Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Invest11

Hallo zusammen,

 

habe mich durch die Informationen bzgl. Riester Rente in diesem Forum gelesen, jedoch trotzdem nicht schlau draus geworden.

 

Zu meiner Person:

26 Jahre alt, Ingenieur, Gehalt >60k€, verheiratet, keine Kinder.

 

Mein Frage ist eigentlich simpel. Wenn ich die 4% meines Einkommens in die Riester einzahle, dann erhalte ich:

 

154€ Grundzulage und 2100€ Sonderausgaben in der Steuererklärung.

 

Das ergibt bei ca. 2500€ Einzahlungen und einem Grenzsteuersatz von 42% auf die Sonderausgaben einen jährl. Direktgewinn von: 154€ + 2100€ * 0,42 = 1036€ ? Das wäre ja eine Rendite von 41,44% ohne die Berücksichtigung der erwartenden Renditen der Assets. Wird der Steuersatz bei Auszahlung auf die Höhe der Riesterrente angelegt oder auf mein Gesamteinkommen (Betriebsrente+gesetzl. Rente)? Wo liegt mein Denkfehler? Vielen Dank für die Antworten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

154€ Grundzulage und 2100€ Sonderausgaben in der Steuererklärung.

 

 

1. Ersetze "und" durch "oder" - Stichwort Günstigerprüfung

2. Bei > 60k , verheiratet bist du weit von 42% Grenzbelastung entfernt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Invest11

154€ Grundzulage und 2100€ Sonderausgaben in der Steuererklärung.

 

 

1. Ersetze "und" durch "oder" - Stichwort Günstigerprüfung

2. Bei > 60k , verheiratet bist du weit von 42% Grenzbelastung entfernt

 

Die 2100€ Fallen doch in den Grenzbereich (vierte Zone laut Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)) oder verstehe ich da was falsch (Bin kein Steuerfachmann)?

Für alle Einkünfte über 52.882€ fallen doch 42% steuern an?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Die 2100€ Fallen doch in den Grenzbereich (vierte Zone laut Wiki: https://de.wikipedia...er_(Deutschland)) oder verstehe ich da was falsch (Bin kein Steuerfachmann)?

Für alle Einkünfte über 52.882€ fallen doch 42% steuern an?

 

Kommt auf die Einkünfte des Ehepartners und die Veranlagungsart an.

 

Das kann man bequemer hier rechnen :

BMF Rechner

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Invest11

super, vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...