Schildkröte Dezember 23, 2017 · bearbeitet Dezember 23, 2017 von Schildkröte Hier ein Artikel vom manager magazin zur Steuerreform. Die wesentlichsten Änderungen dürften zwar allgemein bereits bekannt sein, allerdings weist der Autor auch nochmal auf einige Feinheiten hin: Zitat Ab dem 1. Januar werden auch die Kursgewinne der alten Fondsanteile besteuert, die bereits vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Wichtig ist jedoch zu wissen: Das gilt nur für Gewinne, die ab dem 1. Januar 2018 anfallen. Alles, was zwischen 2009 und heute an Kurszuwächsen erreicht wurde, bleibt weiterhin steuerfrei. Und: Für die künftig anfallenden Gewinne genießt jeder Anleger einen Freibetrag von 100.000 Euro - nur, was er darüber hinaus an Kursgewinnen mit seinen Altbeständen erzielt, gerät in den Zugriffsbereich des Finanzamts. ... Die Commerzbank beispielsweise weißt zudem auf eine Feinheit hin: Der Freibetrag "atmet" gewissermaßen, so die Bank. Das heißt: Sollten im Laufe der kommenden Jahre mit "Altfonds" einmal Verluste anfallen, so kann der bis dahin durch vorherige Gewinne bereits dezimierte Freibetrag damit wieder "aufgefüllt" werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag