Peter Wolnitza März 4, 2019 Denke, passt im Prinzip hierher...Debeka ändert heimlich Bausparverträge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche März 4, 2019 · bearbeitet März 4, 2019 von asche vor 7 Stunden schrieb Peter Wolnitza: Debeka ändert heimlich Bausparverträge ... wie schon am 30.1. hier berichtet. Und am 19.2. nochmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar April 13, 2019 Am 22.11.2018 um 17:57 von SkyWalker: Ich habe bereits Kontakt mit einen Fachanwalt aufgenommen, bin sehr wohl gewillt es auf ein Urteil ankommen zulassen. Ich habe aber auch noch zwei A2A Verträge, hierzu habe ich mir bezüglich der Absenkung des Garantiezinssatzes noch keine abschließenden Gedanken gemacht, werde dies aber mit dem Anwalt sicherlich auch thematisieren. Ich zitiere Deinen Beitrag einfach mal stellvertretend für die gesamte Diskussion, um die Senkung des garantierten Rechnungszinses bei Riesterrenten der DEBEKA. Auch ich habe mich an einen Anwalt gewandt und mittlerweile das Ergebnis. Offensichtlich ist die DEBEKA nicht gewillt es zu weiteren (höherinstanzlichen) Urteilen kommen zu lassen und hat außergerichtlich bestätigt, dass für die gesamte Vertragslaufzeit der ursprünglich vereinbarte Rechnungszins gilt. Außerdem übernehmen sie die Anwaltskosten. Laut meinem Anwalt ist das nach dem Urteil des AG Bamberg bisher in allen Fällen, die er vertreten hat, ganz genauso abgelaufen. (wurde hier ja bereits ähnlich dargestellt) Letztlich hat er in seinen Schreiben nicht wirklich anders argumentiert als ich in meinen Widersprüchen. Und auf sein erstes Schreiben hat die DEBEKA ebenfalls, mit Verweis auf das Urteil des LG Köln, ablehnend reagiert. Was diese Verzögerungstaktik soll, wenn bereits ein Rechtanswalt involviert ist, erschließt sich mir zwar nicht, aber sei’s drum. Ich kann jedenfalls jedem nur empfehlen, in gleichgelagerten Fällen gegen die DEBEKA rechtlich vorzugehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus April 15, 2019 · bearbeitet April 15, 2019 von Nostradamus Am 13.04.2019 um 10:54 von Sparkommissar: Ich zitiere Deinen Beitrag einfach mal stellvertretend für die gesamte Diskussion, um die Senkung des garantierten Rechnungszinses bei Riesterrenten der DEBEKA. Auch ich habe mich an einen Anwalt gewandt und mittlerweile das Ergebnis. Offensichtlich ist die DEBEKA nicht gewillt es zu weiteren (höherinstanzlichen) Urteilen kommen zu lassen und hat außergerichtlich bestätigt, dass für die gesamte Vertragslaufzeit der ursprünglich vereinbarte Rechnungszins gilt. Außerdem übernehmen sie die Anwaltskosten. Laut meinem Anwalt ist das nach dem Urteil des AG Bamberg bisher in allen Fällen, die er vertreten hat, ganz genauso abgelaufen. (wurde hier ja bereits ähnlich dargestellt) Letztlich hat er in seinen Schreiben nicht wirklich anders argumentiert als ich in meinen Widersprüchen. Und auf sein erstes Schreiben hat die DEBEKA ebenfalls, mit Verweis auf das Urteil des LG Köln, ablehnend reagiert. Was diese Verzögerungstaktik soll, wenn bereits ein Rechtanswalt involviert ist, erschließt sich mir zwar nicht, aber sei’s drum. Ich kann jedenfalls jedem nur empfehlen, in gleichgelagerten Fällen gegen die DEBEKA rechtlich vorzugehen. Finde ich interessant zu lesen, dass es dann anscheinend doch geht, wenn man den richtigen Druck aufbaut. Aber halt auch nur dann. Zum Thema "Verzögerungstaktik auch wenn ein Anwalt involviert ist": Ich könnte mir vorstellen, dass die Debeka demonstrieren will, dass sie nicht sofort springt, nur weil da jetzt ein Anwalt schreibt. Wenn man weiß, es wird schwierig, dann denkt sich der ein oder andere vielleicht auch in späteren Fällen: "Ach nee, dagegen vorzugehen ist mir jetzt doch zu nervenaufreibend, das lass ich jetzt einfach mal darauf beruhen." Wenn eine Hürde eine gewisse Höhe hat, dann versucht man sie evtl. gar nicht erst zu nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FelixW April 15, 2019 · bearbeitet April 15, 2019 von FelixW vor 57 Minuten von Nostradamus: Aber halt auch nur dann. Zum Thema "Verzögerungstaktik auch wenn ein Anwalt involviert ist": Ich könnte mir vorstellen, dass die Debeka demonstrieren will, dass sie nicht sofort springt, nur weil da jetzt ein Anwalt schreibt. Wenn man weiß, es wird schwierig, dann denkt sich der ein oder andere vielleicht auch in späteren Fällen: "Ach nee, dagegen vorzugehen ist mir jetzt doch zu nervenaufreibend, das lass ich jetzt einfach mal darauf beruhen." Wenn eine Hürde eine gewisse Höhe hat, dann versucht man sie evtl. gar nicht erst zu nehmen. Genau so geht es mir. Da Ich zwar nicht bei einer Riester- aber einer Leibrentenversicherung betroffen bin, widerspreche Ich aktuell lieber der Dynamik als dass Ich das versuche einzuklagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finanz April 15, 2019 Ich kann wie Sparkommissar auch nur empfehlen gegen das Unrecht der Debeka vorzugehen - auch bei der Kapitallebensversicherung/ Rentenversicherung o.ä. Die Lebensversicherung hatte fast die gleichen vertraglichen Grundlagen wie meine Riester-Versicherung und die Debeka hat da auch versucht meine dynamischen Erhöhungen mit dem aktuellen niedrigen Rechnungszins von 0,9 % zu versehen, was die Vertragsbedingungen nicht hergeben. Das hätte alle meine vereinbarten dynamischen Erhöhungen und damit auch meinen ganzen Vertrag total unrentabel gemacht. Nachdem ich die Debeka mit dem nötigen Nachdruck auf die Vertragsbedingungen und das konkrete Gerichtsurteil aufmerksam gemacht habe und mit einer Klage gedroht habe, wurde mir auch für meine Lebensversicherung schriftlich zugesichert, dass der vereinbarte Garantiezins weiterhin für alle Beiträge inkl. der dynamischen Erhöhung verwendet wird, was zu einer nicht unerheblichen Änderung der Beiträge und Leistungen zu meinen Gunsten geführt hat. Und das sogar noch ohne bzw. vor Beauftragung eines Rechtsanwalts. Es kommt anscheinend wirklich darauf an für wie wahrscheinlich es die Debeka hält gegen ihre Vorgehensweise zu klagen. Das nur zur Info... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus April 15, 2019 vor 9 Stunden von FelixW: Genau so geht es mir. Da Ich zwar nicht bei einer Riester- aber einer Leibrentenversicherung betroffen bin, widerspreche Ich aktuell lieber der Dynamik als dass Ich das versuche einzuklagen. So mache ich es ehrlich gesagt auch mit meiner Riesterrente; ich zahle da eben nicht voll ein. Allerdings ist die Situation bei mir jetzt so, dass ich eh in eine Pensionskasse einzahle (und auch durch meinen Arbeitsvertrag einzahlen muss, ob ich wollen würde oder nicht) und dieser Vertrag mit der Pensionskasse ist auch riesterfähig, so dass ich durch die zwei Verträge zumindest fast die vollen möglichen Zulagen bekomme. Da ich den Debeka-Beitrag also auch nach einer erfolgreichen Klage (bzw. Androhung der Klage) kaum erhöhen würde, ist es mir diesen Aufwand jetzt wirklich nicht wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation April 15, 2019 · bearbeitet April 15, 2019 von stagflation vor 10 Stunden von FelixW: Leibrentenversicherung betroffen bin, widerspreche Ich aktuell lieber der Dynamik als dass Ich das versuche einzuklagen. Wieso schließt Ihr überhaupt Verträge mit Dynamik ab? Die Dynamik verursacht vor allem Kosten. Der Versicherungsverkäufer (Tarnname: Versicherungs-Berater) erhält bei jeder Erhöhung eine Provision - deshalb verkauft er auch so gerne Verträge mit Dynamik. Sie erschwert das Nachrechnen der Verträge erheblich Ich würde die Dynamik also sowieso kündigen bzw. gar nicht erst abschließen. Einzige Ausnahme sind BU-Versicherungen - bei denen kann eine Dynamik sinnvoll sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FelixW April 16, 2019 vor 9 Stunden von stagflation: Wieso schließt Ihr überhaupt Verträge mit Dynamik ab? Die Dynamik verursacht vor allem Kosten. Der Versicherungsverkäufer (Tarnname: Versicherungs-Berater) erhält bei jeder Erhöhung eine Provision - deshalb verkauft er auch so gerne Verträge mit Dynamik. Sie erschwert das Nachrechnen der Verträge erheblich Ich würde die Dynamik also sowieso kündigen bzw. gar nicht erst abschließen. Einzige Ausnahme sind BU-Versicherungen - bei denen kann eine Dynamik sinnvoll sein. Weil Ich frisch 18 war und die ganze Leibrentenversicherung mir habe aufschwätzen lassen. Stand heute sind aber Zins und Rentenfaktor so, dass Ich mir durchaus überlegen würde, die Dynamik anzunehmen, wenn die Debeka keine Hürden aufgebaut hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl April 17, 2019 Woran erkenne ich eigentlich, dass die Beitragserhöhungen über die Dynamik mit einem anderen Zins berechnet werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FelixW April 17, 2019 · bearbeitet April 17, 2019 von FelixW Als bei mir im Herbst eine Erhöhung über die Dynamik fällig war, hat mir die Debeka in einem Schreiben mitgeteilt, dass bei der Erhöhung aktueller Zins und Rentenfaktor Anwendung finden - mit ausreichend Zeit, der Dynamik zu widersprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker April 17, 2019 vor 4 Stunden von FelixW: Als bei mir im Herbst eine Erhöhung über die Dynamik fällig war, hat mir die Debeka in einem Schreiben mitgeteilt, dass bei der Erhöhung aktueller Zins und Rentenfaktor Anwendung finden - mit ausreichend Zeit, der Dynamik zu widersprechen. Ich habe bei meinem A2A Vertrag auch eine Dynamik anstehen. Da mir zu Ohren gekommen ist, dass die Debeka an der Kostenschraube gedreht hat, was die Abschlusskosten der Dynamik in diesen Verträgen angeht, habe ich bei der Debeka schriftlich nachgefragt welche Kosten bei einer Dynamischen Erhöhung anfallen. Ich warte seit numer fast 3 Wochen auf eine Antwort, habe bisher nur die schriftliche Mitteilung bekommen, dass noch Berechnungen notwendig sind und die Antwort sich verzögert. Nach der Kostenaufstellung entscheide ich, ob sich eine Dynamik für mich in meinen beiden A2A Verträgen noch lohnt. Am 15.04.2019 um 17:55 von Finanz: Ich kann wie Sparkommissar auch nur empfehlen gegen das Unrecht der Debeka vorzugehen - auch bei der Kapitallebensversicherung/ Rentenversicherung o.ä. Die Lebensversicherung hatte fast die gleichen vertraglichen Grundlagen wie meine Riester-Versicherung und die Debeka hat da auch versucht meine dynamischen Erhöhungen mit dem aktuellen niedrigen Rechnungszins von 0,9 % zu versehen, was die Vertragsbedingungen nicht hergeben. Das hätte alle meine vereinbarten dynamischen Erhöhungen und damit auch meinen ganzen Vertrag total unrentabel gemacht. Nachdem ich die Debeka mit dem nötigen Nachdruck auf die Vertragsbedingungen und das konkrete Gerichtsurteil aufmerksam gemacht habe und mit einer Klage gedroht habe, wurde mir auch für meine Lebensversicherung schriftlich zugesichert, dass der vereinbarte Garantiezins weiterhin für alle Beiträge inkl. der dynamischen Erhöhung verwendet wird, was zu einer nicht unerheblichen Änderung der Beiträge und Leistungen zu meinen Gunsten geführt hat. Und das sogar noch ohne bzw. vor Beauftragung eines Rechtsanwalts. Es kommt anscheinend wirklich darauf an für wie wahrscheinlich es die Debeka hält gegen ihre Vorgehensweise zu klagen. Das nur zur Info... Von wann waren deine Verträge, welche Vertragsversion hast du damals abgeschlossen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finanz April 18, 2019 · bearbeitet Mai 5, 2019 von Finanz Am 17.4.2019 um 15:19 von SkyWalker: Von wann waren deine Verträge, welche Vertragsversion hast du damals abgeschlossen? Meinen Vertrag hab ich im Jahr 2007 abgeschlossen. Tarif ist A2a (01/07) mit dynamischer Erhöhung alle 2 Jahre... Am 15.4.2019 um 22:55 von stagflation: Wieso schließt Ihr überhaupt Verträge mit Dynamik ab? Die Dynamik verursacht vor allem Kosten. Der Versicherungsverkäufer (Tarnname: Versicherungs-Berater) erhält bei jeder Erhöhung eine Provision - deshalb verkauft er auch so gerne Verträge mit Dynamik. Sie erschwert das Nachrechnen der Verträge erheblich Ich würde die Dynamik also sowieso kündigen bzw. gar nicht erst abschließen. Einzige Ausnahme sind BU-Versicherungen - bei denen kann eine Dynamik sinnvoll sein. Das stimmt schon, dass eine Dynamik immer nachteiliger ist wegen der Kosten. Aber wenn man zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht viel verdient oder nur ein Ausbildungsgehalt hat, dann kann man schlecht oder nur schwer Beiträge für vorausschauend hohe Versicherungsleistungen zahlen. Deswegen habe ich den Vorschlag mit relativ niedrigerer anfänglicher Versicherungsleistung und höherer Dynamisierung genommen. Ich bin allerdings auch davon ausgegangen, dass die bereits bei Vertragsabschluss vereinbarten dynamischen Erhöhungen auch zu den bei Vertragsbeginn vereinbarten Konditionen erfolgen. So wurde das zumindest bei Vertragsabschluss gesagt und so steht es m.E. auch in den Versicherungsbedingungen. Die Debeka versucht ja durch den niedrigeren Garantiezins für dynamische Erhöhungen neben der eh schon höheren Kosten doppelt abzukassieren. Bei einer späteren gesonderten Erhöhung der vorerst relativ geringen Versicherungsleistung (als Alternative) hätte sich die Problematik mit dem garantierten Rechnungszins ja genauso ergeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl April 21, 2019 Am 17.4.2019 um 10:52 von FelixW: Als bei mir im Herbst eine Erhöhung über die Dynamik fällig war, hat mir die Debeka in einem Schreiben mitgeteilt, dass bei der Erhöhung aktueller Zins und Rentenfaktor Anwendung finden - mit ausreichend Zeit, der Dynamik zu widersprechen. Ah, danke. Bei meiner Frau kam es erstmals 2017 zu einer Dynamik, hier stand aber nichts entsprechendes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Mai 4, 2019 Nun habe ich diesen Thread erneut durchgepflügt und konnte aus den Beiträgen entnehmen, dass von der "aktuelle Rechnungszins"-Problematik in erster Linie Riesterrentenverträge, sowie Lebens-/Leibrentenversicherungen aus 2017 betroffen sind. In der Dokumentation zu meinem Vertrag (Leibrentenversicherung im Tarif A1 (01/12), inkl. Dynamisierung 2 Jahre/20%, garantierter Rechnungszins 1,75%, Versicherungsbeginn in 2012) konnte ich keinen Hinweis darauf finden, dass aktuelle Erhöhungen nur noch mit einem geringeren (im Thread wurde 0,9% erwähnt) Zinssatz verzinst werden. Insbesondere dem Schriftverkehr aus 2018 lässt sich nichts entnehmen. Aber, interessantes Detail: Bis 2017 hatte die Debeka in der Jahresmitteilung gleich oben in der Übersicht über die Vertragsdaten prominent den garantierten Rechnungszins von 1,75% ausgewiesen. Das Layout der Jahresmitteilung hat sich nun in 2018 geändert. Ausgerechnet der Hinweis auf den garantierten Rechnungszins ist bei der Angabe der Vertragsdaten entfallen Hat noch jemand diese Beobachtung gemacht? Hat jemand auch einen Vertrag mit o.g. Tarif und evtl. ein gesondertes Schreiben oder einen Hinweis im Begleitschreiben zur Dynamisierung über die Absenkung des Rechnungszinses erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar Mai 4, 2019 vor 20 Minuten von tfk: Nun habe ich diesen Thread erneut durchgepflügt und konnte aus den Beiträgen entnehmen, dass von der "aktuelle Rechnungszins"-Problematik in erster Linie Riesterrentenverträge, sowie Lebens-/Leibrentenversicherungen aus 2017 betroffen sind. Nicht aus 2017 - die Änderung des Rechnungszinses erfolgte m.W.n. nach bei allen Verträgen in 2017. Mein Vertrag ist z.B. über 10 Jahre alt und war von der Änderung betroffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Mai 4, 2019 · bearbeitet Mai 4, 2019 von tfk vor 19 Minuten von Sparkommissar: Nicht aus 2017 - die Änderung des Rechnungszinses erfolgte m.W.n. nach bei allen Verträgen in 2017. Mein Vertrag ist z.B. über 10 Jahre alt und war von der Änderung betroffen. Ich nehme an, dass es sich bei deinem Vertrag um einen Riestervertrag handelt? Mein Bezug zu 2017 betrifft nur die Leibrenten-/LV (sollte das "," verdeutlichen). Ich hatte den User Finanz so verstanden, dass er eine LV aus dem Jahr 2017 hat. Update: Soweit ich das erkennen kann, ist ja mein Vertrag gerade nicht betroffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finanz Mai 5, 2019 · bearbeitet Mai 5, 2019 von Finanz vor 9 Stunden von tfk: Mein Bezug zu 2017 betrifft nur die Leibrenten-/LV (sollte das "," verdeutlichen). Ich hatte den User Finanz so verstanden, dass er eine LV aus dem Jahr 2017 hat. Sorry, das war ein Tippfehler, habs ausgebessert. Mein Vertrag war aus 2007 mit einem garantierten Rechnungszins von 2,25 %... Ja, eigentlich müsste die Anwendung des niedrigeren Garantiezinses alle Erhöhungsbeiträge für ältere Verträge betreffen - wie Sparkommissar schon geschrieben hat. Normalerweise ist das aber bei dem Anpassungsschreiben für die dynamische Beitragserhöhung irgendwo ganz versteckt erwähnt, es sei denn die Debeka hat mittlerweile bei all ihren fragwürdigen Vorgehensweisen die Vertuschung "optimiert"... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar Mai 5, 2019 vor 11 Stunden von tfk: Ich nehme an, dass es sich bei deinem Vertrag um einen Riestervertrag handelt? Mein Bezug zu 2017 betrifft nur die Leibrenten-/LV (sollte das "," verdeutlichen). Ich hatte den User Finanz so verstanden, dass er eine LV aus dem Jahr 2017 hat. Update: Soweit ich das erkennen kann, ist ja mein Vertrag gerade nicht betroffen. Tatsächlich bezog ich mich auf meine Riesterrente und hatte Dein Komma überlesen. Aber wie @Finanz habe ich auch noch eine normale Rentenversicherung der DEBEKA, die ebenfalls über 10 Jahre alt und dennoch von der Änderung des Rechnungszinses betroffen ist. Momentan habe ich hier noch nichts unternommen, da ich der Dynamik zuletzt sowieso widersprochen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Mai 5, 2019 Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Dann werde ich die Debeka einmal kontaktieren. Hier im Thread wurde ja ein Foto eines Schreibens der Debeka gepostet, auf dem doch recht deutlich im Anschreiben zur Dynamisierung auf den aktuellen Rechnungszins von 0,9% hingewiesen wird. War das bei euch auch so? Wie gesagt kann ich derartige Hinweise in meiner Dokumentation nicht finden. Vielleicht hat die Debeka nur Verträge mit garantiertem Rechnungszins von 2,25% umgestellt? Meiner hat ja 1,75%. Auch habe ich offensichtlich einen anderen Tarif. Was mich aber auch stutzig macht ist die Tatsache, dass der garantierte Rechnungszins in der letzten Jahresmitteilung nicht mehr genannt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar Mai 5, 2019 · bearbeitet Mai 5, 2019 von Sparkommissar vor 2 Stunden von tfk: War das bei euch auch so? Ja, genau. Muss mich aber insofern korrigieren, dass bzgl. meiner normalen Rentenversicherung, die Schreiben der DEBEKA nicht aus 2017, sondern von Anfang 2018 sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Mai 5, 2019 vor 2 Stunden von Sparkommissar: Ja, genau. Muss mich aber insofern korrigieren, dass bzgl. meiner normalen Rentenversicherung, die Schreiben der DEBEKA nicht aus 2017, sondern von Anfang 2018 sind. Sorry für die erneute Rückfrage: Das Schreiben von Anfang 2018 war ein gesondertes Schreiben oder das Begleitschreiben zur Beitragserhöhung wegen Dynamisierung? Meine letzte Beitragsanpassung erfolgte im Dezember 2018 und in dem Schreiben finde ich keinen Hinweis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finanz Mai 5, 2019 vor 4 Minuten von tfk: Sorry für die erneute Rückfrage: Das Schreiben von Anfang 2018 war ein gesondertes Schreiben oder das Begleitschreiben zur Beitragserhöhung wegen Dynamisierung? Meine letzte Beitragsanpassung erfolgte im Dezember 2018 und in dem Schreiben finde ich keinen Hinweis. Bei Zusendung des Nachtrags zum Versicherungsschein für den Erhöhungsbeitrag der Rentenversicherung (bei mir im Oktober 2018) war ein allgemeines Anschreiben dabei. Darin wurde - neben der Nennung des neuen Beitrags, Widerspruchsmöglichkeit und so weiter - auch kurz erwähnt, dass "die Erhöhung auf Grundlage des Höchstrechnungszinses von 0,9 %, der aktuellen Sterbetafel und aktuellen Kostensätzen berechnet wurde". Im Nachtrag zum Versicherungsschein selbst war nichts zu lesen, das wäre mir höchstens vielleicht am hohen Beitrag im Vergleich zur geringen Erhöhung der Versicherungssumme aufgefallen... Also kein gesondertes Schreiben, sondern gleichzeitig mit der erfolgten Erhöhung inkl. Versicherungsschein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Mai 5, 2019 vor 1 Stunde von Finanz: Bei Zusendung des Nachtrags zum Versicherungsschein für den Erhöhungsbeitrag der Rentenversicherung (bei mir im Oktober 2018) war ein allgemeines Anschreiben dabei. Darin wurde - neben der Nennung des neuen Beitrags, Widerspruchsmöglichkeit und so weiter - auch kurz erwähnt, dass "die Erhöhung auf Grundlage des Höchstrechnungszinses von 0,9 %, der aktuellen Sterbetafel und aktuellen Kostensätzen berechnet wurde". Im Nachtrag zum Versicherungsschein selbst war nichts zu lesen, das wäre mir höchstens vielleicht am hohen Beitrag im Vergleich zur geringen Erhöhung der Versicherungssumme aufgefallen... Also kein gesondertes Schreiben, sondern gleichzeitig mit der erfolgten Erhöhung inkl. Versicherungsschein. Vielen Dank - sehr hilfreich! Seltsam ist, dass mein Schreiben zur Beitragsanpassung wegen Dynamisierung aus September 2018 ist und den von dir genannten Passus nicht enthält. Die Debeka scheint hier also möglw. unterschiedlich vorzugehen. Oder aber bei mir wurde schlicht ein veraltetes Schreiben versandt und die Absenkung des Zinssatzes dennoch umgesetzt. Mein Schreiben kam direkt von der entsprechenden Geschäftsstelle bei welcher ich die Versicherung abgeschlossen hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Mai 6, 2019 · bearbeitet Mai 6, 2019 von tfk Update: Ich habe soeben mit der Debeka Hotline telefoniert und einige Fragen geklärt, u.a. die Sache mit der Anpassung des Rechnungszinses bei der LV. Zunächst einmal ein Lob an die Mitarbeiter der Debeka. Ich habe sehr freundliche und kompetente Auskünfte erhalten. Laut Debeka Hotline: Gemäß meiner Vertragsbedingungen seien die planmäßigen Erhöhungen stets nach dem vereinbarten Tarif und den ursprünglichen Bedingungen zu verzinsen, also 1,75%. Eine Anpassung auf 0,9% für aktuelle Dynamisierungen sei daher weder bereits erfolgt noch in Zukunft geplant bzw. möglich. Derzeit werde der Vertrag noch mit 2,25% aus Überschüssen verzinst. Die Dame an der Hotline meinte, dass bisher nur bei älteren Tarifen mit höherem Rechnungszins umgestellt worden sei, da diese noch andere Vertragsbedingungen enthielten. Bei meinem neueren Tarif habe man in den Bedingungen klar geregelt, dass der Garantiezins auch für künftige Dynamisierungen gelte. Dies sei möglw als Kompensation dafür erfolgt, dass in meinem Vertrag ohnehin schon ein niedrigerer Rechnungszins verankert ist. Bei den älteren Tarifen sei dieser Passus nicht enthalten und daher habe man die Anpassung vornehmen können und dürfen. Ferner interessant: Auf das seit 2018 versandte Formblatt der Jahresmitteilung, welches den garantierten Rechnungszins nicht mehr ausweist angesprochen antwortete die Dame, dass sie schon sehr viele Kundenanfragen hierzu erhalten habe. Sie könne mir den Hintergrund auch nicht erklären, da sie hierzu keine Informationen habe. Auf meine Vermutung hin, dass man nunmehr durch die Anpassungen der Dynamisierungen (auf 0,9%) dem Kunden durch die Jahresmitteilung keinen Interpretationsspielraum vermitteln wolle, dass der garantierte Rechnungszins für die gesamten Beiträge gelte, und, dass die Nutzung dieses Formblatts auch für meinen nicht angepassten Vertrag wohl aus Effizienzgründen erfolgte, antwortete sie, dass dies ein möglicher Grund sein könne. Ich werde nun wohl einmal im Detail die Vertragsbedingungen prüfen und auf das nächste Dynamisierungsschreiben in 2020 warten. Ansonsten lehne ich mich in dieser Sache zurück, da es für meinen Vertrag keinen weiteren Handlungsbedarf gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag