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B2BFighter

Debeka im Zinsdilemma

Empfohlene Beiträge

paradox82
· bearbeitet von paradox82
vor 4 Stunden von asche:

Kurzes Schreiben, dass Du zu BauSPARzwecken abgeschlossen hast und weiter ansparen willst.

Dauerauftrag einrichten.

 

Für meine Verträge hatte ich das vor 1-2 Jahren auch erhalten. Dauerauftrag wurde seither jeden Monat ausgeführt und von der Debeka angenommen und dem BSV gutgeschrieben.

Bitte das Schreiben noch um den Hinweis ergänzen, dass man davon ausgeht, dass der Vertrag ab der nächsten Sparrate mit 3 % verzinst wird, soweit die Debeka dem nicht widerspricht :yahoo:

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 7 Stunden von B2BFighter:

Bitte mir das Schreiben per PN zur Verfügung stellen oder gern her anonymisiert reinstellen, damit für die Zukunft auch andere Betroffene profitieren.

Mit folgendem Inhalt hatte ich der Debeka geantwortet:

Zitat

Nicht-Annahme der Zuteilung meines Bausparvertrages

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Ihrem Schreiben vom ... teilten Sie mir mit, dass mein Bausparvertrag am ... zugeteilt wird. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich gemäß § 5 (2) der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge die Zuteilung des Bausparvertrages nicht annehme und der Vertrag damit fortgesetzt wird. Sollten Sie trotzdem versuchen, mir den Bausparvertrag zuzuteilen, werde ich umgehend rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!

Eine Woche später erhielt ich eine Antwort der Debeka:

Zitat

Sehr geehrter Herr Schild,

 

wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie die Zuteilung des Bausparvertrags derzeit nicht annehmen.

...

Ihr Konto führen wir bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen weiter.

Das war 2015. Ggf. ist zu beachten, dass die Debeka 2019 durch die Hintertür Vertragsänderungen durchgeführt hat.

 

PS:

Ich hatte das Schreiben bezüglich der Nicht-Annahme der Zuteilung als Einschreiben mit Rückschein verschickt. Rechtlich gesehen ist das eigentlich nicht erforderlich und lediglich ein Nachweis, dass man einen Umschlag verschickt hat (außerdem kann der Empfänger die Annahme verweigern). Wer auf Nummer sicher gehen will, kann im Schreiben betonen, dass er das Schreiben unter Zeugen in den Umschlag getan hat.

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Aldy_BB
vor 55 Minuten von Schildkröte:

 Wer auf Nummer sicher gehen will, kann im Schreiben betonen, dass er das Schreiben unter Zeugen in den Umschlag getan hat.

Blödsinn!

Die sicherste und auch noch preiswerte Methode ist die --> Postzustellungsurkunde. :rolleyes:

Das macht nämlich der Gerichtsvollzieher, und zwar 100% rechtsverbindlich.

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/beweiskraft-einer-postzustellungsurkunde-339713

 

Selbst schon ausprobiert - easy!

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Ramstein

Ich empfehle dazu einen Blick in Wikipedia Zustellungsurkunde.

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B2BFighter
vor 10 Stunden von Aldy_BB:

Blödsinn!

Die sicherste und auch noch preiswerte Methode ist die --> Postzustellungsurkunde. :rolleyes:

Das macht nämlich der Gerichtsvollzieher, und zwar 100% rechtsverbindlich.

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/beweiskraft-einer-postzustellungsurkunde-339713

 

Selbst schon ausprobiert - easy!

Ich sende immer ein Fax mit vollständigem Übertragungsprotokoll (Sprich das geschriebene steht auf dem Protokoll). Dies reicht in der Regel aus.

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tfk
· bearbeitet von tfk

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das ist ein völlig automatisierter Vorgang, nunmehr garniert um die Beendigung des SEPA-Mandats. Ich hatte vor einigen Jahren ebenfalls ein solches Schreiben erhalten. Durch bloßes Nichtstun wird die Debeka den Bausparvertrag nicht auszahlen. Zusätzlich würde ich einfach einen Dauerauftrag einrichten und fertig. Erst wenn die Debeka beginnt Zahlungen zurückzubuchen, würde ich weitere Schritte (bspw. Schreiben an die Debeka) einleiten. Jetzt schon mit rechtlichen Schritten zu drohen halte ich für völlig überzogen. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von tfk:

 Jetzt schon mit rechtlichen Schritten zu drohen halte ich für völlig überzogen. 

 

Das sehe ich auch so. Wichtig für einen Antwort-Brief ist:

  • Je kürzer der Brief ist, desto besser. Am besten sind klare, unmissverständliche Einzeiler.
  • keine Emotionen, keine Beleidigungen, keine Drohungen.

Der Brief von @Schildkröte ist gut, aber den letzten Satz würde ich weglassen.

 

Wichtige Briefe sende ich vorab als Fax und anschließend mit normaler Briefpost. Hat bisher immer funktioniert.

 

Einschreiben würde ich nur verwenden, wenn es um größere Beträge geht, harte Fristen eingehalten werden müssen oder wenn man sich schon munter in einem harten Rechtsstreit befindet. Aber der von @B2BFighter beschrieben Fall ist weit davon entfernt.

 

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Holgerli

Ich habe mittlerweile auf jeder Kündigung/Fristwahrung per Fax stehen:

 

"Ich mache darauf aufmerksam, dass das Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll (inkl. Andruck des kompletten Kündigungsschreibens inkl. meiner Unterschrift) versandt wurde."

 

Was sich das Unternehmen bei der Formulierung denkt, ist mir recht egal. Fakt ist das die Debeka sich in den letzten paar Jahren einige "Nettigkeiten" hat einfallen lassen, die auch hier im Forum unschön aufgefallen sind.

Die Zeiten der kulanten Beamtenbude sind auch dort vorbei. Es ist schlicht ein Wirtschaftsunternehmen, da sind klare Ansagen ok.

Keine Beleidigungen und keine Drohungen ist ok. Emotionen finde ich ok, damit auch der Sachbearbeiter merkt was Sache ist. Wenn das einer macht, dann ist vielleicht Überreaktion. Machen das hunderte oder gar tausende, dann wird es auch für das Unternehmen interessant, weil gefährlich.

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chaosmuc
vor 6 Stunden von tfk:

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das ist ein völlig automatisierter Vorgang, nunmehr garniert um die Beendigung des SEPA-Mandats. Ich hatte vor einigen Jahren ebenfalls ein solches Schreiben erhalten. 

Genau, ich verstehe die Aufregung auch nur wenig. Und bei mir war zur Annahme der Zuteilung (evtl. mit weiteren Optionen) ein Formular mitdabei, das ich einfach zurückgesendet habe.

 

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann nutzt auch ein Einschreiben[0] nichts. Die Gegenseite kann ja einfach behaupten, dass sie nur einen Briefumschlag mit einem leeren Blatt Papier erhalten hat. Wer sicher gehen will, lässt das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen, da hat er eine gerichtsfeste Dokumentation über die Zustellung und den Inhalt des Schreibens. Das soll jetzt aber hier nicht als Empfehlung verstanden werden.

 

CNR

chaosmuc

--------------

[0]

egal ob Einwurfeinschreiben (bei einem Nichteinwurfeinschreiben kann ja die böswillige Gegenseite die Annahme verweigern) oder mit Rückschein oder Normal

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Holgerli:

"Ich mache darauf aufmerksam, dass das Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll (inkl. Andruck des kompletten Kündigungsschreibens inkl. meiner Unterschrift) versandt wurde."

Letztendlich muss man ja immer damit rechnen, dass es zu keiner Einigung kommt - und dass der gesamte Schriftverkehr irgendwann bei einem Richter auf dem Tisch landet und der dann eine Entscheidung treffen muss.

 

Was wohl ein Richter denkt, wenn er solche Sätze in einem Brief liest? "Meine Güte, ist das unbeholfen" ist vermutlich noch das harmloseste...

 

Ich verstehe nicht, warum Leute sich immer selbst den schwarzen Peter zuschieben, indem sie sich beim Briefe schreiben nicht mehr Mühe geben.

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Holgerli

Du hast eine komische Auffassung von Rechtsprechung.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Hier wird sich aber mal wieder künstlich gegenseitig hochgeschaukelt. Wahrscheinlich reicht bei der Debeka ein ganz normaler Brief, um die Nicht-Annahme der Zuteilung kundzutun. Ob nun per Fax, Einschreiben, Zustellungsurkunde oder Gerichtsvollzieher - letzterer ist gar nicht so viel teurer:

 

Zitat

An Kosten für die Zustellung fallen bei einfachen Schriftstücken ca. 15-35 € an, je nach Wegstrecke.

Quelle

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vorturner
· bearbeitet von vorturner

Hallo zusammen,

ich hatte mich kürzlich nochmal schriftlich an die Debeka gewandt aufgrund der Garantiezinsproblematik bei den Altverträgen. Mein Garantiezins von 2,25%  ist auf etwa 1.300 € (Beitrag 2017+Zulage) gedeckelt.
Ich hatte mich im Wesentlichen auf die Urteilsbegründung im Bamberger Prozess berufen. Ich hatte eine Frist gesetzt und mit Übergabe an Fachanwalt sowie Durchsetzung des Anspruches per Klage gedroht.
Zwischenzeitlich bekam ich eine Zwischenmeldung, dass die Beantwortung noch etwas dauern wird und hatte schon die leise Hoffnung, dass es klappt.
Gestern kam dann die Ablehnung. Im Schreiben steht allerdingsm dass der ursprüngliche Rechnungszins auch weiterhin Anwendung hinsichtlich der Zulagen finden wird. Das verwirrt mich etwas. Bisher ging ich davon aus, dass ich nur die 1.300 € nicht überschreiten darf und es dabei unerheblich ist, ob sich der Betrag aus Eigenbeitrag und/oder Zulage zusammensetzt.
Um die volle Zulage zu erhalten müsste ich dieses JAhr bereits 1.690 € Eigenbeitrag erbringen und wäre dann bei einem Gesamtbetrag von 1.865 €, respektive ca. 500 € "schlecht" verzinst.
Ich bin nicht rechtsschutzversichert.

Meine Alternativen sehen nun wie folgt aus:
1) Vertrag fortführen und weiterhin 4% einzahlen.
2) Nur noch einen Festbetrag von 100 € monatlichen einzahlen, sodass ich mit gekürzter Zulage bei etwa 1.300 € lande. Die Differenz in ETF's werfen bzw. dortige Rate erhöhen.
3) Anwalt einschalten mit dem Risiko, nochmal Geld und damit Rendite zu verlieren und Arbeitsaufwand zu haben.

Klagen möchte ich definitiv nicht. Ich favorisiere eigentlich Variante 2).
Gibt es überhaupt die Möglichkeit einen Fixbetrag einzuzahlen? Online kann man nur sein Vorjahreseinkommen mitteilen.
Was würdet ihr mir raten? Das Schreiben füge ich auch mal bei.

Debeka.pdf

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BarbarossaII

Variante 3a) Ombutsmann einschalten: Vorteil: Kostenlos; Nachteil (?): für beide Seiten nicht rechtlich verbindlich. Nachteil: Du musst den Fall sauber aufbereiten (Arbeitsaufwand, da Du quasi das Schreiben, das Dein Anwalt ans Gericht sendet, selbst aufesetzen musst.)

 

Meine bisherigen Erfahrung mit dem Ombutsmann für Bankwesen und dem Ombutsmann für Telekommunikation waren sehr gut - jeweils 1 Verfahren - jeweils 100% Sieg.

 

Barbarossa II

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vorturner

Ich danke dir für die Rückmeldung, war mir ehrlich gesagt gar nicht bekannt diese Möglichkeit.

Ich werde berichten...

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Kaffeetasse

Um wieviel Geld an Zinsen geht es in dem Fall eigentlich. Ich werde in diesem Leben sicher nie einen Bausparvertrag abschließen und habe nur das Nötigste an Versicherungen. 

Da muss man sich mit dem Pack nicht rumärgern...

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vorturner

Das ist schwer zu sagen. Wenn man jetzt mal vom Maximalbetrag 2.100 € ausgeht würden 800 € niedriger verzinst. Das ganze dann mit Zinseszins bis 2055.

Da man den "aktuellen Zins" nicht voraussagen kann und auch die Überschussbeteiligung nicht ist das alles eher theoretisch.

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Nostradamus
Am 22.2.2020 um 12:41 von vorturner:

Um die volle Zulage zu erhalten müsste ich dieses JAhr bereits 1.690 € Eigenbeitrag erbringen und wäre dann bei einem Gesamtbetrag von 1.865 €, respektive ca. 500 € "schlecht" verzinst.

Ich bin nicht rechtsschutzversichert.

Meine Alternativen sehen nun wie folgt aus:
1) Vertrag fortführen und weiterhin 4% einzahlen.
2) Nur noch einen Festbetrag von 100 € monatlichen einzahlen, sodass ich mit gekürzter Zulage bei etwa 1.300 € lande. Die Differenz in ETF's werfen bzw. dortige Rate erhöhen.
3) Anwalt einschalten mit dem Risiko, nochmal Geld und damit Rendite zu verlieren und Arbeitsaufwand zu haben.

Klagen möchte ich definitiv nicht. Ich favorisiere eigentlich Variante 2).
Gibt es überhaupt die Möglichkeit einen Fixbetrag einzuzahlen? Online kann man nur sein Vorjahreseinkommen mitteilen.
Was würdet ihr mir raten? Das Schreiben füge ich auch mal bei.


 

Ich tendiere auch zu 2 (mache es selbst auch so ähnlich). In dem "Einzelfall aus Bamberg" stand aber im Vertrag explizit drin, dass Erniedrigungen des Zinses auch in Zukunft nicht möglich sind (oder so ähnlich), er hatte weiter oben etwas dazu geschrieben. Da würde ich nochmal gucken und deine Vertragsbedingungen dahingehend durchforsten. Alternative 4) wäre noch, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und dann einen Anwalt einzuschalten.

 

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 23 Minuten von Nostradamus:

Alternative 4) wäre noch, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und dann einen Anwalt einzuschalten.

Bitte vorher prüfen, ob die Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten bei der Kapitalanlage abdeckt. Des Weiteren müssen ggf. Wartezeiten beachtet werden.

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vorturner

Mit dem Thema Rechtsschutz hatte ich mich bereits in der Vergangenheit befasst. Da ich weder Kinder noch Auto habe, habe ich erst einmal verzichtet.

Dazu kommt, dass sehr oft Kapitalanlagen ausgeschlossen sind und man meist ohnehin einen Eigenanteil zahlen muss (ca. 250€).

In Zukunft vielleicht eine Option.

 

Der Kläger im Bamberg Fall hat 1:1 meinen Tarif und die gleichen AVB. Ich habe jetzt den Fall dem Ombudsmann übergeben, denke da kann ich mit ca. 3 Monaten rechnen, eilt aber ja auch nicht.

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter

04.03.2020

Kein RIESTER ANGEBOT mehr. Der Debeka Lebensversicherungs-Verein a.G. zeichnet seit Jahresbeginn keine Riester-Produkte mehr. „Die dauerhaft niedrigen Zinsen und die starken gesetzlichen Restriktionen wirken massiv auf die Kapitalanlage-Möglichkeiten von Riesterrenten ein.

Insbesondere durch den geforderten Beitragserhalt ist kein Freiheitsgrad zur Generierung von positiven Kapitalerträgen vorhanden“, sagte Vorstand Dr. Normann Pankratz in einer Telefonkonferenz zum Jahresergebnis der Gruppe.

 

Man werde das Riester-Angebot aussetzen, bis man Klarheit habe, wie es politisch mit der privaten geförderten Altersvorsorge weitergehe, so Pankratz. Er fordert vom Gesetzgeber, auf die Kapitalmarktsituation zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.

Die Gesellschaft ist dafür, den Beitragserhalt zu Rentenbeginn von 100 Prozent der gezahlten Beiträge und Zulagen „deutlich abzusenken oder gleich fallen“ zu lassen. Bei dieser Gelegenheit soll der Gesetzgeber auch die Zulagenverwaltung verändern. Es könne nicht sein, dass die Richtigkeit der Zulagen erst nach drei Jahren feststehe und diese dann unter Umständen wieder zurückgezahlt werden müssten. „Das frustriert die Kunden“, so der Manager.

 

Für die Altbestände der Lebensversicherung hat die Debeka 2019 nochmals 762 Millionen Euro Zinszusatzreserve (ZZR) bilden müssen. Damit beträgt dieses Polster nun 5,4 (4,7) Milliarden Euro.D Deneigenen Prognoserechnungen zufolge sei die dauerhafte Erfüllung der Garantien kein Problem, sagte Weber. Die Debeka hat branchen-überdurchschnittlich viele Altverträge mit vier und 3,5 Prozent Garantiezins im Bestand.

 

Einen Verkauf des Lebensversicherungs-Bestandes an einen Abwickler schloss der Vorstand aus. Aus dem Rohüberschuss von 890 Millionen Euro seien neben der ZZR auch die Rückstellung für Beitragsrückerstattung um 100 Millionen Euro erhöht worden.

Das Eigenkapital des Lebensversicherers wurde um 23 Millionen Euro auf 824 Millionen Euro aufgestockt. Damit dürfte die Solvency-ll-Quote mit Übergangsmaßnahmen bei etwa 300 Prozent liegen. Ohne diese Maßnahmen würden wegen der weiter gesunkenen Zinsen voraussichtlich um die 100 Prozent erreicht.

Quelle: https://www.procontra-online.de/artikel/date/2020/03/debeka-stellt-riester-neugeschaeft-ein/

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
Link funktioniert nicht

25.03.2020

Die Niedrigzinspolitik der EZB bringt die Lebensversicherung an ihre Grenzen.

Jetzt versuchen einige Anbieter (DEBEKA) offenbar, die Garantien auf kreative Weise zu verringern, etwa bei Dynamikanpassungen im Bestand. Das dürfte nach hinten losgehen.

 

https://www.procontra-online.de/artikel/date/2020/03/lebensversicherung-dynamikanpassung-mit-niedrigerer-garantie/

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IBA1337

Hallo,

ich habe 2010 eine Leibrentenversicherung bei der Debeka abgeschlossen und bin auf der Suche nach den Dokumenten der Vertragsbestimmungen.

Allgemeine Bedingeungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung (ABAR 04/2009) BLV11.pdf

Satzung LV ALV1.pdf

Vertragsinformationen IIL88.pdf

Besondere Bedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Risikoprüfung (BBL 01/2008) BLV4.pdf

Allgemeine Angaben über die Steuerregelungen für private Rentenversicherungen 3L100.pdf

 

Hat jemand die Dateien und könnte sie mir schicken?

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Katrinchen

Hallo,

 

also ich wurde gerade von der Debeka angeschrieben ob ich mir denn nicht meine Überschüsse jetzt auszahlen lassen wolle?
Und das angeblich steuerfrei???

 

Also davon habe ich ja noch nie gehört, man kann vor Ablauf der Laufzeit steuerfrei einen Teil auszahlen lassen? Ohne jetzt zu juristisch zu werden, aber wo steht das denn? ;)

 

Danke euch allen!

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stagflation
Am 31.3.2020 um 18:38 von IBA1337:

Hallo,

ich habe 2010 eine Leibrentenversicherung bei der Debeka abgeschlossen und bin auf der Suche nach den Dokumenten der Vertragsbestimmungen.

Allgemeine Bedingeungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung (ABAR 04/2009) BLV11.pdf

Satzung LV ALV1.pdf

Vertragsinformationen IIL88.pdf

Besondere Bedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Risikoprüfung (BBL 01/2008) BLV4.pdf

Allgemeine Angaben über die Steuerregelungen für private Rentenversicherungen 3L100.pdf

 

Hat jemand die Dateien und könnte sie mir schicken?

Du könntest bei der Debeka anrufen und sie bitten, Dir eine Kopie der Vertragsunterlagen zuzuschicken.

vor 36 Minuten von Katrinchen:

Hallo,

 

also ich wurde gerade von der Debeka angeschrieben ob ich mir denn nicht meine Überschüsse jetzt auszahlen lassen wolle?
Und das angeblich steuerfrei???

 

Also davon habe ich ja noch nie gehört, man kann vor Ablauf der Laufzeit steuerfrei einen Teil auszahlen lassen? Ohne jetzt zu juristisch zu werden, aber wo steht das denn? ;)

 

Danke euch allen!

Um was für einen Vertrag handelt es sich denn? Und was genau haben sie Dir angeboten? Der genaue Wortlaut ist hier interessant. Ohne Details wird niemand etwas dazu sagen können.

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