B2BFighter Oktober 14, 2016 · bearbeitet Oktober 14, 2016 von B2BFighter Darf man fragen wen Du meinst? U wie Universa W wie Württembergische oder Z wie Zurich? Die alphabetische Liste der Versicherer mit Zulassung zum Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland findet sich hier: https://www.bafin.de..._mit_gesch.html Ich tippe auf den Volkswohl Bund, denn die haben den Garantiezins für klassische Lebenspolicen zum Monatsanfang schon auf 0,5 Prozent gesenkt, obwohl der vorgebebene Höchstrechnungszins noch bei 1,25 Prozent und ab 2017 bei 0,9 Prozent liegt. Aber lassen wir das Rätselraten, Cauchykriterium wird hier öffentlich seine Informationen nicht preisgeben dürfen. Ist schließlich auch irrelevant, da wie Poydeikes schon schrieb, der Kessel bei jedem LV / PKV Anbieter wahrscheinlich mächtig kocht. Sobald ich etwas von der Debeka höre, gebe ich es hier ebenfalls bekannt. Ich warte die Tage zudem auf die Beitragsanpassung in der PKV... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 14, 2016 Ich tippe auf den Volkswohl Bund, denn die haben den Garantiezins für klassische Lebenspolicen zum Monatsanfang schon auf 0,5 Prozent gesenkt, obwohl der vorgebebene Höchstrechnungszins noch bei 1,25 Prozent und ab 2017 bei 0,9 Prozent liegt. Der Grund dürfte vielmehr sein, dass man sich schlicht und ergreifend von diesem Geschäftsfeld verabschieden möchte. Und wenn es der Kunde nicht möchte, müssen eben Maßnahmen ergriffen worden, damit er es möchte. Dazu gehört dann auch, dass man sich bewusst schlechter als andere Mitbewerber positioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 14, 2016 Ich äußere mich nur, weil ich falsch zitiert wurde. Ich sagte nicht "jeden", ich sagte "genug andere Gesellschaften". Von den alphabetisch hinteren 10 ist es mehr als die Hälfte, der VWB ist es nicht. Zu dem ganzen Quakkes ab #14 äußere ich mich besser nicht, ich reg mich sonst nur wieder auf. Der Grund dürfte vielmehr sein, dass man sich schlicht und ergreifend von diesem Geschäftsfeld verabschieden möchte. Und wenn es der Kunde nicht möchte, müssen eben Maßnahmen ergriffen worden, damit er es möchte. Dazu gehört dann auch, dass man sich bewusst schlechter als andere Mitbewerber positioniert. Exakt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Oktober 14, 2016 Nö, ... Nö was? Wo ist der Widerspruch von dem, was ich geschrieben habe zu dem, was Du geschrieben hast? Ok, habe nochmal meinen Post gelesen. ☺ Wahrscheinlich meintest Du das als Bestätigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner November 1, 2016 Ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen. In 2009 habe ich während der Ausbildung die klassische Riesterrente F2 abgeschlossen. Damals mit dem Sockelbeitrag von 60€. Ich habe mich schon geärgert, da die jetzt natürlich anfallenden Erhöhungsbeiträge mit den teureren 4,5% Verwaltungskosten belegt werden. Das war mir damals leider nicht klar. Gehe ich recht in der Annahme, dass nun die Doppelstrafe droht und die Debeka nur noch die 60€ mit den 2009 gültigen 2,25% verzinsen darf und bei einem Monatsbeitrag von 100€ die übrigen 95€ mit dem aktuellen Rechnungszins verzinst werden? Da ich am Anfang dieses Lebenslangen Vertrages stehe würde das die Rendite erheblich schmälern. Ich ahne bereits die Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 2, 2016 · bearbeitet November 2, 2016 von GlobalGrowth Ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen. In 2009 habe ich während der Ausbildung die klassische Riesterrente F2 abgeschlossen. Damals mit dem Sockelbeitrag von 60€. Ich habe mich schon geärgert, da die jetzt natürlich anfallenden Erhöhungsbeiträge mit den teureren 4,5% Verwaltungskosten belegt werden. Das war mir damals leider nicht klar. Gehe ich recht in der Annahme, dass nun die Doppelstrafe droht und die Debeka nur noch die 60€ mit den 2009 gültigen 2,25% verzinsen darf und bei einem Monatsbeitrag von 100€ die übrigen 95€ mit dem aktuellen Rechnungszins verzinst werden? Da ich am Anfang dieses Lebenslangen Vertrages stehe würde das die Rendite erheblich schmälern. Ich ahne bereits die Antwort. 1. für die Erhöhungsbeträge werden im Gegenzug die Abschluss- und Vertriebskosten ungezillmert einbehalten 2. warum hast du nach der Ausbildung nicht auf die jährlichen Schreiben der Debeka reagiert und den deinem Einkommen entsprechenden Beitrag gezahlt? -> in diesem Fall wären die Auswirkungen bei Dir überschaubar, wenn du gleich mit einem zu niedrigen Beitrag gestartet bist und im Antrag bereits individueller Beitrag vermerkt war, kommen die Schreiben nicht 3. nur wer seinen Vertrag auf individuellen Beitrag laufen ließ, ist jetzt massiv von der doch ärgerlichen Änderung betroffen 4. ggf. wird es gar nicht möglich sein, zumindest im Moment, den Beitrag zu erhöhen. Du wirst in diesem Tarif nur über Sonderzahlung deine max. Förderung bekommen können Ganz davon abgesehen, sind mir für meine alten Verträge diese unternommenen Schritte lieber, bevor massiv Bewertungsreserven gehoben werden, nur um die ausgewiesenen Nettorenditen zu schönen. Die Auswirkungen wären dann langfristig noch viel niedrigere laufende Überschüsse... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner November 2, 2016 Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe natürlich jährlich immer im Januar den Beitrag angepasst und immer die 4% eingezahlt. Von anfangs 5€ habe ich mich aktuell auf ca 100€ Monatsbeitrag "hochgearbeitet". Könnte ich dann theoretisch bei steigendem EK in 2017 den Beitrag nicht mehr wie sonst erhöhen? Ich bin gerade etwas ratlos und für jede Hilfe dankbar Ob jetzt die ungezillmerte Variante oder die 3,5% statt 4,5% am Ende besser sind müsste mal ein Mathematiker beurteilen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 2, 2016 Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe natürlich jährlich immer im Januar den Beitrag angepasst und immer die 4% eingezahlt. Von anfangs 5€ habe ich mich aktuell auf ca 100€ Monatsbeitrag "hochgearbeitet". Könnte ich dann theoretisch bei steigendem EK in 2017 den Beitrag nicht mehr wie sonst erhöhen? Ich bin gerade etwas ratlos und für jede Hilfe dankbar Ob jetzt die ungezillmerte Variante oder die 3,5% statt 4,5% am Ende besser sind müsste mal ein Mathematiker beurteilen... doch, wenn du immer dieser Anpassung vorgenommen hast, geht das auch weiterhin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner November 2, 2016 ...und diese geplante Regelung mit dem jeweils aktuellen Rechnungszins würde sich auf welchen Teil der Beiträge beziehen? Ich weiß - ungelegte Eier. Aber interessant wäre es für mich. Warum dürfen denn nur noch Kunden die Beiträge erhöhen, die das jedes Jahr gemacht haben? 2010 habe ich verpennt und nur anteilige Zulage erhalten. Also habe ich 2009 abgeschlossen und erst 2011 angepasst. Schwierig alles... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 2, 2016 ...und diese geplante Regelung mit dem jeweils aktuellen Rechnungszins würde sich auf welchen Teil der Beiträge beziehen? Ich weiß - ungelegte Eier. Aber interessant wäre es für mich. Warum dürfen denn nur noch Kunden die Beiträge erhöhen, die das jedes Jahr gemacht haben? 2010 habe ich verpennt und nur anteilige Zulage erhalten. Also habe ich 2009 abgeschlossen und erst 2011 angepasst. Schwierig alles... Ich erkläre es gern: Der Rechnungszins, wenn es denn kommt, wird nur den Erhöhungsbetrag betreffen, nicht den gesamten Betrag. Anpassungen der laufenden Beträge sind in dieser Tarifwelt im Rahmen der Anpassung durch die Einkommenserhöhung von Jahr zu Jahr grundsätzlich weiter möglich. Beispiel Beitrag bei Einkommen A in 2014: 100€ Beitrag bei Einkommen B in 2015: 110€ Erhöhung um 10€ möglich, höhere Beiträge nur über Sonderzahlungen Heißt die sich aktuell ergebenden höheren Beiträge aus dem letzten Jahr sind grds möglich. Hat jemand aber 2013 nich erhöht und versucht nun 2016 die Erhöhung von 13 zu 14 und 14 zu 15 auszugleichen, wird nur letzteres höchstwahrscheinlich gestattet. Wenn du also bereits im Soll bist, ist alles iO Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner November 2, 2016 Ok, nochmals vielen Dank. Das würde ja bedeuten, dass dieses Rechenspiel nur die wenigsten Verträge betrifft. Ich ging jetzt davon aus, dass es die zwei Varianten gibt: A) Vereinbarter Beitrag zu Vertragsstart wird mit 2,25% verzinst und der gesamte Erhöhungsbeitrag (bei mir derzeit 95€) mit dem aktuellem Rechnungszins ODER B) Beitrag X in 2016 wird fixiert (derzeit 100€) und alle weiteren Erhöhungen mit dem zukünftigen Rechnungszins verzinst Eine Sonderzahlung pro Jahr darf man mit Verträgen ab Mitte 2008 ja auch tätigen. Wenn diese mit dem aktuellen Zins vergütet werden würde hätte ich dafür ja fast noch Verständnis. Beispiel: 1200€ durch Eigenbeitrag mit 2,25% zzgl. mögliche Sonderzahlung 746€ mit 0,9% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 2, 2016 Die Rechnungszinsänderung ist für alle ausstehenden Beiträge möglich, nicht nur für Erhöhungsbeiträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 2, 2016 · bearbeitet November 2, 2016 von GlobalGrowth Die Rechnungszinsänderung ist für alle ausstehenden Beiträge möglich, nicht nur für Erhöhungsbeiträge. im mathematischen Hinweis steht: ...Die versicher- te Rente sowie bereits gebildete Bonusrenten bleiben von der Neu- festlegung der Rechnungsgrundlagen unberührt. Versicherte Rente ergibt sich aus Sterbetafel, Rechnungszins und Beitrag. Der Versicherungsnehmer erhält aus diesem Grund bei Erhöhung seines Eigenbeitrages auch eine neue Police mit dann neu ausgewiesenen versicherten Renten. Nur künftige Überschussbeteiligungen und eventuelle Erhöhungsbeträge nach Festlegung durch den Treuhänder wären betroffen. Quelle: aktuelles Bedinungswerk, letzte Seiteklick Altes Bedingungswerk habe ich zur Zeit nicht zur Hand, kann der TS aber auch nachliefern. Mir fehlt unterwegs der nötige Datenzugriff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 2, 2016 My fault, völlig falsche Wortwahl meinerseits. Die Rechnungsgrundlagen können für alle ausstehenden Beiträge geändert werden. Warum? Weil alle Beiträge Zinsüberschüsse erzielen und aus Zinsüberschüssen Bonusrenten (zukünftig) gebildet werden, deren Rechnungsgrundlagen sind anpassbar. Siehe §2 Abs. 8 Die Zinsüberschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine beitragsfreieZusatzrente (Bonusrente) verwendet. Die Bonusrente ist ab dem Zeitpunkt ihrer Zuteilung der Höhe nach garantiert und wird gleichzeitig mit der versicherten Rente fällig. Diese Bonusrente ist ebenfalls am Überschuss beteiligt. Werden Änderungen der Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellungvom Verantwortlichen Aktuar vorgenommen, gelten für die ab diesem Zeitpunkt gebildeten Bonusrenten die Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung des jeweiligen letzten Geschäftsjahres, die dem Geschäftsbericht zu entnehmen sind. Somit ist alles betroffen, was noch nicht festgelegt wurde. Also auch die reale Verzinsung zukünftiger Beiträge und zukünftige Überschüsse auf bereits geleistete Beiträge. Respektive anders formuliert: Fix ist nur, was bereits zugeteilt wurde. Spielt gar keine Rolle ob Erhöhung, Sonderzahlungen oder was auch immer. Hätten wir das nicht schon zweimal komplett ausdiskutiert (ohne, den Fehler meinerseits) ... aber lassen wir das, regt mich nur wieder auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 7, 2016 Die alphabetische Liste der Versicherer mit Zulassung zum Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland findet sich hier: https://www.bafin.de..._mit_gesch.html Sobald ich etwas von der Debeka höre, gebe ich es hier ebenfalls bekannt. Ich warte die Tage zudem auf die Beitragsanpassung in der PKV... Und da ist die schöne PKV Bescherung zum 01.01.2017: Von 167,29 € auf 190,03 € aufgrund der allgemeinen medizinischen Inflation (bla bla bla) und nebenbei erwähnt einer Rechnungszinssenkung im Bisextarif von 3,5% auf 3,20 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trippeltrappel November 7, 2016 Und da ist die schöne PKV Bescherung zum 01.01.2017: Von 167,29 € auf 190,03 € aufgrund der allgemeinen medizinischen Inflation (bla bla bla) und nebenbei erwähnt einer Rechnungszinssenkung im Bisextarif von 3,5% auf 3,20 %. Ich bin auch mit einem 17%igem Aufschlag dabei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 7, 2016 · bearbeitet November 7, 2016 von GlobalGrowth Trifft bei mir auch zu, allerdings die erste Erhöhung nach 5 Jahren und damit für mich vertretbar. Ich hoffe, dass an den rechtlichen Rahmenbedingungen für die PKV im Allgemeinen etwas getan wird, das Problem ist nämlich, dass ein Versicherer keine Anpassung vornehmen darf, wenn der "auslösende Faktor" nicht erreicht wird. Liegt er nur knapp drunter, kann die Anpassung nicht vollzogen werden. Im Folgejahr wird dann wieder neu geprüft. Klick Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 7, 2016 · bearbeitet November 7, 2016 von B2BFighter Trifft bei mir auch zu, allerdings die erste Erhöhung nach 5 Jahren und damit für mich vertretbar. Ich hoffe, dass an den rechtlichen Rahmenbedingungen für die PKV im Allgemeinen etwas getan wird, das Problem ist nämlich, dass ein Versicherer keine Anpassung vornehmen darf, wenn der "auslösende Faktor" nicht erreicht wird. Liegt er nur knapp drunter, kann die Anpassung nicht vollzogen werden. Im Folgejahr wird dann wieder neu geprüft. Gruß David Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber der PKV genug Möglichkeiten gegeben, hohe Beitragsanpassungen abzufedern, es scheitert er am "Wollen". So bestimmt § 11 (2) S.2 KVAV (Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung) die Beitragsanpassungen: "Eine dabei erforderliche Absenkung des Rechnungszinses um mehr als 0,4 Prozentpunkte kann stufenweise in Zeiträumen von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Prämienanpassung erfolgen, wobei sich die Höchstzahl der Stufen aus der gleichmäßigen Verteilung der erforderlichen Absenkung auf Stufen von 0,3 Prozentpunkten ergibt. Weitere Möglichkeiten der Verwendung von Mitteln zur Begrenzung von Prämienerhöhungen bleiben unberührt.” Eine größere Absenkung des Rechnungszinses kann also in kleinen Schritten vorgenommen werden. Auch die oft zu lesende Behauptung, es könne laut VAG (Versicherungsaufsichts-Gesetz) erst ab einer Veränderung der Krankheitskosten von zehn Prozent angepasst werden, trifft nicht zu. Denn das VAG ermöglicht den Versicherern eine geringere Grenze festzulegen ab der angepasst werden kann. Diese wurde von den meisten Versicherern auf fünf Prozent festgelegt. Die PKV nutzt dieses Mittel aber nicht und wartet bis die gesetzlich zwingenden zehn Prozent erreicht sind. Lieber verkündet die Debeka 4 Jahre groß per Pressemitteilung, dass man erneut keine Beiträge erhöht und die PKV der Niedrigzinsphase erfolgreich trotzt, als das man kontinuierlich erhöht. Ich zitiere die Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka im Dezember 2015, als längst klar war, dass der Rechnungszins in 2016 gesenkt werden muss. "Damit widerlege die Debeka einmal mehr gängige Vorurteile über angeblich stetig steigende Beiträge in der PKV. Bei der Debeka seien die Beiträge in der Vollversicherung nun zum Teil seit fünf Jahren nicht mehr gestiegen." Die PKV hat eine sehr gute Lobbyarbeit und schiebt die Verantwortung sehr gerne dem Gesetzgeber zu. Und leider glauben viele es dann auch noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 8, 2016 Die PKV hat eine sehr gute Lobbyarbeit und schiebt die Verantwortung sehr gerne dem Gesetzgeber zu. Und leider glauben viele es dann auch noch. wem hast Du nun mit einer solchen Breitseite geholfen? 1. Der hier genannte Versicherer regelt in den Tarifbedingungen, dass ab 5% ein Anpassung vorzunehmen ist 2. die Gründe für die Anpassung dürfen nicht nur vorrübergehender Natur sein 3. Prüfung erfolgt durch Treuhänder und Bafin 4. wenn man nun 5 Jahre unter 5% liegt, darf eben nicht angepasst werden, Nachholeffekte sind dadurch vorprogrammiert 5. wurde der Rechnungszins von 3,5% auf 3,2% gesenkt 6. es wird jede einzelne Kohorte nach Altersgruppe geprüft und nicht der gesamte Versicherungsbestand Ich für meinen Teil bin froh in der PKV zu sein, weil ich mir die notwendige medizinische Versorgung selbst heraussuchen kann und ein Vertragsverhältnis mit dem Arzt eingehe. Wäre ich in der Gesetzlichen, hätte ich nicht nur einen doppelt so hohen Beitrag, ich hätte auch keine Beitragsrückerstattung von über Tausend EUR, sondern eben auch nicht die für mich wichtige Entscheidung der bestmöglichen medizinischen Versorgung. Ich kann es mir in meinem Job nicht leisten, lange auszufallen und bin daher darauf angewiesen, dass ich "Probleme" relativ schnell lösen kann. Unabhängig davon lege ich die Ersparnis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung konsequent seit Jahren mtl. beiseite und erreiche damit letztlich, dass ich diese Summen dann im Ruhestand zusätzlich zur Beitragssenkung einsetzen kann. Da ich mit jungen Jahren in die PKV ging, ergibt sich dadurch im Moment sogar in der Kalkulation ein Überschuss, der zu einer "Beitragsbelastung" von Null EUR mit 65 führt. Zusatzlich dazu kommt dann ab 67 noch der Zuschuss zur PKV durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Und vergessen wir eins nicht, in der GKV steigt der Beitrag seit Jahren durch Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und durch Zusatzbeiträge, geschweige denn durch Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen. Danke für's Zuhören und Sorry für's "Abschweifen" Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von B2BFighter Die PKV hat eine sehr gute Lobbyarbeit und schiebt die Verantwortung sehr gerne dem Gesetzgeber zu. Und leider glauben viele es dann auch noch. wem hast Du nun mit einer solchen Breitseite geholfen? 1. Der hier genannte Versicherer regelt in den Tarifbedingungen, dass ab 5% ein Anpassung vorzunehmen ist 2. die Gründe für die Anpassung dürfen nicht nur vorrübergehender Natur sein 3. Prüfung erfolgt durch Treuhänder und Bafin 4. wenn man nun 5 Jahre unter 5% liegt, darf eben nicht angepasst werden, Nachholeffekte sind dadurch vorprogrammiert 5. wurde der Rechnungszins von 3,5% auf 3,2% gesenkt 6. es wird jede einzelne Kohorte nach Altersgruppe geprüft und nicht der gesamte Versicherungsbestand Die Breitseite ging gegen allgemein gegen die PKV. Erst heute dem 08.11.2016 ließt man wieder folgendes in der Presse. Direktor des PKV-Verbands, Volker Leienbach: http://www.sueddeuts...hritt-1.3237983 Deshalb habe die Branche "in Einklang mit Verbraucherschützern" Vorschläge gemacht, wie sich die Entwicklung verstetigen lässt. Das habe die Politik bisher nicht aufgegriffen. "Die neuen Zahlen werden hoffentlich helfen, den Gesetzgeber zu überzeugen, dass es im Interesse der Versicherten hier handeln sollte." Warum tut der PKV Verband so etwas? Ich bin selbst aktiv in der Branche und wirklich jeder Versicherer hat exakte und genau kalkulierte Zahlen und dafür fähiges Personal. Wenn ein Versicherer wirklich 5 Jahre unter 5% Kostensteigerung hat, dann ist eine Anpassung auch nicht notwendig, denn diese 5% Spanne wurde bei der letzten Anpassung längst einkalkuliert. Es ist momentan auch nicht die Inflation, sondern der Niedrigzins welcher der PKV zu schaffen macht. Und hier kann ich einfach nicht nachvollziehen, weshalb eine Debeka den, im Gegensatz zum Bisextarif sehr guten Leistungs-Unisextarif seit 2012 mit vernünftigen 2,75% Rechnungszins kalkuliert. Einen Bisextarif-Rechnungszins aber erst 2017 von 3,5% auf 3,2% senkt. Der Debeka war in 2012 bereits bekannt, dass 3,5% Rechnungszins nicht zu halten sind und auch 2016 ist bekannt, dass 3,2% nicht zu halten sind. Die Bisextarife werden künstlich niedrig gehalten. Für mich spielt die Debeka hier ein falsches Spiel, da der Wechsel der Versicherten in den besseren Unisextarif mit aller Macht verhindert werden soll. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, dass Unisexversicherte jeder Zeit in den Basistarif wechseln und dann sogar unter Mitnahme der Altersrückstellungen den PKV Anbieter wechseln könnten. Ich für meinen Teil bin froh in der PKV zu sein, weil ich mir die notwendige medizinische Versorgung selbst heraussuchen kann und ein Vertragsverhältnis mit dem Arzt eingehe. Wäre ich in der Gesetzlichen, hätte ich nicht nur einen doppelt so hohen Beitrag, ich hätte auch keine Beitragsrückerstattung von über Tausend EUR, sondern eben auch nicht die für mich wichtige Entscheidung der bestmöglichen medizinischen Versorgung. Ich kann es mir in meinem Job nicht leisten, lange auszufallen und bin daher darauf angewiesen, dass ich "Probleme" relativ schnell lösen kann. Unabhängig davon lege ich die Ersparnis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung konsequent seit Jahren mtl. beiseite und erreiche damit letztlich, dass ich diese Summen dann im Ruhestand zusätzlich zur Beitragssenkung einsetzen kann. Da ich mit jungen Jahren in die PKV ging, ergibt sich dadurch im Moment sogar in der Kalkulation ein Überschuss, der zu einer "Beitragsbelastung" von Null EUR mit 65 führt. Zusatzlich dazu kommt dann ab 67 noch der Zuschuss zur PKV durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Und vergessen wir eins nicht, in der GKV steigt der Beitrag seit Jahren durch Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und durch Zusatzbeiträge, geschweige denn durch Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen. Danke für's Zuhören und Sorry für's "Abschweifen" Gruß David [/Quote] Kein Problem, das Abschweifen steht ja im unmittelbaren Zusammenhang Ihre Vorgehensweise ist vorbildlich, aber auch hier gilt, dass der Beitragsentlastungstarif viel zu positiv kalkuliert wurde und mittelfristig Ihnen eine Überraschung bevorstehen wird. Natürlich sparen Sie momentan viel Geld und werden im Alter davon profitieren. Aber was ist mit aktuell jungen Menschen? Kann man diesen eine PKV noch voll empfehlen? Wo ist der Vorteil des kapitalgedeckten Systems, wenn es keine Zinsen mehr gibt? Der Unterschied zwischen PKV und GKV schrumpft zunehmend und der Rückgang der Neuversicherten, trotz stark steigender Löhne spricht für sich. Lediglich im Beamtensegment wächst die PKV noch, weil Beamte keine Wahl haben. Ich selbst bin inzwischen wieder gesetzlich versichert und habe meinen alten PKV Vertrag in einen GKV Ergänzungsvertrag umwandeln lassen. Diese Variante ist mit natürlich teurer (ich zahle den Höchstbetrag GKV 330,60 € und für mehrere Debekazusätze 42,50 €), aber hierfür kann ich auch die Vorteile des bequemen Sachleistungsprinzips und des effektiven Kostenerstattungsprinzips nutzen. Natürlich steigt der GKV Beitrag seit Jahren durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, aber hierfür steigen auch die Leistungen, so werden Geldleistungen wie Krankengeld automatisch dynamisiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von GlobalGrowth Es ist momentan auch nicht die Inflation, sondern der Niedrigzins welcher der PKV zu schaffen macht. Und hier kann ich einfach nicht nachvollziehen, weshalb eine Debeka den, im Gegensatz zum Bisextarif sehr guten Leistungs-Unisextarif seit 2012 mit vernünftigen 2,75% Rechnungszins kalkuliert. Einen Bisextarif-Rechnungszins aber erst 2017 von 3,5% auf 3,2% senkt. Der Debeka war in 2012 bereits bekannt, dass 3,5% Rechnungszins nicht zu halten sind und auch 2016 ist bekannt, dass 3,2% nicht zu halten sind. Die Bisextarife werden künstlich niedrig gehalten. Für mich spielt die Debeka hier ein falsches Spiel, da der Wechsel der Versicherten in den besseren Unisextarif mit aller Macht verhindert werden soll. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, dass Unisexversicherte jeder Zeit in den Basistarif wechseln und dann sogar unter Mitnahme der Altersrückstellungen den PKV Anbieter wechseln könnten. [/Quote] Ich bin was die Krankenversicherung angeht, jetzt kein Spezialist, aber bedenken Sie, dass die Berechnung der erforderlichen Mittel der Altersrückstellung aus der im Bestand und Kohorte exisistierenden Referenzzinsen berechnet wird. Das ist ein schleichender Prozess, ähnlich wie bei der Lebensversicherung. Die Altanlagen verursachen hier eine Glättung der Erträge im Vergleich zur Neuanlage. Und meines Wissens darf ein bestehender Tarif nicht im Rechnungszins über das normal erforderliche Maß gesenkt werden, die Zustimmung der Bafin ist mE auch hier notwendig. Wenn ich richtig informiert bin, kann man auch aus dem Bisextarif heraus in den Basistarif. Seit 2009 dürfen egal ob Bi- oder Unisextarif die Altersrückstellungen (sog. Übertragungswert) zum nächsten Versicherer übertragen werden. Den einzigen Grund, den ich sehe, den ein Unternehmen haben kann, ist eine geschlechterspezifische Verschiebung durch einseitigen Wechsel innerhalb Bi- und Unisex zu vermeiden, weil das wieder die Kalkulation gefährdet. Kein Problem, das Abschweifen steht ja im unmittelbaren Zusammenhang Ihre Vorgehensweise ist vorbildlich, aber auch hier gilt, dass der Beitragsentlastungstarif viel zu positiv kalkuliert wurde und mittelfristig Ihnen eine Überraschung bevorstehen wird. Natürlich sparen Sie momentan viel Geld und werden im Alter davon profitieren. Aber was ist mit aktuell jungen Menschen? Kann man diesen eine PKV noch voll empfehlen? Wo ist der Vorteil des kapitalgedeckten Systems, wenn es keine Zinsen mehr gibt? Der Unterschied zwischen PKV und GKV schrumpft zunehmend und der Rückgang der Neuversicherten, trotz stark steigender Löhne spricht für sich. Lediglich im Beamtensegment wächst die PKV noch, weil Beamte keine Wahl haben. Ich selbst bin inzwischen wieder gesetzlich versichert und habe meinen alten PKV Vertrag in einen GKV Ergänzungsvertrag umwandeln lassen. Diese Variante ist mit natürlich teurer (ich zahle den Höchstbetrag GKV 330,60 € und für mehrere Debekazusätze 42,50 €), aber hierfür kann ich auch die Vorteile des bequemen Sachleistungsprinzips und des effektiven Kostenerstattungsprinzips nutzen. Natürlich steigt der GKV Beitrag seit Jahren durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, aber hierfür steigen auch die Leistungen, so werden Geldleistungen wie Krankengeld automatisch dynamisiert. Ich lege 90% der Ersparnis nicht im Beitragsentlastungstarif, sondern über eine betriebliche Altersvorsorge an - ich bin Angestellter. Was die Beitragsanpassungen angeht, bestätigt ihr geposteter Link meine Grundannahme: "Das Institut hat die Einnahmen auf die einzelnen Versicherten heruntergerechnet. Für den Zeitraum 2007 bis 2017 beläuft sich das Beitragsplus der GKV ohne den aus Steuermitteln finanzierten Zuschuss des Bundes pro Versichertem auf 3,2 Prozent. Berücksichtigt man den Zuschuss, sind es 3,8 Prozent. In der PKV beträgt der Wert 3,0 Prozent. Für 2016 und 2017 haben die Forscher die prognostizierten Erhöhungen veranschlagt, die jeweils bei den Privaten höher liegen." Ich persönlich würde nicht wieder zurück in die GKV wollen, bei einem Höchstbeitrag ab 2017 von 772,12EUR (was auch nur mit einem sehr hohen Steuerzuschuss zu halten ist). Ausserdem wäre ich dann freiwilliges Mitglied in der GKV und würde letztlich alle meine Erträge auch im Ruhestand (Zinsen, Vermietung und Verpachtung etc.) verbeitragen müssen Aber bei diesem speziellen Thema würde ich gern anderen Fachleuten das Feld überlassen, da ich die PKV nicht wirklich zu meinem Kompetenzbereich zähle. Vielleicht verirrt sich ja einer hierher. VG David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 8, 2016 Ich lege 90% der Ersparnis nicht im Beitragsentlastungstarif, sondern über eine betriebliche Altersvorsorge an - ich bin Angestellter. Was die Beitragsanpassungen angeht, bestätigt ihr geposteter Link meine Grundannahme: "Das Institut hat die Einnahmen auf die einzelnen Versicherten heruntergerechnet. Für den Zeitraum 2007 bis 2017 beläuft sich das Beitragsplus der GKV ohne den aus Steuermitteln finanzierten Zuschuss des Bundes pro Versichertem auf 3,2 Prozent. Berücksichtigt man den Zuschuss, sind es 3,8 Prozent. In der PKV beträgt der Wert 3,0 Prozent. Für 2016 und 2017 haben die Forscher die prognostizierten Erhöhungen veranschlagt, die jeweils bei den Privaten höher liegen." Ich persönlich würde nicht wieder zurück in die GKV wollen, bei einem Höchstbeitrag ab 2017 von 772,12EUR (was auch nur mit einem sehr hohen Steuerzuschuss zu halten ist). Ausserdem wäre ich dann freiwilliges Mitglied in der GKV und würde letztlich alle meine Erträge auch im Ruhestand (Zinsen, Vermietung und Verpachtung etc.) verbeitragen müssen Aber bei diesem speziellen Thema würde ich gern anderen Fachleuten das Feld überlassen, da ich die PKV nicht wirklich zu meinem Kompetenzbereich zähle. Vielleicht verirrt sich ja einer hierher. VG David Ja wir können es gerne im Thema PKV es dabei belassen. Lediglich zwei kleine Anmerkungen noch: 1.) Als Arbeitnehmer, auch als freiwillig versicherter Arbeitnehmer liegt der Höchstbeitrag in der GKV in 2016 (15,7% je 7,3% AG und 8,4% AN)) bei 365,40 € mtl und nicht bei 772,12 €. Im Alter wären Sie als langwieriges GKV Mitglied pflichtversicherter Rentner, das heißt von Ihrer gesetzlichen Rente würden nach wie vor nur 8,4% anstatt der vollen 14,6% abgezogen werden. 2.) Die Beitragsentwicklung der PKV derVergangenheit sagt leider überhaupt nichts mehr aus. Zum einen hat die PKV dieBeiträge nur durch künstlich oben gehaltene Rechnungszinsen stabil halten können.Zum anderen beschleunigt sich die Alterung der PKV-Versicherten, aufgrund derTatsachen, dass der Nettoneuzugang der PKV seit 2012 stetig zurückgegangen istund durch die Einführung des Basistarifs die "Abgabe" an die GKV vonälteren Versicherten erschwert wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 8, 2016 Im Alter wären Sie als langwieriges GKV Mitglied pflichtversicherter Rentner, das heißt von Ihrer gesetzlichen Rente würden nach wie vor nur 8,4% anstatt der vollen 14,6% abgezogen werden. Das stimmt so nicht, wenn man vorher freiwillig gesetzlich krankenversichert war kommt man meines Wissens nicht in die KVdR https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232646/publicationFile/54499/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium November 8, 2016 Im Alter wären Sie als langwieriges GKV Mitglied pflichtversicherter Rentner, das heißt von Ihrer gesetzlichen Rente würden nach wie vor nur 8,4% anstatt der vollen 14,6% abgezogen werden. Das stimmt so nicht, wenn man vorher freiwillig gesetzlich krankenversichert war kommt man meines Wissens nicht in die KVdR https://www.deutsche...ersicherung.pdf Am besten das selbst verlinkte Dokument mal lesen? "Wann bin ich als Rentner pflichtversichert? [...] Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetztlichen Krankenversicherung pflichtversichert [...], freiwillig versichert oder familienversichert waren." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 8, 2016 Das stimmt so nicht, wenn man vorher freiwillig gesetzlich krankenversichert war kommt man meines Wissens nicht in die KVdR https://www.deutsche...ersicherung.pdf Am besten das selbst verlinkte Dokument mal lesen? "Wann bin ich als Rentner pflichtversichert? [...] Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetztlichen Krankenversicherung pflichtversichert [...], freiwillig versichert oder familienversichert waren." Mein Fehler, kenne mich allerdings da PKV-versichert nicht sonderlich bei der GKV aus, hätte wohl besser meine Klappe gehalten, sorry Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag