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RoKrie

Aufteilung eines Wertpapier-Erbes

Empfohlene Beiträge

wodorne

Okay - danke für die Hinweise.

Gruß

Wodorne

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Ramstein

Das vermeidet man, wenn eine Depot-Vollmacht über der Tod hinaus besteht. Dann kann man selber so aufteilen und übertragen, wie es einvernehmlich am besten ist. Aber dafür ist es jetzt natürlich zu spät.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

Hmm, interessante Frage.

In meinem Fall (meines verbliebenen Elternteils) wäre ich zwar über den Tod hinaus bevollmächtigt,

gleichzeitig hab ich aber einen Vollstrecker angeregt.

Wurde auch im Testament festgelegt.

Um Streit zu vermeiden.

 

Ich gehe davon aus hier bis zur Eröffnung (?)

(theoretisch) frei agieren zu können.

 

Was sagt ein juristisch vorgebildeter Forist dazu?

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RoKrie

Eine Vollmacht über den Tod hinaus lag vor. Ich habe ja den Auftrag gegeben, das Depot zu teilen. Leider habe ich mich auf die Aussagen des Beraters verlassen, der offensichtlich nicht wusste, wie die Nachlassabteilung vorgehen würde.

#cef

Ich war Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker und Erbe.

Damit ein Streit entsteht, muss erstmal den Beteiligten klar sein, dass überhaupt ein Streitgrund existiert ....

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