MDL September 13, 2016 Sorry aber ich verstehe nur noch Bahnhof. Könnte mir jemand anhand meiner ETFs die ich genannt habe ein Beispiel geben wie ich die Steuereinfachheit finde, bevor ich noch länger dumm Fragen muss und nix kapiere. DANKE. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 13, 2016 Weil du offenbar nicht in der Lage bist, dem von mir oben angegebenen Link zu folgen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 13, 2016 P.s.: sehr schwierig gerade. Nur Mut, du bist auf dem richtigen Weg Danke otto03 !!!! Weil du offenbar nicht in der Lage bist, dem von mir oben angegebenen Link zu folgen? Den kann ich sehr wohl folgen, ABER was soll ich machen wenn ich es nicht verstehe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 13, 2016 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge = 3,9% von Betrag der ausgeschütteten Erträge und somit ist die Ausschüttung ja 96,1% größer und der ETF steuereinfach. Liege ich hier richtig? Die Höhe der Ausschüttung zum Geschäftsjahresende muss die gesamte Steuerlast auf Teilthesaurierungen und Ausschüttungen abdecken - dann ist ein ETF steuereinfach. Als Betrag der Ausschüttung ist 0,7811000 genannt und unter Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,5515439. Somit wäre die Ausschüttung nur noch 30,28% größer. Bin ich denn jetzt am richtigen Weg? Oder wo finde ich denn die gesamte Steuerlast? Will es doch einfach nur verstehen mehr nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes September 13, 2016 Licuala hatte doch schon geschrieben, was insgesamt steuerpflichtig wäre. Du brauchst nur noch zu addieren. Dann einmal Prozentrechnung, und zum Abschluß vergleichen, ob die Steuer bezahlt werden kann. Gruß, PG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 13, 2016 Ich komme mir vor wie beim Betriebsausflug der farbenblinden Grundschulabbrecher. Daher mache ich es mal einfach und frage: Was bedeutet die hellgrüne Farbe im oben von mir verlinkten Holzmeierfaden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 13, 2016 Hab ja gesucht aber der Begriff "Ausschüttung bei Thesaurierungen" finde ich nicht deswegen bin ich verwirrt den Rest bis dahin hab ich verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 September 13, 2016 · bearbeitet September 13, 2016 von west263 wenn, dann muss es anders herum heißen. Thesaurierung bei Ausschüttung. Ein ausschüttender ETF der thesauriert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 13, 2016 Genauso steht es aber in der Grafik beim Holzmeier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 September 13, 2016 und in welche farbige Kategorie fällt jetzt dein iShares? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 13, 2016 ISIN: IE00B0M63177 = Nein Ausschüttend = Ja Bundesanzeiger: Auschüttung bei Thesaurierung (?? Wo finde ich das ??) > 40% der ausschüttungsgleichen Erträge ( 0,0968821 ) = Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX September 13, 2016 ISIN: IE00B0M63177 = Nein Ausschüttend = Ja Bundesanzeiger: Auschüttung bei Thesaurierung (?? Wo finde ich das ??) > 40% der ausschüttungsgleichen Erträge ( 0,0968821 ) = Im Bundesanzeiger den Jahresabschluss des Fonds einsehen - schauen, wie hoch die auschüttungsgleichen Erträge sind und wie hoch die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende ist - diese Summen addieren und den Abgeltungssteuersatz darauf berechnen (derzeit 26,375 % von der Additionssumme) - liegt die Endausschüttung höher als der berechnete Abgeltungssteuersatz auf den Gesamtertrag, ist alles i.O. = Fonds ist steuereinfach - liegt die Endausschüttung niedriger als berechneter Steuersatz auf den Gesamtertrag = Essig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 13, 2016 Also dann versuche ich es mal. So interpretiere ich deine Antwort: ausschüttungsgleiche Erträge: 0,0037792Ausschüttung Geschäftsjahresende: 0,0968821 0,0037792 + 0,0968821 = 0,1006613 * 26,375% = 0,02654941787 Es wäre die Endausschüttung höher als der berechnete Abgeltungssteuersatz.Also in diesen Fall steuereinfach? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 13, 2016 ausschüttungsgleiche Erträge: 0,0037792Ausschüttung Geschäftsjahresende: 0,0968821 Mal etwas sortiert: A = Ausschüttung Geschäftsjahresende: 0,0968821 B = ausschüttungsgleiche Erträge: 0,0037792 C = 40% von B = 0,00151168 Ist A > C? Du könntest auch einfach die ISIN in Tabelle 6 bei Holzmeier nachschauen, warum macht der sich eigentlich die ganze Mühe? Worauf dich Ramstein schon früher hingewiesen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX September 13, 2016 Du könntest auch einfach die ISIN in Tabelle 6 bei Holzmeier nachschauen, warum macht der sich eigentlich die ganze Mühe? Worauf dich Ramstein schon früher hingewiesen hat. Selbst ist der Mann (bzw. die Frau) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 14, 2016 Dann habe ich aus der Beschreibung von Licuala wohl die falsche Formel rausgezogen. Sorry!! Wenn deinen Formel die richtige ist dann ist ja A (0,0968821) > C (0,00151168) und somit ist der ETF steuereinfach. Stimmt hätte ich so auch nachlesen können (mein Fehler) ich war bisher nur noch nicht soweit auf dieser Seite und wollte Schritt für Schritt vorgehen, aber jetzt weiß ich ja wie es zum rechnen geht. Vielen Dank für euere Geduld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 September 14, 2016 Im Bundesanzeiger den Jahresabschluss des Fonds einsehen - schauen, wie hoch die auschüttungsgleichen Erträge sind und wie hoch die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende ist - diese Summen addieren und den Abgeltungssteuersatz darauf berechnen (derzeit 26,375 % von der Additionssumme) - liegt die Endausschüttung höher als der berechnete Abgeltungssteuersatz auf den Gesamtertrag, ist alles i.O. = Fonds ist steuereinfach - liegt die Endausschüttung niedriger als berechneter Steuersatz auf den Gesamtertrag = Essig. Ist das eine alternative Berechnungsformel zu der 40% Variante? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rufusct September 14, 2016 Ist das eine alternative Berechnungsformel zu der 40% Variante? Ja und nein. Die 40% Variante ist ja nur eine mehr oder weniger grobe Abschaetzung, da man sonst immer zwischen Kirchensteuer ja/nein und deren Hoehe 8/9% unterscheiden muesste. Die 40 % errechnen sich aus der maximalen Abgeltungssteuer (inkl Soli und 9 % Kirchensteuer) von 28,625% wie folgt: 28,625 % / (100% - 28,625%) = ca. 40,1%. Im Falle von keiner Kirchensteuer: 26,375 % / (100% - 26,375%) = ca. 35,8%. Also sind die tatsaechlichen Werte je nach Steuersatz zwischen ca. 35,8 und 40,1 %. Wenn du also keine Kirchensteuer zahlst und 38 % errechnest, solltest du trotzdem keine Probleme mit der Steuer haben, trotz 38 < 40 %. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 14, 2016 Vielen Dank für die Antworten. Werde ich mir später nochmals errechnen und mich zukünftig nach dem Holzmeier richten und dort vorher nachsehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 September 14, 2016 Ist das eine alternative Berechnungsformel zu der 40% Variante? Ja und nein. Die 40% Variante ist ja nur eine mehr oder weniger grobe Abschaetzung, da man sonst immer zwischen Kirchensteuer ja/nein und deren Hoehe 8/9% unterscheiden muesste. [...] Ah, okay. Danke für die fixe Aufklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MDL September 14, 2016 Also habe jetzt ein wenig gerechnet und ein paar Beispiele gemacht um das ganz sicher zu verstehen. Hier nochmals meine Musterechnung: (mit 40,1% da Kirchensteuer) iShares MSCI World UCITS ETF ISIN IE00B0M62Q58 A: Betrag der ausgeschütteten Erträge = 0,1421541 B: Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge = 0,0777102 C: 40,1 % von B = 0,0311617902 A > C = Ja = steureinfach Danach Kontrolle im Holzmeier. Liege Richtig. Hoffe das ich meine Vorgehensweiße korrekt beschrieben habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag