Seabushy Juli 30, 2023 Danke für deinen Hinweis und die ausführliche Darstellung. Das ist natürlich großer Mist und beweist einmal mehr, wie wenig die Bausparkasse ihre Kunden und die gegebenen "Versprechen" interessieren. Und ich hatte noch überlegt, einfach gar nicht zu antworten. Da habe ich mich wohl falsch entschieden. Sehr schade! Allerdings gibt es ja nun aktuell auch ähnlich verzinste Tagesgeldangebote - ist natürlich etwas Aufwand, aber dafür dann auch täglich verfügbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NicoBLN Juli 30, 2023 vor 31 Minuten von Holgerli: Und was machst Du jetzt? Ich denke, dass Deine Diskussion mit der Debeka zu Ende ist. Jetzt kann es ja nur noch Ombudsmann oder ggf. Klage sein. Wenn ich den erhöhten Guthabenzins (BS1 aus 2013 16.000€ Bausparsumme mit 3 % Standard-Verzinsung und gestaffelten (nach Jahren+Bewertungszahl) bis zu 3,6%. Aktuelles (per 31.12.22) Guthaben von 6.725,31 €) trotz Kündigung seitens Bausparkasse bekomme, würde ich das Geld nehmen, es mit der Kündigung auf sich beruhen lassen und es alternativ anlegen. 3% kriege ich ja jetzt auch schon. Und der "Schaden" wären ja nur die 0,6% (~40€ p. a.). Das wäre mir den Stress nicht wert. Daher die Frage: vor 2 Stunden von NicoBLN: Weiß jemand wie es sich mit dem Zinsbonus verhält durch Kündigung der Bausparkasse? Wie kann ich den im September erhaltenen Betrag prüfen, ob da jetzt der Zinsbonus rückwirkend gewährt wurde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy Juli 30, 2023 Zum groben Überschlagen reicht ein Spar(plan)rechner, zB zinsen-berechnen.de Da du ja vermutlich jeden Monat gleich hohe Zahlungen geleistet hast, kannst du über die Rate, den Zeitraum und den (höheren) Zinssatz ermitteln, ob das Endergebnis passt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy Juli 30, 2023 · bearbeitet Juli 30, 2023 von Seabushy Ergänzung Zwei Ergänzungen noch: 1. Der Zinssatz ist abhängig von der Zeit bis zum Darlehensverzicht und der Bewertungszahl bei Zuteilung. (§ 3 Abs. 3 ABB) Da du von 3,25% sprichst, liegst du in der untersten Stufe (bis 2000, Zeitpunkt 10 Jahre). Der Zinssatz wird durch diese beiden Punkte festgelegt und ändert sich danach nicht mehr! 2. Im Brief für die Rückantwort gab es drei Antwortmöglichkeiten: - Auszahlung des Guthabens - Beantragung des Darlehens - Verzicht auf das Darlehen Wenn die debeka so oder so kündigt, wo ist dann der Unterschied zwischen Antwort 1 und 3? Das ist doch alles sehr kurios... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
solitair Juli 30, 2023 Ich hatte auch mal so einen Vertrag bei der Debeka vor vielen Jahren. Dieses Schreiben mit - Auszahlung des Guthabens - Beantragung des Darlehens - Verzicht auf das Darlehen habe ich auch bekommen und einfach gar nicht geantwortet und immer weiter eingezahlt bis die Bausparsumme erreicht war. Erst dann kam von denen die Kündigung. Damals kam ich incl. Zinsbonus auf 6,5% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker August 6, 2023 Habt Ihr von der Debeka in diesem Jahr eigentlich eine Standmitteilung eurer Verträge erhalten? Bis auf die bereits vorliege de Mitteilung zur Riester warte ich noch auf die zu den A2A Verträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kastor August 6, 2023 @SkyWalker: Nach meiner Erfahrung in den letzten zehn Jahren kamen sie immer zwischen Anfang Juli und Mitte August. Dieses Jahr habe ich bislang noch nichts erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 6, 2023 Für die LVs haben wir die jährlichen Mitteilungen bekommen. Das sind die letzten Verträge, außer den bAv-Verträgen, die ich bei der Debeka habe. Und für die bAv-Verträge erwarte ich aufgrund der temporären Stillegung dieses Jahr keine Infos zum Stand mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser September 8, 2023 · bearbeitet September 8, 2023 von yuser Am 6.8.2023 um 13:31 von SkyWalker: Habt Ihr von der Debeka in diesem Jahr eigentlich eine Standmitteilung eurer Verträge erhalten? Ja, letzte Woche. Und auch das hier nervt mich immer noch - zum Thema Dynamik: Die Erhöhung wurde auf der Grundlage des Rechnungszinses von 0,25 Prozent, der aktuellen Ster- betafel und den aktuellen Kostensätzen berechnet. Werde dann wohl erneut der Dynamik widersprechen - ist ja der Vertrag meiner Frau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 9, 2023 vor 13 Stunden von yuser: Ja, letzte Woche. Und auch das hier nervt mich immer noch - zum Thema Dynamik: Die Erhöhung wurde auf der Grundlage des Rechnungszinses von 0,25 Prozent, der aktuellen Ster- betafel und den aktuellen Kostensätzen berechnet. Werde dann wohl erneut der Dynamik widersprechen - ist ja der Vertrag meiner Frau. Bei den Debeka Verträgen würde ich inzwischen immer der Dynamic widersprechen, daran verdient nur die Debeka bei den schlechten Konditionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation September 9, 2023 · bearbeitet September 9, 2023 von stagflation vor 1 Stunde von yuser: Danke, genau so werden wir es machen. Es wurde nicht geschrieben, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Aber bei der Gelegenheit kann man auch mal überprüfen, ob der "Altersvorsorge"-Vertrag überhaupt Sinn macht... Seit Anfang 2020 hat unser Geld fast 20% an Wert verloren. Die Verzinsung müsste also 6% p.a. (nach Steuern) betragen, um diesen Wertverlust wieder auszugleichen. Das soll jetzt nicht heißen, dass man seine "Altersvorsorge"-Verträge kündigen soll - aber wie gesagt, man sollte mal prüfen, ob sie (noch) passen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 9, 2023 vor 12 Minuten von stagflation: Seit Anfang 2020 hat unser Geld fast 20% an Wert verloren. Tatsächlich 15,1%. Das ist für meine Begriffe nicht „fast 20%“. (Entsprechend reicht auch eine Verzinsung von 5,1% p.a. zum Ausgleich.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser September 9, 2023 · bearbeitet September 9, 2023 von yuser vor einer Stunde von stagflation: Es wurde nicht geschrieben, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Es ist: Tarifbeschreibung A2 (01/08) Leibrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, einer konstanten Todes- fall-Leistung in Höhe der Kapitalabfindung vor Rentenbeginn und Auszahlungder Kapitalabfin- dung abzüglich gezahlter garantierter Renten bei Tod nach Rentenbeginn mit Dynamik (Typ B) Muss mich mal mit beschäftigen was da noch Sinn macht. Leider ist auch die Dienstunfähigkeitsversicherung mit inkludiert hier (BUZ-B (01/09) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für Beamte und Richter mit Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 10, 2023 Wichtig bei den A2A Verträgen ist nach Möglichkeit alle Zusatzbausteine zu kündigen, da diese oft die eh schon geringe Rendite komplett zu Nichte machen. Ich habe die gleichen Verträge mit dem gleichen Bedingungswerk, ich lasse diese tatsächlich noch weiterlaufen, da Kündigen einen Verlust von etlichen tausend Euro bedeutet und ich so im Durchschnitt auf eine Rendite von 2% komme wenn ich durchhalte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser September 14, 2023 · bearbeitet September 14, 2023 von yuser Am 10.9.2023 um 19:19 von SkyWalker: Wichtig bei den A2A Verträgen ist nach Möglichkeit alle Zusatzbausteine zu kündigen Da hier die BUZ („Dienstunfähigkeit“) inkludiert ist kann ich das nicht wirklich zielführend umsetzen, da dann ja ein Neuabschluss mit neuer Gesundheitsprüfung zu bewerkstelligen wäre. Ich frage mich allerdings: warum hat ein Leitzins mit nunmehr 4,5% keinerlei Auswirkungen? Oder anders gefragt: ist damit zu rechnen, dass die Debeka ihre lächerlichen 0,25% Rechnungszins irgendwann korrigiert? Die ursprünglichen 2,25% wären ja mal ein Anfang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation September 14, 2023 · bearbeitet September 14, 2023 von stagflation vor 39 Minuten von yuser: Da hier die BUZ („Dienstunfähigkeit“) inkludiert ist kann ich das nicht wirklich zielführend umsetzen, da dann ja ein Neuabschluss mit neuer Gesundheitsprüfung zu bewerkstelligen wäre. Ich frage mich allerdings: warum hat ein Leitzins mit nunmehr 4,5% keinerlei Auswirkungen? Oder anders gefragt: ist damit zu rechnen, dass die Debeka ihre lächerlichen 0,25% Rechnungszins irgendwann korrigiert? Die ursprünglichen 2,25% wären ja mal ein Anfang. Ich glaube, Du wirfst hier etwas durcheinander. Es gibt den Höchstrechnungszins - und der liegt zurzeit bei 0,25% für Lebensversicherungen und bei 3,5% für Krankenversicherungen. Er wird aber nicht von den Versicherungen festgelegt, sondern vom Bundesfinanzministerium. Weiterhin gibt es die laufende Verzinsung, mit der bestehende Verträge verzinst werden. Diese liegt typischerweise höher als 0,25%. Versicherungen legen einen großen Teil des Kapitals in lange laufenden Anleihen an. Wenn sich der Leitzins ändert, hat das nur begrenzten Einfluss auf die Rendite der Anleihen. Einerseits deshalb, weil sich die Zinskurve im langen Ende gar nicht so stark geändert hat, andererseits deshalb, weil es viele Jahre dauert, bis die alten Anleihen mit einer schlechten Rendite durch neue Anleihen mit einer höheren Rendite ersetzt sind. Fazit: Du solltest nicht davon ausgehen, dass eine Erhöhung der Leitzinsen zu einer sofortigen besseren Verzinsung laufender Versicherungsverträge führt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar September 14, 2023 · bearbeitet September 14, 2023 von satgar vor 52 Minuten von yuser: Da hier die BUZ („Dienstunfähigkeit“) inkludiert ist kann ich das nicht wirklich zielführend umsetzen, da dann ja ein Neuabschluss mit neuer Gesundheitsprüfung zu bewerkstelligen wäre. Ich frage mich allerdings: warum hat ein Leitzins mit nunmehr 4,5% keinerlei Auswirkungen? Oder anders gefragt: ist damit zu rechnen, dass die Debeka ihre lächerlichen 0,25% Rechnungszins irgendwann korrigiert? Die ursprünglichen 2,25% wären ja mal ein Anfang. Stagflation spricht vom Anlageverhalten der Versicherer. Diese haben viele sehr lang laufende Anleihen im Portfolio und damit eine sehr hohe/lange Duration. Bis sich da ein neuer "Zins am Markt" bei den Versicherern (deren laufender Verzinsung) niederschlägt, dauert es lange. Das war ein Vorteil in der Niedrigzinsphase, weil selbst zu -0,5% auf manchen Konten die Versicherer noch immer etwas über 2% erwirtschaften konnten. Das lag an den vielen Altpapieren im Bestand mit noch immer hohen Zinsen. Dieser Vorteil, dass das so träge läuft, kehrt sich jetzt ins negative um. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe September 14, 2023 Tja, das Zinsdilemma der Debeka verwandelt sich wohl für die Debeka eher in einen Glücksfall. Welch Ironie. :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser September 14, 2023 Danke für die Erhellung. Ich habe jetzt auf jeden Fall erst mal der Dynamik widersprochen und das Ding läuft bei meiner Frau dann wohl erst mal so weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat September 15, 2023 vor 18 Stunden von stagflation: Fazit: Du solltest nicht davon ausgehen, dass eine Erhöhung der Leitzinsen zu einer sofortigen besseren Verzinsung laufender Versicherungsverträge führt. Zumindest für neue Gelder müsste das ja eigentlich schon wirken, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation September 15, 2023 · bearbeitet Oktober 5, 2023 von stagflation Am 15.9.2023 um 10:00 von DancingWombat: Zumindest für neue Gelder müsste das ja eigentlich schon wirken, oder? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Vielleicht können unsere Versicherungs-Mathematiker etwas dazu sagen. Wenn man eine Anleihe kauft, bekommt man den aktuellen Marktzins. Wenn man Geld in einen ETF-Sparplan einzahlt, der in Anleihen investiert, bekommt man für das neu eingezahlte Geld den aktuellen Marktzins. Wenn man in eine FRV einzahlt, die Gelder in Fonds anlegt, bekommt man - sofern man Anleihe-ETFs gewählt hat - für das neu eingezahlte Geld den aktuellen Marktzins. Wenn man hingegen in eine klassische Rentenversicherung einzahlt, ist nicht so klar, welchen Zins man für neu eingezahlte Gelder bekommen wird. So weit ich weiß, werden Versicherte und Anlagegelder in Pools verwaltet. Die Versicherten im Pool bekommen die Verzinsung des Pools. Wenn man also frisches Geld einzahlt, werden möglicherweise neue Anleihen mit einer hohen Verzinsung für den Pool gekauft - aber die neu eingezahlten Gelder profitieren nicht direkt von den höheren Zinsen, sondern nur indirekt über den Pool. Es könnte auch passieren, dass die Abflüsse aus dem Pool höher sind als die Zuflüsse - dann werden keine neuen Anleihen gekauft, sondern vorhandene verkauft - mit entsprechenden Gewinnen oder Verlusten. An dieser Stelle ist entscheidend, wie solche Vorgänge innerhalb des Pools verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker 28. Januar Die Debeka erhöht die Verzinsung/Überschussbeteiligung für 2024 auf 2,25% p.a.: https://www.assekurata-rating.de/2024/01/18/ueberschussdeklaration/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 28. Januar Soll man sich jetzt darüber freuen? Oder ärgern? 2022: 0,9% 2023: 1,25% 2024: 2,25% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 28. Januar vor 4 Minuten von stagflation: Soll man sich jetzt darüber freuen? Oder ärgern? Warum denn ärgern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag