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Steuer größer als Erträge? State Street Emu Index

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Liebe Forumsmitglieder,

ich bitte um Hilfe beim Verständnis der Besteuerung des Fonds State Street EMU Index Equitiy Fund P, WKN A14YMV, ISIN: LU1159238036

 

Die Vorgeschichte: Vor vielen Jahren (vor 2008) habe ich den Fonds SSgA Germany Index Equ. Fd. WKN 588766, ISIN: FR0000018020 gekauft und wollte ihn eigentlich liegen lassen. Am 25. September 2015 wurde dieser Fonds von der Fondsgesellschaft zwangsverschmolzen/zwangsumgetauscht in den oben oben erwähnten State Street EMU Index. Für beide ist die Fondsgesellschaft State Street Global Advisors, warum der erste in FR, der zweite aber in LU ist, ist mir unklar, ist aber wohl auch nicht so wichtig (wenn auch steuerhässlich). Steuerhässlich wird es nämlich dadurch, dass die Fondsgesellschaft den Umtausch wie einen Verkauf/Kauf gestaltet hat, so dass der State Street EMU als neu gekauft gilt und nicht als Altbestand, ich also alles versteuern muss (und er obendrein wohl auch thesaurierend und im Ausland ist). Das mochte ich nicht mehr, also beschloss ich, den State Street EMU zu verkaufen. Allerdings habe ich ein wenig geschlafen, so dass der Verkauf erst am 6. Januar 2016 erfolgte - ich hielt den State Street EMU also etwas mehr als drei Monate.

Nun zu den Eckdaten, aus denen meine Fragen resultieren:

Zwangskauf State Street EMU am 25.09.15 für 10,00 Euro je Anteil (der Fond wurde zu diesem Datum neu aufgelegt, es waren also auch keine Zwischengewinne etc. zum Kaufdatum vorhanden).

Verkauf State Street EMU am 06.01.2016 für 10,2112 Euro je Anteil.

Ich erwartete also eine Besteuerung von 0,2112 Euro Kursgewinn und damit eine Steuer von 0,2112 x 0,25 = 0,0528 Euro.

Groß war meine Verwunderung, als von der Depotstelle (FFB) eine Steuer von 0,22575 Euro je Anteil abgezogen wurden und ich netto weniger als 10 Euro zurückbekam.

Damit wurde mir für ein Fonds mit einem Gewinn von 0.2112 Euro eine Steuer in Höhe von 0.22575 Euro abgezogen, also die Steuer ist 106% des Gewinns, größer als der Gewinn.

Auf Nachfrage bei der Depotstelle erhielt ich die Antwort, dass die Besteuerung korrekt sein und sie setzte sich wie folgt zusammen (Zitat):

"Die abgezogenen Steuerbeträge resultieren aus dem sogenannten Schätzwert, der zur Besteuerung herangezogen wurde. Dieser kommt nach Geschäftsjahresende vor Veröffentlichung der steuerlichen Daten zum Tragen. Der Schätzwert wird offiziell anhand einer gesetzlich vorgegebenen Formel ermittelt und veröffentlicht und von allen Banken zugrunde gelegt.

Der Schätzwert wird vom Datenservice der Wertpapiermitteilung ermittelt und veröffentlicht und betrug zum Verkaufstag 0,6447 Euro pro Stück. Seit Einführung der Abgeltungssteuer werden zusätzlich die Veräußerungsgewinne versteuert. Das bereinigte Veräußerungsergebnis wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben berechnet."

Killerfrage vorab: Wollte mich die Depotstelle einfach nur abwimmeln und hat mir ein Kauderwelsch erzählt?

Ernstgemeinte Detailfragen:

1. Der Schätzwert wird wohl ein Schätzwert des Gewinns sein (und nicht der Neigung des schiefen Turms von Pisa)? Das hätten die ja schreiben können, was für ein Schätzwert das ist.

2. Gibt es diese "gesetzliche Formel" und wer ist diese "offizielle" Stelle, die diesen Schätzwert (täglich und für viele tausend Fonds?) berechnet? Kann man diesen Schätzwert irgendwo auf einer Webseite einsehen, nachvollziehen?

3. Wer ist dieser "Datenservice der Wertpapiermitteilung"?

4. Wenn der Schätzwert des Gewinns 0,6447 Euro war, wieso war dann der Kurs zum Verkaufstag nicht mindestens 10,6447 Euro? (ok, irgendwelche Managementgebühren abgezogen, aber die sind nicht 6%)

5. Wieso ist in dem "bereinigten Veräußerungsergebnis" (um was denn bereinigt, wenn nicht um die Höhe des schiefen Turms von Pisa?) der Gewinn von 0,6447 nicht berücksichtigt?

6. Es hat doch offenbar eine Doppelbesteuerung stattgefunden? Wieso kann man nicht einfach rechnen: Gekauft um 10 Euro, verkauft nach drei Monaten (nicht nach 30 Jahren) um 10,2112 (und alles bei derselben Depotstelle), also ist der Gewinn von 0,2112 Euro zu versteuern?

7. Kann ich mir die zu viel bezahlte Steuer zurückholen? Wie weise ich das dem Finanzamt nach, wo trage ich das ein? Der Hintergrund meiner Frage ist nämlich, dass die Depotstelle auf der Steuerbescheinigung für 2016 bestimmt schreiben wird, dass 0,6447 Euro Zinsen oder was auch immer zugeflossen seien (obwohl davon bei mir nichts angekommen ist) + 0,2112 Euro Kursgewinn, also ist die berechnete Steuer korrekt und ich kriege gar nichts zurück. Der Punkt ist ja, dass nicht die Steuer falsch berechne wurde, sondern dass die Berechnungsgrundlage meines Erachtens nicht stimmt.

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr ein wenig Licht in dieses Dunkel bringen könntet. Es widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Steuer höher als die Erträge sind.

Vielen, vielen Dank und viele Grüße

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xfklu

Ich bin kein Experte, aber das scheint mir ein Fall von "§ 6 Besteuerung bei fehlender Bekanntmachung" zu sein.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Auf Nachfrage bei der Depotstelle erhielt ich die Antwort, dass die Besteuerung korrekt sein und sie setzte sich wie folgt zusammen (Zitat):

"Die abgezogenen Steuerbeträge resultieren aus dem sogenannten Schätzwert, der zur Besteuerung herangezogen wurde. Dieser kommt nach Geschäftsjahresende vor Veröffentlichung der steuerlichen Daten zum Tragen. Der Schätzwert wird offiziell anhand einer gesetzlich vorgegebenen Formel ermittelt und veröffentlicht und von allen Banken zugrunde gelegt.

Der Schätzwert wird vom Datenservice der Wertpapiermitteilung ermittelt und veröffentlicht und betrug zum Verkaufstag 0,6447 Euro pro Stück. Seit Einführung der Abgeltungssteuer werden zusätzlich die Veräußerungsgewinne versteuert. Das bereinigte Veräußerungsergebnis wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben berechnet."

1. Der Schätzwert wird wohl ein Schätzwert des Gewinns sein (und nicht der Neigung des schiefen Turms von Pisa)? Das hätten die ja schreiben können, was für ein Schätzwert das ist.

2. Gibt es diese "gesetzliche Formel" und wer ist diese "offizielle" Stelle, die diesen Schätzwert (täglich und für viele tausend Fonds?) berechnet? Kann man diesen Schätzwert irgendwo auf einer Webseite einsehen, nachvollziehen?

3. Wer ist dieser "Datenservice der Wertpapiermitteilung"?

4. Wenn der Schätzwert des Gewinns 0,6447 Euro war, wieso war dann der Kurs zum Verkaufstag nicht mindestens 10,6447 Euro? (ok, irgendwelche Managementgebühren abgezogen, aber die sind nicht 6%)

5. Wieso ist in dem "bereinigten Veräußerungsergebnis" (um was denn bereinigt, wenn nicht um die Höhe des schiefen Turms von Pisa?) der Gewinn von 0,6447 nicht berücksichtigt?

6. Es hat doch offenbar eine Doppelbesteuerung stattgefunden? Wieso kann man nicht einfach rechnen: Gekauft um 10 Euro, verkauft nach drei Monaten (nicht nach 30 Jahren) um 10,2112 (und alles bei derselben Depotstelle), also ist der Gewinn von 0,2112 Euro zu versteuern?

7. Kann ich mir die zu viel bezahlte Steuer zurückholen? Wie weise ich das dem Finanzamt nach, wo trage ich das ein? Der Hintergrund meiner Frage ist nämlich, dass die Depotstelle auf der Steuerbescheinigung für 2016 bestimmt schreiben wird, dass 0,6447 Euro Zinsen oder was auch immer zugeflossen seien (obwohl davon bei mir nichts angekommen ist) + 0,2112 Euro Kursgewinn, also ist die berechnete Steuer korrekt und ich kriege gar nichts zurück. Der Punkt ist ja, dass nicht die Steuer falsch berechne wurde, sondern dass die Berechnungsgrundlage meines Erachtens nicht stimmt.

 

Beim Verkauf ausländischer thesaurierender Fonds wird die Steuer auf die Thesaurierungen der Halteperiode "nachträglich" als Sicherheitsleistung einbehalten, um eine ordnungsgemäße Versteuerung in den Vorjahren zu kontrollieren/sicher zu stellen. Da dieser Wert erst ca. 4 Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht/ermittelt wird, lag er beim Verkauf nicht vor, es wurde daher der 6%-Wert bei fehlender Bekanntmachung angesetzt (manche Fondsgesellschaften melden zu Gunsten ihrer Anleger deshalb auch vorläufige Werte). Im Rahmen der Steuererklärung 2015 ist jetzt die korrekte Besteuerung lt. Bundesanzeiger zu erklären (soweit sie nicht bereits im nachträglichen Teil der Steuerbescheinigung enthalten und erklärt wurde). In 2016 ist - durch Nachweis der Versteuerung der Thesaurierung für 2015 - der Steuerabzug in der Veranlagung zu korrigieren, d.h. die Steuer wird erstattet./angerechnet Zusätzlich ist von Deinem Gewinn von 0,2112 noch die Thesaurierung aus 2015 abzuziehen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Um diesen Betrag sind die Kapitalerträge noch zu mindern (Vorausgesetzt die Bank nimmt keine Korrektur mehr vor).

 

Gruß

Taxadvisor

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StateStreet

Lieber Taxadvisor, lieber xfklu,

vielen Dank für eure Antworten - das bringt nun das entscheidende Licht ins Dunkel. Dann werde ich mal die Depotbank bitten, mir die wohl mittlerweile bekannten Thesaurierungen mitzuteilen, damit ich bei drr nächsten Steuererklärung korrigieren kann.

Ich möchte nicht wissen, wieviel Steuer doppelt und dreifach gezahlt wird, weil der Fiskus (wohl bewusst) die Besteuerung so kompliziert gestaltet hat, dass Otto Normalfürruhestandvorsorgender nicht mehr durchblickt und die Sache auf sich beruhen lässt bevor er da 20 Euro und dort 50 Euro hinterherläuft. Und das jährlich und bei geschätzt wohl paar Millionen Ottos. Da sammelt sich was.

 

Danke nochmals und viele Grüße

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odensee

Ich möchte nicht wissen, wieviel Steuer doppelt und dreifach gezahlt wird, weil der Fiskus (wohl bewusst) die Besteuerung so kompliziert gestaltet hat, dass Otto Normalfürruhestandvorsorgender nicht mehr durchblickt und die Sache auf sich beruhen lässt bevor er da 20 Euro und dort 50 Euro hinterherläuft.

Das halte ich für Unsinn. Die Besteuerung scheint mir vor allem deshalb so kompliziert, weil die Fondsgesellschaft anscheinend die notwendigen Informationen für die Besteuerung nicht rausgerückt hat, und durch den von der Fondsgesellschaft vorgenommenen Zwangsumtausch. Für beides kann der böse Fiskus aber nichts

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