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Fragender2

Problematische Angaben bei den Gesundheitsfragen beim Abschluss einer BU

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Fragender2

Hallo zusammen,

 

2013 schloss ich (m, mitte zwanzig, Beamter) eine BU bzw. DU bei der Debeka mit einer Rentenleistung von 1.200 Euro ab. Die Gesundheitsfragen beantwortete mit dem besten Wissen und Gewissen. Im Juli 2016 stieß ich auf dieses Forum und verspürte den Drang meine gesamten Versicherungen, nach den hier gemachten Erfahrungen, noch einmal durchzugehen. Wie hier im Forum empfohlen, beantragte ich eine Auflistung aller abgerechneten Arztbesuche bei meiner Krankenversicherung an, um die Daten der Krankenversicherung mit meinen Angaben bei den Gesundheitsfragen gegenzuhalten. Das Ergebnis war ernüchternd:

  • das Datum einer Behandlung war entgegen meiner Angaben in einem anderen Monat (statt Juni war es der Juli)
  • einen Arztbesuch vergaß ich anzugeben (Fruktoseintoleranz diagnostiziert)
  • die mündliche Diagnostik und Behandlung eines Arztbesuches entspricht nicht der Diagnostik (ICD Code), die der Krankenkasse vorliegt:
    Ich ging mit Nacken- und Rückenschmerzen und eingeschränkter Beweglichkeit zum Arzt. Dieser diagnostizierte mir eine normale Verspannung, die in ein bis zwei Tagen vorüber wäre. Dementsprechend gab ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen als Beschwerde "Nackenschmerzen" an. In der Auflistung meiner Arztbesuche wird als ICD Code M544 mit dem ICD Text "Lumboischialgie" (für mich als Laie übersetzt: Rückenschmerzen - häufig durch Bandscheibenvorfälle) erwähnt. Mit dieser Diagnostik und meiner Angabe bei den Gesundheitsfragen werde ich im Falle einer Berufsunfähigkeit sicherlich Probleme mit der Versicherung bekommen. Mit dem damaligen Arzt kann ich die Sache nicht mehr klären, da dieser mittlerweile verstorben ist und es keinen Nachfolger gibt.

Meine Fragen lauten jetzt:

  1. Ist meine Versicherung noch zu "heilen" und wenn ja, wie?
  2. Besteht die Möglichkeit an meine Patientenaktie zu gelangen, um nachzulesen, was der Arzt damals aufgenommen hat?
  3. Wäre es aufgrund des Schadens sinnvoller, eine neue BU abzuschließen? Der Arztbesuch liegt mehr als 5 Jahre zurück und müsste dann nicht mehr angegeben werden. Nachteilig wäre, dass ich in den letzten zwei Jahren ziemlich häufig aufgrund verschiedener Krankheiten, die möglicherweise Schwierigkeiten beim Abschluss einer neuen BU bereiten könnten, behandelt wurde.

Ich bitte euch, mir eine Hilfestellung zu geben, da ich im Moment nicht weiß, ob und wie ich am Besten agieren sollte.

Viele Grüße Fragender2

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polydeikes

Hallo und willkommen im Forum. Dein erster Post / deine erste Frage ist quasi Prototyp für eine Aufgabe, die das Forum nicht erfüllen kann.

 

Wenn man hier eine belastbare Aussage wünscht, ist das eine individuelle Beratungsaufgabe. Und nur um nicht falsch verstanden zu werden: Die Bewertung ist zweifelsfrei Rechtsberatung im Einzelfall. Heißt im Klartext, kein Vermittler darf das, völlig gleich ob Makler, Vertreter, Mehrfachagent ...

 

Der korrekte Ansprechpartner für eine fundierte Einschätzung iS dieser Rechtsberatung im Einzelfall ist somit der Versicherungsberater (respektive der Fachanwalt, aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen).

 

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Meinungen kann man natürlich dazu haben, allein sie werden dir nicht wirklich weiter helfen.

 

Die Konsequenzen einer VVA hängen immer vom Verschuldensgrad ab. Wir haben das im Sticky bspw. auch erläutert. Der Verschuldensgrad wird in der Praxis wiederum anhand von "zwei Indizien" festgelegt.

 

a - wie zeitlich nah war die Story, hätte ich es wissen müssen

b - wie sehr hat die Story mich im Alltag eingeschränkt und hätte ich es daher wissen müssen

 

Im Falle der theoretischen ultima ratio "arglistige Täuschung" kommt noch c hinzu, "war mir bewusst durch die Nichtangabe einen Vorteil zu realisieren / bzw. habe ich bewusst zum erreichen eines Vorteils Verschwiegen / getäuscht usw. usf.".

 

Der Versicherer hat gleichwohl Vorsatz als möglichen Einstiegverschuldensgrad, der Gegenbeweis (es war kein Vorsatz) obliegt dem Versicherungsnehmer.

 

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IdP ergibt sich daraus, dass reine Abrechnungsfehler eigentlich eher ein formales Problem (Versicherer wird ggf. stutzig, Leistung verzögert sich, Klärungsaufwand gerade dann, wenn ich ggf. gesundheitlich nicht kann, potentiell offene Flanke für Interpretationen usw. ...) sind. Relevanter ist eigentlich immer die Frage, welche Story tatsächlich dahinter stand (der eigentliche gefahrerhebliche Umstand).

 

Gleichwohl legt der Versicherer die Aktenlage, die er im Falle eines Falles bekommt, als Maßstab an.

 

Es ist daher eben dringend zu empfehlen, solche Stories schon vor Abschluss zu bereinigen, um eben keine Angriffsfläche zu bieten. Das geht nun nicht mehr.

 

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Eine Einschätzung der Angaben ist auch nicht ohne weitere Details möglich. Gem. den raren Zeilen vermute ich, dass eine VVA max. bis zu einem Verschuldensgrad in Betracht kommen könnte, die einen Kausalitätsgegenbeweis zulassen würde. Und das ist schon Glaskugellesen. Hieße im Klartext, grds. sollte eine Leistung erwirkbar sein, so lange nicht Kausalität zum BU-Fall besteht (du bspw. nicht wegen "Rücken" berufsunfähig wirst).

 

Wie gesagt, reine Glaskugelaussage, die ich auch nur treffe, weil es dein erster Beitrag im Forum ist und ich dich nicht völlig unbeantwortet stehen lassen möchte.

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