davidh Mai 2, 2017 · bearbeitet Mai 2, 2017 von davidh Ich würde gerne etwas Erfreuliches zu Helpcheck schreiben, kann es aber nicht. Dass Korrespondenzen zwischen der beauftragten Kanzlei und Versicherer/Rechtsschutzversicherer verzögert eingestellt werden, hatte ich ja schon moniert. Als ich von Helpcheck keine Rückmeldung auf meine Nachfrage erhielt, habe ich die Kanzlei direkt angemailt, hier gab es überhaupt keine Rückmeldung (obwohl ich der Mandant bin!). Mein letzter Stand, den ich "belegen" kann, ist vom 13.02.2017. Dort hat die RSV die Deckungszusage nicht erteilt, angeblich weil der Fall nicht abgedeckt ist, was aber nicht stimmt. Ich hatte den Baustein extra gebucht und auch Helpcheck darüber informiert (auf meine Initiative hin, natürlich ohne Einschätzung/Rückmeldung seitens Helpcheck). Der Lebensversicherer hatte vorher sowieso die Zahlung abgelehnt. Anfang April teilte mir Helpcheck mit: Zitat Laut Korrespondenzen zu Ihrem Fall haben sich sowohl die Debeka wie auch Ihre Rechtsschutzversicherung zu dem Fall des Widerrufs geäußert. Die Debeka hat den Widerruf abgelehnt, Ihre Rechtsschutzversicherung hat mit Schreiben vom 13.02.2017 darauf hingewiesen, dass ein Rechtsschutzfall bisher noch nicht eingetreten ist. Das Ablehnungsschreiben der Debeka wird von unserer Partnerkanzlei an Ihre Rechtsschutzversicherung weiter geleitet, sodass sich diese bzgl. der gerichtlichen Deckung noch äußern wird. Das ist so ziemlich genau das, was sich jeder anhand der Korrespondenzübersicht zusammenzimmern kann. Das Ablehnungsschreiben der Debeka ging schon am 09.02.2017 ein und wird gemütlich Anfang April weitergeleitet??? .. und die nächste Rückmeldung: Zitat Zur Zeit wird bzgl. Ihrer Rechtsschutzversicherung der Ausschluss des Widerrufs geprüft. Hierzu steht unsere Partnerkanzlei in ständiger Verbindung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und fordert ggf. weitere Informationen/Unterlagen an. Ich habe die verbindliche Aussage unserer Partnerkanzlei erhalten, dass wir in den nächsten Tagen/Wochen diesbezüglich eine Rückmeldung erhalten, sodass wir auf Sie zurückkommen. Angeblich prüft also meine Versicherung seit über 10 Wochen, ob der Rechtsschutzfall eingetreten ist oder nicht (jegliche Korrespondenz vorher erfolgte recht flink). Ich halte die Aussage für unglaubwürdig, aber ich muss Helpcheck vertrauen, dass im Hintergrund hart verhandelt wird - das passiert wohl alles telefonisch oder während eines Kaffeekränzchens, denn Korrespondenzen werden nicht hochgeladen. Die erste Deckungsanfrage beim Versicherer war mit etlichen Gerichtsurteilen untermauert, warum man auf jeden Fall eine Deckungszusage erteilen muss. Jetzt akzeptiert man monatelange Bearbeitungszeiten des Versicherers...? Natürlich ist jede Antwort garniert mit dem Hinweis, dass der Widerruf 12-18 Monate dauert und man nicht Nachfragen braucht. Ich halte das Vorgehen - wenn es auch seine Richtigkeit haben mag - für extrem intransparent. Wenn ich einen Anwalt direkt mandatiere, dieser mir Ablehnungsschreiben der Versicherung und Deckungsabsage des Rechtsschutzversicherers kommentarlos weiterleitet und dann fast 3 Monate KEINE Rückmeldung gibt, was er macht und woran exakt es klemmt, wäre ich extrem verärgert! Zudem man sich als "der dumme, ungeduldige Kunde" fühlt: ich will nicht ständig anklopfen und würde auch kein Wort verlieren, wenn Klage eingereicht wird und man auf einen Gerichtstermin wartet. Vorgänge, die verständlicherweise Zeit brauchen und wo es nichts zu beschleunigen gibt. Die aktuelle Hängepartie riecht für mich danach, dass eine Partei schlichtweg nicht mit Nachdruck arbeitet - und das finde ich sehr negativ. Nachdem der Anwalt Kontakt zu der Rechtsschutzversicherung aufgenommen hat, hat sie maximal zwei bis drei Wochen Zeit, diese Anfrage zu beantworten. Wenn es der Übermittlung weiterer Unterlagen bedarf, um eine Entscheidung treffen zu können, muss nach weiteren zwei bis drei Wochen, wenn der Rechtsanwalt die Anspruchsbegründungsschrift zugeschickt hat, eine mögliche Ablehnung durch die Rechtsschutzversicherung erfolgen. Diese kann sich für die Prüfung der Angelegenheit nicht noch länger Zeit lassen. Wird dieser Zeitrahmen nicht eingehalten, so muss der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage erteilen. LG Stuttgart, Urt. v. 22.04.2010, Az.: 16 O 45/10 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh Juni 12, 2017 Mein letzter Stand, den ich "belegen" kann, ist vom 13.02.2017. Dort hat die RSV die Deckungszusage nicht erteilt, angeblich weil der Fall nicht abgedeckt ist, was aber nicht stimmt. Ich hatte den Baustein extra gebucht und auch Helpcheck darüber informiert (auf meine Initiative hin, natürlich ohne Einschätzung/Rückmeldung seitens Helpcheck). Der Spaß mit Helpcheck geht weiter. Der Fehler, der mich 3 Monate Zeit gekostet hat? Die Aussage der Kanzlei war, dass Helpcheck die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein zu meiner RSV "auf dem falschen Kanal" eingegeben hat. Von Mitte Februar bis Anfang Mai hatte ich etlichen Mailverkehr und Telefonate mit Helpcheck, woran es denn klemmt. Warum keine neue Korrespondenz eingestellt wird, ob man mir irgendwie "belegen" kann, dass im Hintergrund gearbeitet wird... Zwischenzeitlich dachte ich, die Deckung wird aus anderen Gründen nicht erteilt und man ist hart am verhandeln. Es gab aber ein Kommunikationsproblem in der Art, dass die Versicherungsdokumente nicht weitergeleitet wurden. Die ganze Zwischenkommunikation wurde dann wohl auch nicht "weitergegeben" - absolut unglaubwürdig. Anhand der beiden Dokumente war nämlich ersichtlich, dass ich den Baustein gebucht habe. Die Auskunft der Rechtsschutzversicherung war ein Missverständnis, wie ich es vermutet habe. Ich habe dann - nachdem mir der Helpcheck-Mitarbeiter keine Neuigkeiten präsentieren konnte! - selbst mit meiner Versicherung korrespondiert, wie denn die Ablehnung zustande gekommen ist, obwohl ich den Baustein gebucht habe. Entschuldigung, Missverständnis, natürlich erteilen wir die Deckungszusage. Die Kanzlei hat Mitte Februar die Ablehnung ohne mit der Wimper zu zucken hingenommen. Die Kanzlei hätte bei mir nachfragen können - ist nicht passiert. Die Dokumente, die "auf dem falschen Kanal" eingereicht wurden, tragen den Eingangsstempel der Kanzlei! Den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen habe ich Helpcheck "aufs Auge" gedrückt - wurden also nicht mal bei mir angefordert. Was weiterhin bemerkenswert ist und was mir niemand beantworten konnte: was ist in den 3 Monaten passiert? Wir behaupten mal, dass es stimmt, dass die Kanzlei die Ablehnung des Versicherers für endgültig gehalten hat (es gab danach ja auch keinen Schriftverkehr mehr) und meine Dokumente nicht vorlagen. Naja - wie rechtfertigt man einen Zeitraum länger als 4 Wochen, um den Kunden mitzuteilen, dass man das Mandant nicht übernehmen kann? Das Hochbrisante ist: das letzte Angebot von Helpcheck Anfang Mai war, dass das Verfahren beendet wird, weil die RSV ja nicht zahlt. Kulanterweise würde Helpcheck die Kosten übernehmen, ODER ich zahle es aus eigener Tasche. Eine Fehlauskunft! Zudem ist der Rechtsschutzfall eröffnet, sodass ich ohne weiteres Fortfahren der Kanzlei von niemanden die Kosten erstattet bekommen hätte. Ich musste in die Bresche springen und als Unbeteiligter die Deckungszusage einholen. Was ich auch wahnwitzig finde: die Kanzlei arbeitet offensichtlich sofort, ohne die Bedingungen der RSV zu prüfen. Im Sinne von: hat der Kunde einen Baustein für Lebens-/Rentenversicherungsstreitigkeiten versichert? Nach meinen Recherchen bietet nur eine Handvoll Rechtsschutzversicherer Schutz in solchen Fällen; im Standard-Tarif ist es meistens nie dabei. Würde man diese ganz grundsätzliche Frage nicht vor Beginn einer anwaltlichen Tätigkeit abklopfen? Auch eine Deckungsanfrage muss formuliert werden und erzeugt Aufwand. Ich rate entschieden von Helpcheck ab! Der GF hat sich entschuldigt; mehr aber auch nicht. 25% Provision dafür, dass ich als Kunde die Deckungszusage einholen muss. Schande! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh August 22, 2017 Ich bin ja scheinbar der Einzige, der mit Helpcheck aktiv zu tun hat und darüber berichtet. Deutliche Erfahrungsberichte im Internet finde ich nicht. Daher schreibe ich hier einfach mal weiter. Nun, am 31.05. (Mittwoch) konnte ich Helpcheck die Deckungszusage der RSV übermitteln - wir sind fair, es war schon 16:30 Uhr. Ich hätte erwartet - aber vielleicht bin ich einfach auch nur ein komplizierter Kunde - dass man sofort die gerichtliche Deckungszusage einholt, da die Versicherung ja schon lange ihre Ablehnung signalisiert hat. So ein peinliches Versehen (wie "aufmerksam" ist man denn in Gerichtsverfahren, wo man nicht mehr so leicht "Upsi-daisy" sagen kann?) hätte ich am nächsten Tag voller Scham ausgebügelt. OK, meinetwegen 1-2 Wochen. Nein, der "Zweizeiler" (Partei hat nicht bezahlt, wir müssen jetzt klagen) wurde der Versicherung am 09.07. präsentiert, mit weiterer Kostennote für die gerichtliche Vertretung. Das finde ich auch so unverständlich: müsste eine Kanzlei nicht aus intrinsischen Gründen - wo Geld in die Kasse kommt! - solche Dinger mit hoher Priorität "raushauen"? Meines Wissens machen doch solche Formalitäten die Rechtsanwaltsfachangestellten. Dann mit der Ironie, dass man ein Legal-Tech-Start-Up sein will, und solche Prozesse hochstandardisiert sein müssten. Wir sind ja noch in keinem Gerichtsverfahren, wo Versicherungsbedingungen auseinander gepflückt werden - wir reden von der Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer. Wenn mein Dorfanwalt ohne Sekretariat dafür mehrere Wochen braucht, habe ich Verständnis. Aber so? Am 01.07. gab es dann ein eingestelltes Schriftstück bei Helpcheck, das mit folgenden Worten beginnt: wie Ihnen durch Ihren Prozessbegleiter (HelpCheck-online) im Vorfeld sicherlich bereits mitgeteilt wurde Helpcheck hat mich in keiner Weise vorgewarnt - aber ok. Es geht um die Entwicklung eines "Rechenstandards" für zu widerrufende Lebensversicherungen, und ich kriege nach "neuester" Berechnung 150 EUR mehr. Was genau das mit meinem Fall zu tun hat, dazu gibt es natürlich keine Einschätzung (spontane Frage: was ist denn, wenn wir schon im gerichtlichen Verfahren wären?). Ist man bisher Trödelei seitens Helpcheck und Kanzlei gewohnt, endet das Schreiben mit Ebenfalls werden wir in der kommenden Woche rechtlich prüfen, welche konkreten Auswirkungen die Neuberechnung auf ihre Angelegenheit hat. Mit dem Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung werden wir dann erneut auf Sie zukommen. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie lediglich vorab über die Ergebnisse der erforderlichen Neuberechnung informieren Also: der Kunde wird über etwas vorab informiert, womit er gar nicht gerechnet hat (laut der Kanzlei wohl irgendwie schon). In meinem Fall lassen 150 EUR (abzgl. 25% Provision) wahrscheinlich niemanden aus den Latschen kippen. Ganz wichtig aber muss man ein Vorwarnungsschreiben für diese brisante Neuentwicklung aufsetzen. 18.07. nächstes Schreiben der Kanzlei, es geht um die erwähnte Neuberechnung und um "eventuelle Steuervorteile". Ich gebe gerne zu, ich habe es nicht verstanden. Eine klientengerechte Aufklärung seitens Helpcheck gibt es auch nicht. Wozu braucht man eigentlich diesen Verein? Zitat aus dem Schreiben: Es ist also im Ganzen festzuhalten, dass eine Berücksichtigung von Steuervorteilen zulasten der Versicherungsnehmer der einhelligen Rechtsprechung und der Meinung in der Literatur widerspricht. Die in der jetzigen Entwurfsfassung zu diesem Thema zitierte Rechtsprechung bezieht sich auf eine Fallkonstellation, die im Falle des Widerrufs von Lebensversicherungen nach Auffassung der Rechtsprechung gerade nicht einschlägig. Der guten Ordnung halber haben wir eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Bundesverband [..] abgegeben und würden dem Verband intern noch eine Frist bis zum 25. Juli zur Erwiderung einräumen, um eine eventuelle Begründung für diese aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbaren Positionsänderung zu bekommen. Wir kommen dann nach Erhalt einer Stellungnahme oder einem fruchtlosen Verstreichen des 25. Juli in der Sache unmittelbar auf Sie zurück. Es ist keine Überraschung, der 25.07. ist nun auch schon länger verstrichen und das ist mein letzter Stand zu dieser Angelegenheit. Die Anwaltskanzlei hat also auch eine andere Auffassung von "unmittelbar". Meine Nachfrage bei Helpcheck vom 17.08., wie hier der Stand ist, ist natürlich auch noch unbeantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gordon_gekko September 5, 2017 Hey davidh, Danke, dass du uns auf dem Laufenden hälst! ich bin auch noch nicht weitergekommen. Von dem Plan, es über die Rechtschutzversicherung laufen zu lassen, bin ich wieder abgekommen: die LV laufen noch auf meinen Vater und ich möchte nicht seine Rechtschutz-Schadenshistorie damit belasten (bei mehreren Schadenfällen kann einem die Versicherung ja kündigen und es scheint dann ziemlich schwer zu sein, eine zu finden, die einen wieder nimmt). Insofern überlege ich grade, meine Versicherungen bei IG-Widerruf kostenlos prüfen zu lassen und es dann ohne Rechtschutz über ein Erfolgshonorar widerrufen zu lassen. Allerdings werden hier 30% des Mehrwerts durch Widerruf (=Auszahlung bei erfolgreichen Widerruf minus Rückkaufwert) fällig. Daivdh, du wolltest doch damals auch deine LV von IG-Widerruf prüfen lassen, was ist damals eigentlich rausgekommen? Oder hat sonst noch jemand Erfahrung bezüglich des Anbieters? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stop-loss September 6, 2017 · bearbeitet September 6, 2017 von stop-loss Hallo, ich habe vor kurzem einer fondsgebundenen LV bei der Skandia erfolgreich selbst widersprochen, ohne irgendwelche Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Der Formfehler in der Widerspruchsbelehrung war schnell gefunden. Es wurde auf die Notwendigkeit der "Schriftform" statt der "Textform" hingewiesen. Bingo! Habe dann ein paar Stunden im Netz nach BGH Urteilen und Musterschreiben recherchiert und dann ein zweiseitiges Schreiben erstellt. Die Skandia hat die Wirksamkeit des Widerspruchs sofort anerkannt, es gab dann lediglich noch etwas Schriftwechsel bzgl. der Höhe der Auszahlung. Den Betrag wollte ich genau aufgeschlüsselt haben. http://www.finanztip.de/widerspruchsrecht-lebensversicherungen/ Viele Grüße stop-loss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MaikeC September 6, 2017 @davidh Ich finde es ehrlich gesagt seeeeeeehr komisch was Du berichtest, das hörst sich alles eher so an als wenn Du selbst bei einem konkurrierenden Dienstleister oder einer Anwaltskanzlei arbeitest. Besonders verdächtig finde ich dabei, dass hier eigentlich keinerlei Diskussion stattfindet und du trotzdem immer weiter schreibst. Solche Verhaltensmuster kenne ich aus anderen Foren und das sind dann in der Regel immer irgendwelche Mitbewerber, die Stimmung machen wollen und Dinge frei erfinden. Für mich riecht das nicht danach, für mich stinkt es ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 6, 2017 · bearbeitet September 6, 2017 von Holgerli Genau. Deswegen hat er sich 2012 angemeldet, schon über 300 Pots in diversen Threads. Sehr verdächtig. Du hingegen bist vorbildlich: 10 Posts, davon 5 hier im Thread und die restlichen 5 Posts sind Ein- oder Zweizeiler mit Null Inhalt. Also alles sehr seriös. @davidh: Eine spannende Entwicklung. Bitte auch weiterhin aktualisieren. Könnte es sein, dass die gnadenlos überlastet sind bzw. es bei dem Geschäftsmodell mehr auf Masse denn auf Klasse ankommt und Du mit Deinen Problemen jetzt das wohlgeschmierte Getriebe der Massenabfertigung störst? @stop-loss Spannend, dass es auch problemlos ohne Antwalt geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MaikeC September 6, 2017 · bearbeitet September 6, 2017 von MaikeC @Holgerli Hättest Du meinen Post richtig gelesen, dann hättest Du wohl direkt gesehen, dass ich eher in anderen Foren unterwegs bin und ich daher ähnliche Verhaltensmuster kenne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gordon_gekko September 6, 2017 · bearbeitet September 6, 2017 von gordon_gekko vor 22 Minuten schrieb Holgerli: Genau. Deswegen hat er sich 2012 angemeldet, schon über 300 Pots in diversen Threads. Sehr verdächtig. Du hingegen bist vorbildlich: 10 Posts, davon 5 hier im Thread und die restlichen 5 Posts sind Ein- oder Zweizeiler mit Null Inhalt. Also alles sehr seriös. besser kann mans nicht formulieren! @davidh: bitte halte uns auch weiterhin auf dem Laufenden, ich finds sehr interessant @stop-loss auch sehr interessant Geschichte! Hast du vielleicht noch ein paar Infos auf welche Fehler du in der Widerspruchsbelehrung genau geachtet hast? Also kennst du ncoh weitere als die, die im Finanztip genannt wurden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 6, 2017 · bearbeitet September 6, 2017 von Holgerli @MaikeC Ja klar, ich bin auch "in anderen Foren" unterwegs. Kann man auch so gut nachvollziehen. Fakt ist: > 300 Postings und seit 2012 dabei vs. 10 Postings, davon 50% hier im Thread. Aber groß rummoppern. Das sagt mir eigentlich alles. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh September 6, 2017 · bearbeitet September 6, 2017 von davidh Hallo, zu IG Widerruf habe ich nur mit der Anwaltskanzlei im Hintergrund gemailt. Diese wollten aber die damaligen Versicherungsbedingungen, die ich aber nicht mehr habe. Da Helpcheck mit meinen Unterlagen zufrieden war, habe ich sie mandatiert. @MaikeC Der ganze Sachverhalt ist dokumentiert und belegbar. Es sollte klar sein, dass ich hier nicht alle Schriftsätze reinstelle Hast du denn Erfahrungen mit Helpcheck? Der Grund, dass ich hier vor mich hin schreibe ist, dass ich bisher keine gefunden habe, die über "ich habe da mal meine Versicherung hingeschickt und bekomme angeblich X EUR zurück" hinausgehen. Zudem ich schon erwähnt habe: Zitat Ich bin ja scheinbar der Einzige, der mit Helpcheck aktiv zu tun hat und darüber berichtet. Deutliche Erfahrungsberichte im Internet finde ich nicht. Daher schreibe ich hier einfach mal weiter. Keine Angst - als Privatanleger mandatiere ich höchstens Anwälte oder unterstütze "Legal Start-ups" wie Helpcheck. Zitat @davidh: Eine spannende Entwicklung. Bitte auch weiterhin aktualisieren. Könnte es sein, dass die gnadenlos überlastet sind bzw. es bei dem Geschäftsmodell mehr auf Masse denn auf Klasse ankommt und Du mit Deinen Problemen jetzt das wohlgeschmierte Getriebe der Massenabfertigung störst? Bisher konnte ich mir noch keinen Reim drauf machen. Klar ging "Lebensversicherung widerrufen!" durch die Presse, aber ob da jetzt so viele Fälle auf dem Tisch gelandet sind... ich erinnere mich noch an ein Telefonat mit Helpcheck, in dem ich fragte, wie es denn mit Gerichtsfällen o.ä. aussieht, wo sehr ausweichend reagiert wurde; zumindest nie: das sind unsere Erfahrungen mit Versicherung A, wir haben gegen Versicherung B und C schon Klage eingereicht, hier ist mal ein Aktenzeichen... Man könnte ja den Eindruck bekommen, dass ich mal wieder der lästige Kunde bin, allerdings muss ich mich freisprechen. Ich habe bisher keine Fehler gemacht und - im Gegenteil - ohne meine Intervention hätte bei Helpcheck und Kanzlei niemand Geld gesehen von der Rechtsschutzversicherung. Die wollten den Fall ja zu den Akten legen und kulanterweise die bisherigen Rechtsanwaltskosten übernehmen; bzw. dass ich sie aus eigener Tasche bezahle! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 6, 2017 Das mit der Massenabfertigung war nur so eine Idee. Dass Du als Kunde Probleme provozierst sehe ich aus Deinen Schilderungen auch nicht, daher ja die Idee mit dem Sand im Getriebe aufgrund von diesen Kommunikationsproblemen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh September 6, 2017 Jetzt fingiere ich mal Verschwörungstheorien zu MaikeC ;-) Gerade hat sich Helpcheck gemeldet und man verzichtet in meinem Fall auf die Erfolgsprovision. Immerhin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MaikeC September 6, 2017 @davidh ja genau ! dann bekomme ich aber auch etwas von deinem gesparten Geld ab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stop-loss September 7, 2017 vor 19 Stunden schrieb gordon_gekko: @stop-loss auch sehr interessant Geschichte! Hast du vielleicht noch ein paar Infos auf welche Fehler du in der Widerspruchsbelehrung genau geachtet hast? Also kennst du ncoh weitere als die, die im Finanztip genannt wurden? Ich hatte Glück, dass mein Vertrag einen der drei in dem Link genannten typischen Fehler in den Widerspruchsbelehrungen enthielt. Ansonsten hätte ich als Laie wohl auch erst mal nicht weiter gewusst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh September 15, 2017 Mittlerweile habe ich einen Ansprechpartner bei der beauftragten Kanzlei. Zusammengefasst, man hängt wegen des "neuen Berechnungsstandards" hintendran, weswegen sich die Klageeinreichung verzögert. Dieses klare Statement, das ich ja schon vor Wochen erbetet habe (hat diese Neuberechnung etwas mit der Klage zu tun?), konnte Helpcheck nicht abgeben. Stattdessen unkommentierte Schriftsätze der Kanzlei, die diesen eventuell denkbaren Zusammenhang in den Raum stellen, aber sicher nicht eindeutig darlegen. Und es wäre doch genau die Kommunikationsaufgabe von Helpcheck: oberflächlich sein! Welche unmittelbaren Auswirkungen hat das auf den Kunden, der einfach nur schnellstmöglich seine Kohle sehen will? Formulierungsvorschlag: "Die Forderung muss neu berechnet werden, deswegen wird sich die Klage auf unbestimmte Zeit / um 2-3 Monate verzögern - wir melden uns. Zur Kenntnisnahme die Schriftstücke der Kanzlei." Auch wenn der Kontakt sehr nett war, hat man die guten Beziehungen zu Helpcheck außerordentlich gelobt und kann sich das Geschehene nicht erklären - ich bin wohl leider ein Sonderfall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
redbin September 26, 2017 · bearbeitet September 26, 2017 von redbin Hallo zusammen, ich bin über eine Internetsuche nach dem Stichwort "helpcheck" über dieses Forum gestoßen, und da ich darin auf eine sehr nützliche Information gestoßen bin, wollte ich das hier auch mal zurückgeben. Also, ich habe auch eine Lebensversicherung bei Clerical Medical, die seit dreizehn Jahren mit negativer Rendite läuft. Also klarer Fall für die Abschussliste bzw. den Widerrufsjoker. Habe leider keinen Rechtsschutz und wollte das deswegen über einen Dienstleister auf Erfolgsbasis machen lasssen. Über Finanztip bin ich da auf helpcheck gestoßen und habe da meine Unterlagen eingereicht. Ergebnis der Prüfung: Vertrag ist widerrufbar, zu erwartender Mehrwert über Rückkaufswert ca. 8.500 Euro, darauf würde helpcheck das Erfolgshonorar von 25% plus MwSt, also in Summe 29,75% berechnen. Ok, kann man machen, denke ich, und wollte die beauftragen, habe dann aber zu meinem Erstaunen festgestellt, dass die nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung tätig werden. Dort nochmal nachgefragt, und die haben zurückgemeldet, Rechtsschutz ist Voraussetzung, und sie haben empfohlen, dass ich speziell für diesen Fall eine Versicherung abschließe, und dabei Advocard genannt, die würden den Fall laut ihren Bedingungen noch abdecken. Drei Monate Wartezeit plus 150 Euro Selbstbeteiligung plus ca. 10 Euro monatliche Prämie kostet der Spaß. Das heißt also konkret: das Geschäftsmodell von helpcheck besteht darin, Null Risiko einzugehen und Null Kosten zu haben. Die Anwälte bezahlt auf jeden Fall die Versicherung, helpcheck kassiert im Erfolgsfall on top 25% plus Mwst., im Misserfolgsfall verlieren sie nichts. Sorry, aber das ist für mich, vorsichtig formuliert, mindestens fragwürig. Wozu soll ich denn dann helpcheck beauftragen und denen knapp 30% Erfolgsprämie zahlen, wenn ich für die ganzen Anwaltskosten Rechtsschutz habe? Also da scheint mir die helpcheck-Gebühr in keinem Verhältnis zur dann noch verbleibenden Gegenleistung zu stehen. Dann bin ich hier auf den Tip mit IG Widerruf gestoßen. Habe ich direkt auch mal meine Unterlaqen hingeschickt, die haben es an eine Frma namens compare-Vergleiche weitergeleitet, welche wiederum eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Erstprüfung beauftragt hat. Ergebnis: man kommt ebenfalls zum Schluss, dass mein Vertrag widerrufbar ist, kommt ebenfalls auf einen zu erzielenden Mehrwert von ca. 10.000 Euro, und, jetzt kommts: man würde meinen Fall gegen eine Erfolgsbeteiligung von 30% inkl. Mehrwertsteuer übernehmen. Sämtliche anfallenden Anwaltskosten werden erfolgsunabhängig von compare übernommen, ich brauche keine Rechtsschutzversicherung und habe im Misserfolgsfall Null Kostenrisiko und im Erfolgsfall eben 30% Erfolgsbeteiligung. Also fast exakt in gleicher Höhe wie bei helpcheck, nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass hier dann damit auch sämtliche Anwaltskosten abgedeckt sind und nicht noch on top durch die eigene Rechtsschutzversicherung zu tragen sind. Werde ich also machen. Vielen Dank für den Tipp mit IG Compare, und helpcheck kann man dann denke ich getrost in die Tonne treten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gordon_gekko Oktober 5, 2017 habe gerade eben mit einem Anwalt telefoniert, der sich bei mir gemeldet hatte, nachdem ich meinen Vertrag bei IGwiderruf hochgeladen hatte. Eine erfolgsbasierte Vergütung wurde mir angeboten, wenn ich es nicht über die Rechtschutz laufen lassen will, 25% + MwSt vom Mehrwert ggü. dem Rückkaufswert. Nutzungsentschädigung würden die nicht berechnen, ginge laut dem Antwalt bei reinen fondsgebundenen LV nicht, da der Versicherer ja gezwungen war, diese in Fonds zu investieren? Ich würde im Prinzip also meine gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für die Risiko-LV erstattet bekommen (abzüglich dann dem Erfolgshonorar) wenn ichs richtig verstanden habe (bei erfolgreichem Widerruf). ich werde jetzt erstmal von der LV die aktuellen Daten abfragen (eingezahlte Beiträge und aktueller Rückkaufswert) und dann mal schauen, was genau der Anwalt dann als ungefähren Wert bei der Rückabwicklung herausbekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh Oktober 5, 2017 Was spricht eigentlich gegen Abwicklung über RSV? Du kannst ja einen Vertrag abschließen (z. B. HUK24 mit PLUS-Baustein), 3 Monate warten und dann "angreifen". Die Prämie müsste bei unter 200 EUR p.a. liegen. Bzw. die Verträge laufen auf deinen Vater, der sowieso eine RSV hat? Ist ja ein einfaches Rechenbeispiel, was sich mehr rentiert. Der Vollständigkeit halber: nix Neues an der Helpcheckfront. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gordon_gekko Oktober 5, 2017 @davidh: ja ist natürlich vollkommen richtig, allerdings möchte ich nicht schuld sein, wenn mein Vater aus seiner RSV fliegt. Kann ja sein, dass er sie im Ernstfall wirklich mal braucht (und bei mir sind es ja 2 Verträge die ich widerrufen will, mit dem ersten habe ich jetzt angefangen). Wie verhält es sich eigentlich mit der RSV wenn man sich außergerichtlich einigt? Laut google kommt es anscheinend öfters dazu, dass die RSV die Anwaltskosten dann nicht übernehmen will, allerdings habe ich hier auf die Schnelle ein Urteil gefunden, dass die RSV es eigentlich zahlen müsste. Nichts desto trotz finde ich die Erfolgsvergütung relativ angenehm, weil meinem Vater eben keine Nachteile bei seiner RSV entstehen. Was mich aber nach wie vor wundert, ist die Aussage, dass eine Nutzungsentschädigung bei fondsgebundenen LV garnicht möglich wäre, im Internet habe ich diese Aussage nämlich nicht wiedergefunden. Bis jetzt habe ich nur gefunden, dass sie (allgemein bei LV) schwer zu berechnen ist (wie auch schon in den ersten Posts des Threads geschrieben wurde). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh Oktober 6, 2017 Bei der HUK24 hatte ich 2 Schadensfälle binnen 1 Jahr (Neuvertrag). Präventiv habe ich meine PHV noch dort hin verlegt. Wer weiß, was das bringt, allerdings 5 EUR mehr oder weniger p.a. Differenz zum "günstigsten" Anbieter... Bisher keine Kündigung (1 Fall ist aber schon vom Gegner bezahlt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Randa-Michi Oktober 8, 2017 · bearbeitet Oktober 8, 2017 von Randa-Michi weitere Infos nachgelesen Hallo zusammen, danke für alle eure Posts zu diesem Thema! Ich bin auch gerade dabei zu beginnen meine Versicherungen zu prüfen. Ich halte euch dazu auf dem Laufenden. Kann mir jemand sagen, warum es eigentlich genau nur um diesen Zeitraum geht: 29. Juli 1994 - 31. Dezember 2007? Gab es da besondere gesetzliche Anforderungen? Die Anforderungen bez. Widerruf gab es doch vorher schon und jetzt auch noch. OK ggf. sind die Versicherer jetzt vorsichtiger als damals, aber das heißt ja noch lange nicht, dass die Belehrung oder das Vorgehen korrekt sind/waren. EDIT, 08.10.2017: Habe gerade bei Finanztip im bekannten Artikel was drüber gelesen: Zitat Der rechtliche Hintergrund Bei Lebens- und Rentenversicherungen, die Kunden zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, gab es eine Besonderheit. Ein Vertrag galt auch dann als abgeschlossen, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder eine Verbraucherinformation erst übersandte, nachdem der Kunde den Antrag gestellt hatte. Wurde das seitens des Gesetzgebers dann wieder geändert, dass dies so nicht mehr gültig ist und die Versicherer das mittlerweile wieder anders handhaben? Grüße Michi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh Oktober 13, 2017 · bearbeitet Oktober 13, 2017 von davidh Helpcheck setzt wieder eins drauf. Folgendes Schreiben auszugsweise zur Kenntnis: Zitat wir kommen heute in Ihrer Angelegenheit .. unmittelbar auf Sie zu. Aktuell wurde in dieser Angelegenheit für ihren Vertrag bei der ... erklärt und um entsprechende Deckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gebeten. Wie Ihnen bereits mit separater Post mitgeteilt, wurde eine Neuberechnung Ihres Anspruches bei ihrem Vertrag erforderlich. Für die weitere Vorgehensweise werden wir Ihnen, bzw. Ihrem beauftragten Prozessbegleiter die Ergebnisse der Neuberechnung mit detaillierter Erläuterung für Ihren Vertrag kurzfristig zukommen lassen. Soweit klar. Auch wenn ich dachte, das Ergebnis der vorläufigen (!) Neuberechnung schon seit dem 01.07.2017 in der Hand zu halten (bei mir: 150 EUR). Zitat Auf Grundlage dieser neuen Berechnung haben Sie sodann die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie Ihren Anspruch aus Ihrem Vertrag unter Zugrundelegung der Neuberechnung weiterverfolgen wollen. Sie können also für Ihren Vertrag entscheiden, ob Sie die Anspruchsdurchsetzung auch nach der Neuberechnung tatsächlich durchführen wollen oder ob Sie hiervon Abstand nehmen möchten. Moment mal: beide Sätze stellen das grundlegende Prozedere in Frage! Der ausgerechnete Mehrwert liegt (lag) bei mir bei ~ 4.100 EUR. Wenn wir uns mal in humaneren Sphären bewegen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der "Ottonormalverbraucher" bei z. B. nur 2.000 EUR Mehrwert sagt (nach außergerichtlichem Verfahren und vorliegender Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren = kein Kostenrisiko für ihn): ach, dann hören wir an dieser Stelle auf??? Lass ich die Versicherung, der ich mich entledigen wollte, eben doch weiterlaufen oder kündige sie und kriege 0-4.100 EUR weniger? Zitat Soweit Sie die weitere Verfolgung Ihrer Ansprüche entsprechend bestätigt haben, werden wir Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung unseren Klageentwurf zur kritischen Durchsicht und entsprechenden Freigabe übersenden. Ich habe Helpcheck und eine Kanzlei beauftragt (Helpcheck haut als erstes Ergebnis "DAS IST IHR MEHRWERT BEI EINEM WIDERRUF!!!" raus), soll aber jetzt eine kritische Durchsicht durchführen und die Klage freigeben? Wie reagiert eigentlich eine RSV, die ihre verauslagten Kosten vom Gegner nicht erstattet bekommt, weil der Mandant sagt: ach, wissen Sie, wegen den 1.000 EUR mehr klagen wir jetzt doch nicht, ciao? OK, das Prozesskostenrisiko entfällt - aber bei vermeintlich klarer Rechtslage? Spannende Überlegungen, die uns aufgehalst werden. Nochmal: ich habe in der Presse nicht mitbekommen, dass die "Lebensversicherungswiderrufe" plötzlich vom BGH gekippt wurden o.ä. Von Helpcheck wurde mir auch kein allgemeiner Missstand kommuniziert, dass es erhebliche Probleme bei der Klagedurchsetzung geben wird. Im Gegenteil: der ganze Prozess wird beworben, als ob die Rechtslage klar ist, die Versicherer aber eben nur zahlen, wenn der Klageweg beschritten wird. Ja? Nein? Zitat Sowohl die Bereitstellung des Rückfrageportals als auch insbesondere die technische Implementierung der Neuberechnung mit den damit verbundenen – sehr umfangreichen – Tests, hat bei der Bearbeitung der Verträge innerhalb der juristischen Prüfung leider zu einer deutlichen Verzögerung geführt, die wir an dieser Stelle ausdrücklich entschuldigen möchten. OK. Zitat Wir haben uns jedoch (auch berufsrechtlich) gezwungen gesehen, den recht umfangreichen technischen und organisatorischen Aufwand und die damit verbundene Verzögerung in Kauf zu nehmen, um Ihnen eine belastbare und auch nachhaltige Entscheidungsmöglichkeit für die Durchführung des Widerrufs zu geben und valide Erfolgsaussichten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu schaffen. Mir fehlen die Worte. Wir sind in der Phase, dass das außergerichtliche Verfahren stattgefunden hat und nun geklagt werden muss. Aber das ganze Prozedere wird in Frage gestellt, vielmehr die Frage der Sinnhaftigkeit des Verfahrens auf den Mandanten abgewälzt. Ich kann mir nur vorstellen, dass bei der Neuberechnung (also eine neue Neuberechnung?!) statt 4.100 EUR nun 410 EUR herauskommen. Das deckt sich übrigens mit der Aussage einer Kanzlei, die ich vor Helpcheck kontaktiert habe, die vom Widerruf abriet, da der Kostenvorteil nur bei "wenigen hundert Euro" liegt. Zitat Falls Sie sich für die Weiterverfolgung Ihres Anspruches entscheiden sollten, würden wir uns freuen, Sie hierbei begleiten zu dürfen. Am 05.09.2017 kommunizierte mir Helpcheck: Zitat Des weiteren hat die Neuberechnung auf das bevorstehende Verfahren keine negativen Auswirkungen. Im Gegenteil. Durch die Implementierung der neuen Rechtsprechungen sowie des Berechnungsstandards kann unsere Berechnung nun noch besser vor Gericht nachvollzogen werden (z.B. mit einem anwaltlichen Gutachten). Nach Absprache mit einem Kollegen aus der Partnerkanzlei ist die Thematik der Neuberechnungen so gut wie abgeschlossen, sodass ich zuversichtlich bin, dass wir in den nächsten Wochen die gerichtlichen Klagen verschicken können. Na, dann schauen wir mal. Das ist mittlerweile ein Krimi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Randa-Michi Oktober 13, 2017 Hi, danke fürs Update. Hast du oder sonst jemand der Mitlesenden schon mal drüber nachgedacht die Versicherung einfach zu verkaufen? Adhoc schätze ich mal, dass man weniger bekommt. Aber bestimmt hat es schon jemand gecheckt... Vielleicht lohnt es sich mehr? Ich hatte noch keine Zeit das Thema anzugehen. Hab grad noch andere Dinge, die ich zuerst erledigen will. Grüßle Michi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag