Michael-29 September 5, 2016 · bearbeitet September 5, 2016 von Michael-29 Ich habe heute nach fast 2 Monaten meinen Steuerbescheid vom Finanzamt per Abruf ( Elster / Wiso Sparbuch ) abgerufen. Lt. dem Bescheid habe ich eine Differenz von ca. 15 Euro die ich weniger bekomme als vom Programm ausgerechnet. Was mich in der Aufstellung sutzig macht ist, daß die Spenden ( Ärzte ohne Grenzen ) in Höhe von 425 Euro mit Wert 0 angegeben sind. Das Programm rechnet mit denm vollen Betrag von 425 Euro. als Sonderausgaben. Wie kann es sein, daß diese nicht anerkannt werden. Den Originalbeleg ( Spendenquittung ) habe ich per Post zugeschickt. Lohnt sich ein Einspruch ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen September 5, 2016 · bearbeitet September 5, 2016 von Flughafen Den Beleg haben sie sicherlich erhalten, sonst hätten sie das gar nicht aufgeführt. Wenn im Steuerbescheid dazu nichts steht, dann kannst natürlich Einspruch einlegen, darauf dürftest Du eine ausführlichere Erklärung bekommen. Würde mich nicht wundern, wenn das ein Versehen ist, irren ist menschlich. Woanders eingetippt und schon rechnet deren Software falsch.. Aber lohnt sich für Dich wirklich ein einspruch wegen läppischen 15 Euronen? Wenn es weh tut, weil vermutlich Schlamperei, dann würde ich die Fehlsumme 15 Euro einfach von der nächsten Spende abziehen. Die Ärtze werden sich trotzdem freuen. Und Du sparst Dir unnötige Schreiberei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 5, 2016 Hallo, Lt. dem Bescheid habe ich eine Differenz von ca. 15 Euro die ich weniger bekomme als vom Programm ausgerechnet.Hast du wirklich nur einen Steuersatz von 3,5%, also Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag? Wenn nicht, dann liegt der Fehler wahrscheinlich (noch) woanders. Wie kann es sein, daß diese nicht anerkannt werden.Was steht denn dazu in den Erläuterungen? Den Originalbeleg ( Spendenquittung ) habe ich per Post zugeschickt.Warum verschickt man eigentlich Originale? Oder war die Quittung nicht personalisiert (sprich: dein Name stand nicht drauf)? Den Beleg haben sie sicherlich erhalten, sonst hätten sie das gar nicht aufgeführt.Quatsch. Aufgeführt ist es natürlich, weil es in der Steuererklärung steht. Würde mich nicht wundern, wenn das ein Versehen ist, irren ist menschlich. Woanders eingetippt und schon rechnet deren Software falsch..Wo wurde denn was eingetippt? Oder meinst du den TS? ... dann würde ich die Fehlsumme 15 Euro einfach von der nächsten Spende abziehen.Was ist denn das für eine Logik? Denkst du beispielsweise bei nicht anerkanntem Unterhalt genauso? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini September 6, 2016 · bearbeitet September 6, 2016 von morini Aber lohnt sich für Dich wirklich ein einspruch wegen läppischen 15 Euronen? Bei Fehlern des Finanzamtes lohnt sich ein Einspruch schon aus Prinzip, auch wenn es sich "nur" um einen Fehlbetrag von 15 Euro handelt. Wäre es umgekehrt, würde sich das Finanzamt das Geld ebenfalls holen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag