andjessi Januar 22, 2017 Mit in die Reihe passt die BSQ Bausparkasse (vormals Quelle Bausparkasse). Dort wurde der Rabatt für den Onlineversand des Jahresauszugs gekündigt bzw. gleich der ganze Onlinezugang. Dies führt zu einer Erhöhung der Kontoführungsgebühr von 6,- auf 12,- Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von SumSum Nun hab also auch ich den Wisch bekommen, wonach ich nicht gegen die Einführung einer Servicepauschale für Bausparverträge widersprechen soll... Ich habe den BS1, abgschlossen nach dem 01.01.2013 Damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann .... ich zitier ich einfach mal die Bedingungen § 16 behandelt die Entgelte und Auslagen. § 20 ist jedoch viel interessanter: laut Bedinungen steht da. Nr. 1:"Änderungen der [ABB] werden in Textform mitgeteilt........etc..." Nr. 2: "Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der [-> BAFIN]..... können geändert werden §§ 2-7, 10-14 und §19...." > da steht nix von § 16, Entgelte und Auslagen ... Nr. 3: Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers.....Dieses gilt als erteilt....wenn nicht innerhalb von 2 Monaten schriftlich widersprochen ....wird...." __________________________________- Nun meine persönliche Meinung: 1. "pacta servanda sunt". 2. Ich halte den Hinweis auf den Widerspruch in der Form schon für ziemlich versteckt und grenzwertig. Kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen draus ziehen. Ich habs gemacht. Der Vertrag wird erfüllt wie vereinbart... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von andjessi Nun hab also auch ich den Wisch bekommen, wonach ich nicht gegen die Einführung einer Servicepauschale für Bausparverträge widersprechen soll... Ich habe den BS1, abgschlossen nach dem 01.01.2013 Damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann .... ich zitier ich einfach mal die Bedingungen § 16 behandelt die Entgelte und Auslagen. § 20 ist jedoch viel interessanter: laut Bedinungen steht da. Nr. 1:"Änderungen der [ABB] werden in Textform mitgeteilt........etc..." Nr. 2: "Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der [-> BAFIN]..... können geändert werden §§ 2-7, 10-14 und §19...." > da steht nix von § 16, Entgelte und Auslagen ... Nr. 3: Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers.....Dieses gilt als erteilt....wenn nicht innerhalb von 2 Monaten schriftlich widersprochen ....wird...." __________________________________- Nun meine persönliche Meinung: 1. "pacta servanda sunt". 2. Ich halte den Hinweis auf den Widerspruch in der Form schon für ziemlich versteckt und grenzwertig. Kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen draus ziehen. Ich habs gemacht. Der Vertrag wird erfüllt wie vereinbart... Wir haben gestern auch den Schrieb zusammen mit dem Jahreskontoauszug, der Steuerbescheinigung, diversen Werbematerialien und der Bedingungsänderung bzgl. Umstellung/Entfall der Einlagensicherung bekommen. Die Taktik der Debeka ist klar: Die Preiserhöhung, der man einfach widersprechen kann, soll übersehen werden. Wer seine Unterlagen nicht genau prüft, wird einfach denken, dass da der Kontoauszug wie in jedem Jahr kommt. Motto: abheften und vergessen. Wenn es der Debeka gelingt größer > 20% der Verträge mit einer Servicepauschale zu versehen, hat sich die Aktion schon gelohnt. Mein Vertrauen in dieses ehemals konservative, seriöse Unternehmen ist ob dieser Trickserei jedenfalls erschüttert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 Nun hab also auch ich den Wisch bekommen, wonach ich nicht gegen die Einführung einer Servicepauschale für Bausparverträge widersprechen soll... Ich habe den BS1, abgschlossen nach dem 01.01.2013 Damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann .... ich zitier ich einfach mal die Bedingungen § 16 behandelt die Entgelte und Auslagen. § 20 ist jedoch viel interessanter: laut Bedinungen steht da. Nr. 1:"Änderungen der [ABB] werden in Textform mitgeteilt........etc..." Nr. 2: "Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der [-> BAFIN]..... können geändert werden §§ 2-7, 10-14 und §19...." > da steht nix von § 16, Entgelte und Auslagen ... Nr. 3: Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers.....Dieses gilt als erteilt....wenn nicht innerhalb von 2 Monaten schriftlich widersprochen ....wird...." __________________________________ EDITH: Die Voraussetzungen, unter denen die Kasse kündigen kann, stehen in § 14 (2) ABB. Da stehen genau 2 Gründe (a) Erreichen der Bausparsumme und (b) Nichterfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen 15 Jahre nach Vertragsbeginn __________________________________ Kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen draus ziehen __________________________________ Ich persönlich, also meine persönliche Meinung ist: "pacta servanda sunt". __________________________________ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti Januar 26, 2017 Hallo Ich glaube es manchmal nicht, wie dreist man sein kann. Bei Abschluss des Vertrages habe ich bereits eine Abschlussgebühr, die meiner Meinung nach doch sehr hoch war gezahlt. Ich habe mal einen Vordruck für den Bausparvertrag geschrieben. Kann man den so abschicken? Wenn ja dann könnt ihr ihn auch gerne benutzen. Gruß Basti Debeka_Service_Pauschale.docx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 Hallo Ich glaube es manchmal nicht, wie dreist man sein kann. Bei Abschluss des Vertrages habe ich bereits eine Abschlussgebühr, die meiner Meinung nach doch sehr hoch war gezahlt. Ich habe mal einen Vordruck für den Bausparvertrag geschrieben. Kann man den so abschicken? Wenn ja dann könnt ihr ihn auch gerne benutzen. Gruß Basti Debeka_Service_Pauschale.docx Naja, die Drohung mit dem Anwalt ist schon hart.....ich würde mir eher eine Bestätigung anfordern. Wenn dann nix kommt innerhalb einer bestimmten Zeit (...-> Schreiben nochmal per Postzustellungsurkunde hinterherschicken, die kommt immer an, kostet aber glaube ich 6,50 Euro). Ich halte diese Nummer übrigens auch nicht für Fair play. Meiner Meinung nach ist der Hinweis auf das Widerspruchsrecht auch recht grenzwertig. Eigentlich sollten die Hinweise "deutlich" sein ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh Januar 26, 2017 Ich habe der Debeka mal angeboten, meine BS1 gegen 6% p.a. rückwirkende Zins- und Zinsesverzinsung kurzfristig aufzulösen. Mal schauen, was kommt (Ja, ich kenne das "Entnahmedepot"... ist mir aber zu wenig.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von andjessi Ich werden meinen Widerspruch faxen und mir den Sendebericht aufbewahren. Das sollte für einen Richter langen (freie Beweiswürdigung, aber da müssten vor Gericht schon glaubhafte Argumente der Debeka vorgebracht werden, warum das Fax nicht angekommen sein soll). Die Drohung mit Anwalt oder Trändendrüsenargumente wird bei automatisierten Eingangspostverarbeitung ohnehin keiner lesen. Kann man sich sparen. In der Sache bin ich aber immer noch zu einem gewissen Maße empört. Ich kann nachvollziehen, dass man die Zinsen von 3% derzeit nicht erwirtschaften kann und es sogar einen Punkt gibt, an dem die Bausparkasse "blank" ist. Aber das ist bei der Debekabausparkasse noch lange nicht der Fall .Ich würde erwarten, dass die Konzernmutter zunächst einmal Geld in seine Tochter pumpt, wenn es knapp wird, und nicht dass man seine Kunden mit Trichsereien versucht übers Ohr zu hauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 26, 2017 In der Sache bin ich aber immer noch zu einem gewissen Maße empört. Ich kann nachvollziehen, dass man die Zinsen von 3% derzeit nicht erwirtschaften kann und es sogar einen Punkt gibt, an dem die Bausparkasse "blank" ist. Aber das ist bei der Debekabausparkasse noch lange nicht der Fall .Ich würde erwarten, dass die Konzernmutter zunächst einmal Geld in seine Tochter pumpt, wenn es knapp wird, und nicht dass man seine Kunden mit Trichsereien versucht übers Ohr zu hauen. Und was würden die Kunden/Versicherten der Mutter Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit sagen, wenn man ihnen die Prämien erhöht, um die Nicht-Bausparer sondern Zins-Jäger zu subventionieren? In welchem Rahmen ist das überhaupt zulässig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Januar 26, 2017 In der Sache bin ich aber immer noch zu einem gewissen Maße empört. Ich kann nachvollziehen, dass man die Zinsen von 3% derzeit nicht erwirtschaften kann und es sogar einen Punkt gibt, an dem die Bausparkasse "blank" ist. Aber das ist bei der Debekabausparkasse noch lange nicht der Fall .Ich würde erwarten, dass die Konzernmutter zunächst einmal Geld in seine Tochter pumpt, wenn es knapp wird, und nicht dass man seine Kunden mit Trichsereien versucht übers Ohr zu hauen. Und was würden die Kunden/Versicherten der Mutter Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit sagen, wenn man ihnen die Prämien erhöht, um die Nicht-Bausparer sondern Zins-Jäger zu subventionieren? In welchem Rahmen ist das überhaupt zulässig? Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist doch gar nicht der Eigentümer der Bausparkasse, oder? Wie auch immer. Wer seine Töchter absaufen lässt, der hat alle Glaubwürdigkeit verspielt, denn man vertraut ja auf die gegenseitige Hilfe im Konzernverbund. Die Debeka wird ja auch nicht müde zu betonen, wie toll und finanzstarken doch die ganze Gruppe ist. Ich sehe mich übrigens nicht als Zinsjäger. Als ich meine Bausparverträge im Jahr 2010 abgeschlossen habe waren 3,0 - 3,6% Zinsen nichts besonderes. Im langfristigen Bereich gab es viele Sparpläne die auf 10/20 Jahre höhere Zinsen garantieren. Aus heutiger Sicht klingt das viel, aber es gibt auch noch genügend Menschen, die noch ein Immobiliendarlehen für 4-5% für ein paar Jahre bedienen müssen. Das ist verglichen zu derzeitigen Konditionen auch viel, aber Vertrag ist Vertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 ... Mal so ne Frage zu dem Brief, so als Laie halt. Man kann "der Servicepauschale" widersprechen? Servicepauschale = juristische oder natürliche Person / Handlung / Verwaltungsakt / ... ? Nur so zum Verständnis? Oder wird das erst noch mit anwaltlicher Hilfe näher bestimmt? *rhetorische Fragen* --- Erstmal sollte der Erhebung einer Servicepauschale widersprochen werden. Dann sollte aufgefordert werden darzulegen, auf Basis welcher Rechtsnorm diese erhoben werden soll. Weiterhin sollte dargestellt werden, inwiefern die Gebühr der Erbringung einer Tätigkeit im Kollektivinteresse dient. Siehe Amtsgericht Stuttgart, 1 C 714/15. Die Debeka wird eher nicht umhin kommen, es als Preisnebenabrede iS BGH Az. XI ZR 388/10 zu rechtfertigen, womit sich die Debeka selbst ins Bein schießen dürfte. --- Alles andere ist MiMiMi. in ceterum censeo: pacta sunt servanda, nix pacta servanda sunt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von SumSum Ok, also wer Lust hat kann aus einem einfachen Widerspruch gerne auch eine BGH Nummer mit einem Klageverfahren basteln. Anleitung siehe oben. Vielleicht stellt er ja noch eine Musterklage hier rein. falsa demonstratio non nocet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti Januar 27, 2017 Ich habe nichts von verklagen geschrieben, aber trotzdem danke für das Feedback. Die Rechtsschutzversicherung habe ich übrigens auch bei der Debeka ;-) Habt ihr noch konkrete Änderungsvorschläge? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 27, 2017 Und was würden die Kunden/Versicherten der Mutter Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit sagen, wenn man ihnen die Prämien erhöht, um die Nicht-Bausparer sondern Zins-Jäger zu subventionieren? In welchem Rahmen ist das überhaupt zulässig? Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist doch gar nicht der Eigentümer der Bausparkasse, oder? Guckst du Konzernstruktur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 27, 2017 Ich habe nichts von verklagen geschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 27, 2017 · bearbeitet Januar 27, 2017 von B2BFighter Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist doch gar nicht der Eigentümerder Bausparkasse, oder? Guckst duKonzernstruktur. Dazu findet man nicht all zu viel, aber unter Einbindung versteheich, dass der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Bausparkasse im Fallder Fälle stützen würde: Ausgehend von der geschäftspolitischen Ausrichtung derDebeka-Gruppe und der Einbindung der Debeka Bausparkasse in die Debeka-Gruppehat der Vorstand in der Geschäftsstrategie der Debeka Bausparkasse dieGeschäftsfelder, die strategische Grundausrichtung sowie die strategischenZiele nebst Messgrößen für die Zielerreichung festgelegt. Bilanzgewinne der Bausparkasse Debeka nach Abzug von Steuern 2012: 18,1 Mio 2013: 8,0 Mio 2014: 0,8 Mio 2015: 0,37 Mio 2016 : - ___ Mio Ich denke, dass in 2016 erstmals ein negatives Ergebniserzielt wurde, da die angekündigten Maßnahmen in 2016 nicht gereicht haben. Ausdiesem Grund wurde für 2017 die Servicepauschale aus dem Hut gezaubert Zur Erinnerung als Gegenmaßnahmen wollte das Unternehmen imJahr 2016 das Finanzierungsgeschäft weiter forcieren und Maßnahmen treffen, umdie Tragfähigkeit des Bausparkollektivs zu gewährleisten. Maßnahme 1 war, dass die Einhaltungen auf die dervertraglich vereinbarten Regelbesparung reduziert wurde. Maßnahme 2 war den Kunden "attraktiveAlternativanlagen" aufzuzeigen und den Bausparer aufzulösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Januar 27, 2017 · bearbeitet Januar 27, 2017 von bondholder Guckst du Konzernstruktur. Dazu findet man nicht all zu viel, aber unter Einbindung verstehe ich, dass der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Bausparkasse im Fall der Fälle stützen würde Es ist dem Versicherungsverein grundsätzlich nicht verboten, Geld in Tochtergesellschaften (wie der Debeka Bausparkasse AG) zu versenken. Selbstverständlich besteht keinerlei Verpflichtung dazu, solange keine harte Patronatserklärung abgegeben worden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 1, 2017 Am 26.01.2017 um 10:07 schrieb DarkBasti: Hallo Ich glaube es manchmal nicht, wie dreist man sein kann. Bei Abschluss des Vertrages habe ich bereits eine Abschlussgebühr, die meiner Meinung nach doch sehr hoch war gezahlt. Ich habe mal einen Vordruck für den Bausparvertrag geschrieben. Kann man den so abschicken? Wenn ja dann könnt ihr ihn auch gerne benutzen. Gruß Basti Debeka_Service_Pauschale.docx Anbei ein brauchbarer Musterbrief, damit die Quote der Widerspruchsführer etwas erhöht wird https://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/246279A.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Februar 1, 2017 Ziemlich genauso war meiner auch formuliert, vor allem hab ich auch den Hinweis auf die fehlende Kündigungsmöglichkeit mal hingeschrieben. Da Briefe ja mal oft verloren gehen können ..... ich hab ausdrücklich um eine Bestätigung gebeten. Krieg ich die nicht, opfere ich im Februar noch die paar Euro für eine Postzustellungsurkunde...das sind diese gelben Umschläge, die meistens nix Gutes zum Inhalt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Februar 1, 2017 · bearbeitet Februar 1, 2017 von ZfT vor 43 Minuten schrieb SumSum: Krieg ich die nicht, opfere ich im Februar noch die paar Euro für eine Postzustellungsurkunde...das sind diese gelben Umschläge, die meistens nix Gutes zum Inhalt haben. Können diese denn überhaupt durch Privatpersonen versendet werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 1, 2017 vor 12 Minuten schrieb ZfT: Können diese denn überhaupt durch Privatpersonen versendet werden? Ja, über den Umweg Gerichtsvollzieher . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Februar 1, 2017 · bearbeitet Februar 1, 2017 von SumSum Der Spaß kostet meine ich um die 6,50. Zum Glück muss der Kram aber nur sehr selten angewendet werden. Mal eine kleine Erläuterung. Der Absender muss beweisen, dass das Schriftstück zugegangen ist (§ 130 BGB). Was bedeutet das? > Normaler Brief: "Hab ich nicht bekommen" -> Gegenbeweis quasi unmöglich. > Einschreiben: "Ja, hab ich bekommen, aber genau der Zettel war da nicht drin" Gegenbeweis auch quasi nicht möglich. > Dito Einschreiben mit Rückschein. "War nicht drin"...s. o. > Einzig wirklich rechtssicher kannst Du den Zugang beweisen durch persönliche Übergabe (mit Zeugen!) oder halt per Zustellungsurkunde (weil hier bezeugt wird, dass der "Inhalt" zugegangen ist). Jedes System hat so seine Lücken ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 1, 2017 vor 50 Minuten schrieb SumSum: > Dito Einschreiben mit Rückschein. "War nicht drin"...s. o. > Einzig wirklich rechtssicher kannst Du den Zugang beweisen durch persönliche Übergabe (mit Zeugen!) oder halt per Zustellungsurkunde (weil hier bezeugt wird, dass der "Inhalt" zugegangen ist). Zustellungsurkunde wirst du als Privatmensch nur schwer hinbekommen, wenn überhaupt. Gugeln hilft. Einzige Möglichkeit ausser persönlicher Übergabe: Schreiben unter Zeugen in Umschlag stecken, dann mit dem Zeugen zur Post und dort in Anwesenheit des Zeugen als Einschreiben mit Rückschein aufgeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Februar 1, 2017 · bearbeitet Februar 1, 2017 von Schildkröte vor 10 Minuten schrieb Akaman: Zustellungsurkunde wirst du als Privatmensch nur schwer hinbekommen, wenn überhaupt. Gugeln hilft. Einzige Möglichkeit ausser persönlicher Übergabe: Schreiben unter Zeugen in Umschlag stecken, dann mit dem Zeugen zur Post und dort in Anwesenheit des Zeugen als Einschreiben mit Rückschein aufgeben. Richtig. Ein Einschreiben mit Rückantwortschein alleine ist lediglich ein Nachweis dafür, dass ein Umschlag verschickt wurde. Das sagt jedoch nichts über den Inhalt aus. Eine Alternative wäre deshalb ein Fax. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 1, 2017 vor 6 Minuten schrieb Schildkröte: Richtig. Ein Einschreiben mit Rückantwortschein alleine ist lediglich ein Nachweis dafür, dass ein Umschlag verschickt wurde. Das sagt jedoch nichts über den Inhalt aus. Eine Alternative wäre deshalb ein Fax. Wie willst du da den Zugang beweisen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag