Elschaddai Oktober 6, 2016 Hallo, ich hoffe das ist hier richtig platziert ansonsten bitte verschieben. Frage: Ich bin seit 3 Monaten verheiratet und habe damit einen Steuerfreibetrag von 1602€. Folgender Sachverhalt: Ich besitze für mich selbst ein eigenes Tagesgeldkonto mit Freistellungsauftrag 801€. Jetzt habe ich für meine Frau und mich ein zweites Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank eröffnet und würde gerne auch einen Freistellungsauftrag stellen. Aber welchen? Einen gemeinsamen mit 1602€ oder einen einzelnen nur auf mich fūr 801 weil ich ja schon einen bei einer anderen Bank habe und das sonst über dem Freibetrag wäre. Was muss ich beachten. Eines der Konten läuft nur auf mich, das andere auf uns beide. Vielen Dank im voraus, Elschaddai Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Oktober 6, 2016 · bearbeitet Oktober 6, 2016 von Rubberduck Was muss ich beachten. Eines der Konten läuft nur auf mich, das andere auf uns beide. BTW: Bei Überweisungen von einem Konto, was nur auf Dich läuft auf ein gemeinsam geführtes Konto kann Schenkungssteuer anfallen. Der Hinweis scheint mir notwendig, da 1600,- Euro Zinkseinkünfte durch Tagesgeld nur mit etwas größeren Summen erreicht werden. Die Bank meldet das "automatisch" weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elschaddai Oktober 6, 2016 · bearbeitet Oktober 6, 2016 von Elschaddai Es ist eher andersrum: Von unserem Gemeinsamen Konto gehen 150€ monatlich auf mein eigenes Girokonto und davon 100€ wiederrum auf mein Tagesgeldkonto. Wäre die Schenkungssteuer hier Relevant? Und wie Manage ich das jetzt mit den Freistellungsaufträgen? Vielen Dank By the way: wir reitzen den Freistellungsauftrag niemals aus. Hab 1,19 Zinsen bekommen letzten Monat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Oktober 6, 2016 Hier steht: "Mit dem Tag der Heirat verlieren die bisher von den Ehegatten allein erteilten Freistellungsaufträge ihre Wirksamkeit, sodass ein neuer Auftrag gemeinsam erteilt werden muss." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elschaddai Oktober 6, 2016 Heißt das konkret das ich auch den von meinem eigenen Tagesgeldkonto zusammen mit meiner Frau stellen muss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Oktober 6, 2016 · bearbeitet Oktober 6, 2016 von Anleger Klein Du kannst Freistellungsaufträge auch aufteilen, es geht nicht nur 801€ oder nichts. Wenn du bei drei Banken bist kannst du auch bei einer 200€, bei der anderen 400€ und bei der dritten 100€ ins Formular schreiben und den Rest verfallen lassen - nur die Summe darf den dir zur Verfügung stehenden Betrag nicht überschreiten. Solltest du doch mal dich vertun und Abgeltungssteuer zahlen obwohl noch Freistellungsauftrag ungenutzt ist kannst du das mit der Steuererklärung zurückholen, du verlierst kein Geld. *edit* Google mal "Schenkungssteuer", da findest du auch die Freibeträge. Unter Ehegatten mittlere sechsstellige Summen, da sollte etwas Tagesgeld i.d.R. völlig egal sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 6, 2016 · bearbeitet Oktober 6, 2016 von harryguenter Ja, ihr müsst alle Eure Freistellungsaufträge gemeinsam(!) neu erteilen, auch für die Einzelkonten. Bis zu einer Gesamthöhe von 1602 EUR. Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine Einschätzung: Das mit der Schenkungssteuer würde ich mal nicht zu hoch aufhängen. Zum einen ist der Schenkungsfreibetrag mit 500.000 EUR alle 10 Jahre schon recht hoch, zum anderen muss das Finanzamt erstmal feststellen dass es sich um eine "unendgeltliche Schenkung" und nicht um eine "ehebedingte Zuwendung" gehandelt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elschaddai Oktober 6, 2016 Vielen Dank Anleger Klein! Genau, ich kann die 1602€ jetzt aufteilen( auch wenn ich niemals an der Marke kratzen werde) Aber wie stellt man die Anträge jetzt bei dem Tagesgeldkonto was nur auf mich läuft und dem Tagesgeldkonto von beiden, meiner Frau und mir. Irgendwie kann man da auswählen "gemeinsam oder alleine" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ziva Oktober 6, 2016 Bei Gemeinschaftskonten muss der Freistellungsauftrag gemeinsam gestellt werden. Beide müssen unterschreiben. Bei Einzelkonten jeweils der Kontoinhaber für sich alleine. Der Freistellungsbetrag aller Konten (beide Ehepartner) darf 1602,- € nicht überschreiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elschaddai Oktober 7, 2016 Dann ist hier ein Widerspruch zwischen Harryguenter und Ziva. Was ist jetzt richtig? Auch die Einzelkonten gemeinsamer Freistellungsauftrag, oder nur die Gemeinschaftskonten? Gruss, Elschaddai Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Danielb93 Oktober 7, 2016 Den Freistellungsauftrag stellt immer die Person bzw. alle Personen, die Inhaber des jeweiligen Kontos sind. D.h. bei einem Einzelkonto nur der Ehegatte, auf den das Konto lautet, bei einem Gemeinschaftskonto müssen beide Ehegatten unterschreiben. Oder einfach den Stress sparen und die einbehaltene Steuer über die Steuererklärumg zurückholen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY Oktober 7, 2016 Auch für ein Einzelkonto kann ein Freistellungsauftrag zur gemeinsamen Veranlagung gestellt werden. Die Bank benötigt dann verschiedene Daten des Partners, u.a. Name, Steuer-ID. Und oft auch die Unterschrift, so dass ein Freistellungsauftrag zur gemeinsamen Veranlagung nicht online gestellt werden kann. Das Verfahren ist je nach Bank unterschiedlich. Die DiBa hat es meiner Meinung nach ganz elegant gelöst. Der Freistellungsauftrag kann im Internet-Banking gestellt werden. Mit einem Haken bestätigt der Kontoinhaber, dass er auch im Namen des Partners handelt. Der Partner erhält danach per Post ein Standardbrief in dem er/sie über den gemeinsamen Freistellungsauftrag informiert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Oktober 7, 2016 Oder einfach den Stress sparen und die einbehaltene Steuer über die Steuererklärumg zurückholen... Den Aufwand finde ich z.B. größer. Ich habe in den letzten Jahren keine Anlage KAP ausfüllen brauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elschaddai Oktober 7, 2016 Ich habe jetzt das Einzelkonto als auch Gemeinschaftskonto gemeinsam veranlagt zu je 801€ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag