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Laser12

Tarifwechsel HUK PKV A0->A1200 sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

Laser12

Moin,

 

ich bitte um Unterstützung, was man bei einem Tarifwechsel für die ambulante Krankenversicherung an entscheidungsrelevanten Fakten übersehen kann.

Eine Veränderung wird erwogen, da ein Tarifwechsel ca. 1.500,- bis 2.100,- p.a. geringere Kosten verspricht.

 

Aktuelle Versicherung:

HUK Coburg Tarif A0, Bisex-Tarif, höchstmögliche Leistung bei HUK, Jahrgang 1968, Tarif wird weiter vertrieben als Unisex-Tarif

Der Beitrag innerhalb des Tarifes hängt lt. HUK ab von der Altersgruppe und der Selbstbeteiligung.

 

Veränderungen der letzten 2 Jahre:

- Dauerhafter Wegfall des Arbeitgeberzuschusses zur KV

- Auseinanderentwicklung der einzelnen Tarife durch überdurchschnittlichen Anstieg bei A0 um 25% in 2015 und 10% in 2016 nach jahrelangen unwesentlichen Erhöhungen und Senkungen, dennoch weiterhin deutlich günstiger als GKV

 

Zahlenwerk zu den angebotenen Tarifen:

post-2353-0-36100000-1474447773_thumb.png

 

In der Tabelle habe ich für 3 Beispielbeträge 500,- 800,- und 1.600,- gewählt, wie viel ich an Rechnungen selbst zahlen würde, weil es ggf. günstiger ist, neben der Selbstbeteiligung weitere Beträge zu übernehmen, weil sie die Beitragsrückerstattung bei Beitragsfreiheit nicht übersteigen (3 Monatsbeiträge ohne 10% gesetzlichen Zuschlag zur Minderung der Beiträge im Alter).

 

Unter 500,- Arztrechnungen/Medikamente habe ich die letzten Jahre immer gelegen. Der wesentliche Kostenblock sind Vorsorgeuntersuchungen.

800,- liegt in der Nähe der Grenze, bei der die Entscheidung über Leistungsinanspruchnahme relevant sein kann.

1.600,- ist ein worst case Szenario, bei dem die volle Selbstbeteiligung und auch Beitragsrückerstattung überschritten sind.

 

Rahmenbedingungen lt. HUK für Tarifumstellung:

- keine Änderung außer Beitrag und Selbstbeteiligung

- keine Änderung zu Unisex, keine erneute Gesundheitsprüfung

 

Pferdefüße:

- Bei erneutem Wechsel in einen Tarif mit geringerer Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen eine erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen.

- Die HUK machte diese Gesundheitsprüfung früher tatsächlich, heute jedoch nicht mehr. Der Verzicht kann jederzeit beendet werden.

 

Noch zu bestätigen:

- Altersrückstellung bleibt erhalten

 

Fragen:

- Was für Infos werden zur Beurteilung noch benötigt?

- Gibt es Erfahrungswerte wie sich Kosten der Tarife in Abhängigkeit von der Selbstbeteiligung entwickeln?

- Was habe ich Entscheidungsrelevantes übersehen?

 

Bisheriger Stand wäre ein Wechsel in A1200.

 

Vielen Dank.

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CHX

- Gibt es Erfahrungswerte wie sich Kosten der Tarife in Abhängigkeit von der Selbstbeteiligung entwickeln?

 

Erfahrungswerte keine, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass je höher die SB in einem Tarif liegt, desto weniger Versicherte befinden sich i.d.R. im Tarif, sodass die Beiträge im Laufe der Zeit entsprechend stärker steigen.

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Peter Wolnitza

Moin,

 

ich bitte um Unterstützung, was man bei einem Tarifwechsel für die ambulante Krankenversicherung an entscheidungsrelevanten Fakten übersehen kann.

Eine Veränderung wird erwogen, da ein Tarifwechsel ca. 1.500,- bis 2.100,- p.a. geringere Kosten verspricht.

 

Aktuelle Versicherung:

HUK Coburg Tarif A0, Bisex-Tarif, höchstmögliche Leistung bei HUK, Jahrgang 1968, Tarif wird weiter vertrieben als Unisex-Tarif

Der Beitrag innerhalb des Tarifes hängt lt. HUK ab von der Altersgruppe und der Selbstbeteiligung.

 

Veränderungen der letzten 2 Jahre:

- Dauerhafter Wegfall des Arbeitgeberzuschusses zur KV

- Auseinanderentwicklung der einzelnen Tarife durch überdurchschnittlichen Anstieg bei A0 um 25% in 2015 und 10% in 2016 nach jahrelangen unwesentlichen Erhöhungen und Senkungen, dennoch weiterhin deutlich günstiger als GKV

 

Zahlenwerk zu den angebotenen Tarifen:

post-2353-0-36100000-1474447773_thumb.png

 

In der Tabelle habe ich für 3 Beispielbeträge 500,- 800,- und 1.600,- gewählt, wie viel ich an Rechnungen selbst zahlen würde, weil es ggf. günstiger ist, neben der Selbstbeteiligung weitere Beträge zu übernehmen, weil sie die Beitragsrückerstattung bei Beitragsfreiheit nicht übersteigen (3 Monatsbeiträge ohne 10% gesetzlichen Zuschlag zur Minderung der Beiträge im Alter).

 

Unter 500,- Arztrechnungen/Medikamente habe ich die letzten Jahre immer gelegen. Der wesentliche Kostenblock sind Vorsorgeuntersuchungen.

800,- liegt in der Nähe der Grenze, bei der die Entscheidung über Leistungsinanspruchnahme relevant sein kann.

1.600,- ist ein worst case Szenario, bei dem die volle Selbstbeteiligung und auch Beitragsrückerstattung überschritten sind.

 

Rahmenbedingungen lt. HUK für Tarifumstellung:

- keine Änderung außer Beitrag und Selbstbeteiligung

- keine Änderung zu Unisex, keine erneute Gesundheitsprüfung

 

Pferdefüße:

- Bei erneutem Wechsel in einen Tarif mit geringerer Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen eine erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen.

- Die HUK machte diese Gesundheitsprüfung früher tatsächlich, heute jedoch nicht mehr. Der Verzicht kann jederzeit beendet werden.

 

Noch zu bestätigen:

- Altersrückstellung bleibt erhalten

 

Fragen:

- Was für Infos werden zur Beurteilung noch benötigt?

- Gibt es Erfahrungswerte wie sich Kosten der Tarife in Abhängigkeit von der Selbstbeteiligung entwickeln?

- Was habe ich Entscheidungsrelevantes übersehen?

 

Bisheriger Stand wäre ein Wechsel in A1200.

 

Vielen Dank.

 

Moin,

auf die Schnelle (hab es gerade nur überfliegen können) drei Fragen und zwei Anregungen aus der Hüfte geschossen - mehr gerne später:

 

Fragen:

- gehe mal von einer Vollversicherung aus? (HUK hat das Teil in früheren Jahren glaub ich, auch als Zusatz-KV vertickert, daher die Frage)

- Wegfall AG Zuschuss wegen Selbstständigkeit?

- Seit wann in diesen Tarifen versichert?

 

Anregungen:

- Steuer (sowohl bei Beitrag, als auch auch bei BRE) berücksichtigen und

- A0 zu A1200 deutlich höhere Alterungsrückstellungen, daher kann Verschieben des Tarifwechsel in die Zukunft sinnvoll sein, wenn Thema Steuer mitbetrachtet wird

 

Ach ja: BRE ist kein für die Zukunft garantierter Vertragsbestandteil

 

 

 

 

 

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Laser12

Moin,

 

danke schön.

 

Fragen:

- gehe mal von einer Vollversicherung aus? (HUK hat das Teil in früheren Jahren glaub ich, auch als Zusatz-KV vertickert, daher die Frage)

- Wegfall AG Zuschuss wegen Selbstständigkeit?

- Seit wann in diesen Tarifen versichert?

ja, Vollversicherung

Wegfall Zuschuss wegen Aufgabe der Beruftätigkeit, jetzt Privatier

Tarif A0 seit 2000, vorherige Altersrückstellungen sind verfallen

 

Anregungen:

- Steuer (sowohl bei Beitrag, als auch auch bei BRE) berücksichtigen und

Die Einkommensteuerquote ist nahe 0% bzw. hängt von wenigen nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern ab. Zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge sind nicht nutzbar bzw. haben keine entscheidungsrelevante Auswirkung.

 

Anregungen:

- A0 zu A1200 deutlich höhere Alterungsrückstellungen, daher kann Verschieben des Tarifwechsel in die Zukunft sinnvoll sein, wenn Thema Steuer mitbetrachtet wird

Kann man diesen Effekt irgendwie quantifizieren?

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Peter Wolnitza

Moin,

 

danke schön.

 

Fragen:

- gehe mal von einer Vollversicherung aus? (HUK hat das Teil in früheren Jahren glaub ich, auch als Zusatz-KV vertickert, daher die Frage)

- Wegfall AG Zuschuss wegen Selbstständigkeit?

- Seit wann in diesen Tarifen versichert?

ja, Vollversicherung

Wegfall Zuschuss wegen Aufgabe der Beruftätigkeit, jetzt Privatier

Tarif A0 seit 2000, vorherige Altersrückstellungen sind verfallen

 

Anregungen:

- Steuer (sowohl bei Beitrag, als auch auch bei BRE) berücksichtigen und

Die Einkommensteuerquote ist nahe 0% bzw. hängt von wenigen nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern ab. Zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge sind nicht nutzbar bzw. haben keine entscheidungsrelevante Auswirkung.

 

Anregungen:

- A0 zu A1200 deutlich höhere Alterungsrückstellungen, daher kann Verschieben des Tarifwechsel in die Zukunft sinnvoll sein, wenn Thema Steuer mitbetrachtet wird

Kann man diesen Effekt irgendwie quantifizieren?

 

Versuch einer Antwort (genauer kann ich es nicht angeben, ohne die exakten Schadensverläufe der beiden Tarife zu kennen):

Beitrag A0 - Beitrag A1200 + SB/12 -- von dieser Differenz geht ein mehr oder weniger grosser Teil in die Alterungsrückstellung und würde bei einem späteren Wechsel von A0 in A1200 Beitrags reduzierend zur Verfügung stehen.

 

Daher folgende Strategie: in A1200 umstellen, mit 200.- € Liquireserve auf 2.400.- € für SB aufbauen, danach jedes Jahr nach Bedarf immer wieder auf diese Summe auffüllen

Rest: Sparplan in was auch immer, um eigene Alterungsrückstellung aufzubauen.

 

Über die mögliche Entwicklung der beiden Kollektive/Kohorten würde ich mir unter den Umständen keine Gedanken machen:

- wenig entscheidungsrelevant

- Kaffee Satz Leserei, was die zukünftige Entwicklung anbelangt

 

BTW: Bei Tarifen mit SB fällt die prozentuale Erhöhung IMMER höher aus, als bei Tarifen ohne SB - liegt in der der Natur der Dinge.

 

Zwei Dinge beachten:

- In Unisex Welt bleiben (wegen Standardtarif-Option - wird zwar oft diskutiert, ist aber nicht definitiv geklärt, ob man aus Unisex in Standardtarif wechseln kann)

- eine spätere Reduzierung des Selbstbehaltes löst eine neue Gesundheitsprüfung aus, wäre aber nur erstrebenswert, wenn A1200 sich extremst verteuert

 

Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Ich bin selbst im HUK A150 versichert (seit 2006) und habe auch mal geprüft, ob sich ein Wechsel in einen höheren SB lohnt (dank Kinder ist der maximale Zuschuss des AG erreicht). Was mir beim HUK-Rechner aufgefallen ist (man muss isch dort nur registrieren, dann kann man die meisten Tarifwechsel selbst durchspielen), ist zum einen der extrem hohe Aufpreis für den A0 und das der A300 und sogar der A150 günstiger sind, als der A600. Als Momentaufnahme könnte man das ja schon nachvollziehen (andere Tarife werden im nächsten Jahr erheblich angepasst), aber diese Diskrepanz gibt es schon seit Jahren und wird eher noch größer. Da fragt man sich schon, wie das zusammen passt.

 

Ich würde an Deiner Stelle daher mit einem Tarifwechsel zumindestens so lange abwarten, bisdie nächste große Anpassung im A150/300 und 1200 erfolgt ist.

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Matthew Pryor
Da fragt man sich schon, wie das zusammen passt.

Dass der A0 vergleichsweise teuer erscheint, ist aus meiner Sicht nicht verwunderlich. Wenn kein SB vereinbart ist, kommt man eher in Versuchung, Leistungen in Anspruch zu nehmen, als das bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung der Fall sein könnte.

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Okabe
Was mir beim HUK-Rechner aufgefallen ist (man muss isch dort nur registrieren, dann kann man die meisten Tarifwechsel selbst durchspielen), ist zum einen der extrem hohe Aufpreis für den A0 und das der A300 und sogar der A150 günstiger sind, als der A600. Als Momentaufnahme könnte man das ja schon nachvollziehen (andere Tarife werden im nächsten Jahr erheblich angepasst), aber diese Diskrepanz gibt es schon seit Jahren und wird eher noch größer. Da fragt man sich schon, wie das zusammen passt.

 

Möglicherweise durch Entmischung. Stell dir vor du bist gesund und im A600. Warum solltest du nicht in den A300 oder A150 wechseln? Weniger Selbstbehalt bei geringeren monatlichen Kosten? Sofort wechseln! Geht aber nur dann, wenn du die Risikoprüfung bestehst. Ergebnis: gesunde wechseln in A300 und A150, Kranke bleiben im A600 bzw. haben deutlich weniger Wechselmotivation, weil sie Zuschläge bezahlen müssten. Der Anteil der Kranken erhöht sich dadurch im A600 und senkt sich im A300 und A150. Dadurch wechseln selbst Wechselunwillige noch eher usw.

Das ist auch der Grund, warum man aus meiner Sicht fast schon pauschal von einem Hohen Selbstbehalt abraten kann. Selbst wenn es keinen AG Zuschuss gibt. Gar kein Selbstbehalt ist hingegen auch nicht sinnvoll, siehe MPs Antwort. Ich finde gestaffelte Selbstbehalte sinnvoll, z.B. pauschal 500€ pro Jahr und dann nochmal 10% bis maximal insgesamt 500€. (beispielhafte Zahlen). Eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist für die Vermeidung von Kosten genauso effektiv wie ein Selbstbehalt - nur in den meisten Fällen besser, z.B. wegen AG Zuschuss.

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andjessi
Was mir beim HUK-Rechner aufgefallen ist (man muss isch dort nur registrieren, dann kann man die meisten Tarifwechsel selbst durchspielen), ist zum einen der extrem hohe Aufpreis für den A0 und das der A300 und sogar der A150 günstiger sind, als der A600. Als Momentaufnahme könnte man das ja schon nachvollziehen (andere Tarife werden im nächsten Jahr erheblich angepasst), aber diese Diskrepanz gibt es schon seit Jahren und wird eher noch größer. Da fragt man sich schon, wie das zusammen passt.

 

Möglicherweise durch Entmischung. Stell dir vor du bist gesund und im A600. Warum solltest du nicht in den A300 oder A150 wechseln? Weniger Selbstbehalt bei geringeren monatlichen Kosten? Sofort wechseln! Geht aber nur dann, wenn du die Risikoprüfung bestehst. Ergebnis: gesunde wechseln in A300 und A150, Kranke bleiben im A600 bzw. haben deutlich weniger Wechselmotivation, weil sie Zuschläge bezahlen müssten. Der Anteil der Kranken erhöht sich dadurch im A600 und senkt sich im A300 und A150. Dadurch wechseln selbst Wechselunwillige noch eher usw.

Das ist auch der Grund, warum man aus meiner Sicht fast schon pauschal von einem Hohen Selbstbehalt abraten kann. Selbst wenn es keinen AG Zuschuss gibt. Gar kein Selbstbehalt ist hingegen auch nicht sinnvoll, siehe MPs Antwort. Ich finde gestaffelte Selbstbehalte sinnvoll, z.B. pauschal 500€ pro Jahr und dann nochmal 10% bis maximal insgesamt 500€. (beispielhafte Zahlen). Eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist für die Vermeidung von Kosten genauso effektiv wie ein Selbstbehalt - nur in den meisten Fällen besser, z.B. wegen AG Zuschuss.

 

Hört sich plausibel an und ist ein Grund nicht in den A1200 zu wechseln, denn da wechseln aus dem A600 nur die rein, die "kränker" sind. Für die A150 und A300 Versicherten lohnt es sich (selbst ohne oder mit ausgereiztem Arbeitgeberzuschuss) ebenfalls nicht.

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Okabe

Möglicherweise durch Entmischung. Stell dir vor du bist gesund und im A600. Warum solltest du nicht in den A300 oder A150 wechseln? Weniger Selbstbehalt bei geringeren monatlichen Kosten? Sofort wechseln! Geht aber nur dann, wenn du die Risikoprüfung bestehst. Ergebnis: gesunde wechseln in A300 und A150, Kranke bleiben im A600 bzw. haben deutlich weniger Wechselmotivation, weil sie Zuschläge bezahlen müssten. Der Anteil der Kranken erhöht sich dadurch im A600 und senkt sich im A300 und A150. Dadurch wechseln selbst Wechselunwillige noch eher usw.

Das ist auch der Grund, warum man aus meiner Sicht fast schon pauschal von einem Hohen Selbstbehalt abraten kann. Selbst wenn es keinen AG Zuschuss gibt. Gar kein Selbstbehalt ist hingegen auch nicht sinnvoll, siehe MPs Antwort. Ich finde gestaffelte Selbstbehalte sinnvoll, z.B. pauschal 500€ pro Jahr und dann nochmal 10% bis maximal insgesamt 500€. (beispielhafte Zahlen). Eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist für die Vermeidung von Kosten genauso effektiv wie ein Selbstbehalt - nur in den meisten Fällen besser, z.B. wegen AG Zuschuss.

 

Hört sich plausibel an und ist ein Grund nicht in den A1200 zu wechseln

 

Was sollte auch der Grund sein?

Die Frage ist doch (allgemein, nicht bezogen auf PKV): welche Leistungen will ich garantiert haben und brauche ich? Auf dieser Basis wähle ich meinen Tarif, vorausgesetzt ich kann mir einen entsprechenden Tarif leisten. Wenn ich mir den Tarif ohne Selbstbehalt nicht leisten kann, habe ich ganz andere Probleme und sollte eher bei den Leistungen heruntergehen. Erst dann wähle ich einen Selbstbehalt, davon ausgehend, dass ich ab morgen für den Rest meines Lebens diesen Selbstbezahlt zahlen muss und damit noch gut leben kann. Hier sieht man: wer (langfristig) genug Vermögen oder Einkommen hat, kann sich auch einen höheren Selbstbehalt leisten. Ist wie bei KFZ: wenn ich Millionär bin, dann schließe ich keine Vollkasko für ein 20000€ Auto ab. Je weniger Geld ich habe, desto geringer muss die Selbstbeteiligung sein. Da ich bei einer PKV auch noch in die Situation kommen könnte, dass mein Vermögen/Einkommen gesunken ist/sinkt/sinken wird und ich ggf. meinen Selstbehalt nicht mehr verringern kann, ist im Zweifelsfall immer ein geringer Selbstbehalt zu wählen.

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Laser12

Moin,

 

vielen Dank für die Hinweise. Ich habe auf A1200 umgestellt.

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KielerJung

 

Am 21.9.2016 um 11:18 schrieb Laser12:

- Bei erneutem Wechsel in einen Tarif mit geringerer Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen eine erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen.

- Die HUK machte diese Gesundheitsprüfung früher tatsächlich, heute jedoch nicht mehr. Der Verzicht kann jederzeit beendet werden.

 

 

Hat jemand Erfahrung mit der HUK, diesen Verzicht schriftlich für das eigene Vertragsverhältnis festzuschreiben? Die für mich unerklärliche Diskrepanz der Prämie des Tarifs A600 (unverhältnismäßig teurer) zu A150/A300/A1200 führt bei mir dazu, dass ich mit dem Tarifwechsel A150 zu AX00 zögere.

 

Auch ist mir die Logik nicht klar, warum Tarife mit höherer SB grundsätzlich von kränkeren Kunden gewählt werden sollen: Je kränker ich bin, desto eher rechnet sich für mich eine geringe SB - also bleibe ich doch so lange es irgendwie geht bei der geringen SB. Je gesünder ich bin desto mehr ärgern mich hohe Prämien- also ab in den Tarif mit hoher SB.
Zudem muss der Effekt des Einsparens von Verwaltungskosten (je höher die SB, desto häufiger wird der Kunde keine Rechnungen einreichen) in den Tarifen mit höherer SB deutlicher zuschlagen. Höhere SB werden zudem oft von Selbsständigen/Freiberuflern vereinbart, die keinen AG-Zuschuss bekommen. Tendenziell auch eine Gruppe, die weniger Kosten verursacht (das wussten in den 90ern schon die BKKs mit bestimmten Zielgruppen wie Anwälte etc). Unter dem Strich also ersteinmal nichts, was die Tarife mit höherem SB zwingend zu höheren Beitragssteigerungen zwingen sollte.
Auch der Effekt der höheren Altersrückstellungen in den Tarifen mit niedriger SB erscheint mir nicht plausibel: Für die deutlich niedrigeren Leistungen der Tarife mit hoher SB brauche ich entsprechend weniger Rückstellungen.

 

Warum also sollten die Tarife mit niedrigeren SB also zwingend höhere Beitragssteigerungen haben?

 

 

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Okabe
vor 19 Minuten schrieb KielerJung:

Auch ist mir die Logik nicht klar, warum Tarife mit höherer SB grundsätzlich von kränkeren Kunden gewählt werden sollen: Je kränker ich bin, desto eher rechnet sich für mich eine geringe SB - also bleibe ich doch so lange es irgendwie geht bei der geringen SB. Je gesünder ich bin desto mehr ärgern mich hohe Prämien- also ab in den Tarif mit hoher SB.
Zudem muss der Effekt des Einsparens von Verwaltungskosten (je höher die SB, desto häufiger wird der Kunde keine Rechnungen einreichen) in den Tarifen mit höherer SB deutlicher zuschlagen. Höhere SB werden zudem oft von Selbsständigen/Freiberuflern vereinbart, die keinen AG-Zuschuss bekommen. Tendenziell auch eine Gruppe, die weniger Kosten verursacht (das wussten in den 90ern schon die BKKs mit bestimmten Zielgruppen wie Anwälte etc). Unter dem Strich also ersteinmal nichts, was die Tarife mit höherem SB zwingend zu höheren Beitragssteigerungen zwingen sollte.
Auch der Effekt der höheren Altersrückstellungen in den Tarifen mit niedriger SB erscheint mir nicht plausibel: Für die deutlich niedrigeren Leistungen der Tarife mit hoher SB brauche ich entsprechend weniger Rückstellungen.

 

Warum also sollten die Tarife mit niedrigeren SB also zwingend höhere Beitragssteigerungen haben?

 

 

 

Es ist nicht so, dass Kranke die Tarife mit höheren SB wählen, sondern es ist so, dass sie die Tarife mit niedrigeren SB nicht wählen können. Gesunde können es aber schon - daher kann sich das ganze Entmischen - Kranke bleiben, Gesunde hauen ab. Muss nicht so sein, kann aber passieren, wenn die Beiträge nicht deutlich unterschiedlich sind.

Auch deine Idee bzgl. der Alterungsrückstellung ist leider falsch. Krank werden Menschen immer, besonders, je älter sie werden. In einem Tarif ohne SB muss der Versicherer darum im Alter tendenziell auch mehr bezahlen, darum müssen auch die Alterungsrückstellungen höher sein. D.h. der jetzige Beitrag eines Tarifs mit 0 SB beinhaltet einen höheren Anteil Alterungsrückstellungen als ein Tarif mit hoher SB. Der Versicherer rechnet stets damit, dass man im selben Tarif bleibt. Wechselt man ihn, dann ändert sich das. D.h. Wechsel von niedrig zu hoher SB => man braucht plötzlich weniger Alterungsrückstellunge => Beitrag ist geringer als von jemandem, der schon immer in diesem Tarif war. Beim Wechsel von hoher zu niedriger SB ist es genau umgekehrt.

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor einer Stunde schrieb KielerJung:

 

 

 

Hat jemand Erfahrung mit der HUK, diesen Verzicht schriftlich für das eigene Vertragsverhältnis festzuschreiben? Die für mich unerklärliche Diskrepanz der Prämie des Tarifs A600 (unverhältnismäßig teurer) zu A150/A300/A1200 führt bei mir dazu, dass ich mit dem Tarifwechsel A150 zu AX00 zögere.

 

Auch ist mir die Logik nicht klar, warum Tarife mit höherer SB grundsätzlich von kränkeren Kunden gewählt werden sollen: Je kränker ich bin, desto eher rechnet sich für mich eine geringe SB - also bleibe ich doch so lange es irgendwie geht bei der geringen SB. Je gesünder ich bin desto mehr ärgern mich hohe Prämien- also ab in den Tarif mit hoher SB.
Zudem muss der Effekt des Einsparens von Verwaltungskosten (je höher die SB, desto häufiger wird der Kunde keine Rechnungen einreichen) in den Tarifen mit höherer SB deutlicher zuschlagen. Höhere SB werden zudem oft von Selbsständigen/Freiberuflern vereinbart, die keinen AG-Zuschuss bekommen. Tendenziell auch eine Gruppe, die weniger Kosten verursacht (das wussten in den 90ern schon die BKKs mit bestimmten Zielgruppen wie Anwälte etc). Unter dem Strich also ersteinmal nichts, was die Tarife mit höherem SB zwingend zu höheren Beitragssteigerungen zwingen sollte.
Auch der Effekt der höheren Altersrückstellungen in den Tarifen mit niedriger SB erscheint mir nicht plausibel: Für die deutlich niedrigeren Leistungen der Tarife mit hoher SB brauche ich entsprechend weniger Rückstellungen.

 

Warum also sollten die Tarife mit niedrigeren SB also zwingend höhere Beitragssteigerungen haben?

 

 

Also zunächst einmal: Eine Reduzierung des SBs ist aus der Sicht des Versicherers eine Risikoerhöhung und wird i.d.R. abhängig gemacht von einer erneuten Gesundheitsprüfung (GP).
Hat auch die HUK so in ihren Vertragsbedingungen stehen. Gilt also. Jetzt gibt es aktuell eine geschäftsplanmässige Erklärung: Wir verzichten auf unbegrenzte Zeit auf unser Recht, bei SB Reduzierung eine erneute GP vorzunehmen, behalten uns aber vor,
das jederzeit wieder zu beenden.
Insofern gibt es da nichts, was anzuerkennen oder wo zuzustimmen ist, wird auch zukünftig nichts fest geschrieben, ist also bedeutungslos: Entweder man nutzt die Möglichkeit oder nutzt sie nicht, mehr Bedeutung hat das nicht.
 

Das Einsparen von Verwaltungskosten ist so eine Sache und ein gern genommenes Argument Pro hoher SB - birgt aber eine grosse Gefahr:
Ich nenne das immer "Schuhkarton-Prinzip": Man sammelt erst mal alle Rechnungen, bis man über dem SB zu sein glaubt, reicht dann erst ein.
Bedeutet in der Praxis: Man hat bereits mehrere Arztrechnungen bezahlt, ohne i.d.R. zu wisssen, ob die Rechnungen korrekt (im Sinne der Versicherung) gestellt wurden!
Jetzt schicke ich meinen Schuhkarton gesammelte Rechnungen zum Versicherer und der antwortet sinngemäss - (nur, um ein Bespiel zu nennen:)
"Sie haben zwar 1800.- € bereits selber gezahlt, aber davon sind nur 1300.-  erstattungsfähig, und somit auf den SB anrechenbar. Begründung:
Der Arzt XY hat bei Ihrer Knie-Reparatur zwei Posten abgerechnet, die nach GOÄ (=Gebührenordnung der Ärzte) so nicht zusammen berechnet werden dürfen
Bedeutet im Ergebnis: Der Versicherer erstattet 100.- € (1300.- € - 1.200.- € SB) und man müsste jetzt eigentlich versuchen, 500.- € vom Doc zurück zu fordern...viel Erfolg dabei!
(Soll jetzt kein Ärzte-Bashing sein, passiert aber öfter, als man glaubt - Erfahrung aus meinem PKV Kunden Bestand: ca 20% aller Rechnungen sind fehlerhaft - auch wenn ich natürlich dazu sagen muss, dass Kunden nur dann anrufen, wenn Rechnungen
nicht voll erstattet werden..insofern mag die Zahl etwas schief sein)

 

Daraus folgt eine dringende Empfehlung:
Auch bei hohem SB VOR Begleichen der Rechnung an den Doc oder das Krankenhaus die Rechnung zwecks Prüfung an den Versicherer schicken.
Als Antwort kommt dann:
Eingereicht 500.- €    --- Erstattungsfähig: 450.- €  --- Erstattung : 0.- € da unterhalb SB
Dann kann ich entscheiden, wie ich bzgl. der nicht anrechenbaren 50.- €  weiter verfahre - BEVOR ich an den Arzt überweise!

Da die Versicherer wissen, das so verfahren wird, ist in hohe SB Tarife kein signifikant niedrigerer Verwaltungs - Kostenanteil rein gerechnet.

 

Weiterhin haben wir bei hohen SBs den sogenannten Sägezahn Effekt, der dazu führt, dass die Leistungsausgaben in diesen Tarifen nicht deutlich unter anderen Tarifen der gleichen Gruppe mit geringerem SB liegen.
Bedeutet: Der Selbstständige/Freiberufler bleibt 4-5 Jahre leistungsfrei - dann, im 5 Jahr kommt es zu einer kleinen OP. Ergebnis: SB überschritten und dann geht die Post ab: Zähne werden neu gemacht, Brille war auch schon 
längst fällig und die Einlagen in den Schuhen werden auch neu verordnet. Danach ist wieder 3-4 Jahre lang Ruhe. 

Nächster Punkt: Bei allen Versicherern sind die Kohorten in den Tarifen mit hohem SB relativ klein - auf alle Fälle kleiner als in den Tarifen mit kleinem SB.
Je kleiner aber ein Kollektiv, desto anfälliger für "Ausreisser". Daher zum Teil stark unterschiedlicher Anpassungsbedarf.

 

Fazit: Hoher SB? Kann man machen, aber man sollte sehr genau wissen, was man da tut! Eine spätere Korrektur ist.... siehe erste Zeile!

 

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KielerJung
vor 29 Minuten schrieb Okabe:

 

Es ist nicht so, dass Kranke die Tarife mit höheren SB wählen, sondern es ist so, dass sie die Tarife mit niedrigeren SB nicht wählen können. Gesunde können es aber schon - daher kann sich das ganze Entmischen - Kranke bleiben, Gesunde hauen ab. Muss nicht so sein, kann aber passieren, wenn die Beiträge nicht deutlich unterschiedlich sind.

 

 

Ok das erscheint plausibel. Gilt jedoch nur für VN, die bereits bei Eintritt in die PKV krank oder kränker als andere waren. Also nur für eine Teilmenge aller Kranken, denen das Tarifewechseln (zumindest das Wechseln in Tarife mit höheren Leistungen) aufgrund ihrer Krankheiten verwehrt bleibt. Die andere Teilmenge der Kranken wurde erst krank, nachdem sie einen Tarif mit niedriger SB beim Versicherer vereinbarten. Und diese Teilmenge der Kranken wird zum allergrößten Teil im Tarif mit niedriger SB bleiben.
Eine weitere, mir nicht bezifferbare Teilmenge stellen die VN dar, die ihre Tarife gar nicht wechseln (Ignoranz/Nichtkümmern/Angst-vor-Veränderungen/wird-ohnehin-alles-teurer-und-die-Welt-ist-schlecht) oder hohe SB meiden, da man ja "weniger rausbekommt" (ein nicht nicht zu vernachlässigendes Argument für viele VN, obwohl kaufmännisch sinnlos).
Entscheidend für den Entmischungsprozess ist also die Restmenge, deren Größe/Signifikanz ich nicht einschätzen kann.

 

 

 

vor 29 Minuten schrieb Okabe:

A[..] Wechsel von niedrig zu hoher SB => man braucht plötzlich weniger Alterungsrückstellunge => Beitrag ist geringer als von jemandem, der schon immer in diesem Tarif war. Beim Wechsel von hoher zu niedriger SB ist es genau umgekehrt.

 

 

Ok die Altersrückstellungen sind soweit ich das verstanden habe vertrags- und nicht tarifbezogen. D.h. ich als VN habe meine persönlichen Rückstellungen, die ich beim Tarifwechsel mitnehme. So gesehen könnte es sich für mich als angestellter VN vielleicht rechnen, solange wie irgend möglich im Tarif mit niedriger SB zu bleiben um mit dem AG-Zuschuss möglichst hohe Rückstellungen anzusparen (quasi ein tarifeingebauter Beitragsentlastungsbaustein). 
Da die Altersrückstllungen jedoch auch centgenau ausgewiesen werden pro Vertrag, sollte doch auch ein Hin- und Herwechseln nahezu prämienunschädlich möglich sein (ok die niedrigerern Altersrückstellungen während der Verweildauer im Tarif mit hoher SB müssten nachfinanziert werden).

 

Womit damit am Ende auch meine Frage oben (kann ich mir das (Zurück-) Wechselrecht in einen Tarif mit geringerer SB zusichern lassen) fast schon beantwortet ist: Der Versicherer muss beim Zurückwechsel den Fehlbetrag an Altersrückstellung nachfinanzieren- und das wird er dem VN (mir) weiterreichen müssen. Ergo wird es bei Rückwechsel teurer als bei ununterbrochener Zugehörigkeit zu einem Tarif. Es sei denn, der Versicherer hat solche Wechsel bereits einkalkuliert- was ich aber weniger glaube.

 

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KielerJung

@ Peter Wolnitza:

 

Unsere Beiträge haben sich überschnitten; vielen Dank für Ihre Ausführungen.

 

Wobei mir die HUK-Motivation für die temporäre Vorgehensweise:  "geschäftsplanmässige Erklärung: Wir verzichten auf unbegrenzte Zeit auf unser Recht, bei SB Reduzierung eine erneute GP vorzunehmen, behalten uns aber vor, das jederzeit wieder zu beenden" unklar ist. Wer profitiert davon?  Gibt es jetzt Bonuspunkte in Ratings? Und woher nimmt die HUK dann die Altersrückstellungen derer, die bei den VN fehlen, die den SB ohne GP reduzieren? Zahlen diese VN dann "mehr" in den Tarifen mit reduzierter SB als VN mit durchgehender Verweildauer?

 

 

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Okabe
vor 42 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Also zunächst einmal: Eine Reduzierung des SBs ist aus der Sicht des Versicherers eine Risikoerhöhung und wird i.d.R. abhängig gemacht von einer erneuten Gesundheitsprüfung (GP).
Hat auch die HUK so in ihren Vertragsbedingungen stehen. Gilt also. Jetzt gibt es aktuell eine geschäftsplanmässige Erklärung: Wir verzichten auf unbegrenzte Zeit auf unser Recht, bei SB Reduzierung eine erneute GP vorzunehmen, behalten uns aber vor,
das jederzeit wieder zu beenden.
Insofern gibt es da nichts, was anzuerkennen oder wo zuzustimmen ist, wird auch zukünftig nichts fest geschrieben, ist also bedeutungslos: Entweder man nutzt die Möglichkeit oder nutzt sie nicht, mehr Bedeutung hat das nicht.

 

Was sagen eigentlich die Versicherten in Tarifen mit niedriger SB dazu? Ist das, was die HUK da tut überhaupt zulässig? Mir würde das ja gar nicht schmecken, als Versicherter bei der HUK - außer natürlich ich will wechseln und kann es nur so...

 

vor 34 Minuten schrieb KielerJung:

 

 

Ok das erscheint plausibel. Gilt jedoch nur für VN, die bereits bei Eintritt in die PKV krank oder kränker als andere waren. Also nur für eine Teilmenge aller Kranken, denen das Tarifewechseln (zumindest das Wechseln in Tarife mit höheren Leistungen) aufgrund ihrer Krankheiten verwehrt bleibt. Die andere Teilmenge der Kranken wurde erst krank, nachdem sie einen Tarif mit niedriger SB beim Versicherer vereinbarten. Und diese Teilmenge der Kranken wird zum allergrößten Teil im Tarif mit niedriger SB bleiben.
Eine weitere, mir nicht bezifferbare Teilmenge stellen die VN dar, die ihre Tarife gar nicht wechseln (Ignoranz/Nichtkümmern/Angst-vor-Veränderungen/wird-ohnehin-alles-teurer-und-die-Welt-ist-schlecht) oder hohe SB meiden, da man ja "weniger rausbekommt" (ein nicht nicht zu vernachlässigendes Argument für viele VN, obwohl kaufmännisch sinnlos).
Entscheidend für den Entmischungsprozess ist also die Restmenge, deren Größe/Signifikanz ich nicht einschätzen kann.

 

 

 

 

Ok die Altersrückstellungen sind soweit ich das verstanden habe vertrags- und nicht tarifbezogen. D.h. ich als VN habe meine persönlichen Rückstellungen, die ich beim Tarifwechsel mitnehme. So gesehen könnte es sich für mich als angestellter VN vielleicht rechnen, solange wie irgend möglich im Tarif mit niedriger SB zu bleiben um mit dem AG-Zuschuss möglichst hohe Rückstellungen anzusparen (quasi ein tarifeingebauter Beitragsentlastungsbaustein). 
Da die Altersrückstllungen jedoch auch centgenau ausgewiesen werden pro Vertrag, sollte doch auch ein Hin- und Herwechseln nahezu prämienunschädlich möglich sein (ok die niedrigerern Altersrückstellungen während der Verweildauer im Tarif mit hoher SB müssten nachfinanziert werden).

 

Womit damit am Ende auch meine Frage oben (kann ich mir das (Zurück-) Wechselrecht in einen Tarif mit geringerer SB zusichern lassen) fast schon beantwortet ist: Der Versicherer muss beim Zurückwechsel den Fehlbetrag an Altersrückstellung nachfinanzieren- und das wird er dem VN (mir) weiterreichen müssen. Ergo wird es bei Rückwechsel teurer als bei ununterbrochener Zugehörigkeit zu einem Tarif. Es sei denn, der Versicherer hat solche Wechsel bereits einkalkuliert- was ich aber weniger glaube.

 

 

Das Problem ist die Zeit. Mit der Zeit kann (eigentlich) NIEMALS ein Kranker in einen Tarif ohne SB wechseln. Umgekehrt aber schon. Wenn also Gesunde ausgeglichen zwischen den Tarifen wechseln, Kranke aber nicht, dann verschiebt sich das ganze Gefüge eben mit der Zeit immer weiter. Komplett unabhängig davon, wie die Ausgangslage war. D.h. jemand Gesundes (wie du) wechselt zu einer höheren SB, wird krank und kann nicht mehr zurück. Ein anderer Gesunder wechselt (aus was weiß ich für Gründen) wieder in den Tarif mit höherer SB - vielleicht hat ihn auch nur der Vertreter bequatscht oder seine Frau. Und Zack hat sich alles verschoben.

 

Das mit den Alterungsrückstellungen hast du falsch verstanden. Die sind genaugenommen Vertragsbezogen, d.h. es spielt dein Tarif eine Rolle, dein Alter, deine Risikozuschläge, usw. Alles was einen Einfluss darauf haben könnte, wieviel du den Versicherer später kostet, beeinflusst die Höhe des Anteils der Alterungsrückstellungen im Tarif. Und dazu gehört eben auch die Höhe der SB. Genaugenommen hast du aber keine persönlichen Rückstellungen - naja ganz genaugenommen dann wieder doch - da sind sich die Gelehrten noch nicht so ganz einer Meinung. ;)

D.h. ja: solange dein AG noch unter der Zuzahlungsgrenze liegt, schenkst du ihm Geld, wenn du die Beiträge zu deinen Alterungsrückstellungen reduzierst - und das tust du wenn du eine niedrigere SB wählst. Es gibt aber auch oft Tarife, bei denen du deine (mehr oder weniger) eigenen Alterungsrückstellungen zusätzlich erhöhen kannst, indem du absichtlich mehr zahlst - bei dem auch der AG zuzahlen muss.

Und nein, die Alterungsrückstellungen werden nicht ausgewiesen - beleg bitte das Gegenteil und zeig uns ein Schriftstück deiner Versicherung, auf der steht "ihre Alterungsrückstellungen betragen insgesamt genau X€". Vergiss es, das bekommst du nicht.

 

 

vor 22 Minuten schrieb KielerJung:

@ Peter Wolnitza:

 

Unsere Beiträge haben sich überschnitten; vielen Dank für Ihre Ausführungen.

 

Wobei mir die HUK-Motivation für die temporäre Vorgehensweise:  "geschäftsplanmässige Erklärung: Wir verzichten auf unbegrenzte Zeit auf unser Recht, bei SB Reduzierung eine erneute GP vorzunehmen, behalten uns aber vor, das jederzeit wieder zu beenden" unklar ist. Wer profitiert davon?  Gibt es jetzt Bonuspunkte in Ratings? Und woher nimmt die HUK dann die Altersrückstellungen derer, die bei den VN fehlen, die den SB ohne GP reduzieren? Zahlen diese VN dann "mehr" in den Tarifen mit reduzierter SB als VN mit durchgehender Verweildauer?

 

 

 

Meine Vermutung: die HUK will die Entmischung ausgleichen und Kranke wieder in die Tarife mit niedriger SB lassen, damit nicht alle Gesunden in diese Tarife wechseln und ein Mediengau passiert, weil nur noch alle Kranken in den Tarifen mit hoher SB sind und sich diese dann nicht mehr leisten können. Aber nur meine Theorie. Profitieren tun die Kranken mit hoher SB, gelackmeiert sind die Gesunden und Kranken, die absichtlich eine niedrige SB gewählt haben.

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Peter Wolnitza

Relativ einfacher Grund - bei halbwegs überschaubarem (kalkulierbaren) Risiko bedeutet das ganz einfach, dem Versicherer fliesst erstmal mehr Kohle zu. :huh:
manchmal sind die Dinge einfacher, als man glaubt. Die Gesellschaft leidet - mehr als andere - unter dem schwachen Zustrom an Neu-Kunden.

 

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KielerJung
· bearbeitet von KielerJung
Dateianhang formatiert (verkleinert)

Hier das Gegenteil (weil Okabe mich so freundlich gebeten hat):

 

Rückstellungen.jpg

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Peter Wolnitza

Moin, 

evtl. hat es ja Auswirkungen auf die Entscheidung....

 

HUK passt Beiträge um bis zu 40% an

 

besonders der A150 scheint betroffen zu sein.

Aus dem Artikel:
 

Zitat

 

Für Kunden, die die anstehende Erhöhung nicht hinnehmen wollen, verweist die Huk auf ihren Tarifwechselrechner mit dem ein alternativer Tarif berechnet werden kann.
Dieser ist über den persönlichen Kundenservicebereich „Meine HUK“ aufrufbar.

Erklärend fügt Brendel aber auch hinzu: „Es gibt bei uns keine Tarifkombination, die eine höhere oder gleiche Leistung bei niedrigerem Beitrag bietet.“

 

 

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KielerJung

Der A 150 ist bei mir mit rund 46% betroffen. Genau das ist meine Wechselmotivation.
Wobei man fairerweise anfügen muss, dass der A150 jahrelang sehr beitragsstabil war und über die letzten 10 Jahre gefühlt die jetzige Erhöhung irgendwo bei 5% p.a. liegt. Also Branchenschnitt in etwa.

 

Was mich noch umtreibt: Gibt es Erfahrungswerte/Daumenwerte über die langfristig Wirtschaftlichkeit von Tarifwechseln innerhalb eines Versicherers? Eine gewisse Unschärfe einmal außen vor gelassen (geringe Änderungen im Leistungsumfang / Verrechnung von höherem SB/12 auf den Monatsbeitrag).
Oder macht es Sinn, beim jetzt erhöhten Tarif zu bleiben, da dieser ja bereits seine "schlimme Erhöhung" hinter sich hat? Im worst case wechselt man in einen Tarif, nimmt Abstriche im Leistungsumfang in Kauf und erlebt ein Jahr später seine nächste "schlimme Erhöhung" und ist am Ende schlechter dran als vorher.
Dass man durch Tarifwechsel kurz-/ mittelfristig sein persönliches Preis-/Leistungsverhältnis verbessern kann scheint unbestritten- aber wie sieht es langfristig aus?

Ich weiß- am Ende alles Kaffeesatzleserei- aber gibt es Erfahrungswerte für Zeiträume >10 Jahre?

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andjessi
· bearbeitet von andjessi
vor 3 Stunden schrieb KielerJung:

Der A 150 ist bei mir mit rund 46% betroffen. Genau das ist meine Wechselmotivation.
Wobei man fairerweise anfügen muss, dass der A150 jahrelang sehr beitragsstabil war und über die letzten 10 Jahre gefühlt die jetzige Erhöhung irgendwo bei 5% p.a. liegt. Also Branchenschnitt in etwa.

 

Was mich noch umtreibt: Gibt es Erfahrungswerte/Daumenwerte über die langfristig Wirtschaftlichkeit von Tarifwechseln innerhalb eines Versicherers? Eine gewisse Unschärfe einmal außen vor gelassen (geringe Änderungen im Leistungsumfang / Verrechnung von höherem SB/12 auf den Monatsbeitrag).
Oder macht es Sinn, beim jetzt erhöhten Tarif zu bleiben, da dieser ja bereits seine "schlimme Erhöhung" hinter sich hat? Im worst case wechselt man in einen Tarif, nimmt Abstriche im Leistungsumfang in Kauf und erlebt ein Jahr später seine nächste "schlimme Erhöhung" und ist am Ende schlechter dran als vorher.
Dass man durch Tarifwechsel kurz-/ mittelfristig sein persönliches Preis-/Leistungsverhältnis verbessern kann scheint unbestritten- aber wie sieht es langfristig aus?

Ich weiß- am Ende alles Kaffeesatzleserei- aber gibt es Erfahrungswerte für Zeiträume >10 Jahre?

 

Ich denke, dass ist alles Kaffeesatzleserei. Bei der Huk bin ich seit 2001. Damals bin ich mit 26/27 Jahren im E1000 gestartet für 44,84 UR (nur Krankenversicherung ohne KTG und Pflegeversicherung). 2006 wechselte ich dann in die Komfortarife auf den A150 + SE (Einzelzimmer + Chefarzt) + Zahntarif (zunächst 80%/60%, dann ab 2009 in 100%/80%).

 

Für den A150 Baustein habe ich im Jahr 2006 117,81 EUR bezahlt, ab dem 01.03. werden 306,87 EUR fällig. Gute Gründe für die "schlimmen" Erhöhungen gab es immer (Sterbetafel, Übernahme der Geburts- und Schwangerschaftsbedingten Kosten auch in der alten Bisex-Welt und jetzt halt Niedrigzinsphase). Meine Beitragsentwicklung anbei.

 

Wenn ich jetzt wieder zurückwechseln würde in den E1000 (werde ich natürlich nicht machen aufgeund der schlechten Leistungen), bezahlte ich laut Huk-Tarifwechseltool 104,20 EUR. Da wirken wohl die Rückstellungen zunächst erheblich dämpfend, danach ginge es vermutlich aber mit Siebenmeilenstiefeln nach oben.

 

Ich persönlich glaube nicht, dass man langfristig durch einen Tarifwechsel etwas sparen kann, man baut weniger Altersrückstellungen auf und für die "richtig teuren" Leistungen (neuartige Krebsmedikation etc.) fehlt in Tarifen mit hohem Selbstbehalt einfach genauso viel Geld wie in denen mit niedrigem Selbstbehalt. Erstere müssen dann (prozentual nicht absolut) besonders teuer werden. Daher bleibe ich im A150 (erhalte AG-Zuschuss) und werde (wenn denn alles wie geplant funktioniert und ich noch lebe) erst nach Renteneintritt schauen, was sich rechnet. Mit ~ 540,- EUR gesamt (inklusive Pflege), bin ich ja auch immer noch günstiger versichert als in der GKV.

 

 

 

Huk.JPG

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KielerJung

 

vor einer Stunde schrieb andjessi:

Ich persönlich glaube nicht, dass man langfristig durch einen Tarifwechsel etwas sparen kann, man baut weniger Altersrückstellungen auf und für die "richtig teuren" Leistungen (neuartige Krebsmedikation etc.) fehlt in Tarifen mit hohem Selbstbehalt einfach genauso viel Geld wie in denen mit niedrigem Selbstbehalt. Erstere müssen dann (prozentual nicht absolut) besonders teuer werden. Daher bleibe ich im A150 (erhalte AG-Zuschuss) und werde (wenn denn alles wie geplant funktioniert und ich noch lebe) erst nach Renteneintritt schauen, was sich rechnet.

 

 

Dahin gehen meine Einschätzungen auch gerade. Zumal ich als Angestellter im A150 den AG-Zuschuss maximal ausnutzen kann.
Als Angestellter scheint es so zu sein, dass eine monatliche Prämie von rund 635,10 EUR (maximal vom AG bezuschusster KV-Beitrag) sinnvoll ist. Wobei mir nicht gefällt, dass ich ein Produkt (hier: PKV mit niedriger SB) nur deshalb kaufe, weil ich es günstig (vom AG mit 50% bezuschusst) bekommen kann. Das Leben schreibt andere Gesetze, nämlich: Ein Produkt wird umso preiswerter, je genauer es den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Derzeit habe ich das Gefühl für viel Geld ein Produkt zu kaufen, welches ich HEUTE gar nicht brauche. Und ob sich das langfristig rechnet mit den Altersrückstellungen in den "teuren" Tarifen....
Da war er wieder, der Kaffeesatz.

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Okabe

Zunächst einmal Danke für den Scan @KielerJung! Wusste nicht, dass sie die Versicherer soetwas mittlerweile trauen. :D

Bedenke meinen Tipp zu den Zusatztarifen, mit denen du später deinen Beitrag senken kannst. Die sind zwar unflexibel, aber mit AG Zuschuss sehr rentabel und tun genau das, was du willst: deinen Beitrag erhöhen, bis du den AG Zuschuss voll ausnutzt und das dadurch Angesparte vermindert dann später deinen Beitrag.

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Laser12

Moin,

 

in meinem aktuellen Tarif A1200 habe ich bisher keine Info über eine Preisänderung zum 01.03.2017 erhalten. Üblicherweise erhält man die Info ca. 2 Monate vorher. Insofern könnte dieser Kelch an mir vorüber gehen.

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