehr niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt weiter gesunken sind. Für Kapitalanlagen mit hoher Sicherheit, wie z.B. Bundesanleihen, gibt es so gut wie keine Zinsen mehr. Ein Ende der Niedrigzinsphase ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns den Entwicklungen an den Kapitalmärklte nicht entziehen können. Die Leistungen aus den Beiträgen, die Sie bisher eingezahlt haben, werden auch weiterhin mit dem höheren Rechnungszins berechnet. Auch an den übrigen Vereinbarungen (z. B. den Kosten) hat sich dadurch nichts geändert. Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an - wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Es handelt sich um die klassische Riesterrente DEBEKA FFRB (5). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Mai 3, 2017 Ok, dann bin ich ja scheinbar hier doch nicht der Einzige den die Änderung im Negativen betrifft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Mai 25, 2017 Denke, das passt ganz gut hier her..falls nicht: bitte verschiebenhttp://www.versicherungsbote.de/id/4854757/Ergo-Debeka-DEVK-Familienfursorge-Solvency-II/ Das, wovor Insider schon seit Jahren gewarnt haben, wird jetzt relativ transparent - spannende Zeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Mai 27, 2017 Weiß jemand wann die Debeka ihre Geschäftsberichte für 2016 veröffentlicht? Mich interessiert die Bausparkasse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag