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MaxUndMoritz

Kettenentnahme bei Rieser-Banksparplan

Empfohlene Beiträge

MaxUndMoritz
· bearbeitet von MaxUndMoritz

Hallo liebe Forumsgemeinde,

 

wir wurden von unserem Makler in Bezug auf unsere Vermögenssituation beraten. Nach und nach stellte sich fest, dass die abgeschlossenen Policen zum Teil zwar sehr gut, jedoch auch sehr kostenintensiv sind. Unter anderem wurde uns die WWK Riester FörderRente protect vorgeschlagen. Da jedoch bei einem anderen Vertrag - Privatrente (3.Schicht) - eine hohe Dynamisierung (5% jährlich bei 300,- € auf über 32 Jahre…) vom Makler im Antrag eingetragen wurde, sind wir stutzig geworden und haben alle Verträge widerrufen (2 *BasisRente+BU, 2x Riester, 2 RLV, 1 Kinderpolice). Nach der letzten Erhöhung im 66. Lebensjahr wäre der monatliche Beitrag bei 1.500,96 €!!!! Mittlerweile haben wir uns durch die meisten Anleitungen und Posts durchgearbeitet und möchten uns vorab für die sehr detaillierten Ausführungen bedanken (polydeikes, tyr, etc.)

Wir haben vorerst unseren Fokus auf die Riesterförderung gesetzt, um diese für dieses Jahr noch ausschöpfen zu können. Zunächst haben wir beschlossen, uns von Provisionstarifen zu distanzieren, eher einen Nettotarif abzuschließen, der in ETF´s investiert und dann auch noch einen harten Rentenfaktor hat. Da bleibt nicht mehr allzu viel an Versichern übrig. Die AL als Nettotarif wäre für uns eine Option gewesen bis wir von polydeikes auf die Idee gebracht wurden, dass eine Kettenentnahme bei Riester-Banksparplänen die sinnvollste Methode für unsere aktuelle Situation scheint. (Volksbank Gronau-Ahaus)

 

Aktuelle Situation:

-> Ehemann: Einkommen ca. 40k - unmittelbar förderberechtigt

-> Ehefrau: Einkommen ca. 80k – mittelbar förderberechtigt (Befreiung von der gesetzl. RV)

-> Geburt Kind 2015

-> Wohnsituation: Eigentumswohnung (in Zukunft vermietet)

-> Grundlegende Absicherungen vorhanden: BU-Absicherung (+) vorhanden, Dread Disease (+) und Unfallversicherung (+)

-> Keine offenen Verbindlichkeiten

-> Eigenkapital auf einem Tagesgeldkonto von ca. 6 Monatsgehältern pro Person

-> Steuerlich gemeinsam veranlagt

 

Zukunftsplanung:

i.) Hauskauf/-bau und Finanzierung als nahezu 100% Finanzierung

ii.) Ggfs. 2.Kind möglich

 

In Anbetracht eines möglichen Darlehens reizt uns die Variante der Kettenentnahme über einen Riester-Banksparplan. Dazu sieht das aktuelle Szenario wie folgt aus:

-> 2 Riesterverträge unter der Prämisse der steuerlichen Optimierung:

-> Ehemann (unmittelbar förderberechtigt): 2160 - 154 -154 -300 = 1552,- p.a.

-> 129,33 € monatlicher Beitrag

-> Zulagen: 608,00 €

-> Steuervorteil effektiv 299,20 € bei Grenzsteuersatz 42%

-> Ehefrau (mittelbar förderberechtigt)

-> Mindestbeitrag 60,00 € p.a.

-> 5,- € monatlicher Sockelbeitrag

 

Dabei stellen sich uns folgende Fragen:

1.) Da ja 2 Riester-Banksparpläne abgeschlossen werden sollen, könne wir dann nur eine Kettenentnahme beim jeweiligen Vertrag machen, wo mind. 3000€ drin sind oder werden beide Verträge durch die „Kopplung“ zusammen gezählt?

2.) Die Ehefrau hat im Jahr 2016 noch Elternzeit gehabt. Ist diese dann für das Jahr 2016 unmittelbar förderfähig? Wenn ja, erhöht sich dann die max. Höchstförderung für 2016 auf 4200,00 €? Da die Ehefrau nur den Sockelbeitrag einzahlen würde, müsste Sie dann mehr in den Vertrag einzahlen, um ggfs. den Steuervorteil von 4200,00 € zu erhalten?

3.) Analog zu Frage 2: Wenn die Ehefrau im Rahmen eines Minijobs arbeitet, erhöht sich der Steuervorteil bei gemeinsamer Veranlagung von 2160,- € auf 4200,- €? Dies setzt dann die Nichtbefreiung von der Rentenversicherungspflicht voraus.

 

4.) Zudem stellen wir uns die Frage, ob wir uns parallel zu den Riester-Banksparplänen einen klass. Riestervertrag – vorerst ohne Zulage - abschließen sollten, um sich Rentenbedingungen fürs Alter zu sichern. Es gibt dazu zwar bereits einen Post, jedoch geht es uns hier um die individuelle Situation. Was wäre dabei zu beachten und welche Versicherung bei der klassischen Variante wäre ratsam?

 

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Hinweise.

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tyr

Wenn du vor hast, mit Ketten-Entnahmen ein Wohnförderkonto an zu legen bitte dazu die entsprechenden Diskussionsfäden lesen, z. B.: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45862-sinnvoller-umgang-mit-wohnforderkonto/

 

Das Wohnförderkonto wird meines Wissens auch mit Entnahmen gebildet bzw. erhöht.

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Deine Frau ist/war für 2015, 2016, 2017, 2018 unmittelbar förderberechtigt, aufgrund der Kindererziehzungszeiten (soweit ihr zugeordnet). Mit der Elternzeit hat das nichts zu tun.

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polydeikes

Hier bitte definitiv andjessis Hinweis und zuerst prüfen (klärt man mit der DRV -> Kontenklärung in jeder größeren Stadt -> eh mal machen), ob die Frau derzeit wirklich nur "mittelbar" zulagenberechtigt ist.

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tyr

Kontenklärung in jeder größeren Stadt -> eh mal machen

Was meinst du damit konkret?

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MaxUndMoritz

Wir dachten, dass wir schon relativ ausführlich alles beschrieben haben. So kann man sich täuschen :rolleyes:

 

@tyr: Über das Wohnförderkonto sind wir uns bewusst. Ich stelle mal unsere grobe Kalkulation als Excel ein. (Angaben o. Gewähr) Die Kalkulation zielt auf eine Tilgung des Wohnförderkontos bei Renteneintritt ab. Wie lang genau wir die Förderung in Anspruch nehmen werden, hängt dann vom Verlauf des Kredites, jedoch voraussichtlich höchstens bis zum Jahr 2041.

 

@ andjessi: Vielen Dank für den Hinweis. Die Aussage stimmt zu 100%. Unmittelbare Förderberechtigung liegt für 2015, 2016, 2017 und 2018 vor, da wir die Erziehungszeiten bei der Ehefrau gelassen haben und nicht übertragen haben. Ich habe soeben mit unser Beraterin bei der DRV gesprochen und diese hat es so bestätigt.

 

@ polydeikes: Eine Kontenklärung haben wir dieses Jahr bereits gemacht, da wir dachten lieber jetzt als in 20-25 Jahren, wenn man dann ggfs. verzweifelt die Unterlagen sucht... (zudem gehört mpMn eine Kontenklärung immer vor jede Altersvorsorgeplanung & Finanzierung).

 

@ tyr: Kontenklärung kann man einfach über die Hotline des zuständigen Rententrägers anstoßen. Es werden dann gemeinsam mit dem Rententräger die gemeldeten Versicherungszeiten geprüft. Vor allem die Schul- und Studienzeiten müssen manuell nachgereicht werden. Auch können Erziehungszeiten von Kindern (3 Jahre) können auf den Partner übertragen werden. Das kann jedoch nur schwer pauschalisiert werden und ist im Einzelfall zu prüfen.

 

Ich hoffe noch etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben, um die 4 Fragen erörtern zu können.

 

 

 

 

WFK.xlsx

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Dann ist es mpMn relativ simpel. Ich würde mich der Variante EK Hebel bedienen, wenn die Hauskaufkonstellation ziemlich klar gewünscht ist. Hieße konkret, kleiner Riesterbausparer, der bis Zeitpunkt x zuteilungsreif besparbar ist. Technisch geht das nur mit easy finanz riester der Alte Leipziger Bauspar AG, Bausparsumme ab 5k möglich (andere Anbieter meist nur sehr viel höher, teilweise erst ab 50k) und ab Szenarien von 3-4 Jahren planbar.

 

Für den Zeitraum der unmittelbaren Förderberechtigung für beide mit max. Beiträgen ... bringt mind. 2x 3x 2100 + Darlehen = senkt Beleihungswert.

 

@ polydeikes: Eine Kontenklärung haben wir dieses Jahr bereits gemacht, da wir dachten lieber jetzt als in 20-25 Jahren, wenn man dann ggfs. verzweifelt die Unterlagen sucht... (zudem gehört mpMn eine Kontenklärung immer vor jede Altersvorsorgeplanung & Finanzierung).

 

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

@ andjessi: Vielen Dank für den Hinweis. Die Aussage stimmt zu 100%. Unmittelbare Förderberechtigung liegt für 2015, 2016, 2017 und 2018 vor, da wir die Erziehungszeiten bei der Ehefrau gelassen haben und nicht übertragen haben. Ich habe soeben mit unser Beraterin bei der DRV gesprochen und diese hat es so bestätigt.

 

 

Falls das zweite Kind schnell kommt noch folgender Hinweis: Eine gleichzeitige Erziehung von zwei Kindern unter 3 Jahren verlängert die Kindererziehungszeit des letzten Kindes um die sich überlappenden Monate. Wir sind letztlich in einer vergleichbaren Situation. Meine Frau ist Ärztin und die Kinder wurden 2011 und 2013 geboren. Dies führt bei meiner Frau zu einer unmittelbaren Förderberechtigung auch noch im Jahr 2017. Es reicht ein Monat im Kalenderjahr, dann gilt die Förderung für das ganze Jahr.

 

Noch ein Hinweis: Man muss sich bei Konstellationen wie die deiner Frau bei der DRV einen Bescheid erstellen lassen, in der die Kindererziehungszeiten schon jetzt festgestellt werden (normalerweise geschieht dies nur bei einer Kontenklärung oder eben bei einem Rentenantrag). Nur dann ist man aber in der Datenbank der Zulagenstelle vermerkt und bekommt auch die Zulage (bzw. wird diese nicht zurück gefordert). Hierzu wird man aber, falls man den Antrag nicht gestellt hat, auch noch angeschrieben (also keine Panik. wir hatten damals eine Frist von 6 Monate, um die Kindererziehungszeiten bei der DRV zu beantragen - wenn man sich an die Fristen hält, verliert man keine Förderung). Die Kindererziehungszeiten können leider auch nur rückwirkend festgestellt werden, so dass man diesen Antrag (voraussichtlich) zweimal stellen muss.

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MaxUndMoritz

Dann ist es mpMn relativ simpel. Ich würde mich der Variante EK Hebel bedienen, wenn die Hauskaufkonstellation ziemlich klar gewünscht ist. Hieße konkret, kleiner Riesterbausparer, der bis Zeitpunkt x zuteilungsreif besparbar ist. Technisch geht das nur mit easy finanz riester der Alte Leipziger Bauspar AG, Bausparsumme ab 5k möglich (andere Anbieter meist nur sehr viel höher, teilweise erst ab 50k) und ab Szenarien von 3-4 Jahren planbar.

 

Für den Zeitraum der unmittelbaren Förderberechtigung für beide mit max. Beiträgen ... bringt mind. 2x 3x 2100 + Darlehen = senkt Beleihungswert.

 

Ich habe mir den Riesterbausparer easy Finanz riester der AL angeschaut: 1,4 % Zins bei 1% Abschlussgebühr der Bausparsumme (geht sogar ab 3k) => im Endeffekt sogar mehr "Rendite" *hust*, aber welche Frau freut sich nicht, wenn man sie noch auf ein Eis einladen kann bei den Temperaturen :D

 

Die Hauskaufkonstellation ist fix - es wurde ein Kaufgebot für ein Haus abgegeben und es kann direkt dieser Jahr ernst werden oder auch erst im nächsten/übernächsten Jahr. Wir haben keinen "Druck", da wir in einer Eigentumswohnung wohnen. Wenn ich polydeikes richtig verstehe, dann sollten wir 3 Jahre lang die unmittelb. Förderung mitnehmen und dann eine Komplettentnahme des kleinen Riesterbausparers vollziehen?

 

Bsp.: Bausparsumme 13.000€ => 1% Gebühr = 130,- € => nach 3 Jahren sind 12776,4 € im Vertrag => Zinsertrag eff. ca. 176,40 - 130,00 € = 46,40 € plus günstigerer Darlehenszins durch bessere Beleihungsquote

 

Habe ich das so richtig verstanden? (Auf das Wohnförderkonto gehe ich jetzt nicht näher ein.) Dann stellt sich noch die Frage, ob die Höhe der Bausparsumme ausreichend gering ist oder sollten wir gleich auf 30k oder noch mehr bzgl. Grundbucheintragung gehen, um noch bessere Finanzierungskonditionen zu bekommen? Bei der Finanzierungssumme geht es in etwa um ca. 600 TSD.

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polydeikes

Mhm. Verwirf den Gedanken wieder. 600 Tsd, da hat ne Riesterbausparerkonstellationen keinen spürbaren Einfluss auf den Beleihungswert. Hätte ich vor dem Schreiben erfragen können, allein mir fehlt heute die Zeit. Kurzum, es wird dir kaum einen nennenswerten Vorteil bzgl. Beleihungswert schaffen bei 600 Tsd Vollfinanzierung, zu läppischer Betrag in Relation.

 

Abgesehen davon, vom Einkommen her könnt ihr euch ohne EK keine 600k Vollfinanzierung leisten, nur mal so angemerkt. Aber das ist ein anderes Thema und nicht mit "was gibt mir die Bank" zu verwechseln.

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MaxUndMoritz
· bearbeitet von MaxUndMoritz

Mhm. Verwirf den Gedanken wieder. 600 Tsd, da hat ne Riesterbausparerkonstellationen keinen spürbaren Einfluss auf den Beleihungswert. Hätte ich vor dem Schreiben erfragen können, allein mir fehlt heute die Zeit. Kurzum, es wird dir kaum einen nennenswerten Vorteil bzgl. Beleihungswert schaffen bei 600 Tsd Vollfinanzierung, zu läppischer Betrag in Relation.

 

Abgesehen davon, vom Einkommen her könnt ihr euch ohne EK keine 600k Vollfinanzierung leisten, nur mal so angemerkt. Aber das ist ein anderes Thema und nicht mit "was gibt mir die Bank" zu verwechseln.

 

Wir haben unsere Einkommenssituation bewusst defensiver oben beschrieben als sie tatsächlich ist. Wir haben sie reduziert dargestellt, da wir es nicht an die große Glocke hängen wollen. Meine Frau hat das Glück, den gleichen Beruf gewählt zu haben, wie die Frau von andjessi auch. Die Eigentumswohnung hat heute in etwa einen Zeitwert von ca. 180 TSD. Zudem könnte das Haus der Eltern zusätzlich mit einer Grundschuld belastet werden. Die Finanzierung soll voraussichtlich mit einer hohen Tilgungsrate und zusätzlicher Sondertilgungsmöglichkeit, je nach Finanzierungskombination mit 3,5%-4,5%, angegangen werden. Wir wollten daher mit der Kettenentnahmeoption die Schnelltilgung noch beschleunigen. In der Excel ist dies grob veranschaulicht.

 

Für die Jahre 2015-2018 besteht für die Ehefrau die unmittelbare Förderungsberechtigung. Wenn die Ehefrau bei Ihrer Mutter als priv. Haushaltshilfe auf Grund des fortgeschrittenen Alters angestellt wird und im Rahmen der Nebenbeschäftigung in die gesetzl. RV einzahlt, dann geht die unmittelbare Förderberechtigung über 2018 auch hinaus?

Schnellrechner.xlsx

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andjessi

Mhm. Verwirf den Gedanken wieder. 600 Tsd, da hat ne Riesterbausparerkonstellationen keinen spürbaren Einfluss auf den Beleihungswert. Hätte ich vor dem Schreiben erfragen können, allein mir fehlt heute die Zeit. Kurzum, es wird dir kaum einen nennenswerten Vorteil bzgl. Beleihungswert schaffen bei 600 Tsd Vollfinanzierung, zu läppischer Betrag in Relation.

 

Abgesehen davon, vom Einkommen her könnt ihr euch ohne EK keine 600k Vollfinanzierung leisten, nur mal so angemerkt. Aber das ist ein anderes Thema und nicht mit "was gibt mir die Bank" zu verwechseln.

 

Wir haben unsere Einkommenssituation bewusst defensiver oben beschrieben als sie tatsächlich ist. Wir haben sie reduziert dargestellt, da wir es nicht an die große Glocke hängen wollen. Meine Frau hat das Glück, den gleichen Beruf gewählt zu haben, wie die Frau von andjessi auch. Die Eigentumswohnung hat heute in etwa einen Zeitwert von ca. 180 TSD. Zudem könnte das Haus der Eltern zusätzlich mit einer Grundschuld belastet werden. Die Finanzierung soll voraussichtlich mit einer hohen Tilgungsrate und zusätzlicher Sondertilgungsmöglichkeit, je nach Finanzierungskombination mit 3,5%-4,5%, angegangen werden. Wir wollten daher mit der Kettenentnahmeoption die Schnelltilgung noch beschleunigen. In der Excel ist dies grob veranschaulicht.

 

Für die Jahre 2015-2018 besteht für die Ehefrau die unmittelbare Förderungsberechtigung. Wenn die Ehefrau bei Ihrer Mutter als priv. Haushaltshilfe auf Grund des fortgeschrittenen Alters angestellt wird und im Rahmen der Nebenbeschäftigung in die gesetzl. RV einzahlt, dann geht die unmittelbare Förderberechtigung über 2018 auch hinaus?

 

Eine (abbezahlte) ETW zu vermieten und gleichzeitig einen Kredit zu bedienen, ist nicht sonderlich sinnvoll. Eine Beleihung der ETW für den Hauskauf wird das Finanzamt auch nicht akzeptieren. Sprich: Du kannst Die Zinsen nicht mit der Miete verrechnen. Du kannst sie maximal als Sicherheit einsetzen.

 

Ganz grundsätzlich würde ich in keinem Fall die Immobilie der Eltern oder schlimmer der Schwiegereltern in einer Finanzierung einsetzen. Das Risiko von großen Problemen in der Zukunft ist immens. Egal, wie gut das Verhältnis ist: Bitte nicht machen. Wenn sie helfen wollen, sollen sie höchstens ein wenig Geld ohne irgendwelche Bedingung schenken. Ansonsten würde ich auf „Unterstützung“ verzichten.

 

600.000,- EUR sind schon eine Hausnummer. Zumal so ein Bau (egal ob neu oder alt) mal schnell 10-20% teurer kommt als gedacht. Es gibt halt immer noch irgendwelche Wünsche (Garten, Sanitär, Küche, Möbel etc.). Jeder der schon mal gebaut/gekauft hat wird das bestätigen, selbst die Leute, die sich als „genügsam“ o.ä. bezeichnen. Ich finde einen Kredit in der Höhe von 600.000,- EUR auch bei sehr gutem Einkommen für zu hoch. Man sollte sich nicht durch eine Immobilie knechten lassen. Schlimmstenfalls baut ihr Euch einen goldenen Käfig auf Kosten von persönlicher Freiheit und Altersvorsorge.

 

Stichwort Beschäftigung bei der Schwiegermutter. Das wäre mal ein Konstrukt, bei dem ich als Bürger auch nachvollziehen könnte, dass es auch in einem Privathaushalt eine umfangreiche Prüfung durch die Rentenversicherung gibt. Es schreit ja geradezu nach Missbrauch und nach gefakter Sozialversicherungspflicht. Man sollte sich immer fragen, ob man alles was theoretisch gesetzlich irgendwie möglich ist, auch selbst machen möchte. Und zwar auch aus höchst egoistischen Gründen, denn man läuft immer Gefahr, dass man einen Fehler macht und das „Lügengebilde“ in sich zusammenfällt. In diesem Fall wären die Konsequenzen vermutlich überschaubar, verstehe es eher als eine allgemeine Anregung. Unabhängig davon halte ich den Aufwand im konkreten für den geringen Nutzen für viel zu hoch.

 

 

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polydeikes

Für die Jahre 2015-2018 besteht für die Ehefrau die unmittelbare Förderungsberechtigung. Wenn die Ehefrau bei Ihrer Mutter als priv. Haushaltshilfe auf Grund des fortgeschrittenen Alters angestellt wird und im Rahmen der Nebenbeschäftigung in die gesetzl. RV einzahlt, dann geht die unmittelbare Förderberechtigung über 2018 auch hinaus?

 

Das ist so exakt korrekt. Ich sehe darin auch keinerlei Probleme, werden doch Sozialabgaben entsprechend fällig und gezahlt.

 

---

 

Die anderen Punkte bzgl. Immo hat andjessi schon hervorragend auf den Punkt gebracht.

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Karl-Heinz

@andjessi:

Die Aussage, dass es nicht sinnvoll sei eine abbezahlte Immobilie zu vermieten und gleichzeitig einen Kredit zu bedienen ist mir etwas zu pauschal!

Natürlich lässt sich steuerlich mit der Immobilie nicht mehr allzuviel sparen, wenn die Bude abbezahlt ist, das ist klar!

Aber was wäre die Alternative? Wohnung verkaufen um Eigenkapital für den Hauskauf generieren? Das kann die bessere Alternative sein, muss es aber nicht. Wenn die Wohnung in guter Lage liegt und en vernünftiges Mietumfeld hat, dann tendiere ich schon eher dazu die Wohnung zu behalten.

Schwierig alles so pauschal zu beantworten.

 

Aber wenn ihr das Haus kauft und weiterhin die Wohnung vermietet, dann setzt auf jeden Fall das Arbeitszimmer im eigenen Haus in der eigenen Steuererklärung bei V+V an :-)

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MaxUndMoritz

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Hinweise. Wir werden auf jeden Fall bei der Darlehensaufnahme auf eine Beleihung verzichten. Danke an andjessi für die ausführliche Schilderung.

 

Wir streben eine nahezu 100% Finanzierung an, da die ETW in guter, ruhiger Stadtrandlage - ideal für eine Kleinfamilie - liegt. Der Marktwert ist in den letzten Jahren um mehr als 50% gestiegen und selbst wenn der Marktzins zukünftig steigt, wird die ETW immer noch deutlich mehr an Wert haben als zum Kaufzeitpunkt 2008. Zudem kann die ETW bei finanz. Problemen immer noch veräußert werden und ein 1/4 bis 1/3 des Kredites (Darlehen mit hoher Sondertilgungsoption) zügig getilgt werden. Es geht bei der Finanzierung gedanklich nicht um die Ausreizung der max. Investitionssumme, sondern eher um die Optimierung der Ausnutzung der Riester-Fördermöglichkeiten für unsere spezielle Situation. Wir werden je nach finanz. Situation zusätzlich das Darlehen in Abhängigkeit der finanz. Situation am Jahresende mit Sondertilgungen verringern.

 

Schlussendlich sind wir jetzt nach allen aufgezeigten Möglichkeiten am Zweifeln, welche Option mit Riester für uns die optimale ist.:blushing:

 

 

 

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tyr

Hast du bei Wohnriester wirklich die Folgen verstanden? Wenn man das Wohnförderkonto bis zum Rentenbeginn bestehen lässt muss man im Rentenaltern Steuern zahlen, erhält aber keine Rentenleistung. Siehe z. B. http://www.finanztip.de/riester/wohn-riester/wohnfoerderkonto/

 

Finanziell mag das sinnvoll sein, ob es dann aber wirklich gewünscht ist, für längst in der Immobilie verkonsumierte Förderungen nur noch Steuern zu zahlen? Aus Riester-Guthabenverträgen wird in der Auszahlungsphase eine Rente ausgezahlt, die versteuert werden muss. Dort ist dann aber das Kapital für die Steuerzahlung schon vorhanden und muss nicht erst irgendwo anders her besorgt werden wie bei einem noch zu versteuernden Wohnförderkonto.

 

Zum WFK gibt es hier noch einen Faden: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45862-sinnvoller-umgang-mit-wohnforderkonto/

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MaxUndMoritz

Hast du bei Wohnriester wirklich die Folgen verstanden? Wenn man das Wohnförderkonto bis zum Rentenbeginn bestehen lässt muss man im Rentenaltern Steuern zahlen, erhält aber keine Rentenleistung. Siehe z. B. http://www.finanztip...hnfoerderkonto/

 

Finanziell mag das sinnvoll sein, ob es dann aber wirklich gewünscht ist, für längst in der Immobilie verkonsumierte Förderungen nur noch Steuern zu zahlen? Aus Riester-Guthabenverträgen wird in der Auszahlungsphase eine Rente ausgezahlt, die versteuert werden muss. Dort ist dann aber das Kapital für die Steuerzahlung schon vorhanden und muss nicht erst irgendwo anders her besorgt werden wie bei einem noch zu versteuernden Wohnförderkonto.

 

Zum WFK gibt es hier noch einen Faden: http://www.wertpapie...ohnforderkonto/

 

Die Folgen haben wir verstanden, ob zu 100 % richtig wird sich noch zeigen. Jedenfalls haben wir oben eine Excel "WFK.xlsx" eingestellt, aus der die jährliche Verzinsung von 2% zu entnehmen ist sowie die Einmalzahlung zum Renteneintritt mit 30% Rabatt. Das wir keine Rente bekommen ist uns demnach bewusst. Wir haben uns ja für das WFK gerade interessiert, weil es bei der aktuellen Zinssituation wenig Sinn macht monatlich Geld für eine ineffektive Altersvorsorge (Riester) zu binden, sondern lieber die Zinslast von dem potentiellen Darlehen zu senken.

 

Den anderen langen Post zum WFK haben wir im Vorfeld bereits gelesen. Für uns war es wichtig in Bezug auf unseren Einzelfall eine ideales Konstrukt zu finden. Die mögliche Tilgung des WFK in der Zukunft haben wir vorerst außen vor gelassen.

 

1.) Ursprünglich war die Idee mit dem Riester-Banksparplan mit Kettenentnahme das Darlehen schneller zu tilgen, d.h. reguläre Sondertilgungen je nach finanz. Situation zum Zeitpunkt x und der Kettentilgungen. Es war die Frage, ob es Sinn macht, sich die heutigen Riesterbedingungen zur Verrentung für die Zukunft zu sichern? D.h. Riesterbanksparplan (2 Verträge) plus 2 Riesterverträge ohne Riesterförderung, die man später nach Tilgung des Darlehens aufstockt.

 

2.) Der kleine Riesterbausparer (z.B. easy finanz riester der Alte Leipziger Bauspar AG) wurde auf Grund der hohen Finanzierungssumme verworfen, d.h. Riester-Banksparplan ist dann die beste Option?

 

 

 

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