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Tobi99

Besteuerung von thesaurierenden ETFs

Empfohlene Beiträge

Tobi99

Hallo,

 

nachdem ich einige Themen zur Besteuerung in diesem Forum gelesen habe, versteh ich immer besser wann ETFs steuereinfach/steuerhässlich, etc. sind.

Eine Frage ist mir jedoch aufgekommen: Wie zahlt man für Thesaurierende ETFs steuern? Ich habe nachgelesen, dass man 1-mal jährlich Steuern zahlen muss für thesaurierende Fonds.

Doch wenn ich keinen Gewinn ausgeschüttet bekomme, wie soll ich diesen versteuern?

 

MfG

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Sucher

Hallo,

 

nachdem ich einige Themen zur Besteuerung in diesem Forum gelesen habe, versteh ich immer besser wann ETFs steuereinfach/steuerhässlich, etc. sind.

Eine Frage ist mir jedoch aufgekommen: Wie zahlt man für Thesaurierende ETFs steuern? Ich habe nachgelesen, dass man 1-mal jährlich Steuern zahlen muss für thesaurierende Fonds.

Doch wenn ich keinen Gewinn ausgeschüttet bekomme, wie soll ich diesen versteuern?

 

MfG

 

In etwa so: https://www.arero.de/fileadmin/user_upload/06_faq/arero_steuer_information_mit_beispiel_2015.pdf

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marcero
· bearbeitet von marcero

 

Wie erbärmlich ist denn das bitte geschwärzt...:wallbash:

Nette Wohngegend bei StreetView :lol:

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Brother
· bearbeitet von Brother

Hallo,

 

nachdem ich einige Themen zur Besteuerung in diesem Forum gelesen habe, versteh ich immer besser wann ETFs steuereinfach/steuerhässlich, etc. sind.

Eine Frage ist mir jedoch aufgekommen: Wie zahlt man für Thesaurierende ETFs steuern? Ich habe nachgelesen, dass man 1-mal jährlich Steuern zahlen muss für thesaurierende Fonds.

Doch wenn ich keinen Gewinn ausgeschüttet bekomme, wie soll ich diesen versteuern?

 

MfG

 

In etwa so: https://www.arero.de...ispiel_2015.pdf

 

Danke für das Beispiel!

 

Frage zum Beispiel im pdf:

Findet der Abzug der "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ..., (im Bsp.: 7.181,71 EUR)) unabhängig von einer (nicht-) erfolgten Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (agE) der betroffenen Fonds in den Vorjahren statt?

 

Nach meinem Verständnis: Ja.

Denn die Kapitalerträge werden aus (Verkaufserlös minus Ansschaffungskosten) plus (Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge...) gebildet.

 

Falls in den Vorjahren bereits agE in KAP Zeile 15 deklariert/versteuert wurden, sollten diese Beträge - zusätzlich zur im .pdf genannten Korrektur - von den Kapitalerträgen abgezogen werden können.

 

Kann jemand diese Überlegung bestätigen?

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Taxadvisor

 

 

Frage zum Beispiel im pdf:

Findet der Abzug der "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ..., (im Bsp.: 7.181,71 EUR)) unabhängig von einer (nicht-) erfolgten Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (agE) der betroffenen Fonds in den Vorjahren statt?

 

Nach meinem Verständnis: Ja.

Denn die Kapitalerträge werden aus (Verkaufserlös minus Ansschaffungskosten) plus (Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge...) gebildet.

 

Falls in den Vorjahren bereits agE in KAP Zeile 15 deklariert/versteuert wurden, sollten diese Beträge - zusätzlich zur im .pdf genannten Korrektur - von den Kapitalerträgen abgezogen werden können.

 

 

Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz, aber:

 

In der Steuerbescheinigung (unterstellt die Bank arbeitet richtig) wird der echte steuerliche Veräußerungsgewinn (bereits gekürzt um die Thesaurierungen der Halteperiode) erfasst. Zusätzlich wird eine Kaution/Sicherheitseinbehalt berechnet ("Bei Veräußerung/Rückgabe...), der auf die Thesaurierungen der Halteperiode entfällt.

 

Wenn ich keine Thesaurierungen in den Vorjahren versteuert habe, darf ich den Wert der Steuerbescheinigung nicht um die "Kaution/Sicherheitseinbehalt" kürzen (Anmerkung: ich bin grds. bei Erkennen verpflichtet, soweit verfahrensrechtlich noch zulässig die Thesaurierungen der Vorjahre nachzuerklären, in gleichem Umfang kann dann auch die Kürzung erfolgen).

 

Habe ich immer alle Thesaurierungen erklärt, darf ich den kompletten Betrag "Bei Veräußerung/Rückgabe.." EINMAL von den Kapitalerträgen abziehen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

 

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