B2BFighter August 23, 2019 · bearbeitet August 23, 2019 von B2BFighter Code auf Schriftstück lässt Rückschlüsse auf Ersteler zu Und wieder ein netter Versuch Kunden aus ihren alten gut verzinsten Riesterverträgen herauszulocken. Jeder Kredit ist momentan günstiger als mein Garantiezins :))) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk August 23, 2019 Nur aus Interesse: Wie ist das eigentlich mit den Zulagen bei einer Umstellung auf einen Entnahmeplan? Förderungsschädlich mit Rückwirkung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker August 23, 2019 vor 1 Stunde von tfk: Nur aus Interesse: Wie ist das eigentlich mit den Zulagen bei einer Umstellung auf einen Entnahmeplan? Förderungsschädlich mit Rückwirkung? Die Entnahme zur Schuldentilgung für eine selbst genutzte ist förderunschädlich. Allerdings wird das fiktive Wohnförderkonto angelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk August 23, 2019 vor 50 Minuten von Knacker: Die Entnahme zur Schuldentilgung für eine selbst genutzte ist förderunschädlich. Allerdings wird das fiktive Wohnförderkonto angelegt. Ah prima, vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 September 7, 2019 · bearbeitet September 7, 2019 von BigSpender09 Gerade Post von der Debeka bekommen, dass mein BS1 wegen erreichen der 10 Jahresfrist nach Zuteilung (Ende August) zu März 2020 gekündigt wird. Hab ich anscheinend voll verpennt. Kann ich jetzt noch aktiv agieren und auf das Bauderlehen verzichten, um die Bonuszinsen zu erhalten? Ich habe da so was im Kopf, dass man trotz Kündigung aktiv mitteilen sollte, dass man auf das Darlehen verzichtet, um so noch den Bonus zu erhalten. Finde aber gerade (in der Aufregung) nichts mehr dazu. Zitat aus dem Kündigungsschreiben: "[...] Machen Sie innerhalb von 10 Jahren nach der Zuteilungsreife keinen Gebrauch davon (Anm. von dem Bauspardarlehen), dürfen wir den Bausparvertrag beenden. [...] Daher kündigen wir den Vertrag zum 11.03.2020." Keine Erwähnung bezüglich des Bonus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmuc September 7, 2019 Wenn ich das richtig sehe, könntest Du immer noch fristgerecht ordentlich zum Jahresende kündigen und Dir die Kontoführungsgebühr für den Bausparvertrag für 2020 sparen (falls Du damals nicht widersprochen hast). Wie es in dem Fall mit dem Bonus ausschaut, wissen andere hier vermutlich besser als ich. Aber trotzdem vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht, ich finde es interessant, dass die Debeka mit einem sol langen vorlauf (und nicht 3 Monate) kündigt. Für meine BS1-Bausparverträge bin ich nicht Bonusberechtigt, da ich mal die Bausparsumme erhöht habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter September 10, 2019 Welche Lebensversicherer krisenfest sind: 10.09.2019 https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer-welche-lebensversicherer-krisenfest-sind-und-was-das-fuer-die-kunden-bedeutet/24998562.html?ticket=ST-34283964-GeZEHCyapcSD67FIHOOR-ap6 Am unteren Ende des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses finden sich dagegen die Bayern Versicherung und die Debeka Leben. Das frühere Rating-Vorzeigeunternehmen Debeka ist durch die hohen Lasten für den Kapitalpuffer der Zinszusatzreserve auf den letzten Rang abgerutscht. Die Assekuranz bekommt nun zu spüren, dass die Versicherung einst für alle Verträge die jährliche Garantieverzinsung auf vier Prozent hochgesetzt hatte. Auch beim Gesamtergebnis, das auch noch eine Verbrauchernote berücksichtigt, liegen die beiden Firmen mit den Noten 3,7 und 4,0 auf den letzten Plätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 September 20, 2019 Am 07.09.2019 um 10:34 von BigSpender09: Gerade Post von der Debeka bekommen, dass mein BS1 wegen erreichen der 10 Jahresfrist nach Zuteilung (Ende August) zu März 2020 gekündigt wird. Hab ich anscheinend voll verpennt. Kann ich jetzt noch aktiv agieren und auf das Bauderlehen verzichten, um die Bonuszinsen zu erhalten? Ich habe da so was im Kopf, dass man trotz Kündigung aktiv mitteilen sollte, dass man auf das Darlehen verzichtet, um so noch den Bonus zu erhalten. Finde aber gerade (in der Aufregung) nichts mehr dazu. Zitat aus dem Kündigungsschreiben: "[...] Machen Sie innerhalb von 10 Jahren nach der Zuteilungsreife keinen Gebrauch davon (Anm. von dem Bauspardarlehen), dürfen wir den Bausparvertrag beenden. [...] Daher kündigen wir den Vertrag zum 11.03.2020." Keine Erwähnung bezüglich des Bonus. Fax mit der Info, dass ich auf das Darlehen verzichte ging umgehend raus. Gestern die Bestätigung erhalten, dass das Guthaben inkl. Bonuszahlungen ausgezahlt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker September 21, 2019 Am 20.9.2019 um 06:50 von BigSpender09: Fax mit der Info, dass ich auf das Darlehen verzichte ging umgehend raus. Gestern die Bestätigung erhalten, dass das Guthaben inkl. Bonuszahlungen ausgezahlt wird. Die Bonuszahlungen werden also auch noch nach Ablauf der 10 Jahre ausgezahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 September 23, 2019 Am 21.09.2019 um 20:40 von Knacker: Die Bonuszahlungen werden also auch noch nach Ablauf der 10 Jahre ausgezahlt? In meinem Fall anscheinend ja. Die 10 Jahre habe ich Ende August erreicht und umgehend nach Erhalt der Kündigung im September den Verzicht erklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 25, 2019 · bearbeitet September 25, 2019 von Holgerli Lebensversicherung: Ein Viertel der Versicherer ist angezählt Zitat: Zusammenfassend würden jedoch 21 der untersuchten 84 Versicherer keine Gewinne erwarten oder haben zu geringe reine Solvenzquoten. „Uns besorgt, dass ein Viertel der Versicherungsunternehmen nur durch Übergangsmaßnahmen genügend Solvenz aufweist oder strukturell auf Verlust fährt“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Und hier kann man dann ein PDF mit tabellarischer Aufstellung inkl. aller Risikobereiche runterladen. Die Debeka steht auf Seite 1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl September 29, 2019 Ich habe jetzt für meine Debeka-Rentenversicherung die Benachrichtigung über die Dynamisierung bekommen und dort steht folgendes drin: "Die Erhöhung wurde auf Grundlage des aktuellen Höchstrechnungszinses von 0,9%, der aktuellen Sterbetafel..." Das ist doch diese Sache, dass die Debeka die Beiträge der Dynamisierung nicht nach dem ursprünglichen Zins des Vertrages berechnet, oder? Ist das so korrekt? Nein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla September 29, 2019 · bearbeitet September 29, 2019 von mipla Hat sich jemand eigentlich schon den Abschluss.2018 der Debeka Bausparkasse angeschaut. Auflösung Fonds für allg. Bankrisiken in Höhe von 44 Mio. EUR. Das geht doch nicht mehr lange gut bei gleichbleibend geringen Zinsen oder übersehe ich da was. Edit: Noch einmal den Jahresabschluss zugute geführt. Katatstrophal! Gerade einmal 24 Mio Zinsüberschuss bei einer Bilanzsumme von 8,8 Mrd EUR Abschreibungen im Kreditgeschäft gerade mal 1,3 Mio EUR. Und am Ende ein Ergebnis in Höhe von -40 Mio EUR. Dafür wurden dann 44 Mio aus dem Fonds für allg. Bankrisiken aufgelöst. Einsparungen bringen hier wenig. Die gesamten Personalkosten der Debeka BSK liegen gerade mal bei 23,7 Mio EUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk September 29, 2019 vor 8 Stunden von TheMarl: Ich habe jetzt für meine Debeka-Rentenversicherung die Benachrichtigung über die Dynamisierung bekommen und dort steht folgendes drin: "Die Erhöhung wurde auf Grundlage des aktuellen Höchstrechnungszinses von 0,9%, der aktuellen Sterbetafel..." Das ist doch diese Sache, dass die Debeka die Beiträge der Dynamisierung nicht nach dem ursprünglichen Zins des Vertrages berechnet, oder? Ist das so korrekt? Nein, oder? Doch, es ist genau so wie du schreibst. Lies mal die letzten 2-3 Seiten dieses Threads. Dort hatten wir das Thema schon besprochen. Ich vermute, dass du einen älteren Vertrag mit mehr als 2% Garantiezins hast. Die neueren Verträge sind hiervon nicht betroffen; haben dafür natürlich aber einen geringeren Garantiezins. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus September 29, 2019 vor 3 Stunden von mipla: Hat sich jemand eigentlich schon den Abschluss.2018 der Debeka Bausparkasse angeschaut. Auflösung Fonds für allg. Bankrisiken in Höhe von 44 Mio. EUR. Das geht doch nicht mehr lange gut bei gleichbleibend geringen Zinsen oder übersehe ich da was. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Ich vermute der FfaBR wurde teilweise aufgelöst, weil die Bilanzsunme /Ertragslage geschrumpft ist. Danach richtet dich der nämlich. Mindestens 50% des durchschnittlichen Ertrags der letzten 5 Jahre muss man dort einstellen. Mehr nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk September 29, 2019 vor 3 Stunden von mipla: Hat sich jemand eigentlich schon den Abschluss.2018 der Debeka Bausparkasse angeschaut. Auflösung Fonds für allg. Bankrisiken in Höhe von 44 Mio. EUR. Das geht doch nicht mehr lange gut bei gleichbleibend geringen Zinsen oder übersehe ich da was. Darum dreht sich dieser Thread ja. Die Debeka hat an allen Enden Schwierigkeiten, bedingt durch hohe Garantieversprechen alter Verträge und dem Joch der Regulierung, in weitgehend nur sichere Anlagen zu investieren. Meinen BS1 habe ich nun in ein Entnahmedepot umgewandelt, da er fast vollständig bespart war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla September 29, 2019 Ich wusste echt nicht dass es sooo katastrophal ist. So geht das doch maximal noch ein paar Jahre gut. Mehr als 100.000 EUR würde ich da nie anlegen. Auch andere Bausparkassen haben Probleme, aber wenn ich mir gerade mal den aktuellen Debeka Tarif BS 4 anschaue: 0,3% Guthabenzins plus Aufstockung des Guthabenzinssatzes auf 1% wenn man auf das Darlehen verzichtet. Selbst das ist doch in der heutigen Zeit zu viel an Zinsen wenn man bedenkt dass die Abschlussgebühr im Endeffekt Kosten für die Vermittlung sind. Haben die noch nicht gemerkt dass wir eine Niedrigzinsphase haben?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paradox82 September 29, 2019 · bearbeitet September 29, 2019 von paradox82 vor 2 Stunden von mipla: den aktuellen Debeka Tarif BS 4 anschaue: 0,3% Guthabenzins plus Aufstockung des Guthabenzinssatzes auf 1% wenn man auf das Darlehen verzichtet. Selbst das ist doch in der heutigen Zeit zu viel an Zinsen wenn man bedenkt dass die Abschlussgebühr im Endeffekt Kosten für die Vermittlung sind. Nicht, wenn das Geld der Kunden von der Debeka als Festgeld bei der CA angelegt wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger September 30, 2019 Irgendwo in der Vergangenheit dieses Threads hatte jemand von seinem Anbieter die Info bekommen, dass bei Beitragserhöhungen für die Erhöhungen die Konditionen zum Zeitpunkt der Erhöhungen gelten würden. Ich habe selbst noch in 2014 einen Riestermeister der HanseMerkur24 abgeschlossen, um mir dort den Garantiezins von 1,75% zu sichern. Seitdem läuft der Riestervertrag mit 60 EUR Minimalbeitrag. Vor 3 Jahren habe ich dann mal angefragt, welche Auswirkungen Beitragserhöhungen und Sonderzahlungen hätten. Schriftlich bekam ich folgende Aussage: "Die durch die Beitragsänderung bewirkte Anpassung der Versicherungsleistung wird grundsätzlich nach den zu Vertragsbeginn abgeschlossenen Tarifen vorgenommen. Die Tarifinhalte wie beispielsweise der Garantiezins bleiben von der Änderung unberührt." Vielleicht wird der Riestermeister doch noch zu einer attraktiven Anlageform, wenn ich 1,75% plus Zulagen für eine sichere Geldanlage bekomme. Damals war die Entscheidung für den Riestermeister zwar etwas hastig gefallen, aber zumindest mit etwas Recherche und wie ich heute weiss war die Entscheidung für den Riestermeister auch nicht ganz schlecht. Es gab viele schlechtere Produkte. Wenn ich heute zu einem anderen Anbieter wechsel, dann verliere ich ja den Garantiezins, da ich einen komplett neuen Vertrag abschließe. Da heißt es dann wahrscheinlich durchhalten. Ach ja, alle, die wie ich auch mit der Überlegung spielen, die Beiträge zu erhöhen, möchte ich an die Möglichkeit der jährlichen Sonderzahlungen erinnern. Wenn ich den jahresbeitrag erhöhe, dann zahle ich wieder in den ersten 5 Jahren die gebühren für die komplette laufzeit mit höheren beiträgen ab. Wenn ich in 10 Jahren doch wieder reduziere, dann wären die Anschlüssgebühren für die katz gezahlt. Zahle ich jedoch jährlich eine Sonderzahlung, dann wird die Gebühr nur für die Sonderzahlung berechnet. Wenn ich dann nicht weiter sparen möchte, dann habe ich zumindest keine unnötigen Gebühren bezahlt. hat hier übrigens jemand auf die Schnelle einen Überblick, ob sich die gebühren für Beitragserhöhung und Sonderzahlung unterscheiden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Studi24 September 30, 2019 vor 47 Minuten von Bolanger: um mir dort den Garantiezins von 1,75% zu sichern Die Überschussbeteiligung ist 2019 noch höher als dein Garantiezins. vor 49 Minuten von Bolanger: ob sich die gebühren für Beitragserhöhung und Sonderzahlung unterscheiden? Ja, die Gebühren unterscheiden sich meistens sogar erheblich. Ist aber von Tarifwerk zu Tarifwerk sehr unterschiedlich. Gruß Studi24 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Studi24 September 30, 2019 Am 25.9.2019 um 21:10 von Holgerli: Lebensversicherung: Ein Viertel der Versicherer ist angezählt Zitat: Zusammenfassend würden jedoch 21 der untersuchten 84 Versicherer keine Gewinne erwarten oder haben zu geringe reine Solvenzquoten. „Uns besorgt, dass ein Viertel der Versicherungsunternehmen nur durch Übergangsmaßnahmen genügend Solvenz aufweist oder strukturell auf Verlust fährt“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Und hier kann man dann ein PDF mit tabellarischer Aufstellung inkl. aller Risikobereiche runterladen. Die Debeka steht auf Seite 1. Achtung, die Herren "Verbraucherschützer" bewerten, soweit ich es in Erinnerung habe, zu finanzstarke Lebensversicherer in Teilbereichen auch negativ. Das wäre ja auch nicht im Sinne der Versicherten. Dann doch lieber eine katastrophale Debeka . Gruß Studi24 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger September 30, 2019 vor 11 Stunden von Studi24: Die Überschussbeteiligung ist 2019 noch höher als dein Garantiezins. richtig, die Entscheidung den alten Vertrag stärker zu besparen werde ich erst dann treffen, wenn andere sichere Geldanlagen mit einer Garantieverzinsung von 1,75% + Förderung nicht mehr mithalten können. Die Höhe der Überschussbeteiligung spiegelt in gewissem Maße die erzielbaren renditen auf dem Kapitalmarkt wieder. Dort schafft man im Moment eben noch >2%, egal ob man eine Versicherung ist oder Privatanleger. Ob das aber in ein paar jahren auch noch so ist steht in den Sternen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frifrofry Oktober 2, 2019 Hallo liebe WP-Community, leider stoße ich auf diesen erhellenden Thread erst jetzt. Ich habe selbst noch eine Debeka-LV aus dem Jahre 2004 mit (damals) 2,75% Garantiezins und Erhöhung der Versicherungsssumme alle 2 Jahre. Wie bei all diesen Verträgen wurde die Beitragserhöhung in 2017 mit dem damals gültigen LV-Höchstrechnungszinssatz von 0,9% berechnet. Leider habe ich diesem Vorgehen damals nicht widersprochen, da ich damals davon ausgegangen bin, dass die Klausel im Vertrag rechtens ist. Nun habe ich in diesem Thread gelesen, dass es durchaus erfolgreiche Klagen gegen diese Vorgehensweise gab (das Urteil des Gerichts Bamberg ist ja auch hier einige Male zitiert), und dass Versicherte den alten Garantiezins auch bei neuen Beitragserhöhungen mit Verweis auf die Klage bzw. mit Drohung einer eigenen Klage durchsetzen konnten. Meine Frage: auch nun zum 01.12.2019 steht für mich wieder eine Erhöhung der Vesicherungssumme und damit eine Beitragserhöhung an. Lohnt sich das Drohnen mit einer Klage bei Verwendung des Zinssatzes von 0,9% bei der Beitragskalkulation auch jetzt noch, wenn man vor zwei Jahren nicht widersprochen hat? Oder würde das so ausgelegt, dass ich diese Vorgehensweise damals indirekt akzeptiert habe und eine Klage jetzt keinen Sinn hätte? Vielen Dank schon einmal für die Einschätzungen! Viele Grüße, Fry Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Oktober 7, 2019 Hallo Fry, gute Frage. Einige Fälle haben ja gezeigt, dass das Drohen erst dann fruchtet, wenn man gleich mit dem Anwalt kommt. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich da mal den Fall schildern. Für 0,9 % noch weiter zu erhöhen, ist ja keine Option. Falls drohen nichts bringt und du nicht klagen willst, würde ich persönlich dann das Geld anderweitig investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohnJohn Oktober 7, 2019 Für meinen alten Vertrag mit 4% hat die Debeka geschrieben: "Für die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme sowie die vergangenen Erhöhungen sind [...] 4% maßgeblich. Für zukünftige Erhöhungen ist [...] keine Änderung geplant" Scheint nicht bei allen Verträgen Tricksereien zu geben - Oder zumindest noch nicht ;-) Unglücklich finde ich, dass die "Derzeitige Verzinsung" nicht mehr in der jährlichen Mitteilung aufgeführt wird. Das war 2017 das letzte mal genannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag