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gordon_gekko

Widerspruch/Rückabwicklung bei zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

Hi,

 

Ich bin gerade dabei, die LVs zu prüfen, die meine Eltern vor einigen Jahren für mich abgeschlossen haben. Hier der Thread dazu.

 

Nun bin ich auf letztens in der Zeitung auf das Start-Up Helpcheck aufmerksam geworden, dass sich darauf spezialisiert hat, zu prüfen ob bestimmte Lebensversicherungen (die in o.g. Zeitraum abgeschlossen wurden) nachträglich widerrufen werden können.

Dadurch bin ich auf die Thematik aufmerksam geworden. Klingt für mich interessant, da bei einem Widerruf/Rückabwicklung nicht nur ein großteil der gezahlten Beiträge rückerstattet wird, sondern dazu auch noch Nutzungsentschädigung geltent gemacht werden kann.

 

 

Bei Finanztip habe ich folgende Informationen zum Wiederruf gefunden:

"

Typische Fehler in den Widerspruchsbelehrungen: Dass der Versicherer tatsächlich vergessen hat, Ihnen eine Widerspruchsbelehrung zuzuschicken, ist ziemlich unwahrscheinlich. Aber der Blick in die Unterlagen kann sich trotzdem lohnen. Im Übrigen steht der Versicherer in der Beweislast: Wenn Sie der Meinung sind, keine Widerspruchsbelehrung bekommen zu haben, muss der Versicherer nachweisen, dass das doch der Fall war.

 

Wahrscheinlicher ist, dass die Ihnen zugeschickte Widerspruchsbelehrung nicht korrekt formuliert ist und einen der folgenden Fehler enthält:

 

  • In der Widerspruchsbelehrung steht nicht, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8. Dezember 2004) abzusenden. Der Widerspruch muss nämlich nicht innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen, sondern nur rechtzeitig abgesendet werden.
  • Sofern der Vertrag 2002 oder später abgeschlossen wurde, muss in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform, nicht auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen werden. Das bedeutet, dass seit 2002 auch eine E-Mail als Widerspruch ausreicht (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015, Az. IV ZR 211/14).
  • Die Widerspruchsbelehrung muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht ohne Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen stehen (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016, Az. IV ZR 512/14).

Wer einen solchen Fehler in der Widerspruchsbelehrung findet, hat gute Chancen, den Vertrag rückabwickeln zu können."

 

Quelle: http://www.finanztip...sversicherungen

 

Reicht das wirklich aus, um bei der Rückabwicklung gute Chancen zu haben? Und was genau ist denn eigentlich mit der Wiederspruchsbelehrung gemeint? muss diese seperat ausgestellt worden sein, oder reicht es, wenn diese in den AGBs stand? Hat zu dem Thema schon jemand Erfahrungen gemacht? Und gibt es noch genauere Hinweise als die von Finanztip, woran ich erkenne ob ein Widerruf überhaupt rechtlich möglich ist?

 

Mir ist bewusst, dass es letztendlich wahrscheinlich auf einen Anwalt hinaus läuft. Um mir das ganze etwas zu vereinfachen, spiele ich mit dem Gedanken den Service von Helpcheck auszuprobieren.

Helpcheck selbst wurde erst dieses Jahr gegründet und ich habe noch keine Erfahrungsberichte zu denen gefunden. Die Website sagt zu den Kosten folgendes:

"Nur nach erfolgreichem Widerruf erhält helpcheck eine Provision in Höhe von 25% zzgl. MwSt. des für Sie erzielten Mehrwertes. Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten /haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten.

 

Im Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung übernimmt der beauftragte Rechtsanwalt die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, führt der Rechtsanwalt den Widerruf durch. In diesem Fall entstehen maximal die Kosten des Selbstbehaltes der Rechtsschutzversicherung.

 

Falls die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, werden alle bis dahin angefallenen Rechtsanwaltskosten von helpcheck getragen.

 

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist ein Widerruf dennoch möglich - kontaktieren Sie uns hierzu bitte" Quelle: https://www.helpchec...fige-fragen.php

 

Den Nutzen für den Kunden begründet Helpcheck folgendermaßen:

"Für eine erste Einschätzung können Sie sich gerne an uns wenden. Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkulieren wir mit Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus und können anschließend unkompliziert sagen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Rückzahlung besteht. Wir erledigen für Sie nicht nur den Papierkram, sondern setzen den Anspruch auch vor Gericht mit kooperierenden Anwaltskanzleien durch. Dabei gilt: Nur wenn wen wir Erfolg mit dem Widerruf haben, wird eine Provision von 25% auf den Mehrwert erhoben. Der Mehrwert ist der Betrag, den Sie über eine normale Kündigung der Versicherung hinaus erhalten." Quelle: https://www.helpchec...ihre-rechte.php

 

Macht es Sinn auf so einen Service zurückzugreifen (der immerhin 25% des Mehrwerts beträgt), wenn mein Vater (Inhaber und Unterzeichner der Lebensversicherungen) eine Rechtsschutzversicherung hat? Oder ist man mit einem Anwalt, der in solchen Rückabwicklungen Erfahrungen hat, besser beraten?

LG Gordon gekko

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MaikeC

Hi,

da ich mich auch schon länger mit dem Thema befasse und schon meine Erfahrungen (mit einem anderen Dienstleister) gemacht habe, teile ich Dir diese gerne mit. Zu dem genannten Anbieter kann ich Dir zwar leider nichts sagen, allerdings versuche ich Deine restlichen Fragen soweit es mir möglich ist zu beantworten:

Reicht das wirklich aus, um bei der Rückabwicklung guteChancen zu haben?

Link: Versicherer ignorieren BGH-Urteil - und bringen ihre Kunden um viel Geld

Das BVerfG nahm die Beschwerden zwar nicht zur Entscheidung an ( http://www.lto.de/re...cht-bestaetigt/ ), allerdings hat sich an der Einstellung der Versicherer in den meisten Fällen wohl nichts geändert und es läuft darauf hinaus, dass man klagen muss. Ähnlich wie die Banken beim Widerruf von Darlehensverträgen hoffen die Versicherer wohl sich lieber mit 3 von 10 Kunden zu streiten als 10 von 10 direktauszuzahlen.

 

Und was genau ist denn eigentlich mit der Wiederspruchsbelehrung gemeint? muss diese seperat ausgestellt worden sein,oder reicht es, wenn diese in den AGBs stand? Hat zu dem Thema schon jemand Erfahrungen gemacht?

 

Soweit ich weiß muss sie nicht separat ausgestellt worden sein, nur wenn sie es nicht ist muss sie entsprechend den damaligen gesetzlichen Anforderungen hervorgehoben sein (z.B. Fettdruck, Box drumherum,etc.).

 

Und gibt es noch genauere Hinweise als die von Finanztip,woran ich erkenne ob ein Widerruf überhaupt rechtlich möglich ist?

 

Als Laie ist das wahrscheinlich nicht so einfach. Mein Anbieter sagte mir, dass es über 30 mögliche Fehlerquellen gibt, wobei allein 1 Fehler als Grund zur Rückabwicklung genügt und das 9 von 10 Belehrungen aus diesem Zeitraum fehlerhaft sind.

 

Macht es Sinn auf so einen Service zurückzugreifen (der immerhin 25% des Mehrwerts beträgt), wenn mein Vater (Inhaber und Unterzeichnerder Lebensversicherungen) eine Rechtsschutzversicherung hat? Oder ist man miteinem Anwalt, der in solchen Rückabwicklungen Erfahrungen hat, besser beraten?

 

Grundsätzlich gibt es hier 2 Fragen die Du Dir stellen musst:

 

1. Ob Du bereit bist für externes Gutachten Geld auszugeben um die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnen zu lassen, da ein Anwalt das in der Regel nicht macht/kann, Du allerdings vor Gericht in der Beweispflicht stehst nachzuweisen was die Versicherung mit dem Geld erwirtschaftet hat. Der Anwalt kann sonst i.d.R. nur die eingezahlten Beiträge abzüglich des faktisches Versicherungsschutzes (ca. 4-7%) einfordern (ich war zuvor selbst bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht – er konnte mir zwar die Fehler nennen, nicht jedoch die Höhe meines Anspruchs berechnen ... „Judex non calculat“ sag ich mal ;) )

 

2. Ob Du den zusätzlichen Aufwand einen Anwalt / Sachverständigen aufzusuchen bereit bist in Kauf zu nehmen oder es lieber bequem hast.

Ich hoffe Dir ein bisschen weitergeholfen zu haben!

 

Maike

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davidh
· bearbeitet von davidh

Ich habe zufällig vor 1-2 Wochen eine LV von Helpcheck prüfen lassen (ist übrigens immernoch in der Prüfung). Dass eine RSV zwischengeschaltet wird, wird aus dem Angebot der Webseite gar nicht ersichtlich und erst dein Beitrag hat mich stutzig gemacht. Anhand der FAQs lässt es sich allenfalls erahnen. Erster Minuspunkt, da ich von ausgegangen bin, dass jede Gebühr mit 25% Erfolgsprovision abgegolten ist. Klar, wenn im Großteil der Fälle ein Prozesskostenrisiko da ist, kann der Anbieter davon nicht leben.

 

Allerdings - berechtigte Frage - warum nicht zu einem spezialisierten Anwalt gehen und ihn die Berechnung machen lassen, wenn man sowieso rechtschutzversichert ist. Die "Formel" wird sich nicht Helpcheck zuerst ausgedacht haben.

Das kann ich mir gar nicht vorstellen, dass RAe diese Geschäftsidee noch nicht aufgegriffen haben? Man kennt sich doch bestimmt vom Studium biggrin.gif

 

@MaikeC

Bei welchem Anbieter warst du und welche konkreten Erfahrungen hast du gemacht?

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

Hallo MaikeC und Davidh, erstmal Danke für eure Antwort thumbsup.gif

 

MaikeC,

hm ich hatte mir schon gedacht, dass es aufs Klagen hinausläuft. Dass man als Laie schwer erkennen kann, ob die Widerrufsbelehrung und/oder die Versicherungsbedingungen fehlerhaft sind, macht das ganze natürlich komplizierter.

Insgesamt geht es bei mir um 3 LVs, und ich habe z.Z. leider nicht wirklich Zeit mich umfassend darum zu kümmern. Von daher bin ich sehr gespannt, wie es bei davidh weitergeht.

 

Soweit scheint bis jetzt wirklich das Ausrechnen und Belegen der Nutzungsentschädigung einer der Knackpunkte zu sein, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nachweisbar ist.

 

davidh,

cool, dass du grade helpcheck ausprobierst, bitte berichte auf jeden Fall wie es bei dir weitergeht wink.gif

 

 

@all

bezüglich der Nutzungsentschädigungsberechnung:

auf Gründerküche gibts ein Interview wo sich das Startup vorstellt: https://www.gruender...herungsbranche/

Zitat:

"Unsere USP:

Die deutlich komplexe Berechnung des Anspruchs des Kunden bzw. der Nutzungsentschädigung durch einen Algorithmus hilft schnell, die Chancen eines Widerrufes abzuschätzen"

(Anmerkung von mir: USP = engl. Abkürzung für Alleinstellungsmerkmal).

 

Hier noch ein Zitat von Gründerszene: http://www.gruenders...olicen-portraet

"Bei Helpcheck kommen nun nämlich Anwälte ins Spiel, die mit Hilfe von Algorithmen und einer Scoring-Matrix schnell einschätzen können, ob ein Widerruf erfolgreich ist – oder eben nicht."

Ganz interessant sind bei dem Artikel übrigens die ersten beiden Kommentare unter dem Artikel.

 

 

so und jetzt zurück zu dem Algorithmus: Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass kein Anwalt sonst in der Lage ist die Nutzungsentschädigung auszurechnen und vor Gericht zu belegen. Hier wäre wirklich interessant zu wissen, was das besondere an der Formel von Helpcheck ist.

 

LG gordon gekko

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MaikeC
Allerdings - berechtigte Frage - warum nicht zu einem spezialisierten Anwalt gehen und ihn die Berechnung machen lassen, wenn man sowieso rechtschutzversichert ist. Die "Formel" wird sich nicht Helpcheck zuerst ausgedacht haben.

Das dachte ich mir anfangs auch, allerdings konnte keiner der Anwälte mit denen ich gesprochen habe (alles Fachanwälte für Versicherungsrecht) die Berechnung und alle haben auf externe Gutachter / Aktuare verwiesen was für mich mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Habe mir das Ganze dann mal so erklären lassen, als dass es nicht so einfach ist wie man es sich vorstellt und nur eine "Formel" ist, sondern von jeder Versicherungsgesellschaft von 1994 bis heute die Nettorenditen auf monatsgenauer Basis den Geschäftsberichten entnommen werden müssen und darauf die Hochrechnung des individuellen Vertrages erfolgt (unter Berücksichtigung der jeweiliges Vertragssituation, sprich Beitragsänderungen, Dynamiken, etc.) und das dem Gericht (wenn es zum Prozess kommt) dargelegt werden muss oder man gibt sich nur mit den eingezahlten Beiträgen abzüglich des genossenen Versicherungsschutzes (wie bereits geschrieben ca. 4-7%) zufrieden.

 

wenn man sowieso rechtschutzversichert ist.

Leider zahlt die Rechtsschutzversicherung keine privaten Gutachten.

 

Bei welchem Anbieter warst du und welche konkreten Erfahrungen hast du gemacht?

Bei Wieland und Partner, allerdings scheint die Dienstleistung von denen nicht mehr aktiv beworben zu werden. Eine Rechtsschutzversicherung war allerdings auch Voraussetzung.

 

 

Maike

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davidh

Danke für die Info. Praktisch aber Daten, die sich mit entsprechender Mühe aufbereiten lassen und mit denen Helpcheck dann massenhaft LVs verschiedener Anbieter durchkalkulieren kann.

 

Du hast also deine LV letztlich nicht widerrufen?

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MaikeC
· bearbeitet von MaikeC

Danke für die Info. Praktisch aber Daten, die sich mit entsprechender Mühe aufbereiten lassen und mit denen Helpcheck dann massenhaft LVs verschiedener Anbieter durchkalkulieren kann.

 

Du hast also deine LV letztlich nicht widerrufen?

Das ganze läuft noch, da die Versicherung - wie erwartet - den Widerruf abgelehnt hat.

 

Maike

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davidh

OK, alles klar. Ich werde mal "IG Widerruf" prüfen lassen. Wenn diese auf eine Provision verzichten, könnte das ein besserer Deal sein.

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davidh
· bearbeitet von davidh

Auf manchen Seiten wird wiederum davon abgeraten, Anbieter wie Helpcheck oder die Rückabwicklung über einen RA durchzuführen, da dies unnötig Kosten verursacht.

Aber: wie soll ich selbst widerrufen, besonders auf welcher Zahlengrundlage? Wenn der Versicherer kooperativ ist (bei mir Debeka, sind ja vielleicht nicht die härtesten Hunde), könnte man sich ja die Kosten auf allen Seiten sparen. Oder darauf vertrauen, dass der Versicherer richtig rechnet?

 

Einen Widerrufsbrief werde ich schon hinschicken, allein um den Schadensfall bei der RSV eröffnen zu können.

 

Konkrete Erfahrungswerte sind schwer zu finden. Polydeikes, hast du damit schon mal in der Praxis zu tun gehabt?

 

EDIT: nochmal nachgedacht.

 

Habe mir das Ganze dann mal so erklären lassen, als dass es nicht so einfach ist wie man es sich vorstellt und nur eine "Formel" ist, sondern von jeder Versicherungsgesellschaft von 1994 bis heute die Nettorenditen auf monatsgenauer Basis den Geschäftsberichten entnommen werden müssen und darauf die Hochrechnung des individuellen Vertrages erfolgt (unter Berücksichtigung der jeweiliges Vertragssituation, sprich Beitragsänderungen, Dynamiken, etc.) und das dem Gericht (wenn es zum Prozess kommt) dargelegt werden muss oder man gibt sich nur mit den eingezahlten Beiträgen abzüglich des genossenen Versicherungsschutzes (wie bereits geschrieben ca. 4-7%) zufrieden.

 

Der Versicherer könnte also problemlos der Rückabwicklung zustimmen und einen Rückzahlungsbetrag anbieten, der aber bei Durchführung eines Gerichtsverfahren wesentlich höher ausfallen kann (Frage des Standpunktes)?

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polydeikes

Jup.

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MaikeC
Einen Widerrufsbrief werde ich schon hinschicken, allein um den Schadensfall bei der RSV eröffnen zu können.

 

 

Hier solltest Du allerdings vorsichtig sein, falls Du doch noch in Erwägung ziehst einen Dienstleister zu beauftragen, da Du damit zumindest bei allen Dienstleistern die ich kennengelernt habe Deine Chance verspielst diese zu beauftragen, da in der Regel keine Fälle angenommen werden bei denen der Widerruf bereits selbst erklärt wurde.

 

 

Maike

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gordon_gekko

Ist hier schon etwas neues rausgekommen, insbesondere bei dir, Davidh?

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Aragorn

Hallo Zusammen,

 

ein Widerspruch kann auch schon im Vorfeld gemacht werden und man wendet sich dann erst an einen Anbieter, sollte kein Problem sein.

 

Ein Anbieter (Anwaltsbüro47) bietet sogar ein Musterschreiben an. (findet man mit als erstes wenn man Rückabwicklung LV in Google eingibt, soll aber keine Werbung sein)

 

Die genaue Berechnung der entgangenen Zinsen kann kein RA durchführen, das macht meist ein Aktuar oder Mathematiker.

 

Ich finde die 25 % Beteiligung von Helpcheck auch etwas hoch, die meisten nehmen nur die Anwaltskosten und rechnen die über die RS ab.

 

Aber da hat jeder sein eigenes Modell.

 

Ich hab übrigens gefunden, dass der Schade auch eine Rückabwicklung anbietet, die Infos sind aber etwas verwaist (2014)

 

Gut ist es, wenn man wirklich noch alle Dokumente vom Vertragsabschluss hat inkl. Widerrufsbelehrung.

 

Die könnte man zwar auch nochmal beim VR anfragen, aber da die meisten bereits Lunte gerochen haben, ist da nichts zu erwarten.

 

Anbei mal das Musterschreiben:

Musterschreiben-Widerspruch-ohne-Kündigung.rtf

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fernzeit

Hat hier jemand neue Erkenntnisse? Insbesondere würden mich Erfahrungen mit helpcheck interessieren. Wenn die einen Mehrwert "erwirtschaften", dann finde ich die Höhe der Provision in Ordnung.

Hat jemand Erfahrungen mit Anwälten, die sich auf das Thema spezialisiert haben?

 

Hier noch ein weiterer Dienstleister:

Mein ehemaliger Berater hat mich angesprochen und mir Facto Financial Services AG empfohlen. Er sagte, ähnlich wie es weiter oben steht, dass Anwälte nicht die entsprechende Datenbasis haben, um den korrekten Wert anhand der Nettorendite der Versicherungsunternehmen zu berechnen. Allerdings verlangt Facto 50% bzw. 55% Provision plus einen Einmalbetrag je nach Wert der Versicherung. Das scheint mir dann doch ein wenig übertrieben.

 

Ich könnte eine Präsentation von Facto zur Verfügung, dort stehen Informationen über deren Vorgehensweise drin. Besteht dran Interesse? Ist der Upload erlaubt?

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pinball23

Ich habe meine Kap. LV durch eine Kanzlei von Finanztip prüfen lassen und ich habe eine "unzureichende Widerspruchsbelehrung". Die Kanzlei macht erstmal kostenlos den Widerspruch und wenn die Versicherung sich querstellt, wird eine Deckungszusage der Rechtsschutz eingeholt. Ich muss aber die Selbstbeteiligung löhnen, wenn das Ding in die Hose geht.

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jm2c

Mit Widerspruch/Rückabwicklung habe ich keine Erfahrung, höchstens von der AachenMünchener Abschlag auf den Rückkaufswert nach Kündigung zurückgeholt. Ein Kraftakt paar Briefe hin-und-her, die Einforderung von Zinsen und was da noch alles vorgeschlagen wird, habe ich sein lassen. Auf Anwalt verzichtet und genommen, was die AM als Nahschlag gezahlt hat. Für mich Haken dran, ich habe fertig, wollte nicht noch mehr Zeit investieren.

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fernzeit
· bearbeitet von fernzeit

Ich habe zwischenzeitlich meinen Vertrag von helpcheck prüfen lassen. Es kam am ersten Tag eine Nachfrage, nach 3 Tagen dann das Prüfungsergebnis. Betrag bei Widerruf ca. 30% über dem Rückkaufswert.

Die Kommunikation fand ich bis hierher positiv. Die weiteren Schritte habe ich noch nicht eingeleitet.

 

@pinball23: Was verdient die Kanzlei denn, wenn die Versicherung den Widerspruch annimmt es also wider Erwarten keinen Streit geben würde? Kannst du den Namen der Kanzlei nennen (per PN)?

 

@jm2c: Wie hoch (prozentual) war denn der Nachschlag, den die AM freiwillig gezahlt hat?

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pinball23

Die Kanzlei heißt Werdermann | von Rüden aus Berlin. Ich habe noch nichts schrifliches, aber am Telefon sagte mir der Anwalt, dass sie in diesem Fall nichts verdienen würden. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Herren wissen, das keine Versicherung einfach so mehr Geld zahlt.

 

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jm2c
@jm2c: Wie hoch (prozentual) war denn der Nachschlag, den die AM freiwillig gezahlt hat?

Genaue Prozent weiß ich nicht mehr. Aber wenn man eine Versicherung kündigt, hat man doch von dem Versicherer nur den um einen Betrag X geminderten Rückkaufswert bekommen. Wer heute kündigt, da gibt's das meines Wissens so nicht mehr. Und genau diesen Differenzbetrag X hat die AM als Nachschlag nicht Nahschlag ^_^ gezahlt. Die Verbraucherzentralen empfehlen aber eigentlich den Betrag X mit Zinsen nachzufordern. Keine Ahnung, ob sie paar Briefe weiter irgendwann mit Zinsen freiwillig angeboten hätten. Ich habe einfach genommen, was ich noch kriegen konnte, erledigt.

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polydeikes

Eigentlich trivialer, meiner Erfahrung nach. Die AMV stellt gedanklich bei Kündigung meist direkt beitragsfrei und zieht die fiktiv noch zu leistenden Prämien vom Rückkaufswert ab. Ist eigentlich deren einzige permanent übliche Masche. Stornogebühren in Altverträgen sind hingegen noch statthaft, so lange sich das VU an relativ enge Spielegeln hält.

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pinball23
· bearbeitet von pinball23
Fehler

Kurzes Update zu meiner DEBEKA-LV: Nachdem die Kanzlei Werdermann | von Rüden ca. 1,5 Monate für das Senden einen E-Mail mit dem Muster-Widerspruch brauchte, allerdings nur nach mehreren Anrufen und E-Mails meinseits, habe ich Ende Januar den Widerspruch an die Debeka geschickt. Dort kam auch schon die erste Antwort: Die Berechnung würde einige Zeit in Anspruch nehmen und man meldet sich wieder. Zumindest lehnen Sie den Widerspruch nicht ab. Es bleibt nur die Frage, wie die Berechnung aussieht und ob ich sie ohne Fachwissen nachvollziehen kann.

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davidh
· bearbeitet von davidh

Nachdem ich mehrere Kanzleien angemailt habe, um meine Debeka-LV rückabzuwickeln, bin ich wieder bei Helpcheck gelandet.

Ein paar Kanzleien haben sich nicht gemeldet, eine andere Kanzlei meinte, der wirtschaftliche Vorteil läge bei wenigen hundert EUR, andere meinten, die Unterlagen wären unvollständig und die Widerspruchsbelehrung fehlte :unsure:. Die Debeka hat meine Bitte, alle Vertragsunterlagen nochmal bereitzustellen, natürlich ignoriert. Auf jeden Fall war / bin ich mit Helpcheck zufrieden, das Verfahren läuft noch. 

Spontanes Manko: Mitte Januar erging Korrespondenz der Kanzlei an Debeka und meine RSV, das wurde bei Helpcheck mit über 2 Wochen Verzögerung hochgeladen. Ende Januar lief die außergerichtliche Frist ab, hier fehlt mir aktuell auch jeder Stand. Das ist nicht schlimm, nur bin ich natürlich neugierig, wie sich die Sachen entwickeln.

Was auch immer hier berechnet wurde - die Forderung an die Debeka ergäbe eine Kapitalrendite von über 10% p.a. (ohne Steuerabzug), wenn ich die Beiträge mit Dynamik in einen 12-jährigen Sparplan investiert hätte.

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pinball23

 Die Debeka hat meinen Widerspruch abgelehnt, mit der Begründung, dass ich durch übersenden der Police über das Widerrufsrecht belehrt worden wäre. Da ich explizit geschrieben habe, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, vermute ich, dass es ein Copy&Paste-Schreiben war. Ich werde mich Montag nochmal telefonisch an den Verfasser des Briefes wenden und dann alle Unterlagen an die Kanzlei abgeben.

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gordon_gekko
Am 9.2.2017 um 18:26 schrieb pinball23:

Kurzes Update zu meiner DEBEKA-LV: Nachdem die Kanzlei Werdermann | von Rüden ca. 1,5 Monate für das Senden einen E-Mail mit dem Muster-Widerspruch brauchte, allerdings nur nach mehreren Anrufen und E-Mails meinseits, habe ich Ende Januar den Widerspruch an die Debeka geschickt. Dort kam auch schon die erste Antwort: Die Berechnung würde einige Zeit in Anspruch nehmen und man meldet sich wieder. Zumindest lehnen Sie den Widerspruch nicht ab. Es bleibt nur die Frage, wie die Berechnung aussieht und ob ich sie ohne Fachwissen nachvollziehen kann.

 

Hatte auch überlegt bei dieser Kanzlei mal nachzufragen, da diese einem Bekannten von mir bei einem Kreditvertrag erfolgreich weitergeholfen haben. Deine Erfahrung fällt hier ja leider anders aus.

 

Ist es denn zulässig, die Versicherungsunterlagen bei mehreren Anwälten und Helpcheck gleichzeitig einzureichen und dann einfach abzuwarten wer am erfolgsversprechendsten/vertrauenswürdigsten erscheint?

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fernzeit

@davidh: Gibt es was neues von Helpcheck? Wie sind deine Erfahrungen weiterhin?

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