wodorne Juni 6, 2017 Okay - danke für die Hinweise. Gruß Wodorne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 6, 2017 Das vermeidet man, wenn eine Depot-Vollmacht über der Tod hinaus besteht. Dann kann man selber so aufteilen und übertragen, wie es einvernehmlich am besten ist. Aber dafür ist es jetzt natürlich zu spät. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Juni 6, 2017 · bearbeitet Juni 6, 2017 von Cef Hmm, interessante Frage. In meinem Fall (meines verbliebenen Elternteils) wäre ich zwar über den Tod hinaus bevollmächtigt, gleichzeitig hab ich aber einen Vollstrecker angeregt. Wurde auch im Testament festgelegt. Um Streit zu vermeiden. Ich gehe davon aus hier bis zur Eröffnung (?) (theoretisch) frei agieren zu können. Was sagt ein juristisch vorgebildeter Forist dazu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie Juni 6, 2017 Eine Vollmacht über den Tod hinaus lag vor. Ich habe ja den Auftrag gegeben, das Depot zu teilen. Leider habe ich mich auf die Aussagen des Beraters verlassen, der offensichtlich nicht wusste, wie die Nachlassabteilung vorgehen würde. #cef Ich war Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker und Erbe. Damit ein Streit entsteht, muss erstmal den Beteiligten klar sein, dass überhaupt ein Streitgrund existiert .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag