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Resi62

PKV + Beihilfe des Kindes

Empfohlene Beiträge

Resi62
· bearbeitet von Resi62

Hallo !

 

Ich habe eine ziemlich spezielle Frage an euch, im Internet finde ich zwar Aussagen auf verschiedenen Portalen, die allerdings nie genau meine Situation abbilden bzw. auch unterschiedliche Aussagen haben.

Ich vermisse die klare und interaktive Weise mit der hier im Forum geantwortet wird und hoffe daher, dass sich diejenigen mit dem tiefen Wissen erbarmen mir zu helfen :)

 

Situation:

 

Mein Sohn ist gerade 24 Jahre alt geworden. Er arbeitete das bisherige Jahr (Januar-Juli) als Werkstudent (max. 20 std) und absolviert nun in den Semesterferien! ein Praktikum in Vollzeit wo er 1.800 € brutto verdient.

Er ist über mich privat mit Beihilfe versichert.

 

Nach den meisten Quellen die ich gefunden habe sollte er doch sozialversicherungsfrei (GKV, ALV, PV) im Praktikum sein oder?

 

Denn zum einen findet das Praktiukum in den Semesterferien statt, es ist somit weiterhin das Studium im Vordergrund, was beispielsweise einer Ausdehnung der Werkstudententätigkeit auf unbegrenzt viele Stunden während der Semesterferien gleichkäme, was laut einschlägiger Quellen eine Versicherungsfreiheit in genannten Versicherungen bedingt.Zum anderen kann die Beschäftigung von nur 2 Monaten doch als "kurzfristige Beschäftigung" angesehen werden und ist somit auch versicherungsfrei in genannten Versicherungen.

Nunja ihm wurde alles abgezogen und auf Nachfrage hat der Steuerberater des (kleinen, keine Personalabteilung o.Ä.) Unternehmens sogar ein Statement geschrieben, dass dies richtig so sei. Allerdings wurde hier mit keinem Wort "Semesterferien" oder "Studentenstatus" erwähnt. Einziger Knackpunkt schien zu sein, dass das Praktikum freiwillig und nicht vorgeschrieben ist.

Wie kann es also sein, dass ein Werkstudent in den Semesterferien unbegrenzt viel arbeiten darf, ein Prakti aber nicht ?!?!

Hoffe auf Aufklärung, mir scheint die Sache klar, dass hier ein Fehler passiert ist, aber ich kann mich auch irren. Vielleicht kennt der ein oder andere sogar Rechtsgrundlagen.. das würde natürlich sehr helfen bei der Argumentation.

Zudem zahlen wir dann ja zur Zeit doppelt und mit Staat sogar dreifach für die Krankenversicherung. Zuletzt wurde er ja zu Beginn des Studiums von der GKV befreit, was ist jetzt der Status ?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus !

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Okabe

Mein Sohn ist gerade 24 Jahre alt geworden. Er arbeitete das bisherige Jahr (Januar-Juli) als Werkstudent (max. 20 std) und absolviert nun in den Semesterferien! ein Praktikum in Vollzeit wo er 1.800 € brutto verdient.

Er ist über mich privat mit Beihilfe versichert.

 

Wie sieht sein Einkommen hochgerechnet auf das ganze Jahr aus? Mehr als 5400€? Dann Versicherungspflicht und Kindergeld sollte mWn. auch entfallen.

 

In diesem Fall: PKV Vertrag rückwirkend ruhen lassen (nicht kündigen!), sodass hier nicht doppelt gezahlt wird. Bei der nächsten Gelegenheit kann dann ohne Gesundheitsprüfung wieder in die PKV eingetreten werden (Beiträge können höher sein, weil in der Zwischenzeit keine Alterungsrückstellungen gebildet wurden - es sei denn es wurde eine große Anwartschaft gewählt).

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Mvp
· bearbeitet von Mvp

"Eine der wichtigsten Änderungen fand zum Jahreswechsel von 2011 auf 2012 statt. Durch die Reform wurde die Einkommensgrenze beim Kindergeld ersatzlos abgeschafft, so dass volljährige Kinder unabhängig der Höhe ihres Einkommens weiter Leistungen beziehen können, sofern sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllen."

 

Kindergeld.org

 

Mal zitiert..

Voraussetzung: Studentenstatus. Also hier gegeben. Beihilfe richtet sich mMn auch nach dem Kindergeld..

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