optiontrader September 29, 2016 · bearbeitet September 29, 2016 von optiontrader Hallo zusammen! Seit einiger Zeit lese ich hier schon mit und konnte bereits den ein oder anderen interessanten Beitrag zum leidigen Thema IB und Steuern "verdauen". Ich habe mir auch das Steuerwebinar von Johann C. Köber und Jens Rabe zugelegt, dennoch gibt es einige Punkte, bei denen ich gerne nochmal ein Feedback hätte: (1) Annahme: Mittlerweile darf man auch wertlos verfallene Optionen (sowohl Calls als auch Puts) absetzen (siehe http://juris.bundesf...2836&linked=urt). (2) Annahme: Es lassen sich auch Optionskombinationen (Straddles, Strangles etc.) miteinander einfach verrechnen (mit Aufstellung nach Legs Open+Close im Anhang als Erleichterung für den Finanzbeamten). (3) Annahme: Vereinnahmte Stillhalterprämen sind bei Zugang steuerpflichtig, daran ändert sich auch nichts, falls die Aktienoption später ins Geld läuft und es zum Assignment der Aktie kommt. Die Tatsache, dass man damit zum Zeitpunkt der Andienung der Aktien einen (unrealisierten) Verlust macht, findet keine steuerliche Berücksichtigung. Erst beim Verkauf der Aktien kommt die Steuer wieder zum Tragen und als Anschaffungspreis wird der Strikepreis herangezogen, zu dem man ursprünglich die Option geschrieben hat. Selbiges gilt im Besonderen auch beim Verkauf von Put-Optionen, die bereits zum Verkaufszeitpunkt im Geld sind, falls man auf einen Kursanstieg spekuliert. Richtig oder falsch? (4) Laut Steuerwebinar werden die realisierten Summen im "Realized & Unrealized Performance Summary" für die Steuererklärung rangezogen. Diese Werte unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich von denen aus dem Abschnitt „Statement of Funds“ (Kapitalflussrechnung, erscheint beim Legacy Full Kontoauszug, der lt. CapTrader steuerlich verwendet werden kann). In der Kapitalflussrechnung erfolgt für jeden An- und Verkauf von Aktien/Optionen/etc. in Fremdwährung die entsprechende Umrechnung erfolgt, beim Performance Summary wird immer nur der Verkaufskurs berücksichtigt. Beispiel: 20.10.2015: Kauf 50 TSLA à 205 USD, 2 USD Gebühren, Tageskurs: 1 USD = 0,8812 EUR 03.11.2015: Verkauf 50 TSLA à 222 USD, 2 USD Gebühren, Tageskurs: 1 USD = 0,91198 EUR Die Kapitalflussrechnung weist hier -9034,06 EUR für den Kauf (Berechnung: -(50 x 205 USD + 2 USD) x 0,8812 EUR/USD) und 10121,15 EUR für den Verkauf (Berechnung: (50 x 222 USD - 2 USD) x 0,91198 EUR/USD) aus. In Summe also 1087,09 EUR Gewinn. Das Realized & Unrealized Performance Summary geht hier von 771,54 EUR Gewinn aus (Berechnung: (50 x 222 USD - 2 USD) – (50 x 205 USD + 2 USD) x 0,91198). Die Differenz zwischen diesen beiden Zahlen müsste sich meinem Verständnis nach im Forex-Bereich beim Realized & Unrealized Performance Summary niederschlagen. Eine detaillierte Aufstellung, wie die Summe zustande kommt, findet sich unter der Rubrik "Forex-G&V-Details". Dennoch gibt es bei mir erhebliche Unterschiede beim Gewinn, wenn ich die Summe der Zwischensummen aus Aktien, Optionen (angepasst, inkl. erhaltene Stillhalterprämien aus Aktienoptionen im betrachteten Jahr, auch wenn es zu einer Andienung im Folgejahr kam – IB weist diese leider als unrealisiert aus) und Forex addiere mit mit den Werten aus der Kapitalflussrechnung vergleiche. Wo liegt hier der Denkfehler? (5) Ich verstehe die Gruppierung in der Rubrik "Forex-G&V-Details" nicht. Auf Anfrage bei CapTrader hat man mir (sinngemäß) mitgeteilt, dass dort alle Transaktionen in Nicht-Kontowährung "gleitend" miteinander verrechnet werden. Man kann dort NICHT direkt den FX-Gewinn/Verlust einer einzelnen Position herauslesen. Es sieht so aus als ob die gelb-markierten Zeilen (zum Aufklappen im HTML-Report) bestimmte Positionen aggregieren. Kann mir das jemand erklären? Über eine Antwort von Euch würde ich mich freuen! Schönen Abend, optiontrader Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 November 15, 2016 Hi optiontrader, ich bin gerade an genau demselben Punkt. Gut zu sehen, dass sich auch andere Leute da den Kopf drüber zerbrechen. (1) Annahme: Mittlerweile darf man auch wertlos verfallene Optionen (sowohl Calls als auch Puts) absetzen (siehe http://juris.bundesf...2836&linked=urt). Ja, das sehe ich auch so, was dazu führt, dass man jetzt die Beträge aus den IB Statements wirklich endlich sinnvoll verwenden kann. (2) Annahme: Es lassen sich auch Optionskombinationen (Straddles, Strangles etc.) miteinander einfach verrechnen (mit Aufstellung nach Legs Open+Close im Anhang als Erleichterung für den Finanzbeamten). Ja, siehe oben, bin der gleichen Meinung. (3) Annahme: Vereinnahmte Stillhalterprämen sind bei Zugang steuerpflichtig, daran ändert sich auch nichts, falls die Aktienoption später ins Geld läuft und es zum Assignment der Aktie kommt. Das ist für mich auch noch so ein etwas ungeklärter Punkt. Ich handle ausschließlich komplexe Optionspositionen auf Indizes, also europäischer Art. Somit kaufe und verkaufe ich wirklich immer nur die reine Option, es kommt nie zu einer Ausübung. Bisher hat das Finanzamt immer meine Abrechnungen anerkannt, in denen ich erst bei Rückkauf einer verkauften Option das Ergebnis als realisiert angesehen habe. Ob das richtig ist, weiß ich nicht, aber solange das Finanzamt nichts Gegenteiliges sagt, verrechne ich das in dieser Form, da alles andere auch mathematisch totaler Blödsinn ist (was aber nicht zwangsläufig heißt, dass es steuerrechtlich nicht trotzdem vielleicht als korrekt einzustufen wäre...). (4) Laut Steuerwebinar werden die realisierten Summen im "Realized & Unrealized Performance Summary" für die Steuererklärung rangezogen. Diese Werte unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich von denen aus dem Abschnitt „Statement of Funds“ (Kapitalflussrechnung, erscheint beim Legacy Full Kontoauszug, der lt. CapTrader steuerlich verwendet werden kann). In der Kapitalflussrechnung erfolgt für jeden An- und Verkauf von Aktien/Optionen/etc. in Fremdwährung die entsprechende Umrechnung erfolgt, beim Performance Summary wird immer nur der Verkaufskurs berücksichtigt. [...] Die Differenz zwischen diesen beiden Zahlen müsste sich meinem Verständnis nach im Forex-Bereich beim Realized & Unrealized Performance Summary niederschlagen. Eine detaillierte Aufstellung, wie die Summe zustande kommt, findet sich unter der Rubrik "Forex-G&V-Details". Dennoch gibt es bei mir erhebliche Unterschiede beim Gewinn, wenn ich die Summe der Zwischensummen aus Aktien, Optionen (angepasst, inkl. erhaltene Stillhalterprämien aus Aktienoptionen im betrachteten Jahr, auch wenn es zu einer Andienung im Folgejahr kam – IB weist diese leider als unrealisiert aus) und Forex addiere mit mit den Werten aus der Kapitalflussrechnung vergleiche. Wo liegt hier der Denkfehler? Es hat mich Stunden gekostet, die für mich anfangs unerklärlichen Differenzen von der Trades-Sektion und dem Statement of Funds (und eigens in Excel durchgeführten Berechnungen) zu verstehen. Es ist in der Tat so, dass in der Tades-Sektion die Forex-Einflüsse beim "Total EUR"-Wert herausgerechnet sind. Somit stellt dieser Wert meiner Meinung nach den korrekten, für die Steuererklärung (KAP) verwendbaren Wert dar (und er taucht auch so im Realized & Unrealized Performance Summary auf, deckt sich also auch mit Köbers Aussage). (5) Ich verstehe die Gruppierung in der Rubrik "Forex-G&V-Details" nicht. Auf Anfrage bei CapTrader hat man mir (sinngemäß) mitgeteilt, dass dort alle Transaktionen in Nicht-Kontowährung "gleitend" miteinander verrechnet werden. Man kann dort NICHT direkt den FX-Gewinn/Verlust einer einzelnen Position herauslesen. Es sieht so aus als ob die gelb-markierten Zeilen (zum Aufklappen im HTML-Report) bestimmte Positionen aggregieren. Kann mir das jemand erklären? Aus den "Forex-G&V-Details" kann man - so glaube ich - die Forex-Gewinne/Verluste für die privaten Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung heranziehen. Was eventuell deine Unklarheiten erklärt ist die dort zugrundeliegende FIFO-Rechnung, die in meinen Augen eigenständig praktisch unmöglich nachvollziehbar ist. Es wird dort berücksichtigt, dass du jedes Mal, wenn du eine Option in Dollars kaufst, mit den "ältesten" in deinem Konto befindlichen Dollars zahlst. Gleichzeitig generierst du beim Verkauf wieder neue Dollars, die dann mit dem Zeitstempel des Verkaufs versehen sind. D. h. schon beim Kauf einer Option in Dollar erzeugst du ggf. irgendeinen Forex-Gewinn oder -Verlust bezogen auf die Dollars, mit denen du die Option bezahlst. Gleichzeitig realisierst du aber beim Verkauf neue Dollarbestände, die aber nicht zwangsläufig einen Gewinn oder Verlust bezogen auf die ursprünglich zum Kaufsdatum verwendeten Dollars erzeugen, sondern wiederum mit irgendeiner ganz anderen Dollarposition in Zukunft (oder einer Short-Position der Vergangenheit...) verrechnet werden könnten. Ich glaube, das könnte diese diffusen Differenzen erklären. Was meinst du? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 1, 2017 (2) Annahme: Es lassen sich auch Optionskombinationen (Straddles, Strangles etc.) miteinander einfach verrechnen (mit Aufstellung nach Legs Open+Close im Anhang als Erleichterung für den Finanzbeamten). (3) Annahme: Vereinnahmte Stillhalterprämen sind bei Zugang steuerpflichtig, ... hallo, Nachfrage: angenommen, ich gehe am letzten Handelstag im Jahr 2016 in einen BrokenWingButterfly, der Handel wird als Combo aufgesetzt nehme dabei 30.000 Prämie ein für die shorts gebe dabei 31.000 Prämie aus für die longs also kostest mich die Combo bei Entry 1.000 verstehe ich es richtig, dass zwar (3) gilt, aber auch (2) ... und ich die Stillhalterprämie nicht erklären muss? was ist richtig für 2016: a) die Combo ist unrealsiert bis Exit und wird in 2016 gar nicht berücksichtig (mein Favorit) b) die eingenommene Prämie für die Shorts stellt für 2016 einen Gewinn von 30.000 dar? (Katastrophe) c) es wird die Combo beim Entry verrechnet ... und ich habe 1.000 Verlust in 2016 (finde ich unsinnig) unter dem Jahr ist es wohl klar, aber wie wird die offene Position über de Jahreswechsel richtig erfasst? Danke und Gruss sollner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 1, 2017 · bearbeitet Januar 1, 2017 von Cai Shen was ist richtig für 2016:a) die Combo ist unrealsiert bis Exit und wird in 2016 gar nicht berücksichtig (mein Favorit) Der Trade ist noch nicht geschlossen und aufgetretene Gewinne/Verluste deshalb in der Jahresauswertung 2016 als "unrealized" deklariert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 1, 2017 · bearbeitet Januar 1, 2017 von Cai Shen Was mir an dieser Stelle noch unter den Fingern brennt, ist folgende Beobachtung: IB separiert im Activity Statement Equities/Aktien und Optionen, Zinsen/Dividenden und "sonstige Währungseffekte" (Spekulationsgewinn), soweit richtig. In der Aktiensparte tauchen jedoch auch Fonds auf, im Falle ausschließlicher Gewinne kein Drama. Wurden im Fiskaljahr mit (echten) Aktien Verluste generiert, die Fonds jedoch gewinnbringend verkauft, verrechnet IB in der Spalte "realisiert" Aktienverluste mit Fondsgewinnen und senkt so die Steuerlast. Meine Befürchtung: 1) Es gilt "Aktienverluste" dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, Fonds sind jedoch im steuerlichen Sinne keine Aktien, die im Jahresausdruck seitens IB durchgeführte Verrechnung Aktienverlust - ETF-Gewinn ist nicht statthaft. 2) per Hand manuell korrigiert: Die Aktienverluste werden mangels Verlustbescheinigung vom FA nicht anerkannt, die Fondsgewinne müssen komplett versteuert werden. 3) Da futurebasierte US-amerikanische Rohstofffonds (ETF) gehalten werden, stellt sich das FA mangels anerkannter Dokumente im Streitfall erst recht quer. Auch wenn das Zinsniveau niedrig ist, müssten über die Verzinsung des Kollateral (Sicherungsleistung in cash) unterjährig auch Zinsgewinne angefallen sein, die ich mangels Beweisen nicht vollkommen korrekt separat versteuern kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 1, 2017 · bearbeitet Januar 1, 2017 von sollner11 was ist richtig für 2016:a) die Combo ist unrealsiert bis Exit und wird in 2016 gar nicht berücksichtig (mein Favorit) Der Trade ist noch nicht geschlossen und aufgetretene Gewinne/Verluste deshalb in der Jahresauswertung 2016 als "unrealized" deklariert. Danke aber wenn es so einfach ist, dann sollte doch nie Punkt (3) ziehen ich will dir ja unbedingt glauben ;-) aber warum dann (3)? unterjährig und bei ausländischem Broker versteuert ja keiner sofort, also greift da immer realisiert, wenn vor Jahresende geschlossen wird was, wenn der Jahreswechsel kommt und Entry in 2016 und Exit in 2017 liegen? gibt es für so einen fall irgendwas "schriftlich relevantes"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 1, 2017 Obiges "Positionspapier" ist eine sinnvolle Zusammenfassung der steuerlichen Aspekte, wie man anhand der folgendfen Beiträge sieht, jedoch noch nicht vollständig und in allen Punkten bis zu Ende gedacht. Ein Ausländischer Broker ist steuerrechtlich Grauzone, meine Meinung. In den Vorjahren wurden alle meine selbstgestrickten IB-Abrechnungen vom FA durchgewunken, einmal sogar 100 € mehr ausgezahlt als ich mit der Anlage KAP eingereicht hatte. Eine noch verzwicktere Betrachtung, aber auch Optimierungspotential(!), ergibt sich aus folgender Beobachtung: - short Call auf Basiswert (Aktie) läuft bei Fälligkeit ins Geld Möglichkeiten A) vor Verfall zurückkaufen -> Optionsverlust B1) bei Fälligkeit ausüben lassen -> Optionsgewinn in Höhe der Stillhalterprämie B2) leerverkauftes Aktienpaket am nächsten Handelstag zurückkaufen -> Aktienverlust (Strike minus Verkaufspreis) C) Ein misslungener Versuch meinerseits: Höher liegenden short put verkaufen, eigentlich um die (gleichzeitige) Verrechnung über den Optionstopf zu erzwingen -> Put und Call werden jedoch ebenfalls über die Kategorie "Aktien" abgerechnet (!) Vermutlich wird hier die erste Option in Aktien ausgeübt, das Aktienpaket dann bei Ausübung der zweiten Option verwendet. Dieses Verhalten bei Ausübung sollte man steuerlich berücksichtigen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 1, 2017 Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien. Weiss ich doch bei Eröffnung der Position nicht, ob ich den Trade vor Ablauf der Option noch glattstelle. Rechtlich eindeutig geregelt finde ich Prämien durch diesen Satz nicht, evtl. ergangene Steuerurteile verfolge ich nicht aktiv, googeln kannst du das ja selbst und uns erleuchten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 1, 2017 Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien. Weiss ich doch bei Eröffnung der Position nicht, ob ich den Trade vor Ablauf der Option noch glattstelle. Rechtlich eindeutig geregelt finde ich Prämien durch diesen Satz nicht, evtl. ergangene Steuerurteile verfolge ich nicht aktiv, googeln kannst du das ja selbst und uns erleuchten danke für deine Mühe wenn ich was finde, melde ich mich ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 1, 2017 Nachfrage: angenommen, ich gehe am letzten Handelstag im Jahr 2016 in einen BrokenWingButterfly, der Handel wird als Combo aufgesetzt nehme dabei 30.000 Prämie ein für die shorts gebe dabei 31.000 Prämie aus für die longs also kostest mich die Combo bei Entry 1.000 verstehe ich es richtig, dass zwar (3) gilt, aber auch (2) ... und ich die Stillhalterprämie nicht erklären muss? was ist richtig für 2016: a) die Combo ist unrealsiert bis Exit und wird in 2016 gar nicht berücksichtig (mein Favorit) b) die eingenommene Prämie für die Shorts stellt für 2016 einen Gewinn von 30.000 dar? (Katastrophe) c) es wird die Combo beim Entry verrechnet ... und ich habe 1.000 Verlust in 2016 (finde ich unsinnig) unter dem Jahr ist es wohl klar, aber wie wird die offene Position über de Jahreswechsel richtig erfasst? Danke und Gruss sollner Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist b) korrekt => s. Tz. 35 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016: Da jedes sog. Kombinationsgeschäft aus mindestens zwei rechtlich selbständigen Grundgeschäften besteht, gelten für ihre einkommensteuerrechtliche Behandlung die Regelungen für Grundgeschäfte (vgl. Rzn. 21 bis 34) entsprechend. Die gezahlte oder erhaltene Optionsprämie ist im Verhältnis der am Kauftag für die Grundgeschäfte zu zahlenden Optionsprämien aufzuteilen. Entsprechendes gilt, wenn zwei oder mehr gleichgerichtete Grundgeschäfte kombiniert werden. Beispiel:Der Kurs der B-Aktie liegt im Februar bei 41 €. Anleger A erwartet für Ende März ein Kurspotential von bis zu 44 €. Wegen der Abhängigkeit der Aktie vom amerikanischen Markt lässt sich aber auch eine gegenläufige Entwicklung nicht ausschließen. A kauft im Februar eine EUREX-Kaufoption über 100 B-Aktien mit Fälligkeit März und einem Basispreis von 42 €. Gleichzeitig verkauft A eine EUREX-Kaufoption über 100 B-Aktien mit Fälligkeit März und einem Basispreis von 44 €. Für diesen sog. „Spread” („Bull Call Spread”) muss A insgesamt eine Prämie von 100 € zahlen. Diese ergibt sich als Differenz aus 195 € zu zahlender Optionsprämie für den Kauf der Kaufoption und 95 € erhaltener Optionsprämie für den Verkauf der Kaufoption. Lösung: Die vereinnahmte Optionsprämie von 95 € führt zu Einnahmen nach \§ 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG. Im März beträgt der Kurs der B-Aktie 44 €. A stellt die gekaufte Kaufoption glatt und erhält eine Optionsprämie von 200 €. Er erzielt damit einen Veräußerungsgewinn nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b EStG von 200 – 195 = 5 €. Die verkaufte Kaufoption verfällt, weil sich der Ausübungspreis mit dem Kurs der Aktie deckt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 1, 2017 das zugrundeliegende Urteil oben befasst sich ja mit "Anschaffungskosten" von Calls also kein Stillhaltergeschäft ich finde schlicht nichts zu Prämieneinnahmen aus Optionsverkauf = Stillhalter, wenn diese über den Jahreswechsel gehen aber das Folgende aus dem Einkommenssteuergesetz §20 ist doch eigentlich eindeutig ... die verkaufte Option muss dann verfallen, oder zurückgekauft werden, bevor sie zu versteuern ist 11. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien. ich habe das Buch vom Köber und das Webinar er rät zum Schliessen aller Optionen zum Jahresende alternativ sollen alle offenen Prämieneinnahmen -ausgaben aufgelistet werden ich möchte sie nicht auflisten um keine schlafenden Hunde zu wecken es gibt immer wieder Leute die davor warnen, Optionen offen zu haben aber es gibt faktisch keine Leute die es wie Köber machen (jedenfall keine, ich ich erreiche ;-) ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 1, 2017 So wie Taxadvisor es schreibt, ist es mir auch bekannt. Rein dem logischen Menschenverstand folgend müsste aber dann ja auch der Kauf einer Long-Position erstmal sofort einen steuerlichen Verlust erzeugen. Das wiederum wird im absoluten Widerspruch zu jeglicher Logik und Nachvollziehbarkeit dann aber nicht so gesehen aus Finanzbehördensicht. Ich hoffe, dass hier baldmöglichst ebenfalls ein Finanzgericht eingreift und diesen Blödsinn ebenso richtigrückt, wie es erfreulicherweise bei der verqueren Ansicht, dass Optionsverfall steuerlich unbeachtlich sei, schon geschehen ist. Das genaue Ermitteln der steuerlich relevanten Stillhaltervorgänge der offenen Positionen aus den IB-Statements zum Jahresende und dann auch das wieder Herausrechnen aus dem Statement des Folgejahres in Basiswährung gemäß der Finanzamts"logik" ist nämlich alles andere als einfach... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 1, 2017 Danke euch für die Aufklärung, in den letzten 2 Jahren hat sich mein FA über die steuerliche Berücksichtigung erst beim Schließen der Position nicht beschwert. Im Endefffekt ist es anhand der Activity Statements also nicht möglich, als Privatanleger eigenverantwortlich steuerlich völlig korrekt abzurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 1, 2017 Rein dem logischen Menschenverstand folgend müsste aber dann ja auch der Kauf einer Long-Position erstmal sofort einen steuerlichen Verlust erzeugen. Das wiederum wird im absoluten Widerspruch zu jeglicher Logik und Nachvollziehbarkeit dann aber nicht so gesehen aus Finanzbehördensicht. Ich hoffe, dass hier baldmöglichst ebenfalls ein Finanzgericht eingreift und diesen Blödsinn ebenso richtigrückt, wie es erfreulicherweise bei der verqueren Ansicht, dass Optionsverfall steuerlich unbeachtlich sei, schon geschehen ist. Das eine (Stillhaltergeschäft) ist das Erbringen einer Leistung, das andere (Longposition) ist der Kauf eines Wirtschaftsgutes. So wie auch ein Aktien- oder Anleihekauf nicht zum Verlust führt, ist es bei Longpositionen eben auch. Eine der wenigen Fragen, bei denen ich mir nicht vorstellen kann, dass der BFH davon einmal abweicht. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 1, 2017 Hallo Taxadvisor, ich teile deine Einschätzung und verstehe die formale Erklärung. Dennoch erschließt sich mir die Logik dahinter nicht. Genau so, wie die Longposition den Kauf eines Wirtschaftsguts darstellt, entspricht der Verkauf dieses ad hoc geschaffenen Wirtschaftsguts doch exakt dem komplementären Vorgang. Eine derart unterschiedliche Behandlung finde ich daher nicht nachvollziehbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 2, 2017 danke ... mir ist etwas übel gerade könnte ich die Positionen noch am 03.01.2017 schliessen um sie so noch 2016 zuzuordnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 2, 2017 Danke euch für die Aufklärung, in den letzten 2 Jahren hat sich mein FA über die steuerliche Berücksichtigung erst beim Schließen der Position nicht beschwert. Im Endefffekt ist es anhand der Activity Statements also nicht möglich, als Privatanleger eigenverantwortlich steuerlich völlig korrekt abzurechnen. bitte ;-) ok, mein Beitrag war hartnäckig nachzufragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sollner11 Januar 2, 2017 · bearbeitet Januar 2, 2017 von sollner11 spinnen wir mal weiter: ich erkläre zusätzlich zum IB Statement 2016 noch 30.000 Gewinn aus den Prämieneinnahmen der Shorts in 2017 löse ich die Combo auf: die shorts werden für 1.000 zurückgekauft und sind damit 1.000 Verlust (weil die dagegenstehenden Prämien sind ja schon weg.erklärt) die longs werden für -3.000 verkauft und sind damit 31.000-3.000= 28.000 Verlust zusammen ergeben sich für 2017 aus der Combo 1.000+28.000=29.000 Verlust diese füllen meinen allgemeinen Verlusttopf auf Jahre die Einnahmen aus den 2016 erzielten Prämien nehme ich aus dem IB Statement 2017 raus, denn da sind sie noch unterjährig hätte der Trade bedeutet: Entry -30.000+31.000=1.000 Ausgaben Exit 1.000-3.000=-2.000 Einnahmen Summe 1.000 Gewinn so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 2, 2017 Im Endefffekt ist es anhand der Activity Statements also nicht möglich, als Privatanleger eigenverantwortlich steuerlich völlig korrekt abzurechnen. Hallo Cai Shen, grundsätzlich ginge das wahrscheinlich schon. Meiner Meinung nach müsste man bei den offenen Positionen im Statement die Stillhalterpositionen heraussuchen und aus dem Cash-Bericht (Statement of Funds) die dafür erhaltenen Prämien in EUR entnehmen und in der Steuererklärung entsprechend als Einnahmen angeben. Im Folgejahr muss man dann wohl analog die ggfs. zur Schließung dieser Stillhalterpositionen gezahlten Prämien als Ausgaben/Verluste ausweisen und diese aus dem im Statement angegebenen Gesamtgewinn/-verlust entsprechend herausrechnen. Forex-Gewinne und -Verluste durch Währungsumrechnungen im Zusammenhang mit Stillhaltertransaktionen sollten nach meinem Verständnis weiterhin 1:1 übernehmbar sein, da sie von der Sonderbehandlung der Stillhaltergeschäfte vermutlich nicht beeinflusst werden. Aber da ich kein Steuerberater bin, kann ich hier nur mutmaßen und schreiben, wie ich es ab diesem Jahr machen werde. Hier kann sicher der Experte Taxadvisor mehr sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Januar 14, 2017 · bearbeitet Januar 14, 2017 von optiontrader Hallo zusammen! Ich habe doch glatt keine Benachrichtigungen bekommen, dass sich in diesem Thread einige Zeit nach Erstellung doch noch eine nette Diskussion ergeben hat. Praktischerweise bin ich eben Google sei Dank wieder darauf gestoßen. Vielen Dank daher für's Wiederaufleben des Threads. Was soll ich sagen... Ich hatte meine Steuererklärung unter den angegebenen Annahmen abgegeben und natürlich wollte man erstmal eine deutsche Steuerbescheinigung anstatt des Legacy Full Statements... Zusätzlich zum fast 30-seitigen IB-Full Legacy Statement hatte ich sogar noch eine zusammenfassende Aufstellung beigelegt. Habe euch die mal als Anhang mit fiktiven Zahlen beigefügt - Kommentare willkommen! Mein Broker bat mir an, das dem FA schon vorliegende Full Legacy Statement nochmal selbst auszudrucken inklusive Stempel und Unterschrift. Ein Rückruf beim Finanzamt ergab dann aber, dass es in Ordnung wäre, wenn ich diesen Sachverhalt nochmal kurz schildere und die Zahlen dann akzeptiert würden. So war es dann letztendlich auch und ich darf jetzt brav meine Steuern vierteljährlich vorauszahlen. In Anbetracht der vor der Tür stehenden Gewinne aus 2016 war das auch OK. O-Ton Broker: "Die sollen doch froh sein, wenn sie sogar noch ihre vereinahmte Prämie in 2015 vorzeitig als Gewinn versteuert haben." Ich denke interessant wird es erst im Verlustfall. Viele Grüße, optiontrader Erlaeuterungen_zu_auslaendischen_Kapitalertraegen.xlsx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Januar 14, 2017 (2) Annahme: Es lassen sich auch Optionskombinationen (Straddles, Strangles etc.) miteinander einfach verrechnen (mit Aufstellung nach Legs Open+Close im Anhang als Erleichterung für den Finanzbeamten). (3) Annahme: Vereinnahmte Stillhalterprämen sind bei Zugang steuerpflichtig, ... hallo, Nachfrage: angenommen, ich gehe am letzten Handelstag im Jahr 2016 in einen BrokenWingButterfly, der Handel wird als Combo aufgesetzt nehme dabei 30.000 Prämie ein für die shorts gebe dabei 31.000 Prämie aus für die longs also kostest mich die Combo bei Entry 1.000 verstehe ich es richtig, dass zwar (3) gilt, aber auch (2) ... und ich die Stillhalterprämie nicht erklären muss? was ist richtig für 2016: a) die Combo ist unrealsiert bis Exit und wird in 2016 gar nicht berücksichtig (mein Favorit) b) die eingenommene Prämie für die Shorts stellt für 2016 einen Gewinn von 30.000 dar? (Katastrophe) c) es wird die Combo beim Entry verrechnet ... und ich habe 1.000 Verlust in 2016 (finde ich unsinnig) unter dem Jahr ist es wohl klar, aber wie wird die offene Position über de Jahreswechsel richtig erfasst? Danke und Gruss sollner b) klingt tatsächlich nach steuerlichem Harakiri, aber meiner Meinung nach ist ist das wohl am ehesten die richtige Antwort. Genau aus diesem Grund habe ich es in meinem ersten Jahr weitestgehend vermieden komplexe Optionspositionen zu handeln, schon gar nicht über's Steuerjahr hinweg - ganz davon abgesehen, dass die meistens eh nur den Broker reich machen und man m. M. n. mit Cash Covered Puts bei passender IVR und ggf. späterem Rollen den wenigsten Stress hat, aber das wäre dann eher ein Beitrag zum Thema Optionsstrategien... Leider habe ich momentan auch ein ziemlich verzwicktes Szenario: 21.12.2015: Verkauf DIS Februar 2016 Put, Strike 100 USD (Gewinn in der Steuererklärung für 2015 angegeben) 08.02.2016: Rollen auf DIS März 2016 Put, Strike 100 USD (Net Credit) 17.03.2016: Rollen auf DIS April 2016 Put, Strike 105 USD (Net Credit) 05.04.2016: vorzeitiges Assignment, DIS zu 105 USD im Depot 09.12.2016: Verkauf DIS 13.01.2017 Call, Strike 108 USD (Covered Call) 13.01.2017: Ausübung, Aktien aus dem Depot gebucht Allgemein sieht es so aus, dass bei Covered Calls die im Kontoauszug ausgewiesene Anschaffungskosten stetig den Anschaffungspreis reduzieren. Ich frage mich, wie man da am Ende jeden Jahres die Prämieneinnahmen wieder auf den Cent genau rausrechnen soll inkl. Forex-Anteil bzw. den Gewinn abzgl. dieser Prämien falls man die Aktie "irgendwann" verkauft (sei es durch direkten Verkauf oder sie wird einem weggecallt). Leider hat Herr Köber es sich diesbezüglich etwas einfach gemacht mit seiner Empfehlung, einfach alle Positionen am Jahresende zu schließen und ggf. im neuen Jahr neu zu eröffnen - bei Langfrist-Investments will man das ja in der Regel gar nicht. Die Tatsache, dass die gesamte Thematik auch für das FA offensichtlich böhmische Dörfer darstellt, zeigt nur mal wieder schön, wie wenig sich Deutschland mit dem Thema Börse etc. beschäftigt. Die meisten hauen lieber ihre Kohle bei ihrer Kreissparkasse mit irgendwelchen Fonds auf den Kopf zu horrenden Gebühren oder daddeln mit intransparenten Optionsscheinen anstatt lieber selbst Bank zu spielen durch den Optionsverkauf. Viele Grüße, optiontrader Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Januar 14, 2017 Aus den "Forex-G&V-Details" kann man - so glaube ich - die Forex-Gewinne/Verluste für die privaten Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung heranziehen. Was eventuell deine Unklarheiten erklärt ist die dort zugrundeliegende FIFO-Rechnung, die in meinen Augen eigenständig praktisch unmöglich nachvollziehbar ist. Es wird dort berücksichtigt, dass du jedes Mal, wenn du eine Option in Dollars kaufst, mit den "ältesten" in deinem Konto befindlichen Dollars zahlst. Gleichzeitig generierst du beim Verkauf wieder neue Dollars, die dann mit dem Zeitstempel des Verkaufs versehen sind. D. h. schon beim Kauf einer Option in Dollar erzeugst du ggf. irgendeinen Forex-Gewinn oder -Verlust bezogen auf die Dollars, mit denen du die Option bezahlst. Gleichzeitig realisierst du aber beim Verkauf neue Dollarbestände, die aber nicht zwangsläufig einen Gewinn oder Verlust bezogen auf die ursprünglich zum Kaufsdatum verwendeten Dollars erzeugen, sondern wiederum mit irgendeiner ganz anderen Dollarposition in Zukunft (oder einer Short-Position der Vergangenheit...) verrechnet werden könnten. Ich glaube, das könnte diese diffusen Differenzen erklären. Was meinst du? Hallo DerDude1980, ich habe diese Summe aus den Forex-G&V-Details (die, wie Du erkannt hast, auch bei der Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance auftaucht) in die ausländischen Kapitalerträge einfließen lassen. Gewinne aus Aktienveräußerungen + Gewinne "Sonstige" (eben diese Forex-Gewinne/Verluste, aber auch z. B. auch aus Optionen und Dividenden) ergeben dann in Summe Anlage KAP, Zeile 15, die Verluste nochmal separat in Zeile 17. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Vorgänge auch der AGS unterliegen. Du kannst Dir gerne auch nochmal meinen Anhang aus einem meiner vorigen Posts dazu ansehen. Das FA hatte keine Beschwerden diesbezüglich (was aber noch lange nicht heißt, dass es so richtig ist) - ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. Was die Aufstellung in den Forex-G&V-Details anbelangt, so habe ich das mittlerweile auch vom FIFO-Prinzip her einigermaßen nachvollziehen können. Unüberschaubar wird es aber doch, wenn man die Zahlen anpassen müsste (wie in dem oben geschilderten Fall des Zugangs von Stillhalterprämien im alten Jahr). Dann müsste sich doch alles "verschieben". Oder ist das irrelevant für diesen Abschnitt? Und dann gibt ja auch nochmal dieses FX Income Worksheet, was man sich separat generieren lassen kann. Verarbeitet das jemand hier in seiner Steuererklärung? Viele Grüße, optionstrader Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 18, 2017 Hallo DerDude1980, ich habe diese Summe aus den Forex-G&V-Details (die, wie Du erkannt hast, auch bei der Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance auftaucht) in die ausländischen Kapitalerträge einfließen lassen. Gewinne aus Aktienveräußerungen + Gewinne "Sonstige" (eben diese Forex-Gewinne/Verluste, aber auch z. B. auch aus Optionen und Dividenden) ergeben dann in Summe Anlage KAP, Zeile 15, die Verluste nochmal separat in Zeile 17. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Vorgänge auch der AGS unterliegen. Du kannst Dir gerne auch nochmal meinen Anhang aus einem meiner vorigen Posts dazu ansehen. Das FA hatte keine Beschwerden diesbezüglich (was aber noch lange nicht heißt, dass es so richtig ist) - ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. Ich denke, man muss hier unterscheiden. Siehe auch hier: http://www.iusconsulting.de/de/portal-eintrag/private-veraumluszligerungsgeschaumlfte Zitat von der Seite: Währungsguthaben Zu den Wirtschaftsgütern gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören auch Devisen. Wenn Sie ein Fremdwährungskonto unterhalten (z.B. Dollar-Konto) oder Devisen im Bankschließfach aufbewahren und die durch Umtausch von Euro erworbenen Fremdwährungsbeträge innerhalb eines Jahres in Euro oder eine andere Fremdwährung zurücktauschen, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor (BMF-Schreiben vom 25.10.2004, BStBl. 2004 I S. 1034 Tz. 8). Ein Wechselkursgewinn ist steuerpflichtig, ein Kursverlust rück- oder vortragbar. Demnach glaube ich, dass die Forex G&V Summe als privates Veräußerungsgeschäft gilt und in die Anlage SO gehört, zumindest der Anteil daraus, der unter einem Jahr Haltefrist liegt. Was länger als ein Jahr gehalten wurde, ist meiner Meinung nach dann steuerfrei - möglicherweise lässt sich das sogar über die Angaben S/T und L/T (short und long term) im Statement unterscheiden, aber das müsste ich noch mal genauer anschauen. Bei mir ist normal alles short term, da ich relativ viel handle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader März 28, 2017 Ist jemandem schon mal aufgefallen, dass die Summe aus den Forex G&V-Details eine ganz andere ist als die im FX Income Worksheet, welches man sich über "Reports > Tax > Tax Forms" generieren lassen kann? Außerdem ist mir immer noch unklar, wie sich denn die Spalte "Basis in EUR" konkret berechnen lässt ("Proceeds" ist klar). Ich bin insbesondere stutzig geworden, da ich beim Schließen einer Short-Position in USD und zwischenzeitig gefallenem EUR-Kurs angeblich einen Gewinn gemacht haben soll. Desweiteren ist immer noch die Frage offen, wie/ob man diesen ganzen FX-Dschungel "korrigiert", falls man z. B. erhaltene Optionsprämien in USD schon im Vorjahr als Zugang angegeben hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
roni80 Dezember 26, 2020 Am 15.11.2016 um 10:49 von DerDude1980: Hi optiontrader, ich bin gerade an genau demselben Punkt. Gut zu sehen, dass sich auch andere Leute da den Kopf drüber zerbrechen. Ja, das sehe ich auch so, was dazu führt, dass man jetzt die Beträge aus den IB Statements wirklich endlich sinnvoll verwenden kann. Ja, siehe oben, bin der gleichen Meinung. Das ist für mich auch noch so ein etwas ungeklärter Punkt. Ich handle ausschließlich komplexe Optionspositionen auf Indizes, also europäischer Art. Somit kaufe und verkaufe ich wirklich immer nur die reine Option, es kommt nie zu einer Ausübung. Bisher hat das Finanzamt immer meine Abrechnungen anerkannt, in denen ich erst bei Rückkauf einer verkauften Option das Ergebnis als realisiert angesehen habe. Ob das richtig ist, weiß ich nicht, aber solange das Finanzamt nichts Gegenteiliges sagt, verrechne ich das in dieser Form, da alles andere auch mathematisch totaler Blödsinn ist (was aber nicht zwangsläufig heißt, dass es steuerrechtlich nicht trotzdem vielleicht als korrekt einzustufen wäre...). Es hat mich Stunden gekostet, die für mich anfangs unerklärlichen Differenzen von der Trades-Sektion und dem Statement of Funds (und eigens in Excel durchgeführten Berechnungen) zu verstehen. Es ist in der Tat so, dass in der Tades-Sektion die Forex-Einflüsse beim "Total EUR"-Wert herausgerechnet sind. Somit stellt dieser Wert meiner Meinung nach den korrekten, für die Steuererklärung (KAP) verwendbaren Wert dar (und er taucht auch so im Realized & Unrealized Performance Summary auf, deckt sich also auch mit Köbers Aussage). Aus den "Forex-G&V-Details" kann man - so glaube ich - die Forex-Gewinne/Verluste für die privaten Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung heranziehen. Was eventuell deine Unklarheiten erklärt ist die dort zugrundeliegende FIFO-Rechnung, die in meinen Augen eigenständig praktisch unmöglich nachvollziehbar ist. Es wird dort berücksichtigt, dass du jedes Mal, wenn du eine Option in Dollars kaufst, mit den "ältesten" in deinem Konto befindlichen Dollars zahlst. Gleichzeitig generierst du beim Verkauf wieder neue Dollars, die dann mit dem Zeitstempel des Verkaufs versehen sind. D. h. schon beim Kauf einer Option in Dollar erzeugst du ggf. irgendeinen Forex-Gewinn oder -Verlust bezogen auf die Dollars, mit denen du die Option bezahlst. Gleichzeitig realisierst du aber beim Verkauf neue Dollarbestände, die aber nicht zwangsläufig einen Gewinn oder Verlust bezogen auf die ursprünglich zum Kaufsdatum verwendeten Dollars erzeugen, sondern wiederum mit irgendeiner ganz anderen Dollarposition in Zukunft (oder einer Short-Position der Vergangenheit...) verrechnet werden könnten. Ich glaube, das könnte diese diffusen Differenzen erklären. Was meinst du? Hallo DerDude1980 habe das gleiche Problem. Ich weiß nicht wohin die Forex Gewinne/Verluste in realisierten/unrealisierten Performance die auch als Gesamtsumme in "Forex G&V-Details" aufgeführt werden, einzutragen sind. Mein Konto wird in Basiswährung Euro geführt und ich handle ausschließlich die USD-Aktien also zu 99,9% Daytrading, manchmal lasse ich auch 2-3 Tage laufen, da fallen dann die Prozenten an. Trägst du diesen Wert (-680,75 siehe Bild) aus Forex Gewinne/Verluste in realisierten/unrealisierten Performance in die privaten Veräußerungsgeschäften also Anlage SO nach wie vor bzw. hat sich da was verändert ? Ich wäre sehr dankbar für deine Antwort. Leider nach vielem stöbern wird man durch viele Beiträge verunsichert. Gruß Rob Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag