Hopeful September 29, 2016 Hallo zusammen, bin gerade auf etwas aufmerksam geworden und wollte wissen, ob das hier jemand beantworten kann. Es geht darum, dass jemand berufstätig ist aber als Hobby noch streamt. Er bekommt dafür Spenden über PayPal, die Dienstleistung ist aber eigentlich kostenlos. Also die Spender haben dadurch keinen Vorteil den anderen Zuschauern gegenüber. Jetzt ist er nicht sicher, fällt es unter die Schenkungssteuer und hat einen gewissen Freibetrag? Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Mal bekommt er in einem Monat so 800€, mal 200€, mal 600€ gespendet. Er ist aber in keiner Wohltätigkeitsorganisation. Liebe Grüße Hopeful Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baddschkappelui September 29, 2016 · bearbeitet September 29, 2016 von Baddschkappelui Hallo zusammen, bin gerade auf etwas aufmerksam geworden und wollte wissen, ob das hier jemand beantworten kann. Es geht darum, dass jemand berufstätig ist aber als Hobby noch streamt. Er bekommt dafür Spenden über PayPal, die Dienstleistung ist aber eigentlich kostenlos. Also die Spender haben dadurch keinen Vorteil den anderen Zuschauern gegenüber. Jetzt ist er nicht sicher, fällt es unter die Schenkungssteuer und hat einen gewissen Freibetrag? Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Mal bekommt er in einem Monat so 800€, mal 200€, mal 600€ gespendet. Er ist aber in keiner Wohltätigkeitsorganisation. Liebe Grüße Hopeful Was heißt denn gespendet? Die Leute zahlen für etwas, dass er/sie zeigt/erklärt/vorführt. Das hat mit Spenden mal rein garnichts zu tun. Wenn du die Tätigkeit mal näher definieren könntest? Auf den ersten Blick klingt das erstmal nach gewerblicher Tätigkeit. Im Gewerberecht bin ich jetzt nicht so fit, aber um sicher zu gehen würde ich ein Kleingewerbe anmelden. Bei dem von dir genannten finanziellen Umfang dürfte es auf jedenfall einkommensteuerpflichtig sein. Die Freibeträge zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer wird er/sie so jedoch bei weitem nicht überschreiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hopeful September 29, 2016 Es ist eine Plattform ähnlich wie YouTube nur das man statt Videos zeigt die man zuvor aufgenommen hat, alles Live macht und auf der Plattform Twitch streamt! Kategorien gibt es unterschiedliche was man machen kann. Von Musik über Kreatives bis hin zum Gaming Bereich. Unterm strich können einem Leute zuschauen und mit dem Streamer sowie anderen Zuschauern Chatten. Dies ist alles Kostenlos, nur bietet man die Möglichkeit über PayPal eine spende zu hinterlassen. Diese sind Freiwillig und man erhält dazu auch keine Gegenleistung vom jeweiligen Streamer. Ist es rein durch die Möglichkeit zu Spenden schon kein Hobby mehr? Man könnte das auch anders nennen. Anstatt Spenden, Trinkgeld. Jedoch muss man meines Wissens bei PayPal ein Spendenkonto eröffnen oder vertue ich mich da auch... bin nicht sicher. Bezüglich Einkommens- und Umsatzsteuer würde ich auf einen Steuerberater hinweisen, jedoch bin ich mir unsicher wie man das Gesamte behandeln soll. Hobby? Ohne Regelmäßiges einkommen und/oder erbringen von Leistungen ein Gewerbe anmelden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bobby13 September 29, 2016 So eine Gewerbeanmeldung ist nicht so wichtig wie oft getan wird. Das wahre Problem lauert beim Finazamt Evtl. ist das was er tut sogar künstlerisch, dann wäre sowieso keine Gewerbeanmeldung nötig, aber auf Seiten des Finanzamts macht das weniger Unterschiede. Aus Sicht der Einkommen- und Umsatzsteuer ist es beim Finanzamt anzugeben. Wobei es bei Umsatzsteuer wegen niedrigen Beträgen wohl zu keiner Belastung kommen würde. Tja entweder selber reinlesen oder zum Steuerberater gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 29, 2016 Oben ist alles weitestgehend schon gesagt. Wie die Einnahmen genannt werden ist dem Fiskus vollkommen egal und Vergleiche hinken im Steuerrecht immer. Es ist nämlich oft gewollt das gleiche nicht dasselbe. Und allein die Möglichkeit zur Spende anzubieten zeigt schon, dass man bedingt mit solchen rechnet. -Grundsätzlich sind die Einnahmen steuerbar und unterliegen damit der Umsatzsteuer. Jetzt greifen aber vermutlich(!) die oben genannten Freibeträge. Das wissen wir aber nicht, weil wir nicht die Höhe der Einnahmen kennen. D.h. derjenige muss das alles mal aufsummieren pro Jahr und mit den Freigrenzen im UStG vergleichen (siehe u.a. §19 UStG). -Grundsätzlich unterliegen diese Einnahmen der Einkommensteuer, es sei denn sie sind steuerfrei. Ich vermute(!), die Daten sind einfach zu ungenügend, hier greift §3 Nr. 26 EStG und es liegt deshalb eine Steuerfreiheit vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 29, 2016 -Grundsätzlich unterliegen diese Einnahmen der Einkommensteuer, es sei denn sie sind steuerfrei. Ich vermute(!), die Daten sind einfach zu ungenügend, hier greift §3 Nr. 26 EStG und es liegt deshalb eine Steuerfreiheit vor. Der Paragraf ist sicherlich nicht einschlägig. wo soll denn die juristische Person sein?..... im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 29, 2016 -Grundsätzlich unterliegen diese Einnahmen der Einkommensteuer, es sei denn sie sind steuerfrei. Ich vermute(!), die Daten sind einfach zu ungenügend, hier greift §3 Nr. 26 EStG und es liegt deshalb eine Steuerfreiheit vor. Der Paragraf ist sicherlich nicht einschlägig. wo soll denn die juristische Person sein?..... im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) Gruß Taxadvisor Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder KLAMMERAUF der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts KLAMMERZU , ... Klammersetzung durch mich. Du hast recht, ich habe bei der Suche nach einer möglichen steuerfreien Tätigkeit "imaginäre" Klammern nach "oder" gesetzt, die nicht da sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 30, 2016 Wenn es also demjenigen, der dich bezahlt nicht "wehtut", Umsatzsteuer zu zahlen (das wird bei Spenden wohl so sein), dann kann es vorteilhaft sein, eine Umsatzsteuererklärung zu machen. Das ist - finde ich - ein überaus interessanter Ansatz. Kannst du das etwas näher ausführen? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
foolbar September 30, 2016 Da Du keine anerkannte gemeinnützige Organisation betreibst sind das Einkommensteuerpflichtige Einnahmen. Lies mal http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baddschkappelui September 30, 2016 · bearbeitet September 30, 2016 von Baddschkappelui Edit auf Wunsch von John Silver... Insgesamt meine Analyse: Viel gefährliches Halbwissen am Start... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bobby13 Oktober 1, 2016 Wenn es also demjenigen, der dich bezahlt nicht "wehtut", Umsatzsteuer zu zahlen (das wird bei Spenden wohl so sein), dann kann es vorteilhaft sein, eine Umsatzsteuererklärung zu machen. Das ist - finde ich - ein überaus interessanter Ansatz. Kannst du das etwas näher ausführen? Danke. Da das Geld von Privatpersonen kommt, trifft das hier wahrscheinlich nicht zu. Je nach Kundengruppen und anfallenden Kosten kann es Sinn machen die Umsatzsteuer zu erklären. Das müsste man sich aber im Detail mal angucken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 1, 2016 Das ist - finde ich - ein überaus interessanter Ansatz. Kannst du das etwas näher ausführen? Danke. Da das Geld von Privatpersonen kommt, trifft das hier wahrscheinlich nicht zu. Je nach Kundengruppen und anfallenden Kosten kann es Sinn machen die Umsatzsteuer zu erklären. Das müsste man sich aber im Detail mal angucken Ich weiss, dass es nicht zutrifft. Darum ist der Ansatz ja so interessant. Und glaubst du wirklich, eine umsatzsteuerpflichtige Firma zahlt für sowas? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bobby13 Oktober 1, 2016 Ich meinte, es gibt mehrere Fallkonstellationen die man sich immer individuell anschauen müsste um zur Umsatzsteuer eine Aussage zu treffen. In diesem Fall scheint es aber sehr eindeutig zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag