RoKrie September 26, 2016 Hallo, früher war es wohl einfacher ein Wertpapierportfolio unter z.B. zwei Erben aufzuteilen. Man konnte die Papiere zu gleichen Teilen einfach auf die Erben übertragen. Heute müssen aber auch noch die Anschaffungsdaten berücksichtigt werden. Wie kann man hier gerecht zwischen zwei Personen teilen? Ich denke insbesondere an den Fall, dass die Papiere mit einem Sparplan vom Erblasser angeschafft wurden. Eine wirklich gerechte Teilung ist dann ja wohl gar nicht möglich. Eine zwar nicht völlig gerechte, aber vielleicht akzeptable Teilung wäre es vielleicht, abwechselnd dem einen Erben einen ganzen Teil zu übertragen, dann einen ganzen Teil dem anderen Erben usw. Wie würde man das aber banktechnisch durchführen? Gibt es dazu bei den Banken vielleicht ein Prozedere, das den normalen FIFO-Übertrag umgeht? Man kann ja nicht 500 Überträge nacheinander in Auftrag geben. Alles natürlich unter der Annahme, dass man einen Verkauf vor der Aufteilung aus verschiedenen Gründen vermeiden will. Bin ratlos. (Gar nicht denken möchte ich an den Fall, dass nach dem neuen, kommenden Steuergesetz Altbestände nach dem Erbfall von einer Besteuerung betroffen werden usw usw ...) Herzlichen Dank! PS: Dies ist eine hypothetische Frage, da ein Erbfall noch nicht eingetreten ist und hoffentlich auch lange nicht eintreten wird. Trotzdem wäre es gut, einen Plan in Schublade zu haben ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 26, 2016 Und jetzt rühren wir noch steuerfreie Altbestände, Freibeträge, Änderung der Besteuerung zum 1.1.2018, mögliche zukünftige Änderungen der Abgeltungssteuer, etc., usw. mit rein und fangen an zu schwurbeln ..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 26, 2016 Und jetzt rühren wir noch steuerfreie Altbestände, Freibeträge, Änderung der Besteuerung zum 1.1.2018, mögliche zukünftige Änderungen der Abgeltungssteuer, etc., usw. mit rein und fangen an zu schwurbeln ..... Was, bitte, ist genau "schwurbeln"? Wenn es eine Lösung beinhaltet, wäre ich sehr an weiterer Information interessiert. Oder bist Du noch nicht so lange dabei, dass Du keine Altbestände hast und Dich das Ganze nicht interessiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
civis September 26, 2016 · bearbeitet September 26, 2016 von civis Was, bitte, ist genau "schwurbeln"? Das Wort Geschwurbel leitet sich etymologisch als Verbalsubstantiv von dem Verb schwurbeln, schwürbeln, schwirbeln (mittelhochdeutsch swerben, schwindlig werden, taumeln, sich im Kreise drehen, sich wirbelnd bewegen, wirbelnd sich bewegen, in verwirrter Menge sich bewegen) her und steht neben den Substantiven Schwurbel ... Geschwurbel – Wikipedia - privat https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwurbel Ich denke, sich im Kreise drehen passt. Wie willst Du heute was diskutieren, was in so ferner Zukunft liegt, dass noch niemand die dann geltenden Regeln auch nur ahnt. Du hast zwei Möglichkeiten: - Du wartest, bis der finale Fall eingetreten ist und kümmerst Dich dann drum, - oder Du überzeugst den zukünftigen Erblasser, seine zukünftige Erbschaft jeweils aktuell auf die Bedürfnisse seiner zukünftigen Erben auszurichten. Möglicherweise will er die Kohle zu Lebzeiten aber auch noch selbst verballern. Viele Grüße civis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 26, 2016 Gesetzlich ist die Sache ganz einfach, die zu vererbenden Werte werden im Erbfall von den depotverwaltenden Banken/Brokern festgestellt und dem Finanzamt gemeldet. Diese Beträge werden durch zwei geteilt - völlig unabhängig von Anschaffungskosten, anhängigen zukünftigen Steuerzahlungen, zwischenzeitlichen Kursveränderungen etc etc etc und unterliegen der Erbschaftssteuer. Alle Positionen werden Stückzahlmäßig oder Nominalbetragsmäßig durch zwei geteilt, völlig unabhängig von Anschaffungskosten, schwebenden anteiligen Steuerzahlungen etc etc etc und aus die Maus. Gerecht und ungerecht spielt überhaupt keine Rolle. Sparpläne spielen auch keine Rolle, da auch die jeweiligen sparplanmäßigen Anschaffungen schlicht und einfach durch zwei geteilt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 26, 2016 Auf den Fall der Fälle zu warten, scheint mir keine kluge Aktion zu sein. Vielleicht kann man ja heute zu Lebzeiten des Erblassers bereits etwas unternehmen. Eine Möglichkeit wäre sicherlich die Anschaffung der Papiere auf zwei getrennten Depots gewesen. Es wäre also klug gewesen, bereits beim Kauf über die spätere Verwendung nachzudenken. Aber hinterher ist man immer klüger. In gewisser Weise haben wir den Vorschlag "Nicht drüber nachdenken" also bereits befolgt ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 26, 2016 Auf den Fall der Fälle zu warten, scheint mir keine kluge Aktion zu sein. Vielleicht kann man ja heute zu Lebzeiten des Erblassers bereits etwas unternehmen. Eine Möglichkeit wäre sicherlich die Anschaffung der Papiere auf zwei getrennten Depots gewesen. Es wäre also klug gewesen, bereits beim Kauf über die spätere Verwendung nachzudenken. Aber hinterher ist man immer klüger. In gewisser Weise haben wir den Vorschlag "Nicht drüber nachdenken" also bereits befolgt ... Zwei verschiedene Depots sind im Erbfall völlig belanglos. Es sei denn, der Erblasser trifft Entscheidungen die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 26, 2016 Gesetzlich ist die Sache ganz einfach, die zu vererbenden Werte werden im Erbfall von den depotverwaltenden Banken/Brokern festgestellt und dem Finanzamt gemeldet. Diese Beträge werden durch zwei geteilt - völlig unabhängig von Anschaffungskosten, anhängigen zukünftigen Steuerzahlungen, zwischenzeitlichen Kursveränderungen etc etc etc und unterliegen der Erbschaftssteuer. Alle Positionen werden Stückzahlmäßig oder Nominalbetragsmäßig durch zwei geteilt, völlig unabhängig von Anschaffungskosten, schwebenden anteiligen Steuerzahlungen etc etc etc und aus die Maus. Gerecht und ungerecht spielt überhaupt keine Rolle. Sparpläne spielen auch keine Rolle, da auch die jeweiligen sparplanmäßigen Anschaffungen schlicht und einfach durch zwei geteilt werden. Nein, es fällt aufgrund der Freibeträge keine Erbschaftssteuer an. Die Papiere als Testamentsvollstrecker vom Depot des Erblassers zu verkaufen und den Erlös in zwei Teile zu teilen, wäre sicherlich "gerecht", aber vielleicht auch unklug, da man keine Verluste realisieren möchte, Ausgabeaufschläge nicht ein zweites Mal bezahlen möchte etc. Die Papiere (letztlich Sachwerte) sollen als solche vererbt werden. Früher hätte ich die eine Hälfte an den ersten Erben übertragen, die andere Hälfte an den zweiten. Wenn ich die angewendete Methode der Banken aber richtig verstehe (FIFO) könnte das heutzutage bedeuten, dass der eine die Papiere erhält, die im Verlust stehen, der andere die Papiere, die Gewinn gemacht haben. Den bisherigen Antworten entnehme ich aber, dass es vielleicht keine optimale Lösung dafür gibt. Das heißt für mich, dass ich mir die Historie der Papiere genau ansehen und dann tatsächlich (eventuell) mehrere einzelne Pakete auf die Erben verteilen müsste. Hmmm ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 26, 2016 · bearbeitet September 26, 2016 von otto03 Gesetzlich ist die Sache ganz einfach, die zu vererbenden Werte werden im Erbfall von den depotverwaltenden Banken/Brokern festgestellt und dem Finanzamt gemeldet. Diese Beträge werden durch zwei geteilt - völlig unabhängig von Anschaffungskosten, anhängigen zukünftigen Steuerzahlungen, zwischenzeitlichen Kursveränderungen etc etc etc und unterliegen der Erbschaftssteuer. Alle Positionen werden Stückzahlmäßig oder Nominalbetragsmäßig durch zwei geteilt, völlig unabhängig von Anschaffungskosten, schwebenden anteiligen Steuerzahlungen etc etc etc und aus die Maus. Gerecht und ungerecht spielt überhaupt keine Rolle. Sparpläne spielen auch keine Rolle, da auch die jeweiligen sparplanmäßigen Anschaffungen schlicht und einfach durch zwei geteilt werden. Nein, es fällt aufgrund der Freibeträge keine Erbschaftssteuer an. Die Papiere als Testamentsvollstrecker vom Depot des Erblassers zu verkaufen und den Erlös in zwei Teile zu teilen, wäre sicherlich "gerecht", aber vielleicht auch unklug, da man keine Verluste realisieren möchte, Ausgabeaufschläge nicht ein zweites Mal bezahlen möchte etc. Die Papiere (letztlich Sachwerte) sollen als solche vererbt werden. Früher hätte ich die eine Hälfte an den ersten Erben übertragen, die andere Hälfte an den zweiten. Wenn ich die angewendete Methode der Banken aber richtig verstehe (FIFO) könnte das heutzutage bedeuten, dass der eine die Papiere erhält, die im Verlust stehen, der andere die Papiere, die Gewinn gemacht haben. Den bisherigen Antworten entnehme ich aber, dass es vielleicht keine optimale Lösung dafür gibt. Das heißt für mich, dass ich mir die Historie der Papiere genau ansehen und dann tatsächlich (eventuell) mehrere einzelne Pakete auf die Erben verteilen müsste. Hmmm ... Nein, die Papiere würden auch anhand ihrer Anschaffungsdaten hälftig verteilt. Es müssen auch keine Papiere verkauft werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 26, 2016 Auf den Fall der Fälle zu warten, scheint mir keine kluge Aktion zu sein. Vielleicht kann man ja heute zu Lebzeiten des Erblassers bereits etwas unternehmen. Eine Möglichkeit wäre sicherlich die Anschaffung der Papiere auf zwei getrennten Depots gewesen. Es wäre also klug gewesen, bereits beim Kauf über die spätere Verwendung nachzudenken. Aber hinterher ist man immer klüger. In gewisser Weise haben wir den Vorschlag "Nicht drüber nachdenken" also bereits befolgt ... Zwei verschiedene Depots sind im Erbfall völlig belanglos. Es sei denn, der Erblasser trifft Entscheidungen die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Wenn ich zwei Erben habe, könnte ich zwei (identische) Sparpläne auf zwei Depots anlegen. Die beiden Depots hätten dann die gleiche Historie und könnten problemlos jeweils an EINEN Erben gegeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
civis September 26, 2016 Die Gerechtigkeitsfrage wird erst virulent, wenn eine Realteilung beabsichtigt ist. So lange das nicht der Fall ist, können die Papiere auch gemeinschaftlich (zur geamten Hand, zum Beispiel als BGB-Gesellschaft) gehalten werden. In dem Vertrag, der dann fixiert werden sollte, kann man dann auch die Ausstiegsmodalitäten für den Fall, dass ein Erbe irgendwann Bares will festlegen. Aber wie gesagt, dass ist alles müßig, wenn die Ereignisse noch nicht einmal Schatten vorauswerfen. Viele Grüße civis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 26, 2016 Nein, die Papiere würden auch anhand ihrer Anschaffungsdaten hälftig verteilt. Es müssen auch keine Papiere verkauft werden. Ok, wenn das geht, wäre das ja die Lösung. Was muss man dazu machen? Erledigt das die Bank für einen? Gibt es einen solchen Geschäftsvorgang bei den Banken? Das wäre prima. Die Gerechtigkeitsfrage wird erst virulent, wenn eine Realteilung beabsichtigt ist. So lange das nicht der Fall ist, können die Papiere auch gemeinschaftlich (zur geamten Hand, zum Beispiel als BGB-Gesellschaft) gehalten werden. In dem Vertrag, der dann fixiert werden sollte, kann man dann auch die Ausstiegsmodalitäten für den Fall, dass ein Erbe irgendwann Bares will festlegen. Aber wie gesagt, dass ist alles müßig, wenn die Ereignisse noch nicht einmal Schatten vorauswerfen. Viele Grüße civis Eine Realteilung ist beabsichtigt. Ein Vertrag ist nicht nötig: Kein Erbe will Bares, sondern die Papiere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 27, 2016 · bearbeitet September 27, 2016 von otto03 Nein, die Papiere würden auch anhand ihrer Anschaffungsdaten hälftig verteilt. Es müssen auch keine Papiere verkauft werden. Ok, wenn das geht, wäre das ja die Lösung. Was muss man dazu machen? Erledigt das die Bank für einen? Gibt es einen solchen Geschäftsvorgang bei den Banken? Das wäre prima. Die Bank stellt nur den Wert des Erbes fest(ich glaube Wert Todestag minus 1), wenn die Erben mit einem 50/50 Testament oder falls ohne Testament mit einem 50/50 Erbschein zur Bank marschieren wird die Bank das Erbe entsprechend 50/50 des festgestellten Wertes gemäß den Wünschen der Erben verteilen. http://www.iww.de/erbbstg/archiv/kapitalvermoegen-konten-und-depots-im-nachlass-f48454 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 27, 2016 · bearbeitet September 27, 2016 von RoKrie Die Bank stellt nur den Wert des Erbes fest(ich glaube Wert Todestag minus 1), wenn die Erben mit einem 50/50 Testament oder falls ohne Testament mit einem 50/50 Erbschein zur Bank marschieren wird die Bank das Erbe entsprechend 50/50 des festgestellten Wertes gemäß den Wünschen der Erben verteilen. http://www.iww.de/er...nachlass-f48454 Ja, den Artikel kannte ich. Darin wird aber leider nicht auf die Aufteilung Bezug genommen. Wem welche Erträge zugeschrieben werden müssen, war schon klar und stellt keinerlei Problem dar. Wenn ich Dich jedoch richtig verstehe, kann die Bank die Papiere in zwei Pakete mit gleicher (oder ähnlicher) Historie teilen. Das wusste ich nicht. Wenn die Anschaffung über einen Sparplan erfolgte, bin ich mir allerdings auch nicht sicher, ob die Software der Banken das kann (Anschaffungsdaten gebrochener Anteile). Zu den Möglichkeiten der Banken: [ Mal so ganz nebenbei: Die Deutsche Bank schafft es noch nicht einmal, ein Xetra-gehandeltes Papier in der Xetra-Schlussauktion zu kaufen/verkaufen. Die Masken des Online-Bankings sehen das zwar vor, intern kann ihre Software das aber nicht abbilden. Wenn man das will (meiner Meinung nach ein elementarer Vorgang), muss man die Bank wechseln ... Weiterhin sieht es wohl auch so aus, dass die Deutsche Bank die Anschaffungsdaten von Altbeständen nach 15 Jahren einfach vergisst. ] Sei es wie es sei, ich werde mich mit meiner Frage wohl an die verschiedenen Banken wenden müssen. Für Eure Antworten bedanke ich mich aber auf jeden Fall schon einmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 27, 2016 Was, bitte, ist genau "schwurbeln"? Wenn es eine Lösung beinhaltet, wäre ich sehr an weiterer Information interessiert. Schwurbeln ist in meinen Augen das pseudo-engagierte Hochwerfen von punktuellen (Halb-)Wahrheiten, ohne die konkrete Situation genau zu kennen. Alles oben Genannte mag wahr sein, gibt aber keinerlei Gewähr für das optimale Handeln im konkreten Einzelfall. Nur eines ist m. E. klar: Die beste Lösung findet man im Einvernehmen der Erben und wenn eine Depotvollmacht über den Tod hinaus existiert. Nur dann kann man wirklich optimieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 27, 2016 · bearbeitet September 27, 2016 von RoKrie Was, bitte, ist genau "schwurbeln"? Wenn es eine Lösung beinhaltet, wäre ich sehr an weiterer Information interessiert. Schwurbeln ist in meinen Augen das pseudo-engagierte Hochwerfen von punktuellen (Halb-)Wahrheiten, ohne die konkrete Situation genau zu kennen. Alles oben Genannte mag wahr sein, gibt aber keinerlei Gewähr für das optimale Handeln im konkreten Einzelfall. Nur eines ist m. E. klar: Die beste Lösung findet man im Einvernehmen der Erben und wenn eine Depotvollmacht über den Tod hinaus existiert. Nur dann kann man wirklich optimieren. Ich bin Vermögensverwalter, Bevollmächtigter über den Tod hinaus, Testamentsvollstrecker und Erbe. Es besteht völliges Einvernehmen zwischen den Erben und auch dem Erblasser. Trotzdem habe ich das Problem, dass ich ein historienbehaftetes Portfolio "korrekt" (mit gleichen zukünftigen Steuerverpflichtungen) aufteilen will. Und das möglichst, ohne zu schwurbeln ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
civis September 27, 2016 · bearbeitet September 27, 2016 von civis Wie kann man hier gerecht zwischen zwei Personen teilen? Ich denke insbesondere an den Fall, dass die Papiere mit einem Sparplan vom Erblasser angeschafft wurden. So ganz verstehe ich das Problem nicht. In der Regel wird bei einem Sparpaln zu den Kaufterminen doch mehr als ein Wertpapier gekauft, so dass diese dann auch teilbar sind Es besteht völliges Einvernehmen zwischen den Erben und auch dem Erblasser. Trotzdem habe ich das Problem, dass ich ein historienbehaftetes Portfolio "korrekt" (mit gleichen zukünftigen Steuerverpflichtungen) aufteilen will.. Wenn Einvernehmen zwischen den Beteiligten besteht, sollte es doch kein Problem sein, schon jetzt eine der derzeitigen Rechtslage angepaßte Strategie zu entwickeln (zum Beispiel Schenkung). Dazu sollte man einen Steuerfachmann zu Rate ziehen und auch daran denken, die Strategie bei Änderungen der Rechtslage anzupassen. Ein Problem, dass erst in noch nicht absehbarer Zeit auftreten könnte, kannst Du heute weder lösen, noch überhaupt sinnhaft diskutieren. Viele Grüße civis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 27, 2016 So ganz verstehe ich das Problem nicht. In der Regel wird bei einem Sparpaln zu den Kaufterminen doch mehr als ein Wertpapier gekauft, so dass diese dann auch teilbar sind Ein Problem, dass erst in noch nicht absehbarer Zeit auftreten könnte, kannst Du heute weder lösen, noch überhaupt sinnhaft diskutieren. Das Aufteilen der Bruttowerte ist problemlos möglich. Aber die Aufteilung und Optimierung der eventuell vorhandenen Steuertöpfe und der noch anfallenden Steuer auf Kursgewinne bzw. Gutschriften auf Verluste hängt natürlich sehr stark vom Erbe und von den Erben mit ihren Depot- und Steuersituationen ab. Daher ist alles Mutmaßen dazu, wie es bei einem unbekannten zukünftigen Depot zu einem fiktiven zukünftigen Erbzeitpunkt aussehen könnte, eben nur eines: Geschwurbel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 27, 2016 So ganz verstehe ich das Problem nicht. In der Regel wird bei einem Sparpaln zu den Kaufterminen doch mehr als ein Wertpapier gekauft, so dass diese dann auch teilbar sind Nein, bei Sparplänen werden gebrochene Teile gekauft. Wenn Einvernehmen zwischen den Beteiligten besteht, sollte es doch kein Problem sein, schon jetzt eine der derzeitigen Rechtslage angepaßte Strategie zu entwickeln (zum Beispiel Schenkung). Dazu sollte man einen Steuerfachmann zu Rate ziehen und auch daran denken, die Strategie bei Änderungen der Rechtslage anzupassen. Ein Problem, dass erst in noch nicht absehbarer Zeit auftreten könnte, kannst Du heute weder lösen, noch überhaupt sinnhaft diskutieren. In der Tat sehe ich sowohl bankentechnisch als auch steuerlich keinen Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung. Gern würde ich also auch eine Lösung für den Fall einer Schenkung erfahren, da sie ja wohl mit einer Lösung bei einer Erbschaft identisch wäre. Ich weiß einfach nicht, wie man es macht ... Ich kenne Übertragsaufträge der Art "Bitte übertragen Sie n Anteile auf das Depot XY." Diese Überträge werden dann aber im FIFO-Verfahren ausgeführt. Übertrage ich also die erste Hälfte der Anteile an den einen Erben, erhält der also die (älteren) Papiere, die z.B. Gewinn gemacht haben. Der andere Erbe erhält dann die zweite Hälfte, die z.B. im Verlust stehen. Bei einem späteren Verkauf (jeder für sich) würde sich der zweite Erbe also steuerlich besser stehen. (Es sollte aber gleich geteilt werden.) Wenn es allerdings bankentechnisch einen Auftrag der Art "Bitte verteilen Sie 2n Aktien auf die Depots XY und YZ, sodass die Anschaffungsdaten der beiden Depots gleich sind." gäbe, hätte ich kein Problem. Vielleicht gibt es ja sowas. Keine Ahnung. Deswegen poste ich hier (Forum Handelsmanagement). Vielleicht gibt es ja auch tatsächlich entsprechende Verfahren bei den Banken, weil sie täglich damit zu tun haben. Ich kenne das halt nicht. (Werde mich in den nächsten Wochen aber wohl direkt dort erkundigen.) Bei dem Ganzen gehe ich allerdings davon aus, dass die Anschaffungsdaten eines Wertpapiers (typischerweise Aktienfonds) "mitvererbt" bzw. "mitverschenkt" werden. In früheren Zeiten gab es diesen ganzen Quatsch nicht, da waren Aktien-Kursgewinne (nach kurzer Zeit) einfach steuerfrei. (Um ein Erbe zu teilen, schickte man einfach die eine Hälfte nach links, die andere nach rechts, egal in welcher Reihenfolge.) Vielen Dank und viele Grüße. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
civis September 27, 2016 · bearbeitet September 27, 2016 von civis Nein, bei Sparplänen werden gebrochene Teile gekauft. Gut, aber die lassen sich möglicherweise noch weiter brechen. Konkret kannst Du da schon deshalb keine vernünftige Aussage bekommen, weil es an Detailinformationen fehlt. In der Tat sehe ich sowohl bankentechnisch als auch steuerlich keinen Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung. Gern würde ich also auch eine Lösung für den Fall einer Schenkung erfahren, da sie ja wohl mit einer Lösung bei einer Erbschaft identisch wäre. Um sich keine Nachteile einzuhandeln, sollte unbedingt ein Steuerfachmann in die konkrete Planung einbezogen werden. Vielleicht gibt es ja auch tatsächlich entsprechende Verfahren bei den Banken, weil sie täglich damit zu tun haben. Ich kenne das halt nicht. (Werde mich in den nächsten Wochen aber wohl direkt dort erkundigen.) Ich weiß es nicht, gehe aber davon aus, dass Du kein Einzelfall bist und das es deswegen entsprechende Verfahren gibt. Eine Erkundigung bei der Depotbank ist ein logischer erster Schritt. Falls diese Bank keine Lösung haben sollte, hilft vielleicht die Nachfrage bei anderen Banken auf die der Depoteigentümer im Bedarfsfall sein Depot vor Schenkung/Erbfall steuerfrei übertragen kann. Aber auch in diesem Fall gibt es noch andere Punkte zu beachten. Zum Beispiel, ob eine alternative Depotbank die sonstigen Anforderungen des Depotinhabers erfüllt. Viele Grüße civis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie September 27, 2016 Ich weiß es nicht, gehe aber davon aus, dass Du kein Einzelfall bist und das es deswegen entsprechende Verfahren gibt. Eine Erkundigung bei der Depotbank ist ein logischer erster Schritt. Falls diese Bank keine Lösung haben sollte, hilft vielleicht die Nachfrage bei anderen Banken auf die der Depoteigentümer im Bedarfsfall sein Depot vor Schenkung/Erbfall steuerfrei übertragen kann. Aber auch in diesem Fall gibt es noch andere Punkte zu beachten. Zum Beispiel, ob eine alternative Depotbank die sonstigen Anforderungen des Depotinhabers erfüllt. Yep. Danke und viele Grüße. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Juni 6, 2017 Hallo Rokrie, Wie ist das denn ausgegangen? Könntest Du uns an Deiner Erfahrung teihaben lassen? Meine Depotbank hat mir die Auskunft gegeben, dass im Erbfall entsprechend der Historie (also Käufe und Verkäufe der Position) aufgeteilt wird. Stimmt das mit dem überein, was Du in Erfahrung gebracht hast? Gruß Wodorne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie Juni 6, 2017 Hallo Wodorne, inzwischen ist der Todesfall eingetreten. Ich hatte einen Termin bei der Deutschen Bank, um den Nachlass zu regeln. Es wurde mir erklärt, dass mit dem Tod ein Gläubigerwechsel der Papiere auf die Erben stattfindet. Aus Altbeständen würden Neubestände mit dem entsprechenden Anschaffungsdatum. Auch zu verschiedenen Zeiten angeschaffte Papiere würden in den angegebenen Anschaffungswert eingerechnet. Demnach gäbe es keinen Unterschied bei den vorhandenen Papieren. Es würde im Depot ja immer nur die Zahl der Papiere und der Anschaffungswert gespeichert sein. Also ging das Ganze an die Nachlassverwaltung der Deutschen Bank mit dem einfachen Auftrag, die Papiere zu gleichen Teilen auf die beiden Erben zu verteilen. Einige Zeit später zeigte sich dann aber, dass Altbestände auch im neuen Depot immer noch Altbestände waren, und auch neuere Papiere mit verschiedenen Anschaffungsdaten auch als unterschiedliche Einbuchungsposten im neuen Depot (Flatex) auftauchten. Ich werde das Ganze auf sich beruhen lassen, aber es ist anzunehmen, dass die Deutsche Bank die Papiere FIFO-mäßig auf die Erben aufgeteilt hat. Wer welchen Teil bekommen hat, ist mir nicht bekannt. (Wer also steuerlich besser dasteht, ist dem Zufall geschuldet.) Sollte jemand einen ähnlichen Fall erwarten, würde es sich eventuell anbieten, die Papiere unter dem Namen des Verstorbenen (zu Lebzeiten oder auch nach dem Tod) auf verschiedene Depots aufzuteilen und sich nichts vom Bankberater erzählen zu lassen. Gruß RoKrie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Juni 6, 2017 vor 39 Minuten schrieb RoKrie: Ich werde das Ganze auf sich beruhen lassen, aber es ist anzunehmen, dass die Deutsche Bank die Papiere FIFO-mäßig auf die Erben aufgeteilt hat. Wer welchen Teil bekommen hat, ist mir nicht bekannt. (Wer also steuerlich besser dasteht, ist dem Zufall geschuldet.) Hallo RoKrie! Wieso nimmst Du das an? Du sagst doch gleichzeitig, dass auch im neuen Depot die verschiedenen Anschaffungstranchen noch unterschieden werden. Genau hierzu gibt mir nämlich die EBASE eine andere Auskunft. Demnach wird im Erbfall die gesamte Historie halbiert und die vorhandenen Tranchen werden jeweils hälftig auf die Erben verteilt, sodass beide Erben beim Verkauf steuerlich gleich dastehen. So hat es hier ja auch Otto03 behauptet. Das ist alles sehr beunruhigend. Ich will nicht, dass sich meine Erben wegen der Abgeltungssteuer streiten. Ich frage mich mittlerweile, ob ich durch diverse Tricks klare Verhältnisse herbeiführen sollte. Gruß Wodorne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoKrie Juni 6, 2017 Hallo Wodorne, inwieweit in den existierenden Depots verschiedene Posten mit verschiedenen Anschaffungsdaten existieren, kann ich nicht sehen. Ich sehe nur einen (gemittelten?) Anschaffungswert. Bei der Einbuchung (!) hatte ich allerdings den Fall, dass 2 Posten desselben Wertpapiers eingebucht wurden, die jetzt als ein Posten mit einem Anschaffungswert im Depot erscheinen. Ich kann nur schreiben, was mir passiert ist: 1. Falschauskunft durch Berater 2. daraufhin Teilung durch die Bank ohne besondere Weisung 3. Einige Dinge deuten (!!!) darauf hin, dass nicht gleichmäßig (im Sinne der Steuer) geteilt wurde [Ich habe leider keine Zeit, dem weiter hinterherzugehen.] wollte ich eigentlich schreiben ... Habe es jetzt an einem Wertpapier aber überprüft: Kauf in 4 Tranchen (3 x 41 St., 1 x 47 St.) Einbuchung in mein Depot: 38 St. der dritten Tranche, 47 Stück der vierten Tranche. (Kalenderdaten überprüft!!!) Also: FIFO (zuerst mein Bruder, dann ich). Gruß RoKrie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag