TheMarl Oktober 22, 2018 Meine Frau hat eine Rentenversicherung (Tarif A2) bei der Debeka, hier kam jetzt vor ein paar Tagen die Information, dass ab jetzt der vereinbarte Tarifbeitrag zu zahlen ist, da keine Verrechnung der Grundüberschussanteile mehr stattfindet. Weiß nicht, ob es hier schon gesagt worden ist oder ob es interessant ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Strater Oktober 22, 2018 vor 2 Stunden schrieb TheMarl: Meine Frau hat eine Rentenversicherung (Tarif A2) bei der Debeka, hier kam jetzt vor ein paar Tagen die Information, dass ab jetzt der vereinbarte Tarifbeitrag zu zahlen ist, da keine Verrechnung der Grundüberschussanteile mehr stattfindet. Und was bedeutet das jetzt? Kann das jemand erklären? Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Oktober 22, 2018 vor 6 Stunden schrieb tyr: Durch die Klage kann die Debeka dann am Kapitalmarkt höhere Zinsen erzielen? Warum ist das denn wichtig? Mir geht es ausschließlich um die Rechte der Versicherungsnehmer, also um meine Rechte. Wenn die Debeka dadurch weniger Gewinn macht, tut mir das herzlich leid und dann ist aber auch gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 22, 2018 · bearbeitet Oktober 22, 2018 von polydeikes vor 32 Minuten schrieb Strater: Und was bedeutet das jetzt? Kann das jemand erklären? Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Rentenversicherungen sind üblicherweise modifizierte Kapitallebensversicherung ohne zusätzliche Todesfallleistung. Also eine Kapitallelebensversicherung, wo man beim "Erlebenszeitpunkt" auf jeden Fall noch lebt. Somit haben Rentenversicherungen üblicherweise (anders als Kapitallebensversicherungen) keinen Risikobaustein, für den Anteile der Prämie als Risikoprämie drauf gehen. Risikoprämien bzw. die Berechnung von Beiträgen zu Risikoversicherungen basiert immer auf einem versicherungstechnischen Beitrag (Tarifbeitrag) und einem Zahlbeitrag. Heißt, der Tarifbeitrag wird um Überschüsse (Risiko-, Kosten-, Zinsüberschüsse) rabattiert (Ausnahmen bestätigen die Regel). Die Debeka stammt traditionell aus dem Kapitallebengeschäft. Das Gute für den Versicherer, bei den erzielten Risikoüberschüssen mussten früher nur 75 % zurück gegeben werden (heute 90 %). Nun hat sich die Debeka halt gedacht, dass es doch ziemlich blöde wäre, wenn man bei Rentenversicherungen auf dieses Geld verzichtet. Also hat man sich eine Lösung einfallen lassen, wie man kapitalbildende Versicherungen zum Teil nach Art der Risikoversicherung kalkulieren kann, um egal wie mitzuverdienen. Im Falle von Überschüssen halt an den Überschüssen, oder eben wie jetzt ... wenn die Überschüsse nicht mehr da sind ... an einer sinngem. Erhöhung der Prämie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl Oktober 22, 2018 · bearbeitet Oktober 22, 2018 von TheMarl vor 42 Minuten schrieb Strater: Und was bedeutet das jetzt? Kann das jemand erklären? Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? 12/2010 (garantierter Rechnungszins 2,25%) . Konkrete Auswirkung ist hier, dass der Vertrag 2 EUR pro Monat teurer wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Strater Oktober 22, 2018 vor 32 Minuten schrieb TheMarl: 12/2010 (garantierter Rechnungszins 2,25%) . Konkrete Auswirkung ist hier, dass der Vertrag 2 EUR pro Monat teurer wird. Ok, war mir nicht bewusst, dass die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnet werden. Habe auch eine Rentenversicherung bei der DEBEKA. Bei mir wurde aber noch nie der Beitrag erhöht. Muss mir die Unterlagen wohl mal genauer durchlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Oktober 22, 2018 vor 1 Stunde schrieb Strater: Ok, war mir nicht bewusst, dass die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnet werden. Habe auch eine Rentenversicherung bei der DEBEKA. Bei mir wurde aber noch nie der Beitrag erhöht. Muss mir die Unterlagen wohl mal genauer durchlesen. Moin, das ist eine Option zur Verwendung der Überschüsse, die beantragt werden kann. Insofern kann das bei einem anderen Vertrag ganz anders aussehen, wenn hier diese Option nicht gewählt wurde: Da gibts eben bei Ablauf des Vertrages weniger Geld ausgezahlt. Diese Gewinnverrechnung wurde in früheren Jahren von den DeBeKa Vertretern eigentlich immer angewendet, liessen sich doch gegenüber anderen Anbietern immer für den gleichen Beitrag höhere garantierte Versicherungssummen darstellen. Führte dann immer zu Top-Bewertungen bei der StiWaTest Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker November 15, 2018 · bearbeitet November 15, 2018 von SkyWalker Ich habe am Montag Antwort der Debeka auf meinen Widerspruch der Zinssenkung bei der Riester erhalten. Anbei zur Info als Foto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paradox82 November 15, 2018 Was genau steht denn in § 7 ABAVV? Und bezüglich des Urteils vom LG Köln wird von einer "vergleichbaren" Formulierung gesprochen.Es könntne also entscheidungserhebliche Unterschiede in den Formulierungen bestehen. Ich kann mich nicht errinnern, dass in den Vertragsbedinungen beim RiesterMeister der Hanse Merkur etwas vonwegen "zum jeweiligen Erhöhungstermin glültigen Tarif" drin steht. Kann das jemand bestätigen? Ansonsten schaue ich die Tage noch einmal rein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte November 16, 2018 · bearbeitet November 16, 2018 von Schildkröte Danke für den Scan. Tja, das Amtsgericht Bamberg hat pro Kunde entschieden und das Landgericht Köln pro Debeka. Möglicherweise bedarf es hier weiterer, höherinstanzlicher Urteile. Evtl. wäre die neue Musterfeststellungsklage eine Option. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 16, 2018 vor 11 Stunden schrieb paradox82: Was genau steht denn in § 7 ABAVV? Da steht (u. a.) in Abschnitt (2) Beitragserhöhungen der Fassung von 2002 ... die Erhöhung des Eigenbetrags bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistung berechnet nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Zeitpunkt der Zahlung des ersten erhöhten Beitrags ... ... berechnet sich nach ... dem zum jeweiligen Erhöhungstermin gültigen Tarif ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paradox82 November 16, 2018 vor 9 Stunden schrieb vanity: Da steht (u. a.) in Abschnitt (2) Beitragserhöhungen der Fassung von 2002 ... die Erhöhung des Eigenbetrags bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistung berechnet nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Zeitpunkt der Zahlung des ersten erhöhten Beitrags ... ... berechnet sich nach ... dem zum jeweiligen Erhöhungstermin gültigen Tarif ... Danke für den Auszug. Vergleichbares kann ich bei der Hanse Merkur zum Glück nicht finden. Abwarten. Zur Debeka bin ich auf weitere Urteile gespannt. Dem Wortlaut nach kann man das Vorgehen der Debeka zumindest verstehen. Ob das dann rechtmäßig ist müssen die Gerichte entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr November 17, 2018 Am 15.11.2018 um 20:02 schrieb SkyWalker: Ich habe am Montag Antwort der Debeka auf meinen Widerspruch der Zinssenkung bei der Riester erhalten. Anbei zur Info als Foto. Kann dies bestätigen. Auch mein Widerspruch im Falle einer Debeka-Lebensversicherung (kein Riester) wurde mit ähnlichem Begründungstext abgelehnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus November 19, 2018 · bearbeitet November 19, 2018 von Nostradamus Am 15.11.2018 um 20:02 schrieb SkyWalker: Ich habe am Montag Antwort der Debeka auf meinen Widerspruch der Zinssenkung bei der Riester erhalten. Anbei zur Info als Foto. Ich befürchte, einfach nur nett anfragen reicht da nicht. Evtl. muss man halt mit Klage drohen bzw. dann auch wirklich klagen. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, warum die Sache mit dem Amtsgericht Bamberg eine "Einzelfallentscheidung" war. Was genau war an diesem Einzelfall so besonders? Vielleicht war die einzige Besonderheit, dass er tatsächlich geklagt hat? EDIT: Hat sich mal jemand das im Schreiben oben zitierte Urteil durchgelesen? Hier mal ein Link dazu: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2017/26_O_424_16_Urteil_20170927.html Ich habe kein Jura studiert, aber meiner bescheidenen Auffassung nach geht es doch in diesem Urteil um das Thema, das jemand Sonderzahlungen in seine Rürup-Rente geleistet hat und darauf den vollen Garantiezins haben wollte. Das wurde abgelehnt mit der Begründung: "Durch § 6 (4) ist in den Versicherungsbedingungen wirksam geregelt, dass für die dem Versicherungsnehmer als Option eingeräumten Sonderzahlungen nicht zwingend der ursprünglich bei Vertragsabschluss geltende Berechnungszins zugrunde zu legen ist." Und dieses Urteil soll jetzt auch der Ablehnungsgrund für den niedrigeren (Riester)-Renten-Zins sein, oder wie? Der User "Finanz" (der die Klage ja gewonnen hat), hat einige Seiten vorher etwas zu seinem Vertrag geschrieben, das zitiere ich hier auch nochmal, bevor es untergeht: "Das ist sicher richtig, dass es sich allein bei der Formulierung in den AVB, nämlich § 7 (2) der ABAVV 2007, auf die sich die Debeka bei ihrer Anpassung des Garantiezinses beruft, um eine Wertungsfrage handelt, die problematisch ist. Bei meinem Vertrag war es allerdings auch so, dass die Debeka eindeutig an mehreren Stellen bei Abschluss des Vertrages (u.a. beiliegende Musterrechnung oder AVB selbst) den Garantiezins als vertragsbezogen und uneinschränkbar bezeichnet hat. Sie hat sich lt. Meinung meines Anwalts und des Gerichts hier auch selbst widersprochen, dass es für den Garantiezins eine Anpassungsmöglichkeit gibt. Die Formulierung für Erhöhungsbeiträge in den AVB, "dass ein anderer Rechnungszins und eine andere Sterbetafel als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendet werden können" hat die Debeka dagegen erst 2017 in ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen, so dass ich insgesamt der Meinung bin, dass man als normaler Versicherungsnehmer ohne Kenntnisse im Versicherungsrecht davon ausgehen konnte, dass der Garantiezins uneingeschränkt gilt, wenn man die vorherigen Versicherungsbedingungen und die Formulierungen der Debeka liest. Und dankenswerterweise war es auch die Meinung des Gerichts." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 19, 2018 · bearbeitet November 19, 2018 von polydeikes Das VVG ist auf Ebene AG kein Teil der Richterausbildung, LG Ebene ebenfalls nicht (auch wenn es da dann schon durchaus gute Leute gibt). Unter OLG ist in Sachen Versicherungsrecht ein Sack Reis in China. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli November 19, 2018 vor 53 Minuten schrieb polydeikes: Das VVG ist auf Ebene AG kein Teil der Richterausbildung, LG Ebene ebenfalls nicht (auch wenn es da dann schon durchaus gute Leute gibt). Unter OLG ist in Sachen Versicherungsrecht ein Sack Reis in China. Das heisst konkret was? "Das AG entscheidet schnell, dass OLG richtig"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker November 19, 2018 vor 9 Stunden schrieb Nostradamus: Ich befürchte, einfach nur nett anfragen reicht da nicht. Evtl. muss man halt mit Klage drohen bzw. dann auch wirklich klagen. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, warum die Sache mit dem Amtsgericht Bamberg eine "Einzelfallentscheidung" war. Was genau war an diesem Einzelfall so besonders? Vielleicht war die einzige Besonderheit, dass er tatsächlich geklagt hat? .... Ich habe in meinem Anschreibenmit rechtlichen Schritten „gedroht“. Werde mich jetzt die Woche auf die Suche nach einem Anwalt für Versicherungsrecht machen, der hier vor Ort sitzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finanz November 20, 2018 Das von der Debeka zitierte Urteil vom LG Köln ist ja ganz offensichtlich auch nur ein Einzelfall und noch dazu einer, der den Sachverhalt deutlich weniger trifft als beim Urteil des Amtsgerichts Bamberg, weil es da genau um die Problematik bei der Riester-Rente ging und nicht um Sonderzahlungen zur Rürup-Rente wie Nostradamus schon geschrieben hat. Wenn die Debeka das Riester-Urteil als so falsch angesehen hätte, dann hätte sie ja die Möglichkeit gehabt das Urteil anzufechten. Ein höheres Gericht kann auch nur beurteilen, was vertraglich geschlossen wurde nach BGB. Und wenn da ein vertragsbezogener Garantiezins versprochen wird in den Vertragsbedingungen und Unterlagen der Debeka, dann muss dieser eben auch für vereinbarte Erhöhungsbeiträge gezahlt werden. Auch wenn es nach dem VVG grundsätzlich eine Anpassungsmöglichkeit des garantierten Rechnungszins für die Versicherung gäbe. Mit dem niedrigen Zinsniveau hat die Debeka meiner Meinung wohl einfach nicht gerechnet und versucht jetzt mit der Anwendung eines niedrigeren Rechnungszinses durch die schwammige Formulierung in den Verträgen, dass sich die Versicherungsleistung "zum jeweiligen Erhöhungstermin gültigen Tarif" berechnet, Geld einzusparen. Am 22.10.2018 um 14:54 schrieb B2BFighter: Höhere Zinsen kann sie dadurch nicht erzielen, braucht sie aber auch nicht, weil sie Millionen von Verträge mit zu niedrigen Zinsen (hier 0,9%) versorgt. Nur der mündige Kunde wird hier ggf. gerecht behandelt. Es ist die gleiche freche Vorgehensweise, wie mit der Einführung der pauschalen Bauspargebühr. Nur wer 2017 einen Widerspruch einlegte, konnte diese dauerhaft verhindern. Ein Beispiel von Vielen, wo eine Mustersammelklage im Gesetz wichtig sein würde. Exakt so seh ich das auch. Nur dass sich die Debeka diesmal noch sturer stellt. Ich weiß übrigens von einem Bekannten, der exakt das gleiche Schreiben wie SkyWalker auf seine private Beschwerde bekommen hat. Er hat dann den gleichen Rechtsanwalt genommen, der das Urteil des Amtsgerichts Bamberg erstritten hat, und mittlerweile hat die Debeka auch bei ihm den vereinbarten Garantiezins für die gesamte Vertragslaufzeit seiner Riester-Rente gewährt sowie auch die Rechtsanwaltskosten erstattet als es Richtung Klage ging. Anscheinend macht sie das aber leider wirklich erst auf größeren Druck bei denen, die wirklich klagen würden. Ich hoffe dann mal, dass das bei dir auch klappt ohne bis zum Äußersten gehen und klagen zu müssen, Skywalker. Die Thematik wird sich wohl insgesamt wirklich nur mit einer Mustersammelklage klären lassen, weil die Debeka versucht die wenigen Leute, die sich ernsthaft beschweren, mit ihren selbstsicheren Schreiben abzuwimmeln und wenn doch jemand klagen will, dann wird vorher eingelenkt oder die Klage akzeptiert und das Urteil klein gehalten, damit es kein höherinstanzliches, bindendes Urteil gibt, das für die Debeka nachteilig wäre. Bei meiner Riester-Rente habe ich ja das Glück, dass die Debeka mir aufgrund des Urteils vom Amtsgericht Bamberg den garantierten Rechnungszins von (bei mir) 2,25 % gewähren musste und den Vertrag angepasst hat. Habe aber vor ein paar Wochen ein Schreiben bekommen, dass sie beim dynamischen Erhöhungsbetrag für meine Lebensversicherung erstmalig auch nur noch 0,9 % Rechnungszins anwenden wollen. Obwohl er zeitgleich mit den gleichen Versicherungsbedingungen wie die Riesterrente abgeschlossen wurde und vom Gericht festgestellt wurde, dass das Vorgehen der Debeka falsch ist. Das finde ich schon dreist. Wenn die Debeka mir nicht begründet, welche anderen rechtlichen Grundlagen als beim Gerichtsurteil zur Riesterrente sie sieht und auf mein Schreiben keine Anpassung vornimmt, werde ich auf jeden Fall wieder klagen – auch wenn ich dabei ein schlechtes Gewissen habe bei der Überlastung der Gerichte, aber dafür finde ich das Vorgehen der Debeka zu ungerecht und widersprüchlich. Dann gibts zumindest wieder ein weiteres Urteil... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr November 20, 2018 vor 2 Stunden schrieb Finanz: Habe aber vor ein paar Wochen ein Schreiben bekommen, dass sie beim dynamischen Erhöhungsbetrag für meine Lebensversicherung erstmalig auch nur noch 0,9 % Rechnungszins anwenden wollen. Obwohl er zeitgleich mit den gleichen Versicherungsbedingungen wie die Riesterrente abgeschlossen wurde und vom Gericht festgestellt wurde, dass das Vorgehen der Debeka falsch ist. Das finde ich schon dreist. Wenn die Debeka mir nicht begründet, welche anderen rechtlichen Grundlagen als beim Gerichtsurteil zur Riesterrente sie sieht und auf mein Schreiben keine Anpassung vornimmt, werde ich auf jeden Fall wieder klagen – auch wenn ich dabei ein schlechtes Gewissen habe bei der Überlastung der Gerichte, aber dafür finde ich das Vorgehen der Debeka zu ungerecht und widersprüchlich. Dann gibts zumindest wieder ein weiteres Urteil... Richte Dich mal auf folgende "Begründung" der Debeka ein: "Ein Anspruch auf die Anwendung der ursprünglichen Rechnungsgrundlagen hinsichtlich zukünftiger Erhöhungen besteht nicht. Das Urteil des Amtsgerichts Bamberg (Az. 0103 C 1015/17) ändert hieran nichts. Es ist bereits nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar, da Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Bamberg ein Riester-Vertrag war und somit auch die riesterspezifischen Besonderheiten berücksichtigt wurden. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Urteil des Amtsgerichts Bamberg um eine Einzelentscheidung bezüglich der Erhöhung des Eigenbeitrags. Ferner hat auch das Landgericht Köln in einem Urteil vom 27. September 2017 (AZ. 26 O 424/16), welches sich nicht auf einen Riester-Vertrag bezog und entsprechend mit Ihrem gegenständlichen Vorgang vergleichbar ist, die Wirksamkeit einer vergleichbaren Klausel in unseren Versicherungsbedingungen ausdrücklich bestätigt." M. E. eine schwache Argumentation. Habe daher ebenfalls sehr ausgeprägte Lust einen Anwalt einzuschalten und ggf. gegen die Debeka zu klagen. V. a. da damals mein Vertreter sogar noch mit der einmaligen Chance geworben hat, sich über die dynamische Gestaltung die geltenden Konditionen dauerhaft zu sichern, ohne gleich mit einem hohen Beitrag beginnen zu müssen... Wann tritt hier eigentlich Verjährung ein? Bin grade anderweitig gut beschäftigt, so dass ich mir mit der Klage gegen die Debeka gerne noch etwas Zeit lassen würde. @Finanz: Wäre super, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden hältst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 22, 2018 · bearbeitet November 22, 2018 von B2BFighter Inzwischen ist auch klar, weshalb die Debeka diese Rechnungszinskürzungen so vehement (vllt sogar unrechtmäßig) bei alle Rentenversicherungen durchzieht. Der finanzielle Druck muss sehr hoch sein: Dazu eine Kleine Anfrage der Grünen vom 12.10.2018 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904983.pdf welche hier beantwortet wurde: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/5769-anstehende-reformen-im-lebensversicherungsbereich Inhalt: Es wird ersichtlich, dass die DEBEKA als einziger großer Versicherer in 2017 die Mindestzuführung nach § 9 MindZV beantragt hat und diese genehmigt wurde. Das heißt die Debeka beteiligt ihre Kunden nicht mehr vollständig an den gesetzlich festgeschriebenen Unternehmensgewinnen, weil die Garantiezinsen nicht bedient werden könnten. Die Debeka hat laut Angaben der Bundesregierung ihre Zuführungen in 2017 von 145.221.000 € um -144.335.000 € auf 886.000 € reduziert. Betroffen sind 3.358.472 Mio Verträge ! Begründung: Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve) Anmerkung: Gegenüber der Süddeutschen Zeitung rechtfertigt ein Debeka-Sprecher den Schritt. Ohne die Kürzung wäre ein Verkauf gut verzinster Kapitalanlagen notwendig gewesen, um mit den Gewinnen die Mindestzuführung zu erfüllen. Das habe man verhindern wollen. Für die Kunden hätte die Kürzung keine Folgen - man werde den Fehlbetrag später wieder ausgleichen und habe einen entsprechenden Zahlungsplan mit der BaFin vereinbart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker November 22, 2018 Am 20.11.2018 um 18:31 schrieb Finanz: ... Exakt so seh ich das auch. Nur dass sich die Debeka diesmal noch sturer stellt. Ich weiß übrigens von einem Bekannten, der exakt das gleiche Schreiben wie SkyWalker auf seine private Beschwerde bekommen hat. Er hat dann den gleichen Rechtsanwalt genommen, der das Urteil des Amtsgerichts Bamberg erstritten hat, und mittlerweile hat die Debeka auch bei ihm den vereinbarten Garantiezins für die gesamte Vertragslaufzeit seiner Riester-Rente gewährt sowie auch die Rechtsanwaltskosten erstattet als es Richtung Klage ging. Anscheinend macht sie das aber leider wirklich erst auf größeren Druck bei denen, die wirklich klagen würden. Ich hoffe dann mal, dass das bei dir auch klappt ohne bis zum Äußersten gehen und klagen zu müssen, Skywalker. ... Ich habe bereits Kontakt mit einen Fachanwalt aufgenommen, bin sehr wohl gewillt es auf ein Urteil ankommen zulassen. Ich habe aber auch noch zwei A2A Verträge, hierzu habe ich mir bezüglich der Absenkung des Garantiezinssatzes noch keine abschließenden Gedanken gemacht, werde dies aber mit dem Anwalt sicherlich auch thematisieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl November 22, 2018 · bearbeitet November 22, 2018 von TheMarl Betrifft das jetzt nur die Riester-Rentenversicherungen oder auch die normalen ungeförderten A2(a) Rentenversicherungen? Meine Frau hat eine A2-Rentenversicherung, dort kam, wie gesagt, bisher nur ein Schreiben, dass die Überschussanteile nicht mehr verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finanz November 23, 2018 vor 16 Stunden schrieb TheMarl: Betrifft das jetzt nur die Riester-Rentenversicherungen oder auch die normalen ungeförderten A2(a) Rentenversicherungen? Meine Frau hat eine A2-Rentenversicherung, dort kam, wie gesagt, bisher nur ein Schreiben, dass die Überschussanteile nicht mehr verrechnet werden. Die zuletzt hier im Forum diskutierte Problematik hat bisher eigentlich nur die Erhöhungsbeiträge für die Riesterrente betroffen. Habe dann aber auch noch eine so eine nicht geförderte Lebensversicherung mit dem A2a-Tarif bei der Debeka. Da habe ich auch das Schreiben bekommen, dass die Überschussanteile nicht mehr verrechnet werden und der Beitrag dazu steigt. Da kann man ja nichts dagegen sagen, denke ich. Zusätzlich habe ich aber auch bei der jetzt für November erfolgten dynamischen vertraglich vereinbarten Erhöhung der Beiträge (alle 2 Jahre) ein Schreiben bekommen, dass für den Erhöhungsbeitrag nur noch der aktuelle Rechnungszins von 0,9 % angewendet wird (anders als es im Vertrag und den Schreiben der Debeka steht). Zudem werden laut diesem Schreiben auf einmal "aktuelle Kostensätze" berechnet. Wie hoch die sind und auf welcher Grundlage auf einmal höhere Kosten berechnet werden, steht da gar nicht dabei. Aber insgesamt errechnet sich die Debeka auf diese dynamische Erhöhung somit einen höheren Beitrag von ca. 55 % (!!!) im Vergleich zur letzten erfolgten (vertragskonformen) dynamischen Erhöhung vor 2 Jahren. Das wäre somit ein komplettes Minusgeschäft für den Kunden. Klar könnte man den Erhöhungen auch einfach widersprechen und der Vertrag würde so weitergeführt werden werden wie bisher, was bei den von der Debeka berechneten Beiträgen auf jeden Fall Sinn machen würde, wenn man sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis anschaut. Allerdings habe ich meinen Vertrag ja vor nicht so langer Zeit mit einer niedrigen Versicherungssumme abgeschlossen und dafür alle 2 Jahre eine relativ hohe dynamische Erhöhung vereinbart, weil auch der Debeka-Vertreter gemeint hat, dass die Konditionen zu Vertragsabschluss für die Zukunft gelten. Und so steht es eigentlich auch in den Vertragsbedingungen und Schreiben. Somit würde sich wegen der langen Restlaufzeit eigentlich der ganze Vertrag nicht rentieren, weshalb ich das Vorgehen der Debeka auf jeden Fall nicht akzeptieren werde. Am 20.11.2018 um 21:34 schrieb ufr: @Finanz: Wäre super, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden hältst. Werde ich auf jeden Fall machen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl November 23, 2018 vor 6 Stunden schrieb Finanz: Zusätzlich habe ich aber auch bei der jetzt für November erfolgten dynamischen vertraglich vereinbarten Erhöhung der Beiträge (alle 2 Jahre) ein Schreiben bekommen Ah, danke. Bin dann mal auf nächstes Jahr gespannt. Bei meiner Frau war die letzte Dynamik im Dezember 2017. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Strater November 24, 2018 vor 20 Stunden schrieb TheMarl: Ah, danke. Bin dann mal auf nächstes Jahr gespannt. Bei meiner Frau war die letzte Dynamik im Dezember 2017. Zu dieser Zeit galt aber bei der DEBEKA auch schon, daß die Erhöhung nur mit 0,9 % verzinst wird. Ich würde das nochmal prüfen. Bei mir hat die DEBEKA damals auch noch den Widerspruch der Dynamik kulanterweise einige Monate nachher rückwirkend akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag