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basti84

Bausparvertrag übertragen

Empfohlene Beiträge

basti84
· bearbeitet von basti84

Hallo Zusammen,

 

hat von euch jemand Erfahrung mit der Übertragung von Bausparverträgen, im speziellen auf Kinder?

Man liest und hört verschiedenste Dinge wie z.B.:

- dem Übertrag muss die Bausparkasse zustimmen

- der Übertrag kostet 25€ pro Vertrag

- dem Übertrag wird nur unter Verlust der Bonuszinsen zugestimmt, usw.

Was davon stimmt und nicht, lässt sich nur schwer sagen.

 

Worum geht es?

Ich habe bei der Wüstenrot einen zugeteilten BSV (2% Zinsen + 2% Bonus bei Darlehensverzicht), der aber noch von der Übersparung entfernt ist. Diesen würde ich gern auf meine Tochter übertragen. Nun stellt sich die Frage ob das ohne größere Probleme funktionieren kann oder ob es erfahrungsgemäß Schwierigkeiten gibt.

 

Bei Wüstenrot selbst will ich derzeit noch nicht anfragen. Ich will keine Pferde scheu machen...

 

Also wenn von euch jemand Erfahrungen hat, wäre ich euch für Berichte und Hilfestellungen dankbar.

 

VG,

Basti

 

edit: die alten Vertragsbedingungen liegen leider nicht mehr vor

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Matthew Pryor

Zunächst einmal hilft ein Blick in die Bedingungen. Dort sollte auch der Punkt "Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung" geregelt sein. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dort auch die Übertragungsmöglichkeit im Rahmen des § 15 der Abgabenordnung geregelt. Diesem unterliegen auch Kinder. Sollte also möglich sein, ob grundsätzlich oder mit Zustimmung der Bausparkasse, lässt sich dagegen nicht so ohne Weiteres sagen.

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basti84

Ich ergänze oben mal noch, dass mir die alten Vertragsbedingungen von um 2000 leider nicht mehr vorliegen. Damit könnte es ja zu einfach sein.

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tyr

Dann frage doch mal bei der Bausparkasse oder deinem Bausparvermittler nach, ob du die Bedingungen noch einmal bekommen kannst.

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Matthew Pryor

Aus den alten ABB, gültig auch im Jahr 2000. Der Wortlaut des entsprechenden § hat sich bis heute nicht geändert:

Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung des Bausparguthabensabtreten oder verpfänden. Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung anderer Rechte bedarf derZustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung)stimmt die Bausparkasse in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§15 Abgabenordnung) des Bausparers ist.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Wüstenrot diesen Passus in den spezifischeren Tarifbedingungen nachteilig für den Verbraucher aushebelt...

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basti84

Aus den alten ABB, gültig auch im Jahr 2000. Der Wortlaut des entsprechenden § hat sich bis heute nicht geändert:

Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung des Bausparguthabensabtreten oder verpfänden. Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung anderer Rechte bedarf derZustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung)stimmt die Bausparkasse in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§15 Abgabenordnung) des Bausparers ist.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Wüstenrot diesen Passus in den spezifischeren Tarifbedingungen nachteilig für den Verbraucher aushebelt...

 

...Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag...

 

Laienhaft würde bei mir auch der Bonus bei Darlehensverzicht dazu zählen. Oder?

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Raccoon

Mein WR-Berater hatte mir von jeglicher Änderung der Verträge abgeraten, da dies auch eine Änderung der Bedingungen zur Folge hätte . Ob das auch bei einem Übertrag zutrifft kann ich nicht sagen, ich würde mich aber dahin gehend schriftlich erkundigen und zusichern lassen, daß es keine Auswirkungen auf den Anspruch der Verzinsung und des Bonus hat.

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