Schildkröte September 2, 2016 · bearbeitet September 2, 2016 von Schildkröte Hallo allerseits, diese Woche habe ich eine längere Radtour am Rhein gemacht. Dabei fielen mir immer wieder die Fährschiffe der Köln-Düsseldorfer auf, immerhin Deutschland´s älteste, durchgehend börsennotierte Aktiengesellschaft. Wobei die Aktie fundamental nicht unbedingt ein Überflieger ist. Dividenden wurden schon länger nicht ausgeschüttet. Allerdings gibt das Unternehmen Genussrechte aus. Nachfolgend einige Fakten zu den Genussrechten: Die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG ist die älteste durchgehend börsennotierte Aktiengesellschaft Deutschlands und steht für Tradition, Vertrauen und Sicherheit. Als Saisonbetrieb fahren wir in den Sommermonaten unsere Hauptumsätze ein und nutzen den Winter für Instandhaltungen und Verschönerungsarbeiten, um unsere Flotte stets in einem erstklassigen Zustand zu erhalten. Dafür benötigen wir jedes Jahr einen Winterkredit in Höhe von 3 Mio. Euro. Von diesem Kredit möchten wir jetzt erstmals 1,5 Mio. Euro über die Ausgabe von Genussrechten finanzieren. Wie sind wir auf diese Idee gekommen? Wir haben uns überlegt, dass es viele Menschen gibt, denen die KD bekannt ist und die Vertrauen in das Unternehmen haben. Mit der Ausgabe von Genussrechten bieten wir Ihnen eine Anlagemöglichkeit mit attraktiven Zinsen und stärken gleichzeitig unsere Unabhängigkeit in der Finanzierung. Stellen Sie uns einen Teil des Geldes zur Verfügung, erhalten Sie dafür eine feste, ergebnisunabhängige Verzinsung in Höhe von jährlich 3,5%. Es handelt sich also um eine klassische Win-Win-Situation. Sie können mit Beträgen ab 500 Euro eine deutlich attraktivere Verzinsung erzielen als mit einer klassischen Geldanlage, während wir unsere Bankenunabhängigkeit in der Finanzierung stärken und nicht den Banken, sondern Ihnen unsere Zinsen zahlen. Art der Vermögensanlage Nachrangige, festverzinsliche Namens-Genussrechte Emittentin Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG Emissionsvolumen 1.500.000,00 Euro Verwendung Bankenunabhängige Finanzierung von Betriebsmitteln Stückelung/Mindestanlage 500,00 Euro Höhere Zeichnungen sind in Schritten von 500,00 Euro möglich. Zeichnungen über 30.000,00 Euro werden nur nach einer individuellen Einzelprüfung vorgenommen. Laufzeit Grundsätzlich unbestimmt Kündigung Mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 30. September eines Jahres Zins 3,5 % p.a. Zinsintervall Jährlich (Zinszeitraum jeweils vom 01.10. bis zum 30.09.) Vertragsschluss Über Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte im SMS-TAN-Verfahren (das ist eine über Short Message Service übermittelte Transaktionsnummer) Quelle: https://www.k-d.com/...-im-ueberblick/ Verkaufsprospekt u. ä.: https://www.k-d.com/...-informationen/ Die KD-Genussrechte haben einen Nennbetrag von je 500,00, die Mindestanlagesumme beträgt 500,00. Weitere Erhöhungen sind in Schritten von 500,00 möglich. Die Höchstanlagesumme beträgt pro Anleger grundsätzlich 30.000,00. Zeichnungen die diesen Betrag übersteigen wird die KD AG nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung annehmen. Es gibt keine Laufzeitbeschränkung der KD-Genussrechte. Sie können sie auf unbestimmte Zeit halten. Eine Kündigung ist sowohl für Sie, als auch für die KD AG, zum 30. September eines jeden Kalenderjahres jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Eine Kündigung muss der KD AG daher spätestens am 30. Juni des Jahres zugehen, in dem Sie kündigen möchten. Nein, die KD-Genussrechte werden nicht an einer Börse gehandelt. Sie haben Anspruch auf feste Verzinsung des Genussrechtskapitals, die nicht vom Gewinn oder Verlust der KD AG abhängig ist. Eine über die Höhe Ihres Genussrechts hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht. Sollte es zu einer Insolvenz der KD AG kommen, werden Sie als Genussrechtsinhaber erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger der KD AG bedient. Wir beurteilen die Zukunft der KD AG und des KD Konzerns positiv. Natürlich können wir Ihnen nicht 100 %-ig garantieren, dass die KD AG nicht insolvent wird, aus unserer Sicht besteht aber derzeit kein entsprechendes Risiko. Die unseren Lieferanten von den Wirtschaftsauskunfteien gelieferten Informationen bescheinigen der KD AG eine gute Bonität. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Forderung der KD AG ausfällt (Probability of Default) beträgt demnach 0,45 %. Die KD AG zahlt Ihnen eine jährliche Genussrechtsverzinsung in Höhe von 3,5 % bezogen auf den Nennwert des Genussrechtskapitals. Die Verzinsung beginnt ab dem Tag, der auf die Wertstellung Ihrer Einzahlung auf dem Konto der KD AG folgt. Der Tag nach dem Zahlungseingang ist also der erste Zinstag. Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.10. - 30.09.) nach der 30/360 Zinsmethode berechnet. Quelle: https://www.k-d.com/...nussrechte/faq/ Zusätzlich einige Angaben zu den Genussrechten aus dem letzten Geschäftsbericht: Die Mittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -944 T€ (Vorjahr: -235 T€). Zur bankenunabhängigen Finanzierung von Betriebsmitteln hat die KD AG Genussrechte ausgegeben. Unser Verkaufsprospekt vom 14. November 2013 für das öffentliche Angebot von 3.000 Stück Namens-Genussrechten mit fester jährlicher und ergebnisunabhängiger Verzinsung in Höhe von 3,5 % p.a. zu einem Nennbetrag von je 500 Euro mit einem Gesamtnennwert von 1,5 Mio. Euro wurde am 18. November 2013 von der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt. Das Emissionsvolumen war im Oktober 2014 vollständig gezeichnet. Eine Kündigung ist sowohl für den einzelnen Anleger als auch für die KD zum 30. September eines jeden Kalenderjahres jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Zum 30. September 2015 haben Anleger Genussrechtskapital in Höhe von 314 T€ gekündigt. Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten der Nachplatzierung ohne Herausgabe eines neuen Prospekts genutzt. Das von Oktober bis November 2015 neu eingezahlte Genussrechtskapital beträgt 210 T€. Somit beläuft sich das aktuelle Emissionsvolumen auf 1.396 T€. S. 15 + 16 Das maximale Emissionsvolumen von 1.500.000 € war am 31.12.2014 voll ausgeschöpft. Durch Kündigungen und Neuzeichnungen war es am 31.12.2015 mit 1.396.000 € nicht ganz ausgeschöpft (S. 16.). Fundamentaldaten (2015): Eigenkapital: 2,6 Mio. € kurzfristiges Fremdkapital: 6,5 Mio. € langfristiges Fremdkapital: 12,1 Mio. € Eigenkapitalquote: 12,26% Was haltet Ihr von dem Wertpapier und dem Emittenten unter Abwägung der Chancen und Risiken? Sind 3,5% in Ordnung für ein nicht börsennotiertes Wertpapier? In eine Schublade mit den Mittelstandsanleihen kann man das wohl nicht packen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 2, 2016 Ich würde die nicht mit der Kneifzange anfassen. Das sind Mittelstandsanleihen und zusätzlich nachrangig; Schweinkram im Quadrat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 September 2, 2016 Die Rendite ist meines Erachtens völlig unterirdisch gemessen am Risiko. Und dann noch ohne Börsennotiz - Finger weg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM September 3, 2016 Eigenkapitalquote: 12,26% Allerspätestens an dieser Stelle wäre ich raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte September 3, 2016 · bearbeitet September 3, 2016 von Schildkröte Okay, Ihr fasst es kurz und bündig zusammen, was mir mehr oder weniger ebenfalls durch den Kopf geschossen ist. Das Papier ist nachrangig, ohne Nachschusspflicht und mit garantiertem Coupon, welcher auch im Falle eines Nettoverlustes weder ausfallen noch verschoben werden kann. Technisch gesehen entspricht dies im besten Falle einer Upper Tier-2-Anleihe, also etwa den Industrienachrängen von Bayer oder Merck KGaA. Inwiefern die KD in Sachen Bonität da mithalten kann, sei dahingestellt - es könnte vielleicht auch so enden wie bei Prokon. Die Nachrangigkeit tut weh. Sollte die KD wirtschaftliche Probleme kriegen, dann hätten die Halter dieser Genussrechte relativ wenig Recovery Value zu erwarten. In Kombination mit der unendlichen Laufzeit ist das unangenehm für eine so geringe Verzinsung - denn das Papier hat keinerlei Absicherung gegen Inflation. Die 3,5% werden aus dem Nennwert bezahlt - und wer weiß, was dieser in 30 Jahren noch wert ist. Eine Aktie mit 3,5% Dividendenrendite würde als Substanzwert den Kaufkraftverlust durch einen Kursanstieg im wesentlichen wettmachen. Das Kündigungsrecht klingt auf den ersten Blick gut. Aber wenn die KD in Schieflage geraten sollte (was für ein Wortspiel bei einer Schifffahrsgesellschaft), dann wollen alle Genussrechtehalter gleichzeitig kündigen und würden die Firma genau dadurch in den Untergang treiben (noch so ein Wortspiel), weil sie ihr in der Krise auch noch Eigenkapital entziehen. Das Fehlen einer Handelbarkeit an einer Börse dieses Genussrechtes bedeutet vor allem, dass man nicht aufgrund der Beobachtung der Kursbewegung eine Warnung erhalten kann, dass eventuell Probleme vorliegen. Man ist also darauf angewiesen, jede Adhoc-Meldung der KD (immerhin börsennotiert) zu lesen und daraus seine Schlüsse zu ziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass genau dadurch "Insider" vor einem aussteigen, ist schwer einzuschätzen. Alles in allem summieren sich die Eigenschaften zu einem Risiko auf der Ebene einer Dividendenaktie ohne Kursgewinnmöglichkeit, dafür aber eben mit einer Dividende von 3,5%. Da es trotz aktuell hohen Aktienkursen immer noch genügend Qualitätsaktien mit Dividendenrenditen von 3% + x gibt, sehe ich von einer Zeichnung der KD-Genussrechte ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce September 4, 2016 https://www.k-d.com/fileadmin/Investor_Relations/KDAG_Halbjahresfinanzbericht_2016.pdf https://www.k-d.com/fileadmin/Investor_Relations/KD_Geschaeftsbericht_2015.pdf Ich habe mal schnell in die Bilanz geschaut, und ich empfand sie auf den ersten Blick als bankrott-Erklärung: - Stand H1 2016 war das Eigenkapital bei fast 0. - kurzfristige Schulden sind fast 3 mal höher als das kurzfristige Vermögen Ich finde es zwar interessant, da mal genauer reinzuschauen (nur aus Interesse, nicht, weil ich den Ramsch kaufen möchte --> andere klamme Unternehmen zahlen auf ihre vorrangigen Wertpapiere bis zu 10% meines Wissens), allerdings fehlt mir die Zeit. Im Falle einer Insolvenz dürfte es schon mal nicht gut sein, dass es kein Eigenkapital gibt, dann besteht die Insolvenzmasse nur aus Fremdkapital, d.h. die Gläubiger teilen sich auf, was sie selbst finanziert haben. Zudem kommt hinzu, dass die Bilanz fast nur aus langfristigem Vermögen besteht, was nicht so schnell los zu bekommen ist. Das Langfristige Vermögen besteht zum großen Teil aus den Schiffen (+ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Die Frage ist hier, für wie viel man dieses Vermögen liquidieren kann. An erster Stelle sollte also eine Analyse stehen, ob es stille Reserven gibt, also die Schiffe deutlich mehr abgeschrieben wurden, als sie vielleicht noch an Wert haben. Dann ist zu beachten, dass diese vielleicht für nur 2/3 des Wertes verkauft werden können (je nach Marktlage, Transportkosten, etc.). Solche Überlegungen sind für Übernahmen (Großaktionäre, die den Laden liqudieren, sofern das überhaupt möglich ist) und größere Gläubiger sinnvoll, die entsprechend auch die Mittel und Willen haben, ihre Forderungen durchzusetzen. Der Privatmann/die Privatfrau überlässt anderen Dummen solche Papiere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 4, 2016 Im Falle einer Insolvenz dürfte es schon mal nicht gut sein, dass es kein Eigenkapital gibt, dann besteht die Insolvenzmasse nur aus Fremdkapital, d.h. die Gläubiger teilen sich auf, was sie selbst finanziert haben. Ist es für die Inhaber nachrangiger Forderungen nicht völlig egal, wie hoch die Quote auf die anderen Forderungen ausfällt, solange diese weniger als 100% ist? (Zusammenfassung: Im Insolvenzfall werden die Genussrechte genau null Euro erhalten.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lacerator1984 September 4, 2016 Ich habe mal einen älteren Herrn kennen gelernt auf einer Hauptversammlung, der schwärmte von KD. Die Aktie und das Unternehmen seien zwar miserbal, aber dafür würde die HV als Schiffsausflug begangen. Das war ihm der Spaß dann Wert... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 4, 2016 · bearbeitet September 4, 2016 von bondholder Ich habe mal einen älteren Herrn kennen gelernt auf einer Hauptversammlung, der schwärmte von KD. Die Aktie und das Unternehmen seien zwar miserbal, aber dafür würde die HV als Schiffsausflug begangen. Das war ihm der Spaß dann Wert... Das ist dann wohl der klassische Kleinaktionär mit Tagesfreizeit und einer einzigen Aktie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes September 4, 2016 Ich habe mal einen älteren Herrn kennen gelernt auf einer Hauptversammlung, der schwärmte von KD. Die Aktie und das Unternehmen seien zwar miserbal, aber dafür würde die HV als Schiffsausflug begangen. Das war ihm der Spaß dann Wert... Wenn ich richtig gelesen habe, dann steht den Genüssen nichtmal dieser Spaß zu ... ;-) Gruß, PG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte September 4, 2016 · bearbeitet September 4, 2016 von Schildkröte Könnten wir bitte beim Thema bleiben? Danke! In eine Schublade mit den Mittelstandsanleihen kann man das wohl nicht packen. Okay, anscheinend muss ich diese Annahme relativieren, nachdem wir genauer hingesehen haben. Des Weiteren wurde ich per PN darauf hingewiesen, dass diese Aussage von mir nicht ganz zutreffend ist: Technisch gesehen entspricht dies im besten Falle einer Upper Tier-2-Anleihe, also etwa den Industrienachrängen von Bayer oder Merck KGaA. Ich habe den User gebeten, seinen Hinweis hier zu posten. Da er das nicht tut, ich Euch aber seinen Hinweis nicht vorenthalten will, zitiere ich ihn hier. Und zwar anonym, da man sonst als User gesperrt wird, wie uns der ZEN Investor gelehrt hat: die Merkmale des KD-Genussrechts entsprechen nach deiner Beschreibung (habe den Prospekt nicht gelesen) eben nicht einer UT2 (Bayer und Konsorten aber auch nicht). UT2: Kupons können aufgeschoben werden + Herabschreibung im Verlustfall + endliche Laufzeit KD scheint ein ganz normal nachrangige Anleihe zu sein, keine Ahnung warum die Genuss dazu sagen. Wenn die Begrifflichkeit der Börse STU bemüht wird, wäre LT2 die passende. Bayer etc. ist auch kein UT2, aber im Ggs. zu KD können hier Kupons aufgeschoben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 4, 2016 · bearbeitet September 4, 2016 von bondholder KD scheint ein ganz normal nachrangige Anleihe zu sein, keine Ahnung warum die Genuss dazu sagen. Wenn die Begrifflichkeit der Börse STU bemüht wird, wäre LT2 die passende. Genussrecht klingt halt besser als Schrottanleihe. Ein Genussrecht ist allerdings kein Wertpapier – nach meinem Verständnis handelt es sich von der Ausgestaltung her in diesem Fall eher so etwas wie ein Nachrangiges Darlehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce September 4, 2016 · bearbeitet September 4, 2016 von bounce Ist es für die Inhaber nachrangiger Forderungen nicht völlig egal, wie hoch die Quote auf die anderen Forderungen ausfällt, solange diese weniger als 100% ist? Vielleicht verstehe ich die Aussage nicht richtig. Meines Wissens werden im Rahmen einer Abwicklung erst die vorrangigen Forderungen beglichen, danach die nachrangigen, und zum Schluss die Eigenkapitalgeber. Sollte es keine stillen Reserven geben, wird es wohl so sein, dass die hier dargestellten Papiere wertlos werden: Die bisherigen Fremdkapitalgeber teilen sich die Insolvenzmasse auf. Da es kein Eigenkapital gibt, bleibt nichts mehr übrig, dass an die Inhaber der hier beschriebenen Papiere gezahlt werden kann, nachdem alle Forderungen an die vorrangigen Gläubiger beglichen wurden. Sollte es stille Reserven geben (also Eigenkapital, welches nicht in der Bilanz steht), dann werden die Inhaber dieser Papiere nicht ganz leer ausgehen, sofern die vorrangigen Gläubiger ausgezahlt wurden (d.h. zu den bilanzierten Werten zuzüglich stiller Reserven die Firma abgewickelt werden kann). PS: Ein Gedanke, auf den ich gestoßen bin, als ich überlegt habe, warum man seine Meinung per PN schreibt und nicht im Forum: Könnten Meinungen wie hier im Thread zu lesen, juristisch belangt werden? Von der Art her geht das Richtung dem Fall Leo Kirch und Deutscher Bank. Wobei wir keine Insider sind und uns auf öffentliche Informationen stützen (+teils unbewusste Fehlinterpretationen und Falschaussagen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Diddi September 4, 2016 Solange man als normaler Privater hier im Forum (oder im BB oder einem anderen Forum) nur seine persönliche Meinung sagt, kann ich mir daraus keine juristischen Konsequenzen vorstellen, sonst könnte man hier gleich dicht machen. Im Falle Leo Kirch sagte der Vorstandsvorsitzende der DB in einem öffentlichen Interview etwas Geschäftsschädigendes, das hat eine völlig andere Dimension. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 4, 2016 · bearbeitet September 4, 2016 von bondholder Ist es für die Inhaber nachrangiger Forderungen nicht völlig egal, wie hoch die Quote auf die anderen Forderungen ausfällt, solange diese weniger als 100% ist? Vielleicht verstehe ich die Aussage nicht richtig. Meines Wissens werden im Rahmen einer Abwicklung erst die vorrangigen Forderungen beglichen, danach die nachrangigen, und zum Schluss die Eigenkapitalgeber. Ja, daher die Faustregel: Im Insolvenzfall geht man als Nachranggläubiger normalerweise leer aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 9, 2016 Die Rendite ist meines Erachtens völlig unterirdisch gemessen am Risiko. Und dann noch ohne Börsennotiz - Finger weg! ... In Kombination mit der unendlichen Laufzeit ist das unangenehm für eine so geringe Verzinsung - denn das Papier hat keinerlei Absicherung gegen Inflation. Die 3,5% werden aus dem Nennwert bezahlt - und wer weiß, was dieser in 30 Jahren noch wert ist. Eine Aktie mit 3,5% Dividendenrendite würde als Substanzwert den Kaufkraftverlust durch einen Kursanstieg im wesentlichen wettmachen. Das Kündigungsrecht klingt auf den ersten Blick gut. Aber wenn die KD in Schieflage geraten sollte (was für ein Wortspiel bei einer Schifffahrsgesellschaft), dann wollen alle Genussrechtehalter gleichzeitig kündigen und würden die Firma genau dadurch in den Untergang treiben (noch so ein Wortspiel), weil sie ihr in der Krise auch noch Eigenkapital entziehen. Das Fehlen einer Handelbarkeit an einer Börse dieses Genussrechtes bedeutet vor allem, dass man nicht aufgrund der Beobachtung der Kursbewegung eine Warnung erhalten kann, dass eventuell Probleme vorliegen. Man ist also darauf angewiesen, jede Adhoc-Meldung der KD (immerhin börsennotiert) zu lesen und daraus seine Schlüsse zu ziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass genau dadurch "Insider" vor einem aussteigen, ist schwer einzuschätzen. Alles in allem summieren sich die Eigenschaften zu einem Risiko auf der Ebene einer Dividendenaktie ohne Kursgewinnmöglichkeit, dafür aber eben mit einer Dividende von 3,5%. Da es trotz aktuell hohen Aktienkursen immer noch genügend Qualitätsaktien mit Dividendenrenditen von 3% + x gibt, sehe ich von einer Zeichnung der KD-Genussrechte ab. Ich habe mir die einzelnen Daten zur Gesellschaft nicht angesehen. Warum auch, ich glaube schon das ihr das alles richtig analysiert habt. In dem Punkt der Laufzeit stimme ich überhaupt nicht mit Euch überein. Es ist nur scheinbar eine unendliche Laufzeit, denn der Gläubiger kann jedes Jahr kündigen. D.h. die durchschnittliche Kündigungsfrist beträgt gerade mal 6 Monate! Das ist nicht viel. Auch die fehlende Börsenhandelbarkeit ist nur ein Scheinargument. Die Emission beträgt gerade mal € 1,5 Mio. . Das ist quasi nichts. In einem solchen Papier wird an der Börse praktisch kein Handel stattfinden. Wer soll das denn kaufen? Und wer legt sich bei einem solchen Papier auf die Lauer? Wie soll die Börse dann hier ein "Indikator" sein? Guckt Euch Beispielsweise mal die Umsätze in der Apassionata Anleihe an. Dort wurden seit 11/2011 gerade mal €T 120 gehandelt bei einer 6 Mio. Emission. https://kunde.comdirect.de/inf/anleihen/detail/uebersicht.html?SEARCH_REDIRECT=true&REFERER=search.general&REDIRECT_TYPE=WKN&ID_NOTATION=54596674&SEARCH_VALUE=A1MA2Q https://www.wertpapier-forum.de/topic/37188-apassionata-anleihe-825-102016/?do=findComment&comment=723116 Nichts desto trotz ist das aber auch aus Risiko-Rendite-Aussichten derzeit keine Anleihe für mich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
civis September 9, 2016 · bearbeitet September 9, 2016 von civis Könnten Meinungen wie hier im Thread zu lesen, juristisch belangt werden? Ja, wenn die Grenzen der freien Meinungsäußerung in Richtung Gesetzbruch überschritten werden. Meistens wird man aber nicht in die Nähe eines Gesetzbruchs kommen, wenn man sich an Forenregeln hält, weil Forenbetreiber sich aus einer möglichen Haftung bringen wollen, indem sie möglicherweise rechtswidrige Äußerungen beispielhaft benennen und per Regel verbieten. Viele Grüße civis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 23, 2016 KD River Invest GmbH übernimmt die Aktienmehrheit der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG / KD Vorstand: "Eine Weichenstellung mit Zukunft!" Der Kaufvertrag zur Übernahme der Aktienmehrheit an der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG (KD) durch die KD River Invest GmbH ist unter Dach und Fach. Premicon AG Vorstand Dr. Jan Erbguth und weitere Premicon nahestehende Aktionäre haben heute für die Verkäuferseite die entsprechenden Papiere gezeichnet. Käufer des Kölner Traditionsunternehmens mit 190-jähriger Geschichte ist die KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln. Hinter der KD River Invest GmbH steht die River Advice AG mit Sitz in Basel. River Advice ist das europaweit führende, unabhängige Kompetenz- und Servicezentrum für die Flusskreuzfahrtindustrie. Mit maßgeschneiderten, transparenten Modulen erbringt River Advice für Reiseveranstalter und/oder Schiffsbesitzer Beratungsleistungen, administratives Management sowie die ganze Palette an operativen Dienstleistungen (Nautik-Technik, Hotel-Catering, Neubauten / Umbauten, Havarie- und Versicherungsmanagement). Alleine ging es wohl nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag