Zum Inhalt springen
B2BFighter

Debeka im Zinsdilemma

Empfohlene Beiträge

vorturner
· bearbeitet von vorturner
Am 22.2.2020 um 20:11 von BarbarossaII:

Variante 3a) Ombutsmann einschalten: Vorteil: Kostenlos; Nachteil (?): für beide Seiten nicht rechtlich verbindlich. Nachteil: Du musst den Fall sauber aufbereiten (Arbeitsaufwand, da Du quasi das Schreiben, das Dein Anwalt ans Gericht sendet, selbst aufesetzen musst.)

 

Meine bisherigen Erfahrung mit dem Ombutsmann für Bankwesen und dem Ombutsmann für Telekommunikation waren sehr gut - jeweils 1 Verfahren - jeweils 100% Sieg.

 

Barbarossa II

Kurzes Update von mir:

Ich hatte mich an den Versicherungsombudsmann gewandt bezüglich der Nichtanwendung des Garantiezinses auf Erhöhungsbeiträge ab 2018.

Ergebnis:

Nach reichlich Schriftverkehr und Stellungnahmen der Debeka sowie meinerseits wird die Debeka NICHT verpflichtet den höheren Zins zu gewähren.

Die Debeka hatte hier diverse Urteile in Bezug auf vergleichbaren Klauseln angeführt, hier ging es jedoch nicht um Riesterrenten.

Nach Einschätzung des Ombudsmannes ist die Sache strittig, da es verschiedene Urteile zu den Klauseln aus den allgemeinen Bedingungen gibt. Bei einer solch "weitreichenden Entscheidung" sollte ich daher die Gerichte anrufen...

Darauf verzichte ich und werde meine Einzahlungen auf den mit 2,25% "gut" verzinsten Betrag aus 2017 beschränken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ufr
Am 21.4.2020 um 11:54 von Cauchykriterium:

Du kannst Dir die Überschüsse wie auf einem separaten Konto vorstellen, insbesondere, wenn sie verzinslich angesammelt werden.

In Deinem Fall scheint es auf dem ersten Blick ja auch genau so zu sein, denn die Zahlen passen überschlagsweise ganz gut zusammen: aktueller Stand 1.030 €, Verzinsung mit 3,5 % über mindestens 14, höchstens 15 Jahre (die genauen Daten der Vertragslaufzeit hast Du nicht genannt), kommt etwas zwischen 1667 € (14 Jahre) und 1725 € (15 Jahre) raus. D.h., Du verlierst eigentlich nicht 640 € (in beiden Fällen sind Dir Stand heute 1.030 € zugeordnet), sondern Du verlierst die garantierte Verzinsung eines Betrags von heute 1.030 € bis ins Jahr 2035. Falls Du selbst besser wirtschaften kannst als die Debeka ist damit sogar eine Chance verbunden!

Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob diese Zinsermittlung so richtig ist...

Mein Vertrag hat einen Garantiezins von 2,75 %. Die garantierte Überschussbeteiligung hat sich von 2018 auf 2019 jedoch nur um rund 2,1 % erhöht. Kann es sein, dass die Debeka hier nochmal Kosten gegenrechnet?

Ansonsten bin ich gespannt, was die Debeka auf die Anfrage von Holgerli antwortet... das Schreiben habe ich heute auch erhalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Ich kenne den Tarif nicht im Detail, aber der Zins der verzinslichen Ansammlung kann grundsätzlich auch geringer als der Rechnungszins des Stammvertrags vereinbart werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor 2 Stunden von ufr:

Ansonsten bin ich gespannt, was die Debeka auf die Anfrage von Holgerli antwortet...

Ja, ich auch. :blink:

Gesendet habe ich meine Anfrage am 22. April an "MeinBonus[bei]debeka.de". Die Adresse sollte richtig sein.

Bisher habe ich keine Rückmeldung der Debeka bekommen. Weder eine automatisierte Nachricht noch eine persönliche Antwort.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mithrandir77

Mein Vater hatte beim örtlichen Debeka Vertreter angerufen. Ging um die Lebensversicherung und Riester. Für ihn wäre das aktuelle Angebot ungünstig, da er später weniger Steuern zahlen muss.

Kann bei euch natürlich anders sein. Vielleicht also lieber so Kontakt aufnehmen: Ansprechpartner/Standort suchen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Kurze Rückmeldung von mir: Heute ist ein (dicker) Brief von der Debeka gekommen als Antwort auf meine Anfrage. Ich muss mich da aber erstmal durcharbeiten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
Am 22.4.2020 um 11:28 von vorturner:

Kurzes Update von mir:

Ich hatte mich an den Versicherungsombudsmann gewandt bezüglich der Nichtanwendung des Garantiezinses auf Erhöhungsbeiträge ab 2018.

Ergebnis:

Nach reichlich Schriftverkehr und Stellungnahmen der Debeka sowie meinerseits wird die Debeka NICHT verpflichtet den höheren Zins zu gewähren.

Die Debeka hatte hier diverse Urteile in Bezug auf vergleichbaren Klauseln angeführt, hier ging es jedoch nicht um Riesterrenten.

Nach Einschätzung des Ombudsmannes ist die Sache strittig, da es verschiedene Urteile zu den Klauseln aus den allgemeinen Bedingungen gibt. Bei einer solch "weitreichenden Entscheidung" sollte ich daher die Gerichte anrufen...

Darauf verzichte ich und werde meine Einzahlungen auf den mit 2,25% "gut" verzinsten Betrag aus 2017 beschränken.

Noch einmal dazu: Wie hier ja schon einige geschrieben haben, haben Sie die Debeka dann mit Hilfe eines Anwalts doch "überreden" können, den höheren Zinssatz auch auf die Erhöhungsbeiträge zu zahlen. Aber dass sich jemand anwaltliche Hilfe geholt hat bzw. durch ihn deutlich gemacht hat, dass man auch vor einem Prozess nicht zurückschrecken würde und dann dennoch von der Debeka abgeschmettert wurde, davon habe ich noch nicht gelesen. Folglich wären die Chancen, mit einem Anwalt zu seinem Recht zu kommen (ich nenne es mal so), doch tendenziell als ganz gut einzuschätzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
markymark

Oh ha! Hab den Thread gerade entdeckt. Ich hab ein ähnliches Schreiben der Debeka erhalten, indem mir auch angeboten wird, jetzt schon Überschüsse auszahlen zu lassen. Habe auch einen Altvertag, der 2024 ausläuft. Mich treiben die gleichen Fragen um.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ela20

Hallo! Ich habe mit großem Interesse eure Diskussion verfolgt, da ich selbst gleich  doppelt von der Zinsherabsenkung der Debeka (bei Erhöhungen meiner Beträge) auf 0,9% betroffen bin: sowohl bei meiner Riesterrente als auch bei einer Lebensversicherung. Bei der Riesterrente habe ich ein ähnliches Antwortschreiben wie hier schon hochgeladen, erhalten.  Natürlich will man meine Zinsen nicht wieder hoch setzen. Man beruft sich darauf , dass es sich um eine "Einzellfallentscheidung" des AG Bamberg handelte, dass gem. Paragraph 7 ABAVV eine Senkung zulässig wäre und dass es zwischenzeitlich noch ein weiteres Urteil und zwar vom Amtsgerichts Husum AZ. 27 C 140/19 gebe, laut Debeka mit "nahezu identischem Bedingungswerk", das zu Gunsten der Debeka ausging. Interessanter Weise habe ich nach intensivem Studium der Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung, in meinem Fall die ABL 2004, keinen Paragraphen ähnlich dem Paragraph 7 ABAVV bei der Riesterrente gefunden. Lohnt es sich daher bei der Lebensversicherung nochmal separat Widerspruch einzulegen (dann am besten gleich mit Anwalt)? Oder hat von euch schon jemand Antwort von der Debeka auf einen Widerspruch die Lebensversicherung betreffend erhalten? Hier wäre die Begründung interessant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

So, hier nun die ausführliche Dokumentation der Antwort der Debeka:

 

Anschreiben:

Debeka1.thumb.jpg.2350273b8d3976ac06ac365f9e8a30e4.jpg

Das Wichtigste ist durch mich rot eingerahmt. Dem entnehme, dass bis auf die entnommene Überschussbeteiligung alles gleich bleibt. Keine späteren Nachteile durch mich.

 

Hier die Rechnungen:

Der Vertrag endet regulär Ende 2035 und wird ausgezahlt. Einmal ohne vorherige Auszahlung der Überschussbeteiligung und einmal mit:

 

ohneAuszahlung.thumb.jpg.7e14e09069bb742d4084ae176432bc94.jpg

vs.

mitAuszahlung.thumb.jpg.095b0f86f73db15b9e9690ee06c4ec1c.jpg

Die Differenz bei der Auszahlung beträgt somit bei 1.710,53 Euro. Minus der ausbezahlen 1.035,28 Euro entsteht ein Diffenzbetrag von 675,25 Euro aufgrund der frühzeitigen Auszahlung.

Was auffällt ist, dass sich auch der Sockelbetrag an den Bewertungsreserven um 41,40 Euro verringert. Diesen Wert habe ich aber schon eingerechnet.

 

Unter beiden Berechnungen steht noch folgender "Disclaimer":

Disclaimer.thumb.jpg.62ac5ddc1e51f64a7b69cb36da57ef82.jpg

 

Ich hoffe, dass da nicht noch was versteckt ist.

 

 

Bei der vertragsgemäßen Auszahlung im Todesfall sähe die Rechnung so aus:

TodesfallMitUndOhneAuszahlung.thumb.jpg.90aec175ff553265835283b12c857596.jpg

 

Die Differenz bei der Auszahlung beträgt somit bei 1.693,11 Euro. Minus der ausbezahlen 1.035,28 Euro entsteht ein Diffenzbetrag von 657,83 Euro aufgrund der frühzeitigen Auszahlung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ela20
Am 17.11.2018 um 18:38 von ufr:

 

Kann dies bestätigen. Auch mein Widerspruch im Falle einer Debeka-Lebensversicherung (kein Riester) wurde mit ähnlichem Begründungstext abgelehnt.

Es wäre klasse, wenn du den Begründungstext einstellen könntest. Mein Widerspruch bei der Riesterrente wurde ja u.a.mit Hinweis auf  Paragraph 7 ABAVV 2006 zurückgewiesen. Eine Lebensversicherung habe ich aber auch noch bei der Debeka. Hier finde ich in den Versicherungsbedingungen keine ähnlichen Regelungen und bin daher gespannt wie da die Begründung lautet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ufr
vor einer Stunde von Ela20:

Es wäre klasse, wenn du den Begründungstext einstellen könntest. Mein Widerspruch bei der Riesterrente wurde ja u.a.mit Hinweis auf  Paragraph 7 ABAVV 2006 zurückgewiesen. Eine Lebensversicherung habe ich aber auch noch bei der Debeka. Hier finde ich in den Versicherungsbedingungen keine ähnlichen Regelungen und bin daher gespannt wie da die Begründung lautet.

Das (anbei) war vor gut eineinhalb Jahren die Begründung der Debeka. Im Hinblick auf die desolate Lage der Debeka habe ich das Thema damals nicht mehr weiter eskaliert. Wenn ich mal Lust und Zeit habe, gehe ich das mit Ombudsmann/Anwalt vielleicht nochmal an...

img20200510_20435537.jpg

img20200510_20443382.jpg

Am 9.5.2020 um 16:20 von Holgerli:

So, hier nun die ausführliche Dokumentation der Antwort der Debeka:

Vielen Dank fürs Einstellen!

Dann ist das ja zumindest eine Rückfalloption für eine Teilentnahme, wenn sich die Lage der Debeka noch weiter verschlechtern sollte :huh:.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ela20
Am 17.11.2018 um 18:38 von ufr:

 

Kann dies bestätigen. Auch mein Widerspruch im Falle einer Debeka-Lebensversicherung (kein Riester) wurde mit ähnlichem Begründungstext abgelehnt.

Es wäre klasse, wenn du den Begründungstext einstellen könntest. Mein Widerspruch bei der Riesterrente wurde ja u.a.mit Hinweis auf  Paragraph 7 ABAVV 2006 zurückgewiesen. Eine Lebensversicherung habe ich aber auch noch bei der Debeka. Hier finde ich in den Versicherungsbedingungen keine ähnlichen Regelungen und bin daher gespannt wie da die Begründung lautet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ela20
Am 17.11.2018 um 18:38 von ufr:

 

Kann dies bestätigen. Auch mein Widerspruch im Falle einer Debeka-Lebensversicherung (kein Riester) wurde mit ähnlichem Begründungstext abgeleh

Vielen Dank für's Einstellen des Textes. In der Tat habe ich diese zusätzlichen Bedingungen zur LV bei meinem Vertrag jetzt auch entdeckt. Wahnsinn, was die da alles ausgraben und umdeuten. Ich überlege mir tatsächlich auch nen Anwalt einzuschalten, da sowohl Riester als auch LV betroffen sind. Weiß jemand wie der Anwalt heißt, der das Bamberger Urteil erstritten hat?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SkyWalker
vor 9 Stunden von Ela20:

Vielen Dank für's Einstellen des Textes. In der Tat habe ich diese zusätzlichen Bedingungen zur LV bei meinem Vertrag jetzt auch entdeckt. Wahnsinn, was die da alles ausgraben und umdeuten. Ich überlege mir tatsächlich auch nen Anwalt einzuschalten, da sowohl Riester als auch LV betroffen sind. Weiß jemand wie der Anwalt heißt, der das Bamberger Urteil erstritten hat?

Dr. Ostermann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kein_geld

In der aktuellen Zeitschrift (Juni 2020) Stiftung Warentest Finanztest wird kurz auf das Thema der vorzeitigen Auszahlung der Überschüsse aus Lebensversicherungen bei der debeka eingegangen. Wenn ich das Wichtige richtig zusammenfasse:

  • Teilentnahmen möglich
  • gut für Leute, die ansonsten Schulden aufnehmen müssten
  • ansonsten weniger gut, da durch die vorzeitige Auszahlung der Überschüsse die garantierte Leistung des Vertrags geringer ausfällt (die ausgezahlten Überschüsse werden nicht mehr mit dem vermutlich ziemlich hohen Garantiezins verzinst)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
markymark

Danke für die Infos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux
Am 22.5.2020 um 17:10 von kein_geld:

In der aktuellen Zeitschrift (Juni 2020) Stiftung Warentest Finanztest wird kurz auf das Thema der vorzeitigen Auszahlung der Überschüsse aus Lebensversicherungen bei der debeka eingegangen. Wenn ich das Wichtige richtig zusammenfasse:

  • Teilentnahmen möglich
  • gut für Leute, die ansonsten Schulden aufnehmen müssten
  • ansonsten weniger gut, da durch die vorzeitige Auszahlung der Überschüsse die garantierte Leistung des Vertrags geringer ausfällt (die ausgezahlten Überschüsse werden nicht mehr mit dem vermutlich ziemlich hohen Garantiezins verzinst)

 

Ich hatte vor Jahren mal was ähnliches bei einer KLV bei der HUK Coburg, die 4% Garantiezins hat.

 

Irgendwann ist mir bei der Kontrolle der Jahresmitteilung aufgefallen, dass die HUK angesammelte Überschüsse im Gegensatz zum Hauptvertrag mit 0% (sprich gar nicht mehr) verzinst hat. Da hatte ich dann selber angerufen und mir die Überschüsse auszahlen lassen.

 

Interessant finde ich mittlerweile aber, dass anscheinend kein anderer Versicherer sich traut, die angesammelten Überschüsse nicht mehr zu verzinsen. Das wäre ja für die DEBEKA der beste Weg um Geld zu sparen. Vielleicht hätte ich damals bei der HUK eher gegen die Nichtverzinsung der angesammelten Überschüsse vorgehen sollen, als mir diese auszahlen zu lassen. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor 21 Minuten von sparfux:

Interessant finde ich mittlerweile aber, dass anscheinend kein anderer Versicherer sich traut, die angesammelten Überschüsse nicht mehr zu verzinsen. Das wäre ja für die DEBEKA der beste Weg um Geld zu sparen. Vielleicht hätte ich damals bei der HUK eher gegen die Nichtverzinsung der angesammelten Überschüsse vorgehen sollen, als mir diese auszahlen zu lassen.

Hinterher ist man immer schauer. Dafür ist ja auch das Forum da. Das "schöne" an der aktuellen Banken- und Versicherungs-Lage ist ja, dass man mittlerweile bei jeder Aktion der Gesellschaften erstmal instinktiv hinterfragt warum die das machen und dann zu suchen beginnt ob die es überhaupt machen dürfen.

 

 

Am 22.5.2020 um 17:10 von kein_geld:

ansonsten weniger gut, da durch die vorzeitige Auszahlung der Überschüsse die garantierte Leistung des Vertrags geringer ausfällt (die ausgezahlten Überschüsse werden nicht mehr mit dem vermutlich ziemlich hohen Garantiezins verzinst)

Zuerst: Auch von mir ein Danke.

Ich sehe es mittlerweile ähnlich wie @ufr und habe das Geld mittlerweile auszahlen lassen, auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Debeka.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
KatjaW

Nach dem ich diese Problematik jetzt rückwirkend gelesen habe, frage ich mich auch gerade - ob meine Riesterrente aus 2007 noch sinnvoll ist? Ich zahle seit Anfang an den maximalen Betrag ein. 

Garantiezins 2,25 Prozent (reduzierte Verwaltungskosten durch öffentlichen Dienst), Jahresbrutto etwa 40.000 Euro. Keine Kinder, nicht verheiratet.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Gute Frage. Bin zwar erst seit 2010 dabei aber stecke in einer ähnlichen Situation. Das Problem: was sind die Alternativen? Die Allianz die mein AG anbietet hat mittlerweile überhaupt keinen Garantiezins mehr, sondern lässt nur noch am Börsenerfolg (begrenzt) partizipieren. Als Gegenleistung bekommt man die Garantie wenigstens das eingezahlte Geld wieder zu bekommen.

Ist als auch keine Alternative.

Bin mittlerweile zumindest bei der Riester soweit das Risiko einzugehen in der Hoffnung, dass die Debeka "too big to fail" ist.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SkyWalker
vor 12 Stunden von KatjaW:

Nach dem ich diese Problematik jetzt rückwirkend gelesen habe, frage ich mich auch gerade - ob meine Riesterrente aus 2007 noch sinnvoll ist? Ich zahle seit Anfang an den maximalen Betrag ein. 

Garantiezins 2,25 Prozent (reduzierte Verwaltungskosten durch öffentlichen Dienst), Jahresbrutto etwa 40.000 Euro. Keine Kinder, nicht verheiratet.

 

 

Ein Vertrag mit 2,25% Garantiezins, niedrigen Verwaltungskosten und Steuervorteilen von 2100,-€ ist in der heutigen Zeit meiner Meinung nach in jedem Fall sinnvoll.
 

Ich selber habe auch eine Riester aus 2007 bei der Debeka, allerdings zu normalen Konditionen und werde diese in jeden Fall weiter mit dem Maximalbeitrag besparen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
poipoi
Am 7.6.2020 um 18:52 von sparfux:

 

Ich hatte vor Jahren mal was ähnliches bei einer KLV bei der HUK Coburg, die 4% Garantiezins hat.

 

Irgendwann ist mir bei der Kontrolle der Jahresmitteilung aufgefallen, dass die HUK angesammelte Überschüsse im Gegensatz zum Hauptvertrag mit 0% (sprich gar nicht mehr) verzinst hat. Da hatte ich dann selber angerufen und mir die Überschüsse auszahlen lassen.

 

Interessant finde ich mittlerweile aber, dass anscheinend kein anderer Versicherer sich traut, die angesammelten Überschüsse nicht mehr zu verzinsen. Das wäre ja für die DEBEKA der beste Weg um Geld zu sparen. Vielleicht hätte ich damals bei der HUK eher gegen die Nichtverzinsung der angesammelten Überschüsse vorgehen sollen, als mir diese auszahlen zu lassen. :-*

woran hast du erkannt, dass sie die Überschüsse nicht mehr verzinsen? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
vor 30 Minuten von poipoi:

woran hast du erkannt, dass sie die Überschüsse nicht mehr verzinsen? 

 

Habe ich doch geschrieben: Stand auf der Jahresmitteilung irgendwo, dass angesammelte Überschüsse nur noch mit 0% verzinst werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Arcon

Sie starten wohl einen neuen Versuch.

 

 Ich habe gerade ein Angebot zur vorzeitigen Kündigung meines BSV erhalten, falls ich wegen der Coronakrise „kurzfristigen Kapitalbedarf“ habe.

 

Angeblich gibt es dazu seit Wochen vermehrt Kundenanfragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...