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tom1956

Als Rentner in der sog. KVdR

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tom1956

Liebes WP-Forum,

 

bin schon 60 Jahre alt und ordne und strukturiere gerade meine Altersvorsorge - auch die Risikovorsorge (hatte in dem ganzen Kontext hier auch schon mal eine eher allgemeine Frage in den Raum gestellt: "Wie passiert mit Immobiliendarlehen bei einer Währungsreform", weil ich den Euro leider für eine Fehlkonstruktion halte).

 

Heute geht es um eine sehr konkrete Frage aus dem Bereich "Krankenversicherung" - im speziellen Fall um die "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR)

 

Habe selbst schon eifrig recherchiert, aber das Thema ist recht komplex. Und die Regelungen erscheinen mir auch nicht ganz widerspruchsfrei - um es möglichst subtil zu formulieren. So leuchtet mir bis heute nicht so recht ein, warum es völlig unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in der GRV und in der GKV gibt oder (konkreter Fall in meinem Umfeld !) warum in der GKV bei einem angestellter Multimillionär nur sein in diesem Fall eher bescheidenes Gehalt verbeitragt wird (noch dazu zahlt sein Arbeitgeber seinen Anteil dazu), während bei einem (kleinen) Selbständigen jede Einnahme (also auch Zinsen, Mieteinnahmen usw.) verbeitragt werden, noch dazu hat dieser ja keinerlei Arbeitgeberanteil. Wohlgemerkt: Beide sind gesetzlich krankenversichert mit identischen Leistungen, der eine pflichtversichert der andere sog. Freiwillig Gesetzlich Versicherter". Nach meiner Recherche ist das rechtlich so korrekt - nichtsdestotrotz erscheint mir das nicht recht schlüssig ... !? Wie auch immer ...

 

... meine konkrete Frage schließt sich hier an und ich würde nur gerne wissen, ob ich dies so richtig interpretiere. Ich war mein ganzes Leben Mitglied in der GKV. Als Kind, Schüler und Student sowie dann ca. 10 Jahre als fest angesteller Mitarbeiter eines Unternehmens (bin stets in der GKV geblieben, obwohl ich weit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe). Mit 40 Jahren habe ich mich dann selbständig gemacht und blieb weiter in der GKV - nunmehr als freiwillig Versicherter.

 

Wenn ich nun meine (kleine) Gesetzliche Rente beantrage, werde ich doch wohl automatisch Mitglied der sog. KVdR. Denn ich erhalte eine Gesetzliche Rente und erfülle auf jeden Fall die Voraussetzungen (... "mehr als 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert, egal ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied"). Ab diesem Zeitpunkt wird dann nur noch meine Rente verbeitragt, nicht aber andere Einnahmen wie Zinsen, Mieteinnahmen usw.

 

Sehe ich das richtig !? Dabei kann es schnell um einige Hundert Euro monatlich gehen. Also eine durchaus sehr relevante Größe für die Finanz-Kalkulation im Alter.

 

Betonen möchte ich noch, daß ich der GRV durchaus (auch) aus solidarischen Gründen stets treu geblieben bin. Auch wenn dies als Selbständiger meist recht teuer war (s. o. noch dazu ohne Arbeitgeberanteil). Auch geht es mir nicht um Rosinenpickerei - wie bei manchen "Switchern" zwischen der PKV und der GKV, stets auf der Suche nach der kostengünstigen Lösung, notfalls auch auf Kosten der Solidargemeinschaft.

 

Habe z. B. von Fällen gehört, wo freiwillig gesetzlich Versicherte sich (das kann man tatsächlich) durch freiwillige Mindestbeiträge in die GRV einkaufen (60 Monatsbeiträge reichen), um so in die KVdR zu gelangen, da sie dann die Voraussetzungen erfüllen und keine KV-Beiträge mehr auf z. B. Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenen entrichten müssen. Mag der Gesetzeslage entsprechen, kann man moralisch natürlich auch kritischer sehen. Andererseits: Wenn der Gesetzgeber derart komplizierte Regelungen samt Lücken schafft, entspricht es der Lebenserfahrung, daß diese auch von manchen extensiv ausgelegt und genutzt werden. Siehe auch im Steuerecht.

 

Da mein Fall völlig anders liegt (war wie gesagt niemals in der PKV), subsumiere ich mich auch nicht unter diese Gruppe der Rosinenpicker oder Optimierer, um es neutraler zu formulieren.

 

Vielleicht kann ja mal einer der vielen Experten aus diesem Bereich kurz sagen, ob ich meinen Fall jetzt richtig einschätze oder da was übersehen habe !? In meinem Fall wäre das doch keine Trickserei sondern schlicht der ganz normale gesetzliche Ablauf, oder ?

 

Vielen Dank und herzliche Grüße

Tom1956

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polydeikes

Sehe ich das richtig !?

 

Ja. Pflicht KVdR ... mit der korrekten Begründung ...

 

"mehr als 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert, egal ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied"

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tom1956

Sehe ich das richtig !?

 

Ja. Pflicht KVdR ... mit der korrekten Begründung ...

 

"mehr als 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert, egal ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied"

 

Vielen Dank Polydeikes für die prompte Antwort ! Kurz und knackig sozusagen. Wenn das aus so kundigem Mund kommt, dann werde ich mich darauf verlassen. Von meiner Krankenkasse habe ich nämlich eher wachsweiche bzw. ausweichende Antworten erhalten.

 

Nochmals vielen Dank also.

 

Tom1956

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Matthew Pryor

Verständlich...Das Thema ist ja auch nicht allzu komplex crying.gif

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polydeikes

Mhm. Auf Basis der Schilderung ergibt sich kein wachsweich, alles im SGB V (ich hasse es) geregelt.

 

---

 

Voraussetzung der KVdR ist die gesetzliche Rente, geregelt in §201 Abs. 1 SGB V. Es folgen die Bestimmungen zur Beitragszahlung in §249a und §228 SGB V. Die Voraussetzungen dürften gegeben sein. Gibt noch ein paar zusätzliche Späße. Bspw. das Thema Wohnsitz und natürlich bei Selbstständigen / Freiberuflern das tatsächliche NICHT-weiter-ausüben der selbst. Tätigkeit.

 

Sofern bis dato alles gegeben und so lese ich das hier aus dem Eingangspost heraus, -> Voraussetzungen erfüllt.

 

Im nächsten Schritt darf keine Versicherungsfreiheit gem. §6 SGB V vorliegen, bspw. Thema Beamte. Davon steht hier nichts im Eingangspost.

 

Hast du dann die besagten 9/10tel zum Zeitpunkt des GRV Antrags nach §99 SGB VI, landest du auch in der Pflicht-KVdR gem. §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, vorbehaltlich theoretisch §189 SGB V (ist dann die Quadratur des Kreises gem. vorhergehender Ausführungen).

 

---

 

Wachsweich wird die Story nur, wenn du nach Erhalt gesetzliche Rente noch Einkünftige aus selbstständiger Arbeit hast.

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