Invest11 Oktober 2, 2016 Hallo zusammen, habe mich durch die Informationen bzgl. Riester Rente in diesem Forum gelesen, jedoch trotzdem nicht schlau draus geworden. Zu meiner Person: 26 Jahre alt, Ingenieur, Gehalt >60k€, verheiratet, keine Kinder. Mein Frage ist eigentlich simpel. Wenn ich die 4% meines Einkommens in die Riester einzahle, dann erhalte ich: 154€ Grundzulage und 2100€ Sonderausgaben in der Steuererklärung. Das ergibt bei ca. 2500€ Einzahlungen und einem Grenzsteuersatz von 42% auf die Sonderausgaben einen jährl. Direktgewinn von: 154€ + 2100€ * 0,42 = 1036€ ? Das wäre ja eine Rendite von 41,44% ohne die Berücksichtigung der erwartenden Renditen der Assets. Wird der Steuersatz bei Auszahlung auf die Höhe der Riesterrente angelegt oder auf mein Gesamteinkommen (Betriebsrente+gesetzl. Rente)? Wo liegt mein Denkfehler? Vielen Dank für die Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Oktober 2, 2016 · bearbeitet Oktober 2, 2016 von domkapitular 154€ Grundzulage und 2100€ Sonderausgaben in der Steuererklärung. 1. Ersetze "und" durch "oder" - Stichwort Günstigerprüfung 2. Bei > 60k , verheiratet bist du weit von 42% Grenzbelastung entfernt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Invest11 Oktober 2, 2016 154€ Grundzulage und 2100€ Sonderausgaben in der Steuererklärung. 1. Ersetze "und" durch "oder" - Stichwort Günstigerprüfung 2. Bei > 60k , verheiratet bist du weit von 42% Grenzbelastung entfernt Die 2100€ Fallen doch in den Grenzbereich (vierte Zone laut Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)) oder verstehe ich da was falsch (Bin kein Steuerfachmann)? Für alle Einkünfte über 52.882€ fallen doch 42% steuern an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Oktober 2, 2016 · bearbeitet Oktober 2, 2016 von domkapitular Die 2100€ Fallen doch in den Grenzbereich (vierte Zone laut Wiki: https://de.wikipedia...er_(Deutschland)) oder verstehe ich da was falsch (Bin kein Steuerfachmann)? Für alle Einkünfte über 52.882€ fallen doch 42% steuern an? Kommt auf die Einkünfte des Ehepartners und die Veranlagungsart an. Das kann man bequemer hier rechnen : BMF Rechner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag